Herausforderungen der Digitaltechnischen Revolution - Ist ein Szenario einer neuartigen globalen totalitären Vergesellschaftung vermeidbar?
Herausforderungen der Digitaltechnischen Revolution
Ist ein Szenario einer neuartigen globalen totalitären Vergesellschaftung vermeidbar?
von Manfred Suchan
„Unsere Problemstellung ist höchst unüblich: Während jede halbwegs vernünftige Forschung von faktischen Leistungen, z.B. von Erkenntnisleistungen ausgeht, um deren Mechanismen oder deren Möglichkeits-Bedingungen zu prüfen, suchen wir hier nach den Wurzeln unseres Versagens gegenüber der apokalyptischen Situation, in der wir uns vorfinden.“ (1)
Günther Anders (1902-1992)
1. Einführung und Ausgangslage
Die derzeit stattfindende Digitaltechnische Revolution (2) stellt in Verbindung mit der Biotechnischen (3) und Gentechnischen (4) Revolution die größte Herausforderung der Menschheit in der gesamten Menschheitsgeschichte (5) dar. Aufgrund dieser technologischen Entwicklungen verlieren Grundrechte (6), Menschenrechte (7) und Persönlichkeitsrechte (8) weitgehend ihre Gültigkeit, sodaß ein Szenario hin zu einer globalen totalitären Vergesellschaftung möglich erscheint, soweit es nicht gelingt, eine Weltgesellschaft (9) auf der universellen und uneingeschränkten Geltung von Menschenrechten als Bestandteil eines Weltbürgerrechts zu fundieren, wobei den technologischen Herausforderungen wirksam Rechnung getragen wird. Die Weltgesellschaft ist Folge der zunehmenden Globalisierung (10), wodurch sich bisherige Vorstellungen von Gesellschaft sowie Konzepte des Politischen wandeln. Hierbei wird die traditionelle Außenpolitik durch Weltinnenpolitik (Global Governance) (11) abgelöst. Die Transformation des traditionellen Völkerrechts (12) als einem Recht souveräner Staaten hin zu einem Weltbürgerrecht als einem Recht der Menschen und der Menschheit sowie zu einem Weltverfassungsrecht steht jedoch noch aus.
Nach einem „langen“ 19. Jahrhundert (13) und einem „extremen“ und „kurzen“ 20. Jahrhundert (14) ist das 21. Jahrhundert insbesondere durch die begonnene Digitaltechnische Revolution geprägt. Aufgrund des Fortbestandes wesentlicher, für das extreme 20. Jahrhundert typischer Merkmale (15) hält das extreme 20. Jahrhundert jedoch bis heute weiter an, und es erfährt seine technologische Modernisierung. Es mangelt an zukunftsweisenden Alternativen, und ein Wechsel der Agenda (16) steht noch aus, sodaß der Friedens- und Konfliktforscher Johan Galtung in seinem Text: „Geopolitik nach dem Kalten Krieg: ein Essay zur Agendatheorie“ zu der Schlußfolgerung gelangt, „daß die politische Klasse dieser Erde ein momentanes geopolitisches Agendavakuum mit unvollendeten Agenden der Vergangenheit füllt (…). Die politische Klasse hat nicht umgedacht, und das liegt nur teilweise daran, daß sie keine Zeit für kreative Aktivitäten hatte“ (17). Noch erfolgte kein vollständiger historischer Bruch mit dem extremen 20. Jahrhundert und es erfolgte keine vollständige Revision (18) der dieses extreme 20. Jahrhundert ermöglichenden Ideen und Konzepte, da wesentliche, das extreme 20. Jahrhundert prägende und konstituierende Merkmale fortbestehen, sodaß sich das extreme 20. Jahrhundert heute digitaltechnisch modernisiert ins 21. Jahrhundert verlängert und die abschließende Historisierung des extremen 20. Jahrhunderts durch den Historiker Eric Hobsbawm (1917–2012) als „Das Zeitalter der Extreme“ (19) zu früh erfolgt ist. Wie die auch nach der vermeintlichen Epochenwende 1989/90 fortbestehenden Krisen, Konflikte und Kriege zeigen, setzt sich das extreme 20. Jahrhundert als „Zeitalter der Extreme“ vielmehr im 21. Jahrhundert weiter fort, da wesentliche das extreme 20. Jahrhundert prägende Merkmale weiter fortbestehen, diese sich einem historischen Bruch verweigern und ihre Kontinuität ins 21. Jahrhundert verlängern. Nach dem Zeitalter der Bipolarität und der Blockkonfrontation bestand zu Beginn der 90er Jahre tatsächlich die Hoffnung, daß ein neues globales Zeitalter des Friedens, der Kooperation und der Entwicklung anbrechen würde, was sich jedoch als Illusion erwies, wie wir heute feststellen müssen. Warum dieses nicht gelang, werden zukünftige Historiker ergründen, erforschen und analysieren müssen.
Die Verlängerung der Vergangenheit bedeutet ein Ende der Zukunft. In seinem Buch: „Der unterlegene Mensch“ zeigt der Physiker und Philosoph Armin Grunwald auf: „Wir verspielen das Neue, das Kreative, das Unerwartete – all das, was Zukunft eben sein kann jenseits der bloßen Verlängerung der Vergangenheit. (…) Zukunft als ein Raum unbekannter und vor allem neuer Möglichkeiten hingegen kann nicht datenbasiert erzeugt werden, sondern durch Visionen und Ideen, durch Pläne und Utopien, durch Kreativität und Phantasie und durch Vorstellungen, wie eine bessere Gesellschaft aussehen könnte. Diese Art von Überlegungen ist (…), wie die Philosophen sagen, kontrafaktisch, das Gegenteil von Fakten und Daten (…) im Sinne des Gedankens, dass die Welt nicht so sein muß, wie sie jetzt ist, sondern wir bewußt an Veränderungen arbeiten können“ (20). Grunwald hebt hervor: „Entgegen der Rhetorik des Optimierens kommt es darauf an, den Blick dahingehend offenzuhalten, dass es meist auch anders ginge und dass es Alternativen gäbe. Souveränität und Mündigkeit bedeuten, das Denken in Alternativen zu pflegen, sich um die jeweils angemessene Lösung zu streiten und sich zu guter Letzt zu entscheiden“ (21). Mit der Frage nach zukunftsfähigen Alternativen befinden wir uns im Zentrum von Zukunftsforschung (22). Doch der Bereich der Zukunftsforschung oder Futurologie wird heute von den Protagonisten und Apologeten eines Posthumanismus (23) und Transhumanismus (24) und einer Technologischen Singularität (25) dominiert, die sowohl eine Alternativlosigkeit des von ihnen definierten wissenschaftlich-technischen Fortschritts (26), als auch eine Alternativlosigkeit des gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Zustands propagieren, sodaß es an zukunftsweisenden Alternativen mangelt, das extreme 20. Jahrhundert digitaltechnisch modernisiert weiter anhält und ein Wechsel der Agenda weiterhin aussteht (27). In seinem Text: „Der Neue Mensch – ein (technik)utopisches Upgrade“ analysiert der Mediensoziologe Sascha Dickel diese Entwicklungen „in einer Epoche des ‚rasenden Stillstands‘, in der die Gesellschaft eher Sachzwängen hinterher eilt, als sich kollektiv zu gestalten“: „Die transhumanistischen Utopien werden in einer Gesellschaft artikuliert, die in sachlicher Hinsicht so komplex geworden ist, dass die Idee einer Transformation der Sozialordnung hin zu einem gesellschaftlichen Alternativmodell kaum mehr plausibel erscheint. In einer vernetzten, globalisierten Welt, die kein Außen mehr kennt, scheint selbst die Realisierung lokal begrenzter Gegenmodelle fraglich“ (28).
Um zukunftsfähige Alternativen zu entwickeln und aufzuzeigen ist eine Neuvermessung des erreichten gegenwärtigen gesellschaftlichen Zustandes innerhalb des historischen Prozesses sowohl der Menschheitsgeschichte als auch der Geschichte des Lebens auf dem Planeten Erde auf Grundlage des neuesten Standes wissenschaftlicher Erkenntnis in den verschiedensten Wissenschaftsteilbereichen erforderlich, und hier insbesondere auf Grundlage des modernen geodynamisch fundierten evolutions-ökologischen Weltbildes (29) als dem Ergebnis der jüngsten und bedeutendsten „wissenschaftlichen Revolution“ (Thomas S. Kuhn) (30) der gesamten Wissenschaftsgeschichte. Nach der Unterbrechung durch das extreme 20. Jahrhundert ist eine Wiederaufnahme und Neubegründung des Projekts der Aufklärung angesagt, und auf einem neuen und erweiterten Wissens- und Erkenntnisfundament kann ein neues, zweites und nun globales Zeitalter der Aufklärung begründet werden (31). Wie im Zeitalter der Aufklärung (32) stellt sich auch heute die Frage: „Wie klärt man Menschen so auf, dass sie aufgeklärt sein wollen?“ (33).
Mit der Digitaltechnischen Revolution in Verbindung mit der Biotechnischen und Gentechnischen Revolution stehen wir am Beginn einer neuen Entwicklungsstufe innerhalb der Menschheitsgeschichte, die unser Leben und die Gesellschaft radikal verändert, vergleichbar mit der zuvor erfolgten Industriellen Revolution, der Neolithischen Revolution und der Prometheischen Revolution. Technischer Fortschritt auf Grundlage technischer Rationalität und instrumenteller Vernunft (34) bedeutet zunehmende und perfektionierte Naturbeherrschung (35), und diese Naturbeherrschung führt nicht zur zweckoptimistisch (36) verkündeten Besten aller möglichen Welten, sondern zur Ausweitung und Perfektionierung von Herrschaft über Individuen, Gesellschaft und Natur, einschließlich der inneren und äußeren Natur des Menschen. Die Totalität der Naturbeherrschung auf Grundlage Instrumenteller Vernunft wird durch den Begriff der Biomacht bzw. Biopolitik nicht vollständig erfaßt (37). In ihrem Buch: „Digitalzeitalter – Digitalgesellschaft. Das Ende des Industriezeitalters und der Beginn einer neuen Epoche“ stellen die Wissenschaftler Oliver Stengel, Alexander van Looy und Stephan Wallaschowski die Auswirkungen der Digitaltechnischen Revolution auf den Menschen dar: „Im 21. Jahrhundert wird sich das Verhältnis zwischen Mensch und Natur in mehrfacher Hinsicht grundlegend verändern: Menschen entziehen sich dem Leben in der Natur noch weiter und verlagern einen Teil ihres Lebens in digitale Räume. Menschen greifen nicht nur in ihr Genom und in das Genom anderer Organismen ein – auch erschaffen sie synthetische Organismen, welche die Evolution auf natürliche Weise noch nicht hervorgebracht hat“ (38).
Die zukünftigen Folgen dieser Entwicklungen im Zuge der Digitaltechnischen Revolution sind noch in keiner Weise absehbar. Vor dem Hintergrund der noch überall präsenten Erfahrungen des extremen 20. Jahrhunderts ist die Entstehung eines neuartigen, technologisch modernisierten Totalitarismus in globalen Dimensionen denkbar. Nach Darstellung des Philosophen Jürgen Habermas „ist die ältere Kritische Theorie derart von den zeitgeschichtlichen Erfahrungen des Faschismus und des Stalinismus geprägt, daß sie politische Herrschaft grundsätzlich als totalitär begreift“ (39). Während somit die ältere Kritische Theorie politische Herrschaft grundsätzlich als totalitär begreift, wird im vorliegenden Text die These vertreten, daß sowohl die Ausprägungsform als auch die Intensität von Herrschaft (40) abhängig ist vom jeweiligen technologischen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung: Demnach ist despotische Herrschaft eine Folge der Neolithischen Revolution, und die totalitäre Herrschaft des 20. Jahrhunderts eine Folge der Industriellen Revolution, sodaß folglich die Digitaltechnische Revolution zu einer neuartigen Herrschaftsform führen wird, die die Totalitarismen des extremen 20. Jahrhunderts als rückständige, technologisch unausgereifte Frühformen totalitärer Vergesellschaftung erscheinen lassen wird.
In seinem Buch: „Die Antiquitiertheit des Menschen“ diagnostiziert der Philosoph Günther Anders (1902-1992) der heutigen Menschheit eine „Apokalypseblindheit“, aufgrund derer die „Zukunft bereits der Vergangenheit anzugehören scheint“, und „sich die Menschheit nicht mehr im Zustande des ‚Noch nicht‘, sondern bereits in dem des ‚Gerade noch‘ befinde (…) angesichts der technisch möglichen Apokalypse“, sodaß die Gegenwart die „letzte Frist“ ist (41). Im vorliegenden Text wird verdeutlicht, daß diese von Günther Anders diagnostizierte „Apokalypseblindheit“ ein Phänomen und Resultat der Wirklichkeitswahrnehmung, des Wirklichkeitsbezugs und der Weltanschauung des Menschen in Massengesellschaften ist (42). Jetzt, in unserer Gegenwart, entscheidet sich nicht nur, wie die Zukunft der Menschheitsgeschichte weiter verläuft, sondern es entscheidet sich auch, wie die Geschichte des Lebens auf dem Planeten Erde weiter verlaufen wird, doch tatsächlich sind dies nicht Fragen nach einem „Wie“, sondern nach einem „Ob“, also ob die Menschheitsgeschichte und ob die Geschichte des Lebens überhaupt weitergeht und nicht einen Abbruch findet, was eine überaus reale Möglichkeit ist (43). Mit jeder technologischen Revolution innerhalb der Menschheitsgeschichte, also der Prometheischen Revolution, der Neolithischen Revolution, der Industriellen Revolution und aktuell der Digitaltechnischen Revolution ist diese Möglichkeit wahrscheinlicher und das Problem akuter geworden. Verstanden als geodynamisch fundierter evolutions-ökologischer Prozeß hätte das Leben auf dem Planeten Erde noch eine Zukunft von mehreren Milliarden Jahren, doch aufgrund der sich zuspitzenden Dynamik der Menschheitsgeschichte wird die Zukunft sowohl des Lebens als auch des Menschen als einem Teil davon immer unwahrscheinlicher.
Anlaß, mich mit dem Themenkomplex der derzeit stattfindenden Digitaltechnischen Revolution umfangreicher zu befassen, waren jahrelange Betriebsstörungen und Ausfälle sämtlicher meiner digitaltechnischen Geräte, sowie langjährige Beeinträchtigungen meiner Telefon- und Internetnutzung bei verschiedenen Telefon- und Internetkommunikationsanbietern, und eine langjährige Serie von Hackerangriffen auf meine Internet-Accounts, wobei wiederholt Email-Bestände aus meinen Email-Accounts bei verschiedenen Email-Providern verschwunden sind. Sämtliche meiner Anfragen und Eingaben bei den zuständigen Telefon- und Internetkommunikationsanbietern sowie bei Email-Providern blieben weitgehend ergebnislos. Diese Vorfälle und Vorgänge sind Bestandteil einer jahrelangen Serie von Wohnungseinbrüchen mit Sachbeschädigungen und Diebstahlfolgen. Meine daraufhin begonnene Recherche ergab, daß die Branche der Telekommunikationsanbieter (44) und Internetdienstanbieter (45) die Branche mit der größten Kundenunzufriedenheit ist (46). Eine Analyse verweist auf weitreichende Hintergründe und Zusammenhänge sowie Wechselwirkungen und Interdependenzen.
2. Inhalt
1. Einführung und Ausgangslage
2. Inhalt
3. Imperiale Geopolitik im Digitaltechnischen Zeitalter
4. Technologische Revolutionen in der Menschheitsgeschichte
5. Mit technischer Rationalität und instrumenteller Vernunft zum technologischen Totalitarismus
6. Die nicht-totalitäre Alternative: Das geodynamisch fundierte evolutions-ökologische Weltbild
7. Weltanschauung und politische Anthropologie in der Massengesellschaft
8. Kann ein „Point of no Return“ erreicht werden?
9. Auf dem Weg zur totalen Überwachung und Manipulation der Menschheit
10. Die Erosion von Grundrechten im Digitaltechnischen Zeitalter
11. Digitale Grundrechte für das Digitaltechnische Zeitalter
12. Digitale Grundrechte als Herausforderung für das Völkerrecht
13. Menschenrechte und Internet-Governance in der Weltgesellschaft
14. Anmerkungen
3. Imperiale Geopolitik im Digitaltechnischen Zeitalter
Wie sich feststellen läßt, ist der gegenwärtige Zustand der gesamten Branche der Telefon- und Internetkommunikationsanbieter weltweit von einer Vielzahl fortwährender Unternehmensübernahmen, Unternehmensfusionen und Unternehmensaufspaltungen geprägt, sodaß sich diese Branche derzeit in einem Prozeß permanenter Bewegung, Umgestaltung und Veränderung befindet, und es ist eine mit Sicherheit erhellende Aufgabe, diese aktuellen Entwicklungsprozesse unter dem Aspekt von Geopolitik (47) zu betrachten und zu analysieren. Offenkundig findet gerade ein „Wettlauf“ (scramble) (48) um eine Verteilung raumrelevanter Interessen- und Einflußzonen zur zukünftigen Absicherung von Herrschaftsansprüchen bei der Kontrolle der Kommunikationsinfrastruktur, und somit der Menschen und der Gesellschaft am derzeitigen Beginn des neuen Digitaltechnischen Zeitalters statt.
Diese Entwicklungen innerhalb der Branche der Telefon- und Internetkommunikationsanbieter findet in den gegenwärtigen geopolitischen Entwicklungen ihre Entsprechung. Nach dem Ende des Zeitalters der Bipolarität und der Blockkonfrontation 1989/90 erfolgt eine Neuaufteilung globaler Interessen- und Einflußzonen. Es ist eine neue Zuspitzung von globalen Gegensätzen zwischen Großmächten (49), Weltmächten (50) und Supermächten (51), zwischen imperialen Machtblöcken feststellbar, vergleichbar mit dem Zeitalter des Imperialismus (52), das in zwei Weltkriegen gipfelte.
In Europa gelangt die neue Zuspitzung von globalen Gegensätzen imperialer Machtblöcke in Gestalt der neuen Spaltung Europas entlang eines neuen „Eisernen Vorhangs“ (53) in einem neuen „Kalten Krieg“ (54) zur Ausprägung. Dieser neue „Eiserne Vorhang“ verläuft entlang der östlichen Außengrenze der EU, was man in den neuen „Frontstaaten“ entlang dieser Grenze studieren kann. Diese Entwicklungen konterkarieren den KSZE-Prozeß (55). Der KSZE-Prozeß war der zentrale Bestandteil der Entspannungspolitik, und er hatte entscheidend dazu beigetragen, daß der Ost-West-Konflikt (56) und das Zeitalter der Bipolarität ein Ende finden konnten. Getragen war die Entspannungspolitik (57) von dem Konzept „Wandel durch Annäherung“, und der gesamte KSZE-Prozeß war von diesem Konzept geprägt und durchdrungen. So war Ziel des KSZE-Prozesses u.a. „die Stärkung freundschaftlicher Beziehungen und des Vertrauens zwischen den Völkern“, was u.a. erfolgen sollte durch die „Entwicklung von Kontakten“ zwischen den Menschen, dies auch durch Förderung von „Möglichkeiten für umfassendes Reisen“, des weiteren durch „eine Steigerung des Austausches (...) von Informationen“, und zudem war es Ziel, eine „wirksame Ausübung“ von Rechten und Grundfreiheiten zu „fördern und ermutigen“, wie in der Schlußakte von Helsinki der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) vom 01.08.1975 über die Grenzen des „Eisernen Vorhangs“ hinweg vereinbart wurde. Mit der Charta von Paris (58) vom 21.11.1990 erklärte die KSZE den Ost-West-Konflikt für beendet.
In Europa wird jedoch heute die Reisefreiheit, der Austausch und die Entwicklung von Kontakten zwischen den Menschen wieder eingeschränkt. Ethnonationalistische Konflikte nehmen zu, und sie sind die größte Herausforderungen für europäische Politik. Der Nationalstaat (59) gilt weiterhin als das anzustrebende Ideal der Politik, der Nationalismus (60) wird wieder zur Leitideologie Europas, und insbesondere in der östlichen Hälfte Europas ist die „Entwicklung einer nationalen Identität“ (61) oberstes Staatsziel der Politik. In seinem Buch: „Friedensprojekt Europa“ stellt der Sozialwissenschaftler und Friedensforscher Dieter Senghaas fest:. „Dieser ‚Ethnonationalismus‘ ist erneut zu einem Kernproblem regionaler, nationaler und internationaler Politik geworden“ (62). Die Soziologin Ingrid Oswald verweist in Ihrem Buch: „Nationalitätenkonflikte im östlichen Teil Europas“ darauf, daß die „ethnische Verschachtelung die Bildung von Nationalstaaten von vornherein zu einem äußerst schwierigen, extrem konfliktträchtigen Unterfangen“ (63) macht.
Mittlerweile ist der in der östlichen Hälfte Europas entstandene neue Kalte Krieg mit dem Krieg in der Ukraine in einen militärischen Konflikt übergegangen. Der in der Ukraine entstandene ethnonationalistische Konflikt, der mit einer konsequenten Beachtung von Minderheitenrechten (64) und konsequenter Gleichberechtigung (65) vermeidbar gewesen wäre, wird heute zum Schaden der Bevölkerung der Ukraine von Welt- und Supermächten im Zuge der seit 1989/90 stattfindenden Neuaufteilung globaler Interessen- und Einflußzonen geopolitisch instrumentalisiert. Die Lage der russischsprachigen Minderheiten in der östlichen Hälfte Europas nach der Auflösung der Sowjetunion ähnelt der Lage der deutschsprachigen Minderheiten in der östlichen Hälfte Europas nach dem Ersten Weltkrieg; auch diesen Minderheiten wurden in den nach dem Ersten Weltkrieg neu entstandenen Nationalstaaten in der östlichen Hälfte Europas Minderheitenrechte und eine konsequente Gleichberechtigung verweigert, sodaß sich die Nationalitätenkonflikte zu einem Krieg zuspitzen konnten.
Unter dem Vorwand des Selbstbestimmungsrechtes der Völker erzwangen die Siegermächte des Ersten Weltkrieges eine Neuordnung der östlichen Hälfte Europas nach dem Konzept des Nationalstaates. Insbesondere in Ostmitteleuropa (66) und dem sogenannten Zwischeneuropa (67) entstanden neue Nationalstaaten. Doch da es kein Gebiet gab, auf das nicht mehrere Nationalitäten Anspruch erhoben, mußten unausweichlich alle territorialen Regelungen im Osten und Südosten Europas willkürlich sein. In Ihrem Buch: „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft“ analysiert die Historikerin Hannah Arendt die Folgen des Friedensvertrags von Versailles (68): „Da es sich in Versailles darum handelte, den Status quo in Europa zu restaurieren, blieb gar nichts anderes übrig, als das westliche Prinzip auf den Osten zu übertragen; die einzige Alternative in diesem Rahmen wäre die Einführung kolonialer Unterdrückungsmethoden nach Europa gewesen – wie sie die Panbewegungen immer schon vorgeschlagen hatten“ (69). Arendt hebt hervor, daß „diese neuen Staaten nicht lebensfähig waren. Ihrem Anspruch auf nationale Souveränität entsprach keine der Voraussetzungen, auf welchen die Nationalstaaten, nach deren Muster sie errichtet waren, ruhten. (…) Die Friedensverträge errichteten keine Nationalstaaten, sondern eine Reihe von Nationalitätenstaaten im Zwergmaßstab, wobei sie mehr oder minder eine dieser Nationalitäten zum Staatsvolk avancieren ließen (wie die Tschechen, die rund 50 Prozent der Bevölkerung der Tschechoslowakei, oder der Serben, die nicht mehr als 42 Prozent der Bevölkerung Jugoslawiens ausmachten) (…). Und wie es in einem Nationalstaat wie Polen aussah, in welchem das Staatsvolk kaum zwei Drittel der Gesamtbevölkerung ausmachte, ist bekannt genug. (…) In den Augen der Minderheiten und der nationalen Gruppen, also aller Völker, welchen in Versailles kein Staat zugebilligt worden war, waren die Verträge das Resultat eines willkürlichen oder parteiischen oder intriganten Spiels, das einen die Herrschaft und anderen die Knechtschaft zuspielte. In den Augen der neuen Staatsvölker war die territoriale Verteilung ebenfalls völlig willkürlich, und sie beeilten sich, den schon bestehenden territorialen Konflikten zahllose neue Grenzstreitigkeiten hinzuzufügen. Mehr denn je waren die territorialen Grenzen zu etwas Willkürlichem und Zufälligem geworden, durch das kein Volk und keine Nationalität zu begrenzen war. Es hätte in dieser Ecke Europas wahrlich nicht Hitlers bedurft, um alle gegen alle zu hetzen“ (70). Infolgedessen war die Zwischenkriegszeit in ganz Europa durch eine Vielzahl bewaffneter Auseinandersetzungen geprägt (71). Hannah Arendt fügt hinzu: „Die Repräsentanten der großen Nationen waren sich wohl bewußt, daß innerhalb des Nationalstaates nationale Minderheiten früher oder später assimiliert oder liquidiert werden müssen“ (72). Der Historiker Karl Schlögel stellt in seinem Text: „Bugwelle des Krieges“ fest, daß das östliche Mitteleuropa „in besonderem Maße zur Experimentierfeld der Moderne wurde – und zum Schauplatz ihres Scheiterns. Europa ist dort, wo es am dichtesten war, gesprengt worden. Man kann diesen Prozeß als die ‚Entmischung‘ Europas bezeichnen, an dessen Ende ethnische Säuberung, Völkermord und ethnisch fast vollständig homogene Staaten stehen. Es handelt sich um den gewalttätigsten Entwurzelungsvorgang der modernen Geschichte“ (73).
Der Nationalismus in der östlichen Hälfte Europas ist heute nicht weniger gefährlich als zwischen den beiden Weltkriegen, wie die aktuellen Entwicklungen zeigen. Die Entwicklungen im ehemaligen Jugoslawien sind ein mögliches Szenario für die gesamte östliche Hälfte Europas, wenn sich dort ethnonationalistische Konflikte weiter zuspitzen, worauf der Friedens- und Konfliktforscher Johan Galtung in seinem Buch: „Die andere Globalisierung. Perspektiven für eine zivilisierte Weltgesellschaft im 21. Jahrhundert“ hinweist: „das könnte eines Tages zur Makro-Version dessen führen, was wir im relativ kleinen Ausmaß im ehemaligen Jugoslawien erlebt haben“ (74).
Im globalen Rahmen zeichnet sich das Zeitalter einer zukünftigen neuen globalen Bipolarität zwischen den Supermächten USA und China ab, sowie weiteren rivalisierenden Weltmächten und regionalen Großmächten. In Folge dieser sich zuspitzenden globalen Gegensätze ist eine Aufteilung und ein Zerfall des bislang weltweiten einheitlichen und eine globale, weltumspannende Kommunikation ermöglichenden Internets (75) in verschiedene gegeneinander abgegrenzte und abgeschottete, von regionalen Mächten reglementierte und kontrollierte Teile abzusehen, aufgrund der rivalisierenden Bestrebungen der sich herausbildenden imperialen Akteure des Digitaltechnischen Zeitalters, die Suprematie bei der Kontrolle der Kommunikationsinfrastruktur des Internets, und damit der Kontrolle über die Menschen und den Raum zu erlangen.
4. Technologische Revolutionen in der Menschheitsgeschichte
In ihren gesellschaftlichen Folgen hat die derzeit stattfindende Digitaltechnische Revolution, die das Digitaltechnische Zeitalter einleitet, zweifellos gravierendere Auswirkungen als zuvor die Industrielle Revolution, die Neolithische Revolution und die Prometheische Revolution, insbesondere, da die derzeitigen Entwicklungen weitaus schneller und radikaler erfolgen, als jemals zuvor in der Menschheitsgeschichte. Entsprechend gravierend sind die sich aus diesen Entwicklungen ergebenden Herausforderungen insbesondere bezüglich der zukünftigen Freiheit der Menschen und der Geltung von Grund- und Menschenrechten. Während die Neolithische Revolution die Entstehung despotischer Herrschaft zur Folge hatte, und die Industrielle Revolution totalitäre Herrschaft und das extreme 20. Jahrhundert hervorbrachte, stellt die derzeitige Digitaltechnische Revolution am Beginn des Digitaltechnischen Zeitalters die Menschheit vor noch größere Herausforderungen, und gemäß der Theorie der kulturellen Phasenverschiebung (76) wird der „cultural lag“ immer größer. In seinem Buch: „Die Antiquiertheit des Menschen“ prägt der Philosoph Günther Anders (1902-1992) den Begriff des „prometheischen Gefälles“ als dem Gefälle „zwischen dem Maximum dessen, was wir herstellen können und dem (beschämend geringen) Maximum dessen, was wir vorstellen können“ (77). Günther Anders zeigt auf, „daß wir, die wir diese Produkte herstellen, darauf und dran sind, eine Welt zu etablieren, mit der Schritt zu halten wir unfähig sind, und die zu ‚fassen‘, die Fassungskraft, die Kapazität sowohl unserer Phantasie wie unserer Emotionen wie unserer Verantwortung absolut überforderte“ (78), mit der Folge, daß „unser ‚Wissen‘ in der nächsten Nachbarschaft des Nichtwissens bleibt, mindestens des Nichtbegreifens“ (79). Somit ist die Menschheit den technologischen Entwicklungen zunehmend ausgeliefert, als daß es gelingt, hierfür ein Bewußtsein zu erlangen und diese technologischen Entwicklungen zu reflektieren, zu kommunizieren und zu diskutieren, um die voranstürmenden technologischen Entwicklungen zu gestalten. Günther Anders hebt hervor: „Wenn dem so ist, dann besteht, sofern nicht alles verloren sein soll, die heute entscheidende moralische Aufgabe in der Ausbildung der moralischen Phantasie, d. h. in dem Versuche, das ‚Gefälle‘ zu überwinden, die Kapazität und Elastizität unseres Vorstellens und Fühlens den Größenmaßen unser eigenen Produkte und dem unabsehbaren Ausmaß dessen, was wir anrichten können, auszumessen; uns also das Vorstellende und Fühlende mit uns als Machenden gleichzuschalten“ (80).
Sämtliche technologischen Revolutionen in der Menschheitsgeschichte hatten weitreichende Folgen sowohl für die gesellschaftlichen Verhältnisse als auch für die gesellschaftlichen Naturverhältnisse, was im Folgenden kurz dargestellt werden soll:
Seit Urzeiten lebten die Menschen in kleinen acephalen (81) Gemeinschaften segmentärer Gesellschaften (82), und es gab eine große kulturelle Vielfalt (83), wie sie am Beispiel von Neuguinea noch heute existiert mit ca. 312 unterschiedlichen indigenen Gruppen, die 1089 verschiedene Sprachen sprechen, die 15 % der heute noch weltweit existierenden Sprachen ausmachen (84). Die kulturelle Vielfalt dieser Naturvölker (85) findet in der Vielfalt der Natur (Biodiversität) (86) ihre Entsprechung, sodaß sich Kulturareale (87) unterscheiden lassen. Die auf Naturerfahrungen begründeten vielfältigen Wechselwirkungen zwischen natürlicher Umwelt und kultureller Praxis können als biokulturelle Diversität (88) bezeichnet werden. In seinem Buch: „Wenn Sprachen sterben und was wir mit ihnen verlieren“ verweist der Sprachwissenschaftler Nicholas Evans in Anbetracht des fortschreitenden Verlustes von biokultureller Vielfalt auf den Zusammenhang zwischen sprachlicher Vielfalt (89), biologischer Vielfalt und Ökologie, daß die Anpassungsfähigkeit des Menschen aus dieser Vielfalt schöpft, und er zeigt auf, „wie kleine Sprachen detaillierte biologische und ökologische Erkenntnisse in sich bergen können, die ihre Sprecher über Generationen allmählich erlangt und in ihren Sprachen bewahrt haben. (...) Kleine Sprachen und kleine Gemeinschaften haben sich dadurch in der Welt behaupten können, dass sie sich vollständig an ihr lokales Umfeld angepasst und dabei einen reichen Wissensschatz darüber angehäuft haben. Vieles davon steckt nur in der Sprache. Zahlreiche Aspekte ihres traditionellen Wissens sind der westlichen Wissenschaft noch unbekannt (…). Überall auf der Welt übermitteln indigene Völker mit den Worten und Ausdrücken ihrer Sprache den Ertrag von jahrtausendelanger Naturbeobachtung und Experimentierfreudigkeit mit dem, was uns die Natur gibt. (…) All dieses Wissen droht jedoch verloren zu gehen“ (90). Evans hebt hervor, daß indigene Sprachen „eine völlig andere Kosmologie widerspiegeln, in der Menschen (…) weniger die Herrscher der natürlichen Welt sind, als das in den europäischen Sprachen der Fall zu sein scheint“ (91).
Der Vielfalt und Komplexität der Ökosysteme, in denen die Menschen lebten, entspricht ein umfangreiches und komplexes indigenes Wissen (92), das den Charakter von „Ökosophien“ hat, d. h. Weltanschauungen (93), die einen symbiotischen (94) und koevolutiven (95) Lebenszusammenhang mit der Natur ermöglichen. Am Beispiel der indigenen Bevölkerung (96) des Amazonas-Regenwaldes (97) erklärt der Geograf Peter E. Stüben den Begriff der „Ökosophie“: Der Komplexität der Regenwald-Ökosysteme entspricht ein umfangreiches und komplexes indigenes Wissen. Wie Peter E. Stüben in seinem Text: „Earth First! Ethno-Ökologie: Von der Aktionsethnologie zur Aktionsökologie“ darstellt, hat dieses indigene Wissen den Charakter einer „Ökosophie“, wohingegen unsere Zivilisation sich eine Denkweise zu eigen gemacht hat, die zwar kurzfristige Teilerfolge verspricht, aber langfristig in die ökologische Katastrophe führen muß: „In den Ökosophien indigener Gesellschaften spiegeln sich das Selbstverständnis und die Vertrautheit im Umgang mit der Mitwelt wider, die unsere analytisch-rationale Teilung in mineralische, pflanzliche, tierische und menschliche Bereichswelten – wie sie in den Wissensmustern und Erkenntnishierarchien unserer scientific community eine entscheidende Rolle spielen – nicht kennen“ (98). Die Kulturen der indigenen Bevölkerung und ihre traditionelle Subsistenzökonomie sind Beispiele für die gelungene Anpassung an ein Ökosystem, und fast alle Lebensbereiche in diesen kleinen Gemeinschaften sind auf die Erhaltung und Stabilisierung des ökologischen Gleichgewichtes abgestimmt, sodaß Peter E. Stüben in seinem Text: „ Die Weisheit der ‚Primitiven‘ – eine ökologische Alternative? Die Grenze zwischen Wildnis und Zivilisation“ auf Grundlage der Erkenntnisse der Ethno-Ökologie für eine Neuformulierung des Fortschrittsbegriffs plädiert: „Es zeigt, daß Stammesvölker anscheinend über Jahrtausende hinweg Formen des Zusammenlebens entwickelt haben, in denen die Angehörigen eine ihre ‚Ökonomie‘ regelnde Antwort auf das Bedürfnis nach ökologischer Sicherheit zu geben versucht haben. Subsistenzwirtschaft ist dann aber nicht ein Synonym für eine teils minderwertige, teils vorsintflutliche Lebensweise, sondern nur ein anderer Ausdruck für den Prozeß der bewußt bzw. unbewußt vollzogenen Anpassung einer Gesellschaft an bereits bestehende Formen des Umgangs mit intakten Ökosystemen – und damit selbst ein Kriterium für Fortschritt“ (99). Die indigenen Systeme der Ressourcen-Wahrnehmung, der Ressourcen-Nutzung und des Ressourcen-Managements können somit auf signifikante Weise zum Schutz der Regenwälder beitragen, wie der Geograf Peter E. Stüben in seinem Text „Mit den Regenwäldern sterben ihre Bewohner“ feststellt: “Erst die Sicherung der Lebensgrundlagen der indigenen Regenwaldvölker und die Wahrnehmung ihrer Landrechte ist gleichbedeutend mit Naturschutz der allerbesten Qualität“ (100).
Somit sind im Amazonas-Regenwald Alternativen einer wirklich nachhaltigen Nutzung des Regenwaldes und entsprechende Lebensweisen und Wirtschaftsformen schon längst vorhanden und werden von den Bewohnern des Regenwaldes seit Jahrtausenden praktiziert, worauf die Politikwissenschaftler Lothar Brock und Stephan Hessler in ihrem Text: „Globaler Umweltschutz oder Öko-Imperialismus? Die ökologische Notwendigkeit neuer Nord-Süd-Beziehungen. Das Beispiel der Amazonia“ verweisen: „Die Lebensinteressen der indianischen Völker sind intern definiert. Sie stehen in einem kulturellen Zusammenhang und sind langfristig orientiert. Sie beruhen auf der Integration der Wirtschaftsweise in die Kreisläufe des Ökosystems“ (101). Die Lebensinteressen der indianischen Bevölkerung stehen in einem Widerspruch zu Nutzungsinteressen, die den Regenwald extern definieren, sodaß wesentliche Charakteristiken indianischer Tropenwaldnutzung verkannt werden und der Modernisierungsideologie entgegen stehen: Risikominimierung statt Gewinnmaximierung, langfristige Nutzungsorientierung und Nachhaltigkeit statt kurzfristiges Profitinteresse, Diversifizierung statt Monokultur, Erkennen und Optimieren klimatischer, regionaler und ökologischer Unterschiede ihrer Umwelt. Der Geograf Peter E. Stüben stellt in seinem Buch: „Kahlschlag im Paradies. Die Vernichtung der Regenwälder – Das Ende der Stammesvölker“ fest, daß im Regenwald die Alternativen einer nachhaltigen Bewirtschaftung schon vorhanden sind: „Zu den charakteristischen Merkmalen, die die ökologische ‚Sicherheit‘ von Stammesvölkern im Wesentlichen bestimmen, gehören ferner: 1. eine nichtanthropozentrische Weltsicht; 2. ein Konzept der ‚begrenzten Güter‘; 3. gesellschaftliche Regelungen und Techniken, die zu ‚Ökonomien ohne Wachstumsrate‘ führen, und 4. Formen ‚lokaler Selbstgenügsamkeit‘, die die Anwendung solcher das Ökosystem gefährdenden Gewaltmittel von vornherein unmöglich machen. (…) Die ‚ökologische Alternative‘ in den Tropen (…) muß daher nicht erst ‚erfunden‘ werden – sie existiert bereits!“ (102). Der ökologischen Vielfalt der Regenwälder entspricht eine Vielfalt kultureller Anpassungs- und Nutzungsformen, worauf der Geograf Peter E. Stüben in seinem Text: „Mit den Regenwäldern sterben ihre Bewohner“ hinweist, sodaß „die meisten Regenwaldgesellschaften eigene systemstabilisierende Antworten auf die Herausforderungen ganz unterschiedlicher Ökosysteme gegeben haben“ (103). Gemäß der Definition von Peter E. Stüben in seinem Text: „Earth First! Ethno-Ökologie: Von der Aktionsethnologie zur Aktionsökologie“ ist die Aufgabe der Ethno-Ökologie die „Rekonstruktion der Koevolution und der ‚historisch‘ wechselvollen Beziehung von Mensch und Umwelt“ (104). Ethno-ökologische Forschung führte zu der Erkenntnis, daß die Bewohner des Regenwaldes über eine Vielfalt angepaßter Technologien, Lebensweisen und Bewirtschaftungsformen verfügen, um im Wald im Überfluß, und nicht im Mangel zu leben. Tropische Regenwälder sind somit weniger Ur- oder Naturwälder, sondern vielmehr Kulturwälder, die sich in wechselseitiger Abhängigkeit mit den Bewohnern des Regenwaldes in einem Prozeß der Koevolution entwickelt haben.
Als einer technologischen Revolution innerhalb der Menschheitsgeschichte erfolgte die Prometheische Revolution auf Grundlage der Nutzung des Feuers (105), und sie ist Gegenstand des Prometheus-Mythos (106). Die Menschen betreiben Subsistenzwirtschaft (107) als Sammler und Jäger (108) in kleinen Gruppen, sie waren nicht sesshaft, und es gab keinen Territorialbesitz. Die ältesten sicheren Belege der Nutzung des Feuers durch den Menschen sind ca. 1,7 Millionen Jahre alt, worauf der Waldwissenschaftler Peter Wohlleben in seinem Buch: „Das geheime Band zwischen Mensch und Natur“ hinweist: „Gesichert ist ein Fund in der Wonderwerk-Höhle in Südafrika, wo vor 1,7 Millionen Jahren zweifelsfrei Menschen um ein Feuer saßen, das sie selbst angelegt hatten. Ob nicht vielleicht sogar schon vor vier Millionen Jahren die ersten menschlich entfachten Feuer loderten, ist wissenschaftlich umstritten“ (109). Wie es die Out-of-Africa-Theorie (110) darstellt, ist der Ursprung des Menschen in Afrika, von wo aus er sich über weitere Kontinente ausbreitete. Im Wesentlichen werden zwei Auswanderungswellen unterschieden: Vor ca. zwei Millionen Jahren besiedelte Homo erectus (111) von Afrika aus südliche Teile Asiens und Europas. Vor ca. 65.000 Jahren verbreitete sich der anatomisch moderne Mensch Homo sapiens (112) von Afrika aus über sämtliche Kontinente (113). Die Nutzung des Feuers ermöglichte es dem Menschen, sich weltweit über sämtliche Klimazonen zu verbreiten. Ohne die Nutzung des Feuers wäre dies nicht möglich gewesen. Die Auswirkungen auf die Natur waren erheblich: Laubwälder können von Natur aus praktisch nicht Feuer fangen, doch mit Hilfe des Feuers gelang es dem Menschen, schnell und ohne viel Kraftaufwand große Flächen zu roden, und seit mindestens anderthalb Millionen Jahren veränderten gezielt gelegte und unbeabsichtigte Flächenbrände langfristig die Ökosysteme (114). Wenn es in der Natur brennt, dann hatte und hat in fast allen Fällen der Mensch seine Hände im Spiel, der seit mindesten 1,7 Millionen Jahren als Pyromane durch die Landschaften läuft. Zudem starb überall dort, wo der anatomisch moderne Mensch Homo sapiens mit seinen immer perfekteren Jagdgeräten, wie z.B. Speerschleuder (115) und Bogen (116) hingelangte, die Großtierfauna aus (117).
In seinem Buch: „Das Ende der Evolution“ stellt der Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht die Folgewirkungen der Ausbreitung des Homo sapiens für die Natur dar: „In jedem Fall schaffte sapiens es, überall da, wo er hinkam, einem nicht unerheblichen Teil jener biologischen Vielfalt ein Ende zu bereiten, die erectus in Eurasien noch verschont hatte. Viele der großen Säugetiere starben auch anderswo erst aus, als der moderne Mensch auf der Bildfläche dieser neuen Kontinente erschien. Während unserer Ausbreitung über den gesamten Planeten haben wir überall, wo wir hinkamen, eine Ressource nach der anderen aufgegessen und ausgebeutet. Umgekehrt war für jedes neu entdeckte Land die Ankunft der zweibeinigen Affen eine Katastrophe, weil sie die Jagd beherrschten und das Feuer. Kaum ein Lebewesen wusste sich vor den Neuankömmlingen zu schützen, und nichts und niemand hinderte unsere Vorfahren daran, die Gegend zu plündern und weiterzuziehen, wenn alle Ressourcen aufgebraucht waren“ (118). Glaubrecht beschreibt dieses Verhalten des Homo sapiens als ein Ausdruck seiner für ihn spezifischen Pioniermentalität: „In Pioniergesellschaften setzen sich diejenigen durch, die den größten Anteil der Ressourcen an sich reißen können, welche Schäden sie damit auch verursachen. Denn sie ziehen weiter, so lange es geht. Es ist eine evolutiv lange erfolgreiche Strategie, solange es noch die Möglichkeit gibt, einfach weiterzuwandern und neue Lebensräume zu finden. Erst wenn sämtliche Ressourcen verbraucht sind und sich keine neuen ökologischen Möglichkeiten auftun oder erschließen lassen, gelangen die plündernden Pioniere mit ihrer Strategie ans Ende. Die ewigen Ausbeuter verschwinden und machen Strategien nachhaltiger Nutzung Platz, sofern die Ressourcen begrenzt bleiben“ (119). Die Bedeutung der Prometheischen Revolution wird anders als die Bedeutung der Neolithischen Revolution und der Industriellen Revolution oft unterschätzt und vernachlässigt (120).
Die Neolithische Revolution (121) erfolgte im Zuge der Einführung des Ackerbaus und der Sesshaftigkeit, und sie begann vor ca. 11.000 Jahren. Es erfolgt eine Domestikation (122) von Tier- und Pflanzenarten, und die natürlichen Ökosysteme werden seither zum Zweck der Ausweitung von Landwirtschaft gezielt verändert und systematisch zurückgedrängt (123). Während die Menschheit bislang seit Urzeiten in kleinen, nichtsesshaften Gemeinschaften gelebt hatte, entstehen mit der Neolithischen Revolution erstmals in den Menschheitsgeschichte anonyme Massengesellschaften, und es entsteht Territorialherrschaft. Der Sprachwissenschaftler Nicholas Evans stellt in seinem Buch: „Wenn Sprachen sterben und was wir mit ihnen verlieren“ dar, „dass die Ausbreitung des Ackerbaus von wenigen Gruppen getragen wurde, die eine radikale kulturelle Transformation durchgemacht hatten. Aus der Sicht eines Jägers und Sammlers ist das Leben eines Ackerbauern ziemlich unattraktiv. Die Sicherheit der regelmäßigen Versorgung mit Ernteerträgen erkauft man sich mit einer weniger reichhaltigeren und abwechslungsreichen Ernährung, einer eintönigen Beschränkung des Wohnorts auf eine begrenzte Umgebung und Krankheiten, die das Leben von vielen Menschen auf relativ engem Raum , umgeben von den eigenen Exkrementen, mit sich bringt. Die meisten Jäger und Sammler hätten sich wohl auf einen solchen Handel nicht eingelassen. Doch die Bevölkerungsexpansion, die der Ackerbau durch die höheren Nahrungserträge aus der Erde tragen konnte, hätte die Jäger und Sammler der ursprünglichen Bevölkerung schrittweise, aber unaufhaltsam entweder verdrängt oder assimiliert“ (124).
In Folge der Neolithischen Revolution entwickelte sich in den entstandenen Agrargesellschaften die Megalithkultur (125). Im gesamten nordwestlichen und westlichen Europa finden sich heute noch Relikte der Megalithkultur, die sich im Zuge der Neolithischen Revolution von der östlichen Mittelmeerregion aus bis hier hin verbreitet hatte, und die Megalithkultur hatte mehr als zweitausend Jahre Bestand. Noch wissen wir sehr wenig über die damaligen Gesellschaften, und die Archäologie bemüht sich in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit weiteren Wissenschaften um Aufklärung. Von den ehemals sehr umfangreichen Steinsetzungen der Megalithkultur ist heute nur noch ein winziger Rest erhalten. Nachdem ich in Süd-England die archäologischen Stätten bei Stonehenge am 09.08.2022 und bei Avebury am 10.08.2022 besucht hatte, fuhr ich auch zu den Megalithen bei Carnac an der Südküste der Bretagne, wo ich mich zum Studium der Relikte der Megalithkultur vom 27. bis zum 31.08.2022 aufhielt. Bei Carnac befinden sich die weltweit umfangreichsten Steinsetzungen und Relikte der Megalithkultur, die heute noch erhalten sind. Insgesamt sind es 2792 Steine in Größen von 0,80 bis 6,50 m, die sich nördlich von Carnac in drei Gruppen über eine Distanz von ca. vier Kilometern erstrecken. Diese Steinreihen wurden in der Jungsteinzeit zwischen dem 5. und 3. Jahrtausend v. Chr. von sesshaften Agrargesellschaften errichtet. Die Megalithkultur zeigt auf, daß im Zuge der Neolithischen Revolution erhebliche gesellschaftliche Veränderungen stattgefunden haben. Schon die Megalithkultur entwickelte Mathematik (126) und Astronomie (127), um Natur und Gesellschaft und deren Abläufe berechenbar, kontrollierbar und beherrschbar zu machen, und diesem Zweck dient die Mathematik bis heute. Die Agrargesellschaften der Megalithkultur waren über Rituale (128) als Bestandteil von Kosmologien (129) gleichgeschaltet, und diesem rituellen Zweck diente die Megalith-Architektur, mit denen die Megalihkultur die Landschaften möblierte. Als ein bedeutender Unterschied zu den Alten Hochkulturen fehlte der Megalihkultur noch die Schrift, die erst in den Frühen Hochkulturen als bürokratische Verwaltungs- und Herrschaftstechnik entstand.
Als Folgeentwicklungen der Neolithischen Revolution geht die Megalithkultur den Frühen Hochkulturen (130) voraus. Wie es der Soziologe Karl August Wittfogel (1896-1988) in seinem Werk: „Die Orientalische Despotie. Eine vergleichende Untersuchung totaler Macht“ darstellt, führte die Neolithische Revolution zur Entstehung von despotischer Herrschaft (131) und cephaler, hierarchischer, arbeitsteiliger, bürokratischer, zentralverwalteter, staatlich organisierter Gesellschaften nach den Modell der „hydraulischen Gesellschaft“ (132), ein historischer Prozeß, der ausgelöst durch postglazialen Klimawandel (133) insbesondere in großen Flußlandschaften, wie z.B. des Nil, Euphrat und Tigris, Indus, Ganges, Mekong und Huang He in mehreren Regionen der Welt stattfand. Diese ersten Zivilisationen der Frühen Hochkulturen entwickelten ein auf Ritual, Kosmologie und Religion sowie auf Zwang, Furcht und Strafe begründetes Herrschaftsmodell, das die Gesellschaft zum Zweck zentral organisierter Arbeitsleistung gleichschaltete und das mit Kriegen nach außen expandierte. Hierbei wurde die Schrift (134) als bürokratische (135) Verwaltungstechnik erfunden. Die Erfindung der Schrift ist Voraussetzung für die Entstehung dogmatischer (136) Lehrsysteme, wie Rechtsordnungen (137) und Buchreligionen (138), die es zuvor nicht gab, und als Handlungsvorschriften haben sie den Charakter eines Algorithmus (139), der das Denken der Menschen, deren zahlreiche unterschiedliche Weltanschauungen, und das vielfältige menschliche Sozialverhalten in der Massengesellschaft gleichschaltet und auf wenige vorgegebene und determinierte Handlungsoptionen einengt. Vermehrte Herrschaft verdrängt geistige Freiheit, die insbesondere in der Philosophie (140) zur Ausprägung gelangt, und diese geistige Freiheit ist bis heute gefährdet.
Die Industrielle Revolution (141) schuf durch Ausweitung technischer Rationalität und instrumenteller Vernunft eine standardisierte, gleichgeschaltete und konforme Massengesellschaft, in der die Menschen in der Fabrik und weiteren Totalen Institutionen (142) der Disziplinierung (143) unterworfen werden. Der Philosoph Günther Anders beschreibt in seinem Buch: „Die Antiquiertheit des Menschen“ den in den Fabriken der Industriegesellschaft produzierten Konformismus als „Medialität“ und als „ein typisch totalitäres Verhalten“: „Was gemeint ist, (…) die ganz alltägliche (…) Tatsache, daß (...) das ‚medial‘-konformistische Prinzip, das ‚aktiv-passiv-neutrale‘ Mit-Tun in jedem Betrieb herrscht; und daß dieser Tätigkeitsmodus überall (…) als selbstverständlich gültig anerkannt ist (…), wenn er also das Ziel nicht weiß, nicht zu wissen braucht oder nicht wissen soll, dann braucht er offensichtlich auch kein Gewissen zu haben. Vielmehr wird das vom individuellen Gewissen geprüfte oder gar diktierte ‚Handeln‘ suspendiert und durch Gewissenhaftigkeit des ‚aktiv-passiv-neutralen‘ Mit-Treibens ersetzt; und wenn es ‚gutes Gewissen im Betrieb gibt, so nur als paradoxe Genugtuung über die hundertprozentig gelungene Abschaltung des eigenen Gewissens; oder sogar der Stolz darauf. Der Fabrikarbeiter oder der Büroangestellte, der in der Betriebsmaschinerie seine weitere Mitarbeit mit der Begründung aufsagen würde, das Betriebsprodukt widerspreche seinem individuellen Gewissen oder einem allgemeinen Sittengesetz; dessen Verwendung sei unmoralisch, dessen unmoralische Verwendung mindestens möglich, der würde im günstigsten Falle als ein Narr gelten (…). Der Betrieb ist also der Ort, an dem der Typ des ‚medial-gewissenlosen‘ Menschen hergestellt wird; der Geburtsort des Konformisten. (…) Solange wir dieser Tatsache nicht ins Auge blicken, also nicht erkennen, daß der heutige Betrieb die Schmiede, der Arbeitsstil das Vorbild der Gleichschaltung ist, bleiben wir unfähig, die Figur des konformistischen Zeitgenossen zu verstehen“ (144).
Die Industrialisierung erfolgt auf Grundlage des wissenschaftlich-technologischen Fortschritts, und sie erfaßt immer weitere Bereiche der Gesellschaft, die nach dem Modell einer großen Maschine organisiert und gleichgeschaltet wird. Die Industriegesellschaft ist in Gänze vom Totalitären durchdrungen. Die Industrielle Revolution führt zur Entstehung totalitärer Herrschaft und sie kulminiert im extremen 20. Jahrhundert und in der totalen Mobilmachung (145) des totalen Staates zum totalen industriellen Krieg (146). Im totalen industriellen Krieg erreicht die Entwicklung der Destruktivkräfte den wissenschaftlich-technologisch Stand zur potentiellen Vernichtung der gesamten Menschheit, mit der Entwicklung und dem Einsatz der Atombombe (147) begann das Atomzeitalter (148), und seither lebt die Menschheit mit der real-existierenden Möglichkeit ihrer jederzeitigen Selbstvernichtung. Diesen erreichten Zustand in der Menschheitsgeschichte nennt der Philosoph Günther Anders in seinem Buch: „Die Antiquiertheit des Menschen“ die „dritte industrielle Revolution“: „das spektakuläre Produktionsmittel, von dem ich spreche, ist natürlich dasjenige, das die Menschheit zum ersten Mal dazu instandgesetzt hat, ihren eigenen Untergang zu produzieren, also die Atombombe“ (149). Somit leben wir nach Anders „in einem Zeitalter, in dem wir (was wir nicht kennen, ist allein der Zeitpunkt) die Produktion unseres eigenen Untergangs pausenlos betreiben. (…) Nunmehr leben wir in einem Zeitalter, das nicht mehr eine vorübergehende Epoche vor anderen ist, sondern eine ‚Frist‘, während der unser Sein pausenlos nichts anderes mehr ist als ein ‚Gerade-noch-sein‘“ (150). Im Industriezeitalter gilt Natur als unbegrenzte und unerschöpfliche Ressource, sodaß die Leitideologie des Industriezeitalters das permanente Wirtschaftswachstum (151) ist, und die Leitkultur des Industriezeitalters ist die Konsumkultur (152). Zur Erzwingung permanenten Wirtschaftswachstums werden sämtliche Bereiche der Gesellschaft permanent beschleunigt (153), womit sich die Digitaltechnische Revolution ankündigt. Die Ideologie des Wirtschaftswachstums hat die globale ökologische Krise (154) im Anthropozän (155) zur Folge.
5. Mit technischer Rationalität und instrumenteller Vernunft zum technologischen Totalitarismus
Schon jetzt ist es eine unübersehbare Tatsache, daß im Zuge der aktuellen digitaltechnischen Entwicklungen die Grund- und Menschenrechte und die Persönlichkeitsrechte der Menschen in keiner Weise mehr gewahrt und garantiert werden können. Daher gibt es berechtigte Gründe zu der Annahme, daß auch die Möglichkeit einer Entwicklung denkbar ist, bei der die derzeitigen technologischen und gesellschaftspolitischen Entwicklungen, wie etwa im Zuge der unter dem Vorwand der sogenannten „Corona-Krise“ verfügten globalen Ausnahmezustände (156), die Entstehung einer neuen Form und Entwicklungsstufe einer totalitären Gesellschaft im angebrochenen digitaltechnischen und biotechnischen Zeitalter einleiten können, etwa in Form einer aktualisierten und technologisch modernisierten Synthese der negativen Utopien (157) von Jewgeni I. Samjatin „Wir“ (158), George Orwells „1984“ (159) und Aldous L. Huxleys „Schöne neue Welt“ (160), die die Totalitarismen des extremen 20. Jahrhunderts als rückständige, technologisch unausgereifte Frühformen totalitärer Vergesellschaftung erscheinen lassen wird. Aldous L. Huxley hat im Jahre 1958 darauf hingewiesen, daß aufgrund der zunehmend perfektionierten Möglichkeiten des wissenschaftlich-technologischen Fortschritts unter dem Postulat der Wertfreiheit totalitäre Herrschaft zukünftig weitgehend auf Methoden unmittelbaren Zwangs und physischer Gewaltanwendung verzichten könne, und die angewandten Methoden der Herrschaft über Menschen und deren Manipulation werden zunehmend weniger zu Bewußtsein gelangen (161). In seinem Buch: „‚Big Brother‘ & Co. Der moderne Überwachungsstaat in der Informationsgesellschaft“ stellt der Jurist Rolf Gössner fest: „Fest steht jedenfalls, daß verglichen mit den heute verfügbaren Überwachungstechnologien Orwells Vision vom ‚Großen Bruder‘ wie eine überholte Vorstufe erscheint“ (162). In ihrem Appell: „Digitale Demokratie statt Datendiktatur“ stellen die Wissenschaftler Dirk Helbing, Bruno S. Frey und weitere fest: „Wir stehen an einem Scheideweg. Big Data, künstliche Intelligenz, Kybernetik und Verhaltensökonimie werden unsere Gesellschaft prägen – im Guten wie im Schlechten. Sind solche weit verbreiteten Technologien nicht mit unseren gesellschaftlichen Grundwerten kompatibel, werden sie früher oder später großflächigen Schaden anrichten. So können sie zu einer Automatisierung der Gesellschaft mit totalitären Zügen führen. Im schlimmsten Fall droht eine zentrale künstliche Intelligenz zu steuern, was wir wissen, denken und wie wir handeln. Jetzt ist daher der historische Moment, den richtigen Weg einzuschlagen“ (163).
Bei einer realistischen (164) Sichtweise, die aufgrund der Erfahrungen des extremen 20. Jahrhunderts angemessen ist, führt der wissenschaftlich-technologische Fortschritt auf Grundlage technischer Rationalität und instrumenteller Vernunft unter dem Postulat der Wertfreiheit (165) nicht zur zweckoptimistisch verkündeten Besten aller möglichen Welten, sondern zur Ausweitung und Perfektionierung von Herrschaft über Individuen, Gesellschaft und Natur, einschließlich der inneren und äußeren Natur des Menschen, die nach dem Modell einer zu optimierenden Maschine zweckrational zugerichtet werden. Das Erkenntnisinteresse (166) des von Lobbyisten gesteuerten real-existierenden Wissenschaftsbetriebes besteht nicht darin, die Natur wie sie ist zu erforschen und zu verstehen, wie es Aufgabe der Naturwissenschaften sein sollte, sondern Wissenschaft soll als Technikwissenschaft die Herrschaft über die Natur und die Menschen vermehren und deren zweckrationale Zurichtung und Ausbeutung intensivieren (167).
In ihrem Buch: „Digitalzeitalter – Digitalgesellschaft. Das Ende des Industriezeitalters und der Beginn einer neuen Epoche“ stellen die Wissenschaftler Oliver Stengel, Alexander van Looy und Stephan Wallaschowski die Auswirkungen der Digitaltechnischen Revolution auf den Menschen dar: „Digitale Technik wandelt den Menschen damit innerlich wie äußerlich und unterscheidet ihn grundlegend von Menschen der vorangegangenen Zeitalter. Der Mensch überlässt sich nicht mehr den blinden Mechanismen der natürlichen Evolution, er nimmt seine Evolution bewusst in die Hand, um seine natürlichen Mängel zu kompensieren oder um seine Fähigkeiten zu erweitern. Das ist ein biologischer Bruch mit der bisherigen Entwicklungsgeschichte der Gattung Mensch“ (168). Der Soziologe Thomas Lemke analysiert in seinem Buch: „Die Natur in der Soziologie. Gesellschaftliche Voraussetzungen und Folgen biotechnologischen Wissens“ das sich gegenwärtig wandelnde Verhältnis von Natur und Gesellschaft, und er zeigt auf, daß im Zuge der derzeit stattfindenden Digitaltechnischen Revolution in Verbindung mit der Bio- und Gentechnischen Revolution „die Idee einer natürlichen Abstammung aller Lebewesen tendenziell ersetzt wird durch die Vorstellung einer künstlichen Pluralität von Lebensformen, die eher Artefakte sind denn Naturwesen. Die molekularbiologische Redefinition von Leben als Text, die Fortschritte in der Biomedizin mit neuen Visualisierungstechniken von PET-Scans bis zur DNA-Analyse, die Transplantationsmedizin und die Reproduktionstechnologien – um nur einige wenige technologische Innovationen zu nennen – brechen mit der Vorstellung eines integralen Körpers. Der Körper gilt dabei weniger als organisches Substrat denn als molekulare Software, die gelesen und umgeschrieben werden kann“ (169).
Grundlage der derzeitigen Digitaltechnischen Revolution ist die Kybernetik (170) als der Wissenschaft der Steuerung und Regelung von Maschinen und Anlagen. In ihrem Text: „Neue Welt. Macht. Neue Menschen. Wie die Digitalisierung das Menschenbild verändert“ stellt die Juristin Yvonne Hofstetter die Auswirkungen der Anwendung „kybernetischer Regelkreise von Überwachung, Analyse, Technosteuerung und erneuter Überwachung der Effekte, die Steuerimpulse erzielen“ auf den Menschen dar: „Was in der Anlagensteuerung alltäglich ist, soll beim Menschen ähnlich funktionieren und der Ist-Zustand seines Lebens einem besseren Soll-Zustand angenähert werden. Immer öfter sollen deshalb optimierende Maschinen entscheiden, wie Menschen richtig leben (…). In dem Maße, in dem eine immer höher vernetzte Umgebung immer mehr Meßdaten über das Verhalten von Personen erhebt, wächst hinter der Mensch-Maschine-Schnittstelle (…) ein Universum neuer Maschinen heran. Die technologische Kraft des Quantifying setzt die Künstliche Intelligenz – genauer: lernfähige Maschinen – frei, die zur Universaltechnologie des 21. Jahrhunderts (…) werden“ (171). Die mathematischen Modelle der Künstlichen Intelligenz sind jedoch reduktionistische (172) Modelle einer komplexeren und differenzierteren Wirklichkeit, worauf Hofstetter hinweist, denn „um Menschen zu profilen, arbeitet Künstliche Intelligenz mit mathematischen Modellen: Nicht nur die Philosophen, auch die Mathematiker wissen, dass Modelle niemals eine 1:1 Abbildung der Realität sind. Modelle verkürzen die stoffliche Wirklichkeit mit der Beschreibungssprache der Mathematik auf Variablen; sie müssen quantifizierbar sein und einen Wert erhalten. Was nicht quantifizierbar ist, kann nicht Teil des Modells einer Künstlichen Intelligenz sein und fließt in die maschinelle Beurteilung des Menschen nicht ein. Genau an diesem Punkt kommt es zu einem Paradoxon: Durch Künstliche Intelligenzen erfährt der in seiner Physis materiell ausgedehnte Mensch eine ideelle Verengung auf das Materielle, das Sichtbare, das Beobachtbare und Messbare. Was am Menschen nicht messbar ist, existiert nicht: sein Bewusstsein, das Selbstbewusstsein, das Ich, das Gewissen. (…) Quantifying, mitgetragen von vielen wissenschaftlichen Disziplinen von Biologie über die Hirnforschung bis zur Mathematik, reduziert den Menschen. (…) So hat sich inzwischen in vielen Forschungsdisziplinen die Ansicht durchgesetzt, dass es keinen Unterschied mehr gibt zwischen Maschinen und dem Menschen: In allen Fällen liegen diesen Organismen allenfalls entzifferbare Algorithmen zugrunde; sie unterscheiden sich nur durch ihre Komplexität und benötigen ‚unterschiedliche Methoden der Datenverarbeitung‘. Der messbare Mensch ist Quelle und Ziel der fortschreitenden Digitalisierung und ihrer Optimierung vollzogen durch Algorithmen am biologischen Algorithmus ‚Mensch‘“ (173). Die wissenschaftlich-technologischen Kräfte des digitaltechnischen Fortschritts führen so zu einem rein technischen Verständnis des Menschen.
Im Zuge der Digitaltechnischen Revolution entsteht mit dem kommenden Internet der Dinge (174) auf globaler Ebene eine digitale Weltmaschine als dem künstlichen neuronalen Netz (175) eines globalen digitalen Superorganismus, an dessen künstliche Intelligenz (176), die sich zur Superintelligenz (177) entwickelt, in Kürze die Menschen selbst über Neurotechnik (178) mittels Gehirn-Computer-Schnittstellen (179) angeschlossen werden. Der Physiker und Philosoph Armin Grunwald stellt in seinem Buch: „Der unterlegene Mensch“ die sich daraus ergebenden Folgen für die Menschen dar: „Die Individuen würden zwar weiterhin gebraucht, hätten aber aus sich heraus keinen Wert mehr. Ihr Wert würde nur noch im Beitrag zum Kollektiv bestehen, im Dienst am globalen Gehirn. Menschen würden zu Endgeräten einer globalen Superintelligenz, mit der einzigen Daseinsberechtigung, diese zu füttern. (…) Dieser Superorganismus wäre sogar in der Lage, in den Kosmos zu expandieren“ (180). Zudem dringen Nanotechnologien (181) mit Nanomaschinen (182) bis in die kleinsten Bereiche der belebten und unbelebten Materie einschließlich der Blutbahn des Menschen vor, um diese zu kolonisieren und zu steuern. Gleichzeitig unterwirft die stattfindende Biotechnische und Gentechnische Revolution das Leben selbst technologischer Manipulation und Steuerung, die die Möglichkeiten der Domestikation der Neolithischen Revolution und der Eugenik (183) des extremen 20. Jahrhunderts weit übersteigen. Die Digitaltechnische Revolution und die Gentechnische Revolution laufen in einem technologischen Totalitarismus (184) zusammen, der bei Erreichen der Technologischen Singularität das auf dem Planeten Erde im Zuge eines geodynamischen evolutions-ökologischen Prozeß entstandene Leben einschließlich des Menschen, durch technische, künstlich geschaffene Lebensformen (185) ablösen wird, wie es der Transhumanismus und der Posthumanismus in Aussicht stellen, mit dem Endziel, das Prinzip des Lebens ganz durch das Prinzip der Technik (186) und der Maschine (187) zu ersetzen, denn nur der perfekten, überlegenen und siegreichen Technik, und nicht dem unzulänglichen, mangelhaften und schwächlichen biologisch-organischen Leben gehört die Zukunft sowohl auf dem Planeten Erde als auch im gesamten, noch von der Technik zu erobernden und zu kolonisierenden Weltraum. Zweifellos sind die Apologien der Protagonisten des Transhumanismus, des Posthumanismus und der Technologischen Singularität eine fundamentale Herausforderung sowohl für die Bioethik (188), als auch für die Wissenschaftsethik (189) und die Technikethik (190).
In seinem Buch: „Schlägt die Maschine den Menschen?“ stellt der Politikwissenschaftler Jürgen Bruhn die Planungen bedeutender Protagonisten und Apologeten des Transhumanismus, des Posthumanismus und der Technologischen Singularität vor: „Einige der bekanntesten Computer- und Robotikwissenschaftler wie Ray Kurzweil, seit Dezember 2012 Leiter der technischen Entwicklung bei Google, Hans-Peter Moravec, Gründer des Roboterunternehmens ‚Seegrid‘, Marvin Minsky, Robotikpionier und emeritierter Professor für Computer Science am Massachusetts Institute of Technology, Ralph Merkle, Nanotechnikwissenschaftler, der deutsche Jürgen Schmidhuber, Informatiker, Computerwissenschaftler und Leiter des Luganer Instituts für Künstliche Intelligenz, der seit 30 Jahren die Entwicklung künstlicher neuronaler Netze erforscht, und andere wissen genau, wie die neue künstliche Welt in Zukunft aussehen wird. Jedenfalls glauben sie es zu wissen. Diese Leute sind davon überzeugt, dass intelligente Maschinen noch in diesem Jahrhundert unsere Gesellschaft beherrschen werden, da ihre künstlichen Gehirne milliardenfach intelligenter sein werden als biologische Menschenhirne. Ray Kurzweil prophezeit sogar, dass der ‚nicht intelligente Kosmos‘ durch eine einzige universelle Künstliche Intelligenz nach dem Ende dieses Jahrhunderts aufgewertet wird und künstliche Wesen dann in einer beinahe perfekten digitalisierten transhumanen Welt leben werden. Jürgen Schmidhuber prognostiziert, in wenigen Jahrzehnten werde ein einziger Supercomputer über die gesamte rohe Rechenkraft der ganzen Menschheit verfügen. (…) Für Kurzweil gehen wir nach dem Erreichen der Singularität einer transhumanen Zivilisation im Universum entgegen, der Menschheit 3.0. Sein Ziel ist das ewige virtuelle Leben , die endgültige Loslösung vom biologischen Leben. Der biologische Mensch mit all seinen Fehlern, Trieben, Krankheiten und Begehrlichkeiten ist für Kurzweil eine Antiquiertheit. Es gilt, die Natur und die biologische Menschengattung abzuschaffen und eine künstliche Superzivilisation im Weltall zu gründen. Das schwebt auch Hans-Peter Moravec und John D. Bernal vor“ (191).
Aufgrund des Potentials der Künstlichen Intelligenz (KI) werden nach der Ansicht des Astrophysikers und ehemaligen Präsidenten der Royal Society Martin Rees, die er in seinem Text: „Die organische Intelligenz hat keine Zukunft“ vorstellt, „in einer langfristigen Evolutionsperspektive Menschen und alle ihre Gedanken nur ein vorübergehender und primitiver Vorläufer der tieferen Gedanken einer von Maschinen beherrschten Kultur sein, die sich in die ferne Zukunft erstreckt und sich weit über unsere Erde hinaus ausbreitet. Wir sind jetzt Zeugen der Frühstadien dieses Übergangs. (…) Das abstrakte Denken biologischer Gehirne (…) wird ein kurzer Vorläufer der leistungsfähigeren Erkenntnisvermögen des anorganischen, posthumanen Zeitalters sein“ (192). In seinem Text: „Ich heiße jedenfalls unsere maschinellen Gebieter willkommen“ vertritt der Physiker Antony Garrett Lisi die Auffassung: „Wenn Maschinen zur Empfindungsfähigkeit aufsteigen – und das werden sie -, werden sie auch nach Darwin‘scher Manier um Ressourcen, Überleben und Fortpflanzung konkurrieren“ (193). In seinem Text: „Wenn du sie nicht unterkriegen kannst, schließ‘ dich ihnen an“ ist der Physiker Frank Tipler davon überzeugt: „Die Erde ist zum Untergang verurteilt. Astronomen wissen schon seit Jahrzehnten, dass die Sonne eines Tages die Erde verschlingen und die gesamte Biosphäre zerstören wird – unter der Annahme, dass das intelligente Leben die Erde nicht verlassen hat, bevor dies geschieht(…), und schließlich werden es die KIs und menschliche Uploads (…) sein, die den Weltraum kolonisieren. (…) Wenn dieser Untergang bevorsteht, wird jeder Mensch (…) keine andere Wahl haben, als zu einem menschlichen Upload zu werden. Und die Biosphäre (…) wird ebenfalls aufgeladen“ (194).
Technologische Singularität, Transhumanismus und Posthumanismus haben den Charakter eines Heilserwartungskultes (195) und einer Erlösungsreligion (196) mit eschatologischer (197) Endzeiterwartung und können somit als eine Religion (198) des technischen Zeitalters auf Grundlage technischer Rationalität und Instrumenteller Vernunft angesehen werden. In seinem Text: „Der alte Traum vom Neuen Menschen: Ideengeschichtliche Perspektiven“ stellt der Theologe Gottfried Küenzlen die Idee vom Neuen Menschen als einen innerweltlich-säkularen Glauben im Zeitalter der Moderne dar: „Die Moderne hat (…) ihre eigene säkulare Glaubensgeschichte, bestimmt von säkular-diesseitigen Heilshoffnungen und Erlösungsversprechen. (…) In diesem ideen- und realgeschichtlichen Strom der säkularen Religionsgeschichte der Moderne ist auch die Hoffnung auf den Neuen Menschen verortet. Der Glaube an die Geschichte als innerweltlich-eschatologische Fortschrittsgeschichte, der Glaube an die Politik als politischen Messianismus und der Glaube an die Wissenschaft: Dies waren die säkularreligiösen Gestaltungsmächte, die auch die neuzeitliche Hoffnungsgeschichte eines Neuen Menschen wesentlich bestimmt haben. (…) Die empirische Realisation des Neuen Menschen also ist Thema innerweltlicher Eschatologie, als der vom Menschen herzustellenden Zukunft. Der Mensch wird so, sich selbst vergöttlichend, zum Regisseur und Produzenten seines eigenen Heils und seiner Erlösung hin zu einem Neuen Menschen“ (199). Der Mediensoziologe Sascha Dickel zeigt in seinem Text: „Der Neue Mensch – ein (technik)utopisches Upgrade“ auf, daß heute Technikutopien die früher verbreiteten Sozialutopien abgelöst haben: „In einer Zeit, in der die Gesellschaft als Bereich ungestaltbarer Kontingenz erfahren wird, scheint nun die biologische Natur des Menschen als Bereich vermeintlich gestaltbarer Kontingenz in den Focus zu rücken“, was „vollumfänglich kompatibel mit beschleunigten Wachstumsgesellschaften erscheint, die auf die Produktion ständig neuer Innovationen programmiert sind“ (200).
Die Wissenschaftler Oliver Stengel, Alexander van Looy und Stephan Wallaschowski zeigen in ihrem Buch: „Digitalzeitalter – Digitalgesellschaft. Das Ende des Industriezeitalters und der Beginn einer neuen Epoche“ den radikalen historischen Bruch auf, den das Digitaltechnische Zeitalter für religiöse Glaubensvorstellungen und den diesen zugrundeliegenden Weltanschauungen zur Folge hat: „Schließlich werden im Digitalzeitalter nur jene Religionen Überzeugungskraft behalten, wenn sie einen überzeugenden Weg gefunden haben, Genetic Engineering und die menschliche Schöpfung künstlicher Lebensformen mit ihrem Weltbild und Normensystem zu verbinden. (…) Die Domäne der Religion könnte sich nach und nach auf die Frage reduzieren, was nach dem Leben sein wird“ (201). Tatsächlich findet mit dem von den Protagonisten und Apologeten des Transhumanismus, des Posthumanismus und der Technologischen Singularität als Bestandteil einer Teleonomie (202) erwarteten Endsieg der perfekten, erfolgreichen und überlegenen Technik über das unzulängliche, mangelhafte und schwächliche Leben die sozialdarwinistische Ideologie (203) ihre endgültige Verwirklichung und Vollendung, deren Bestandteile das Konkurrenzprinzip, der Kampf ums Dasein und das Recht des Stärkeren ist. In seinem Text: „Intelligente Maschinen auf der Erde und anderswo“ offenbart der Astrophysiker Mario Livio die Ursachen des Erfolgs des sich immer weiter ausbreitenden Glaubens an die Technologische Singularität, an Transhumanismus und Posthumanismus: „Der Fortschritt zur ‚Singularität‘ hin (wenn die KI den Menschen gleich kommt oder sie übertrifft) wird nahezu sicher stattfinden, da die Entwicklung hochentwickelter KI das Versprechen gewaltiger Profite trägt“ (204).
6. Die nicht-totalitäre Alternative: Das geodynamisch fundierte evolutions-ökologische Weltbild
Unübersehbar haben die Protagonisten und Apologeten des Transhumanismus, des Posthumanismus und der Technologischen Singularität keinen angemessenen Begriff von „Leben“ (205) und von „Evolution“ (206), und sie ignorieren die neuen Erkenntnisse der Geowissenschaften und Biowissenschaften, die im Rahmen eines Paradigmenwechsels zu einem neuen dynamischen Verständnis globaler geologischer Prozesse führten, das den Charakter einer wissenschaftlichen Revolution hat. Die Erde (207) wird nun nicht länger als ein starrer und statischer Himmelskörper aufgefaßt, sondern sie ist jetzt ein permanent bewegter und dynamischer Planet mit einer dynamischen Lithosphäre (208), einer dynamischen Hydrosphäre (209), einer dynamischen Atmosphäre (210), und ebenso einer dynamischen Biosphäre (211).
Der Chemiker Ugo Bardi kommentiert diese Revolution wissenschaftlicher Erkenntnis in seinem Buch: „Der geplünderte Planet. Die Zukunft des Menschen im Zeitalter schwindender Ressourcen“: „Im Laufe des letzten Jahrhunderts hat die Revolution im Bereich der Geowissenschaften, die von den frühen Pionieren angestoßen wurde, eine Fortsetzung erlebt und ein faszinierendes Bild von der Erdgeschichte geschaffen. Unser Planet erscheint uns als eine dynamische Einheit, fast wie ein lebendiges Wesen, in dem sich geologische und biologische Kräfte vereinen, um Bedingungen zu schaffen, die zur Erhaltung des biologischen Lebens geeignet sind. Dieser revolutionär neue Gedanke nimmt seinen Ausgang vom Begriff der ‚Kontinentaldrift‘ der in seiner heutigen Form erstmals von Alfred Wegener in die Debatte gebracht wurde“ (212).
Das vollständige moderne geodynamisch fundierte evolutions-ökologische Weltbild ist ein junges Produkt einer Synthese interdisziplinärer wissenschaftlicher Erkenntnisse der wenigen zurückliegenden Jahrzehnte, zu dessen Entstehung insbesondere Geowissenschaftler und Biowissenschaftler beigetragen haben, und es läßt sich folgendermaßen kurz zusammenfassen: Seine Grundlage ist ein neues dynamisches Verständnis globaler geologischer Prozesse. Der Motor dieser Dynamik globaler geologischer Prozesse resultiert aus dem inneren Aufbau der Erde (213). Aufgrund der Temperaturdifferenz zwischen dem inneren Erdkern (214), dessen Temperatur aufgrund dort stattfindender radioaktiver Zerfallsprozesse rund 6.000 º C beträgt, und der kühlen Erdoberfläche gibt es im Erdmantel Konvektionsströmungen, die die Lage der Lithosphärenplatten, die die Oberfläche der Erde bilden, permanent langsam verändern. Dabei ändert sich im Laufe der Erdgeschichte durch Plattentektonik (215) und Kontinentaldrift (216) im Rahmen von Superkontinentzyklen (= Wilson-Zyklen) (217) die Lage von Kontinenten permanent. Nach der Entstehung der Erde (218) vor ca. 4,6 Milliarden Jahren und der Entstehung der Erdkruste (219) vor ca. 4,4 Milliarden Jahren gibt es seit ca. 3,2 Milliarden Jahren kontinentale Kruste, Plattentektonik, Subduktion und Superkontinentzyklen. Bis heute gab es ca. sechs Superkontinentzyklen, und zukünftig wird es noch weitere ca. sechs bis sieben Superkontinentzyklen geben, bis der Erdkern soweit abgekühlt ist, daß die Konvektionsströmungen im Erdmantel zum Erliegen kommen. Mit dieser geotektonischen Dynamik verbunden sind ein permanenter Landschaftswandel, Änderungen von Meeresströmungen und Luftzirkulationssystemen sowie Veränderungen von Klimazonen. Diese Geodynamik in ihrer Gesamtheit ist wiederum der Motor der Evolution: Mit den sich permanent wandelnden Landschaften und den sich permanent wandelnden Umweltbedingungen wandeln sich die Arten (220). Die Vielfalt der Arten (Biodiversität) ist die exakte Widerspiegelung der landschaftlichen Vielfalt und der entsprechend differenzierten Vielfalt der Umweltbedingungen (Ökologische Nische) (221). Die untereinander in ökologischen Wechselwirkungen stehenden vielfältigen Lebensformen bilden zusammen die Biosphäre, die auf die Umweltbedingungen zurück wirkt und diese gestaltet und stabilisiert. Der größte Teil der Biosphäre besteht aus symbiotischen (222) Systemen, die sich in Koevolution (223) entwickeln. Sämtliche Lebewesen sind über eine gemeinsame Genealogie miteinander verwand und bilden eine Abstammungsgemeinschaft mit einem einheitlichen universellen Genetischen Code (224), der über Horizontalen Gentransfer (225) über Artgrenzen hinweg permanent ausgetauscht wird. Die Geodynamik und die Biosphäre bilden somit in ihrer planetarischen Gesamtheit ein von hochgradiger Vielfalt und hochkomplexen Wechselwirkungen bestimmtes, sich selbst regulierendes, symbiotisches und ko-evolutives geophysiologisches System. Die Evolution des Lebens wird so lange weiter stattfinden, wie die Geodynamik anhält. Noch bevor die Sonne in ihrer Entwicklung in ca. 5,5 Milliarden Jahren das Stadium des Roten Riesen erreicht, wird ein Leben auf dem Planeten Erde nicht mehr möglich sein (226).
Leben und Evolution des Lebens gibt es also nur im Rahmen des geodynamischen evolutions-ökologischen Prozesses, und sonst nirgends, und sämtliche Kunstprodukte, die die Synthetische Biologie (227) und die Gentechnik erzeugen, können daher nicht als „Leben“ bezeichnet werden, ebensowenig, wie die technischen Utopien der Protagonisten und Apologeten des Transhumanismus, des Posthumanismus und der Technologischen Singularität als „Evolution“ bezeichnet werden können. Vielmehr sind diese technischen Utopien Ausdruck des Nihilismus, der das Industriezeitalter prägt, wobei die permanente Ausweitung der Technisierung (228) auf Grundlage technischer Rationalität und instrumenteller Vernunft die permanente Ausweitung von Herrschaft über Individuen, Gesellschaft und Natur betreibt. Alle Nutzer digitaler Technologien sind Bestandteile dieser permanenten Ausweitung der Technisierung, die von den Protagonisten und Apologeten des Transhumanismus, des Posthumanismus und der Technologischen Singularität kontrolliert, gesteuert und vorangetrieben wird, und sie beteiligen sich an der permanenten Ausweitung des Nihilismus, der den Endsieg der perfekten, erfolgreichen und überlegenen Technik über das unzulängliche, mangelhafte und schwächliche Leben und damit die Abschaffung des Lebens zum Ziel hat.
In allgemeinverständlicher und anschaulicher Form werden wesentliche Erkenntnisse und Zusammenhänge des modernen geodynamischen evolutions-ökologischen Weltbildes in der sogenannten „Gaia-Hypothese“ (229) zusammengefaßt, die, wie die Evolutionsbiologin Elisabet Sahtouris in Ihrem Buch: „Gaia. Vergangenheit und Zukunft der Erde“ dargestellt, davon ausgeht, „daß die Erde ein lebender Planet ist und nicht bloß ein Himmelskörper, auf dessen Oberfläche Leben anzutreffen ist“ (230). Der Wissenschaftler Wolfgang Sachs vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie erklärt in seinem Buch „Nach uns die Zukunft. Der globale Konflikt um Gerechtigkeit und Ökologie“ den Kerngehalt der Gaia-Hypothese: „Während in der herkömmlichen Sichtweise die geophysikalischen und geochemischen Tatbestände (Land, Ozeane, Atmosphäre) die limitierenden Faktoren für die Welt der Organismen darstellen, die durch deren Aktivität allenfalls modifiziert werden, besteht die Gaia-Hypothese darauf, dass die Organismen – vom Plankton bis zu den Pappeln und von den Viren bis zu den Walen – in ihrer Gesamtaktivität entscheidende Merkmale der Lithosphäre, der Ozeane und der Atmosphäre regulieren. Indem die Lebewesen etwa die Temperatur der Erde, den Sauerstoffgehalt der Atmosphäre oder den Salzgehalt der Meere kontrollieren, schafften sie (im Verlauf der Evolution) und schaffen sie selbst sich eine Umwelt, in der Leben gedeihen kann. Es ist folglich die nimmermüde Wirksamkeit ihrer organischen Hülle, welche die Erde für das Leben gastlich macht. Die Erde hat daher nicht einfach eine Biosphäre, sondern sie ist eine Biosphäre“ (231). Der Chemiker James Lovelock faßt die Essenz der Gaia-Hypothese in seinem Text: „Die heutige Umwelt und die Gaia-Perspektive“ folgendermaßen zusammen: „Gaia ist eine Evolutionstheorie, die die Evolution der Gesteine, der Atmosphäre und der Meere und die der Arten von Organismen als einen einzigen, eng ineinander greifenden Prozeß begreift“ (232).
Aus diesem neuen modernen geodynamischen evolutions-ökologischen Weltbild ergeben sich mehrere Konsequenzen für unsere Weltsicht: 1. Die Einheit der Menschheit ist damit nicht mehr nur eine intellektuelle und kulturelle Verstehensleistung, wie noch im Zeitalter der Aufklärung, sondern eine bio-physische Tatsache. 2. Darüber hinaus hat sich der Umkreis der Interdependenz radikal erweitert und bleibt nicht auf die Menschheit beschränkt, sondern umfaßt nichts weniger als alle Lebewesen als Bestandteile einer gemeinsamen Biosphäre. 3. Der Mensch erscheint in erster Linie als Naturwesen, dessen Schicksal und dessen Herausforderung es ist, im planetarischen Lebensgefüge integriert und verflochten zu sein.
Noch kennen und verstehen wir das Meiste nicht, und unser Bild von Natur (233) ist äußerst unzulänglich und ungenügend. Die Erde mitsamt ihrer Biosphäre ist noch immer ein nur wenig erforschter Planet. So stellt der Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht in seinem Buch: „Das Ende der Evolution“ fest: „Zum einen ist unser eigener Heimatplanet chronisch unterforscht, das Leben auf ihm noch immer in vielen Teilen unerforscht, während Regierungen rund um den Globus Milliardenbeträge für die Erkundung des Weltalls ausgeben. Zum anderen tun wir so, als hätten wir noch einen zweiten Planeten in Reserve.“ Es gibt somit „näherliegende und für unser Überleben auf der Erde in nächster Zukunft weitaus wichtigere Forschungsfelder. Die Biologie, insbesondere die Erkundung der Biodiversität, der biologischen Vielfalt des Lebens auf der Erde, wird seit langem mit deutlich weniger Finanzmitteln betrieben als Astronomie und Astrophysik“ (234). Glaubrecht hebt hervor: „Es ist doch wirklich paradox: Da machen wir uns, als ob es nichts Wichtigeres gäbe, mit Milliardenaufwand auf, andere Himmelskörper zu erkunden, und wir suchen etwa auf dem Mars nach Spuren von seit Millionen von Jahren längst verschwundenem Wasser. Viele stellen sich sogar vor, wie wir das Weltall und andere Planeten besiedeln. Dabei haben wir unseren Heimatplaneten in biologischer Hinsicht kaum hinreichend erkundet, haben weder seine Ozeane und ihre Tiefen erforscht noch anderswo seine Artenvielfalt auch nur annähernd vollständig entdeckt. (…) Tatsächlich sind das Leben und die meisten Arten der Erde noch weitgehend unbekannt“ (235).
Der Paläoanthropologe Richard Leakey und der Biochemiker Roger Lewin zeigen in ihrem Buch: „Die sechste Auslöschung. Lebensvielfalt und die Zukunft der Menschheit“ auf, daß erst gerade einmal zwei Millionen Arten von geschätzten fünf bis 50 Millionen Arten bekannt sind: „Die meisten Schätzungen bewegen sich zwischen fünf und 50 Millionen, ja manche gehen sogar bis 100 Millionen. Der Grund für diese gewaltige Unsicherheit? Kaum ein Biologe hat jemals versucht, eine Antwort zu finden, und wer es wagte, war entmutigt von den Schwierigkeiten, die sich dabei ergaben“ (236). Leakey und Lewin heben hervor, daß wir die heutige Artenvielfalt nicht mit einer gesicherten Zahl benennen können, „liegt nicht daran, daß man nicht wüßte, wie man sie ermittelt, sondern es fehlt schlicht der Wille. Die Regierungen haben viele hundert Millionen Dollar in die systematische Untersuchung der Sterne gesteckt, aber nur ein winziger Bruchteil dieser Summe floß in die systematische Untersuchung der Natur hier bei uns auf der Erde“ (237). Insbesondere die Erforschung der Mikroorganismen, die das Fundament der Biosphäre und sämtlicher Lebensprozesse bilden, hat gerade erst begonnen. Wie diese unterschiedlichsten Lebensformen in Ökosystemen zusammenleben und diese durch ihre interdependenten Wechselwirkungen stabilisieren und gestalten, ist noch weitgehend unbekannt. Doch durch die mit unserer Lebens- und Wirtschaftsweise verbundene Naturzerstörung ist die Biodiversität in erdgeschichtlich kaum gekanntem Ausmaß bedroht. „Umweltprobleme sind“ nach Auffassung des Soziologen Ulrich Beck (1944-2015) in seinem Buch: „Risikogesellschaft“ „keine Um-Weltprobleme, sondern durch und durch – in Genese und Folgen – gesellschaftliche Probleme, Probleme des Menschen, seiner Geschichte, seiner Lebensbedingungen, seines Welt- und Wirklichkeitsbezuges, seiner ökonomischen, kulturellen und politischen Verfassung“ (238).
Im gegenwärtigen Anthropozän hat sich die Aussterberate von Arten auf das tausendfache beschleunigt, und wir befinden uns derzeit inmitten des sechsten Massenaussterbens (239) der gesamten Erdgeschichte. Das Massenaussterben, der irreversible Verlust an Biodiversität und die Zerstörung der Biosphäre, auf die der Mensch aufgrund seiner biologischen Existenz als Naturwesen unverzichtbar angewiesen ist, ist die größte Bedrohung und Herausforderung der Gegenwart, noch weit vor dem Problem des sogenannten „Klimawandels“. In Bezug auf das derzeit stattfindende Massenaussterben stellt der Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht in seinem Buch“ „Das Ende der Evolution“ fest: „Dagegen ist der inzwischen viel beachtete Klimawandel lediglich einer der Nebenschauplätze. Zwar steht die Debatte um das Erdklima gegenwärtig im Focus, tatsächlich aber ist es nicht wirklich das drängendste Problem und die größte Gefahr für die Menschheit; keineswegs das zentrale Zukunftsthema, wie meist behauptet wird. Denn auch ohne den Klimawandel arbeiten wir uns derzeit in eine Krise des Lebens: Wenn wir weiterhin sämtliche Lebensräume der Erde übernutzen, vor allem in den Tropen die Wälder vernichten und Ozeane plündern, dann wird selbst eine menschengemachte Klimaveränderung kaum noch etwas zur ökologischen Apokalypse beitragen können, was die Artenkrise nicht schon mit sich gebracht hätte“ (240). Glaubrecht hebt hervor: „Derzeit schwindet dieses vielgestaltige Leben und stirbt die Artenfülle um uns schneller als jemals zuvor in den vergangenen Jahrmillionen. Wir haben allein innerhalb des letzten Vierteljahrhunderts vermutlich bereits etwa ein Fünftel aller Arten von Lebewesen ausgerottet. Und wir werden dafür verantwortlich sein, dass in wenigen Jahrzehnten die Hälfte, bis zum Ende des Jahrhunderts möglicherweise sogar bis zu zwei Drittel aller Arten von Lebewesen ausgestorben sind (…). Der Artenwandel ist weniger spürbar als der Klimawandel, aber er ist deshalb keineswegs weniger dramatisch. Ganz im Gegenteil (…) ist der Verlust biologischer Arten anders als das Klima irreversibel“ (241).
Es setzt sich in der Öffentlichkeit zunehmend die Auffassung durch, der sogenannte „Klimawandel“ sei die Ursache für Naturzerstörungen, Zerstörung der Biosphäre, Verlust an Biodiversität und Artensterben, und nicht unsere Lebens- und Wirtschaftsweise. Der Zukunftsforscher Werner Mittelstaedt zeigt in seinem Buch „Anthropozän und Nachhaltigkeit. Denkanstöße zur Klimakrise und für ein zukunftsfähiges Handeln“ die Vielzahl der ökologischen Krisen im Anthropozän auf, die in einer gesellschaftlichen Debatte um nachhaltige Entwicklung Berücksichtigung finden müssen, und er plädiert für eine „zweite Aufklärung“, denn „damit das Anthropozän doch nicht auf eine unlösbare Megakrise zusteuert, muss das vorhandene Wissen gegen die Klimakrise, für reale Nachhaltigkeit und für die nachhaltige Entwicklung schnellstmöglich in die Köpfe der Menschen gelangen und dadurch die Realität in Richtung Zukunftsfähigkeit verändern. Dafür muss die Weltgesellschaft vom Wissen zum Handeln kommen“ (242). Aufgrund seiner biologischen Existenz kann der Mensch nicht dauerhaft in künstlichen, technischen und sterilen Umwelten leben. Der Mensch ist und bleibt ein Bestandteil der Biosphäre, entgegen technoider Apologien einer technologischen Singularität und eines Trans- und Posthumanismus des angebrochenen digitaltechnischen Zeitalters. Eine Änderung unserer Lebens- und Wirtschaftsweise, eine forcierte Erforschung der Biosphäre, wobei das Erkenntnisinteresse der Erhalt der Biosphäre und der Biodiversität und nicht deren Ausbeutung ist, und konsequenter Naturschutz und dessen Ausweitung sind unerläßlich. Der Biologe Edward O. Wilson macht in seinem Buch: „Die Hälfte der Erde. Ein Planet kämpft um sein Leben“ (243) den Vorschlag, den halben Planeten Erde zum Naturschutzgebiet zu erklären, um das für unser eigenes Überleben notwendige Gleichgewicht herzustellen.
7. Weltanschauung und politische Anthropologie in der Massengesellschaft
In Anbetracht des weltweit unvermindert anhaltenden Artensterbens stellen die Soziologen Frank Adloff und Tanja Busse in ihrem Buch: „Welche Rechte braucht die Natur? Wege aus dem Artensterben“ fest: „Im Mai 2019 veröffentlichte der Weltbiodiversitätsrat IPBES seinen ersten globalen Report, der warnt, dass in den nächsten Jahren eine Millionen Arten aussterben könnten. Seitdem macht der Verlust der biologischen Vielfalt gelegentlich Schlagzeilen, doch dass diese Entwicklung auch für das Überleben der Menschheit auf der Erde eine existentielle Bedrohung ist, scheint in weiten Teilen der Öffentlichkeit noch nicht angekommen zu sein“ (244), und in ihrem Buch gehen sie der Frage nach: „Könnte ein neues Recht helfen, wenn bislang alle politischen Maßnahmen versagen?“ (245). Doch zuvor muß die Frage beantwortet werden, von welchem Weltbild (246), von welchem Bild von Natur, und von welchem Menschenbild (247), also von welcher politischen Anthropologie (248) wir ausgehen. Noch kennen und verstehen wir das meiste nicht und unser traditionelles Bild von Natur ist äußerst unzulänglich und ungenügend. Juristen sind davon überzeugt, eine dogmatische Lehre zu beherrschen, die es ihnen gestattet, sich zu allen nur denkbaren Themen kompetent zu äußern, und auf dieser Grundlage sämtliche Probleme allgemeinverbindlich regeln und lösen zu können, doch tatsächlich haben sie von nichts wirklich eine Ahnung. In seinem Text: „Der Planet als neue humanistische Kategorie“ stellt der Historiker und Kulturwisssenschaftler Dipesh Chakrabarty fest, „dass die von Kategorien wie Erde, Welt und Globus bestimmte kommunikative Anordnung, in der sich die Menschen über Jahrtausende sicher glaubten, zumindest teilweise zusammengebrochen ist“ und er erklärt: „Eine politische Theorie, die der aktuellen planetarischen Krise angemessen ist, müsste (…) in einer neuen philosophischen Anthropologie verankert sein, die sich der veränderten Position des Menschen im Gefüge des Lebens und der ineinander verwobenen, aber grundverschiedenen Historien des Globalen und des Planetarischen bewusst ist“ (249).
In seinem Buch: „Die Struktur wissenschaftlicher Revolutionen“ stellt der Physiker und Wissenschaftsphilosoph Thomas S. Kuhn (1922-1996) die These auf, daß sich Fortschritt in der Wissenschaft nicht durch kontinuierliche Veränderungen vollzieht, sondern durch revolutionäre Prozesse im Zuge eines „Paradigmenwechsels“, bei dem ein bisher geltendes Erklärungsmodell verworfen und durch ein anderes ersetzt wird. Die Schaffung unseres heutigen modernen geodynamisch fundierten evolutions-ökologischen Weltbildes durch Wissenschaftler, ihre mutigen Forschungsreisen und ihre unkonventionellen Erkenntnisleistungen ist demnach der bedeutendste „Paradigmenwechsel“ in der gesamten Menschheitsgeschichte, wie ich es in Kapitel 7 „Forschungsreisen mutiger Wissenschaftler erweitern unser Weltbild“ meines Textes „Impressionen in Zeiten der ‚Corona-Krise‘. Ein Reisebericht aus Südamerika“ dargestellt habe. Doch dieser Paradigmenwechsel wird in seinen weitreichenden Bedeutungen und Konsequenzen sowohl für unsere Weltsicht, als auch für sämtliche gesellschaftliche Bereiche bis heute noch nicht ausreichend erkannt, gewürdigt und umgesetzt. Noch immer ist das Denken und Handeln der meisten Menschen geprägt von unhinterfragten, doch fragwürdigen Weltbildern, von ebenso antiqiierten wie defizitären Ansichten über die Natur, von überholten Vorstellungen über die „Natur“ des Menschen und von vorurteilsbelasteten Menschenbildern, sowie antiqiierten wie defizitären Ansichten über die menschliche Gesellschaft und frei erfundenen Annahmen von dem „Naturzustand“ der menschlichen Gesellschaft (250). Deren permanente Reflektion und Überprüfung steht im Zentrum politischer Bildung, was der Politologe Ernst Fraenkel (1898-1975) in seinem Text „Möglichkeiten und Grenzen politischer Mitarbeit der Bürger in einer modernen parlamentarischen Demokratie“ hervorhebt: „Politische Bildung ist unvollkommen, wenn sie sich nicht darüber Rechenschaft ablegt, von welchem Bild des Menschen unser politisches Denken geprägt ist, das heißt aber, zu welcher politischen Anthropologie wir uns bekennen“ (251). Doch noch heute sind frei erfundene Annahmen über die „menschliche Natur“ und den „Naturzustand“ der Gesellschaft nicht in Frage gestellte Grundlagen der Gesellschaftswissenschaften, aber interdisziplinäre historisch-anthropologische Forschungen können zur Aufklärung beitragen.
Der Soziologe Thomas Lemke erklärt in seinem Buch: „Die Natur in der Soziologie. Gesellschaftliche Voraussetzungen und Folgen biotechnologischen Wissens“ warum die Soziologie keinen angemessenen Begriff von „Natur“ hat: „Die Analyse des Verhältnisses zwischen Natur und Gesellschaft fand in der soziologischen Tradition lange Zeit wenig Aufmerksamkeit. (…) Die Etablierung der Soziologie als neuer Wissenschaftsdisziplin Ende des 19. Jahrhunderts erforderte die Bestimmung eines eigenständigen Gegenstandsbereichs. Dabei spielte die Abgrenzung gegen klimatische, geografische und biologische Erklärungen sozialer Phänomene eine entscheidende Rolle für die Ausbildung des disziplinären Profils. (…) Bestimmend für die disziplinäre Selbstbegründung der Soziologie wurde schließlich die Durkheimsche Forderung, ‚die Erklärung des sozialen Lebens in der Natur der Gesellschaft selbst zu suchen‘ (…). In der Folge etablierte sich eine wissenschaftliche Arbeitsteilung, deren Charakteristikum darin besteht, Natur- und Sozialwissenschaften strikt voneinander getrennt zu halten (...), spätestens seit den 1970er Jahren wurde jedoch immer deutlicher, dass die ‚Austreibung der Natur aus der Soziologie‘ (…) nicht länger haltbar war. Anstöße für eine disziplinäre Neuorientierung seit den 1970er Jahren lieferten die ökologische Krise, die mit der Thematisierung der ‚Grenzen des Wachstums‘ (Meadows 1972) und den großen Umweltkatastrophen von Seveso, Harrisburg und Bophal ins öffentliche Bewusstsein trat“ (252).
Noch kennen und verstehen wir das Meiste nicht und unser traditionelles Bild von Natur ist äußerst unzulänglich und ungenügend. Ebenso wie unser Weltbild wandelt sich unser Bild von Natur im Laufe der Zeit und es ist von Vorannahmen und Vorurteilen geprägt. Doch unsere Vorstellung von Natur ist ebenso wie unsere Vorstellung vom Menschen und von der Gesellschaft und deren „Naturzustand“ entscheidende Grundlage der gesamten Bereiche der Politik, der Philosophie, der Religion, der Kultur einschließlich der Wissenschaft, und weiterer, mit direkten und unmittelbaren Folgen und Konsequenzen für deren Erscheinungsbild und Ausgestaltung. So hebt zum Beispiel die Evolutionstheorie des Naturwissenschaftlers Charles R. Darwin (1809-1882) den Aspekt der Konkurrenz und der Selektion als Prinzipien und Mechanismen der Evolution hervor. Bei der Entwicklung und Ausgestaltung seiner Evolutionstheorie ist Darwin zum einen durch den Geologen Charles Lyell (1787-1875) und dessen Werk „Principles of Geology“ (1830-1833) angeregt worden, und zum anderen jedoch insbesondere durch das Werk „Essay on the Principle of Population“ (1826) des Ökonomen Thomas Robert Malthus (1766-1837). Der Biologiehistoriker Thomas Junker zeigt in seinem Text: „Charles Darwin und die Evoluionstheorien des 19. Jahrhunderts“ die Folgen der Lektüre des Werks von Malthus für die Ausgestaltung der Evolutionstheorie von Darwin auf: „Der entscheidende theoretische Durchbruch ereignete sich (…) im September 1838, als Darwin Malthus‘ Essay on the principle of population (1826) las. Diese Lektüre regte Darwin zu einem völlig neuen Mechanismus, der natürlichen Auslese, an. (…) Die Theorie von Malthus stellte in der ersten Hälfte des 19. Jh. in England eine der populärsten und politisch einflußreichsten Ideen dar. Malthus vertrat eine pessimistische Theorie (…). Als wesentlichen Gedanken übernahm Darwin von Malthus, daß jede biologische Art eine starke Tendenz zur Vermehrung hat, die größer ist als die mögliche Vermehrung der Nahrungsmittel. Zusammen mit der allgemeinen Beobachtung, daß sich die Zahl der Individuen in Populationen auf lange Sicht meist nur wenig verändert, läßt sich aus diesen Beobachtungen schließen, daß es zwischen den Mitgliedern einer Population zu einem Kampf ums Dasein kommen muß“ (253).
Im Zeitalter sich zuspitzender imperialistischer Konkurrenz, die in zwei Weltkriegen gipfelte, wurde diese Evolutionstheorie entgegen den Intentionen von Darwin zur Begründung sozialdarwinistischer Ideologien mißbraucht. Welch fatale gesellschaftlichen und politischen Folgen das wissenschaftliche Weltbild und die darauf begründeten Modelle von Natur und Gesellschaft im Zeitalter der Moderne hatten und diese die Ideologien des extremen 20. Jahrhunderts prägten, zeigt der Historiker Rolf Peter Sieferle (1949-2016) auf in seinem Buch: „Die Krise der menschlichen Natur. Zur Geschichte eines Konzepts“: Das von der darwinschen Evolutionstheorie formulierte Naturgesetz des Fortschritts auf Grundlage von Konkurrenz und Selektion führte bei dessen Anwendung auf sozialdarwinistische Gesellschaftstheorie zum eugenischen Dilemma eines Gegensatzes von Fortschritt und Humanität, und „wenn mit dem Naturhaushalt auch das Naturrecht in die Zone der Krise und damit der Dezision geraten ist, wird buchstäblich alles möglich. Die Erfahrungen in der ersten Hälfte dieses [20.] Jahrhunderts haben demonstriert, was geschehen kann, wenn man auf eine - wie auch immer falsch perzipierte - Naturkrise mit der scheinbar gebotenen Konsequenz reagiert“ (254).
Heute ist das Zeitalter der Moderne und insbesondere das Industriezeitalter in Verdacht geraten, im extremen 20. Jahrhundert zu kulminieren. Wir sind also insbesondere mit Blick auf das extreme 20. Jahrhundert herausgefordert, unser Weltbild, unsere Vorstellung von Natur, vom Menschen und von der Gesellschaft und deren „Naturzustand“ immer wieder neu zu hinterfragen, zu überprüfen und einer Revision zu unterziehen. Schon der Geograf Peter A. Kropotkin (1842-1921) hatte sich dem von Konkurrenz und „Kampf ums Dasein“ geprägten sozialdarwinistischen Mainstream seines Zeitalters, dem Zeitalter des Imperialismus, widersetzt und den Aspekt der Kooperation als Prinzip der Evolution und darüber hinaus der Menschheitsgeschichte hervorgehoben. Kropotkin hat sich den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis seiner Zeit in nahezu allen wissenschaftlichen Disziplinen erarbeitet, und auf dieser Grundlage setzt er dem sozialdarwinistischen Mainstream seines Zeitalters, dem Zeitalter des Imperialismus, eine wissenschaftlich fundierte und umfassend begründete alternative Sichtweise entgegen: Nicht Konkurrenz, sondern Kooperation ist das wesentliche Prinzip sowohl in der Evolution, als auch in der Menschheitsgeschichte. Doch sein im Jahre 1902 erschienenes Werk: „Gegenseitige Hilfe in der Tier- und Menschenwelt“ (255) wurde kaum beachtet. Das moderne evolutions-ökologisch fundierte geodynamische Weltbild begründet sich heute auf dem Aspekt der Symbiose und der Ko-Evolution als wirkenden und gestaltenden Leitprinzipien, und die Biologin Lynn Margulis stellt in ihrem Buch: „Der symbiotische Planet oder Wie die Evolution wirklich verlief“ fest: „Wir sind Symbionten auf einem symbiotischen Planeten, und wenn wir genau hinschauen, finden wir überall Symbiose“ (256). Hiermit sind Grundlagen für ein neues Denken nach dem extremen 20. Jahrhundert erkennbar.
Auf Grundlage eines neuen Denkens kann das durch das extreme 20. Jahrhundert unterbrochene Projekt der Aufklärung wieder aufgenommen und nunmehr in einem globalen Rahmen einer friedlichen Weltgesellschaft neu begründet und weiterentwickelt werden. Sollte dieser historische Bruch mit dem extremen 20. Jahrhundert und eine Neubegründung des Projekts der Aufklärung nicht gelingen, wird die Menschheit durch irrationale Ängste gesteuert werden und in despotische Herrschaftsformen zurück fallen, wie die sogenannte "Corona-Krise" deutlich erkennen läßt. Diese despotischen Herrschaftsformen werden auf Grundlage der durch wissenschaftlich-technologischen „Fortschritt“ erlangten technischen und sozialtechnologischen Möglichkeiten der Beherrschung von Individuen, Gesellschaft und Natur totalitäre Herrschaftsformen sein.
Aus der oben dargestellten Perspektive der fortschreitenden Technisierung der menschlichen Natur und vor dem Hintergrund derartiger sich abzeichnender Szenarien auf dem Weg zum Transhumanismus, Posthumanismus und der Technologischen Singularität stellt der Philosoph Jürgen Habermas in seinem Buch: „Die Zukunft der menschlichen Natur. Auf dem Weg zu einer liberalen Eugenik?“ die Frage, „ob die Technisierung der Menschennatur das gattungsethische Selbstverständnis in der Weise verändert, dass wir uns nicht länger als ethisch freie und moralisch gleiche, an Normen und Gründen orientierte Lebewesen verstehen können“ (257).
Gemäß der von Jürgen Habermas vertretenen deliberativen Demokratietheorie (258) sind nur solche gesellschaftlichen Entwicklungen zustimmungsfähig und können Geltung beanspruchen, die das Resultat eines Deliberationsprozesses (259) sind, der den Bedingungen der Gleichheit aller Teilnehmer, der Offenheit der Agenda und der Möglichkeit der Infragestellung geltender Diskursregeln unterliegt (260). Die deliberative Demokratietheorie postuliert, daß die politischen Überzeugungen von Bürgern zugleich aufklärungsbedürftig als auch aufklärungsfähig sind, was durch die politische Kommunikation der Bürger untereinander erfolgt. Damit gründet die deliberative Demokratietheorie auf dem diskurstheoretischen Grundsatz der „Theorie des kommunikativen Handelns“ (261) von Jürgen Habermas, nach dem genau die Regelungen Legitimität beanspruchen dürfen, denen alle möglicherweise Betroffenen als Teilnehmer an rationalen Diskursen zustimmen könnten. In seinem Buch: „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ zeigt der Philosoph Jürgen Habermas auf, daß der Diskursbegriff der Demokratie die Frage aufwirft, „wie eine diskursive Meinungs- und Willensbildung unter Bedingungen von Massendemokratien eingerichtet werden kann“, wobei die „Kommunikationsvoraussetzungen für faire Verhandlungen und zwanglose Argumentationen“ „die vollständige Inklusion aller möglichen Betroffenen, die Gleichberechtigung der Parteien, Zwanglosigkeit der Interaktion, Offenheit der Themen und Beiträge, Revidierbarkeit der Ergebnisse“ verlangen (262). Wie Jürgen Habermas in seinem Text: „Zur Konsenstheorie der Wahrheit. Wahrheit von Aussagen, Wahrhaftigkeit von Äußerungen, Richtigkeit von Handlungen“ darstellt, unterscheidet sich der wahre gesellschaftliche Konsens vom falschen durch die symmetrische Verteilung der Chancen aller möglichen Beteiligten an dessen Teilnahme und das Fehlen jeglicher Art von Zwängen, sodaß „durch eine Gleichverteilung der Chancen, Deutungen, Behauptungen, Erklärungen und Rechtfertigungen aufzustellen und deren Geltungsansprüche zu begründen oder zu widerlegen, die Grundlage dafür geschaffen werden, daß keine Vormeinung auf Dauer der Thematisierung und der Kritik entzogen bleibt“ (263).
Doch die gesellschaftlichen Realitäten in den modernen Massengesellschaften sehen anders aus. Sowohl der real-existierende Wissenschaftsbetrieb, als auch die Bereiche der Massenmedien und der Politik werden von Lobbyisten kontrolliert und gesteuert, und die Partizipationsmöglichkeiten der Menschen in den repräsentativen Massendemokratien sind gering. Die Folge ist Politikverdrossenheit (264), und diese Politikverdrossenheit ist ein Symptom der Krise des repräsentativen demokratischen Regierungssystems und der Enttäuschungen der Massendemokratie und der Massengesellschaften. Ergebnis ist eine alternativlose Affirmation des Bestehenden. Am Beispiel der sogenannten „Corona-Krise“ haben wir gesehen, wie die etablierten Parteien allesamt zu Blockparteien (265) eines Corona-Maßnahmenregimes mit totalitären Zügen geworden sind. Mittlerweile ist deutlich geworden, daß die sogenannte „Corona-Krise“ erst durch die verfügten Maßnahmen sichtbar wird und in Erscheinung tritt, und sie würde ansonsten nicht wahrgenommen und nicht existieren, wenn es nicht eine Medienkampagne geben würde, die diese Krise erfindet, konstruiert und propagiert. Die neuen Kampagnen, in die die von Lobbyisten kontrollierten Bereiche der Massenmedien, der Politik, der Wissenschaft und der großen NGO gleichermaßen eingebunden sind, zeigen am Beispiel der sogenannten „Corona-Krise“, daß ein neues Stadium totalitärer gesellschaftlicher Gleichschaltung erreicht worden ist. Am Beispiel der sogenannten „Corona-Krise“ zeigt sich, daß uns jegliche Möglichkeiten fehlen, die herausgegebenen Informationen und die kursierenden Gerüchte auf ihren Wahrheitsgehalt, und die verfügten Maßnahmen auf ihre Begründung in der Sache und ihre Berechtigung hin zu überprüfen. Ebenso zeigt die sogenannte „Corona-Krise“, wie schnell der Zustand, den wir als gesellschaftliche Normalität verstehen, mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die wir als selbstverständlich ansehen, quasi über Nacht suspendiert werden kann, und wie im Zuge eines Ausnahmezustands ein autoritäres Notstandsregime mit totalitären Zügen errichtet wird. Die gegenwärtigen Entwicklungen sind allgemein und weltweit und insbesondere auch in Europa von totalitären Tendenzen, zunehmender Repression und der Elimination von Alternativen geprägt.
8. Kann ein „Point of no Return“ erreicht werden?
Aufgrund der perfektionierten technologischen Möglichkeiten und ihrer globalen Dimensionen ist eine neuartige totalitäre Herrschaft eines technologischen Totalitarismus, wie etwa in Gestalt einer aktualisierten und technologisch modernisierten Synthese der negativen Utopien von George Orwell und Aldous L. Huxley, ist sie erst einmal durchgesetzt, etabliert und abgesichert, nicht wieder aufhebbar, unüberwindbar und auf ewig angelegt. Der Philosoph Karl Jaspers (1883-1969) hält in seinem Buch: „Vom Ursprung und Ziel der Geschichte“ unter bestimmten Voraussetzungen eine derartige Entwicklung für denkbar und möglich: „Eine einmal errichtete Diktatur ist von Innen nicht wieder aufhebbar. Deutschland und Italien sind von außen befreit worden. Das könnte Zufall sein. Aber die Vergegenwärtigung der Weise der terroristischen Herrschaft mit den Mitteln der Totalplanung und Bürokratie zeigt die grundsätzliche Unüberwindbarkeit der fast automatisch sich selbst erhaltenden Maschine, in der alles, was von innen gegen sie auftritt, zermalmt wird. Die modernen technischen Mittel geben dem faktischen Herrscher eine gewaltige Übermacht, wenn er rücksichtslos von allen Mitteln Gebrauch macht. Solche Herrschaft ist so wenig zu überwinden wie eine Zuchthausverwaltung durch die Insassen. (…) Bisher waren solche despotischen terroristischen Herrschaften lokal. Sie konnten, wenn nicht von innen, so von außen vernichtet werden. Sollten aber die Völker dies nicht in ihr Bewußtsein und ihre Sorge aufnehmen, sollten sie insgesamt unversehens in eine solche Diktatur als Weltdiktatur geraten, so würde es keine Befreiung mehr geben. Die Gefahr, daß es dahin kommt, wird gesteigert, wenn man sich gegen sie sicher fühlt, etwa meint, nur die knechtischen Deutschen könnten in so etwas hineingeraten. Wenn die anderen in dasselbe Verhängnis stürzen, gibt es kein Draußen mehr. Die Erstarrung des Ganzen in einer Totalplanung, stabilisiert durch Terror, würde die Freiheit vernichten und den Weg wachsenden Ruins für alle bedeuten“ (266).
Durch den globalen Maßstab gegenwärtiger Entwicklungen, was aktuell im Rahmen der Ausnahmezustände im Zuge der sogenannten „Corona-Krise“ zur Ausprägung gelangte, muß heute die von Karl Jaspers 1966 im Rahmen der Auseinandersetzung um die Notstandsgesetzgebung (267) gestellte Frage: „Wohin treibt die Bundesrepublik?“ (268) aufgrund der heutigen globalen Entwicklungen und Rahmenbedingungen anders und folgendermaßen gestellt werden: „Wohin treibt die Weltgesellschaft?“ Die durch die Medienkampagne um das „Corona-Virus“ und durch Verunsicherung und Verängstigung der Menschen erzeugte allgemeine Hysterie suspendiert und verdrängt einen allgemeinen, mit rationalen Argumenten geführten öffentlichen herrschaftsfreien Diskurs, in dem ausschließlich der zwanglose Zwang des besseren und überzeugenderen Arguments gilt. Statt dessen herrscht nun einmal wieder die „Stunde der Exekutive“ (269) mit Staatsnotstand und Ausnahmezustand. Aus historischen Erfahrungen mit den Totalitarismen des extremen 20. Jahrhunderts scheint niemand lernen zu wollen, und Änderungen der Rahmenbedingungen und Erscheinungsformen reichen aus, daß die Menschen wieder bereit sind, ihre Grundrechte und Freiheiten aufzugeben.
In hochgradig fragwürdiger und verwerflicher Weise wird mit der geschürten irrationalen Angst der Menschen Politik gemacht, an allen rationalen öffentlichen Diskursen vorbei und unter deren Suspendierung. Das Thema „Corona-Virus“ eignet sich dafür ideal, da die vermeintliche Bedrohung unsichtbar ist, sich somit unserer sinnlichen Wahrnehmung entzieht, und als kaum erklärbar, unberechenbar, nicht einschätzbar, unkalkulierbar, nicht steuerbar und unbeherrschbar erscheint. Der Soziologe Ulrich Beck stellt in seiner Analyse der Weltrisikogesellschaft fest: „Im Zuge der Globalisierung von Risiken sind Schlüsselprobleme grundsätzlich in ihrer Verursachung und in den erwartbaren Konsequenzen nicht-linear geworden, diskontinuierlich sowohl im Raum als auch in der Zeit, was sie ihrer Natur nach unvorhersehbar, kaum begreifbar und noch weniger ‚manageable‘ macht“ (270). Ulrich Beck analysiert in seinem Buch „Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne“ die politische Dynamik, die hieraus entsteht: „Die ökologischen und gesundheitlichen Folgen mögen noch so hypothetisch, so berechtigt, so verharmlost oder so dramatisiert sein, wie sie wollen. Wo sie geglaubt werden, haben sie die genannten sozialen, wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Konsequenzen. Man kann dies auch so formulieren: Wenn Menschen Risiken als real erleben, sind sie real“ (271).
Im Rahmen der sogenannten „Corona-Krise“ wurden die Menschen mit einer wochenlangen Medienkampagne verunsichert, und auf Grundlage so erzeugter irrationaler Angst, allgemeiner Hysterie und Paranoia lassen sich nahezu unbegrenzt repressive Maßnahmen unter Einschränkung und Suspendierung von Grundrechten und Grundfreiheiten verfügen, und man kann sich sogar noch der Zustimmung der Bevölkerung sicher sein. In seiner Analyse der SARS-Pandemie 2002/2003 stellt der Soziologe Ulrich Beck fest, „daß gerade autoritäre Staaten sich im ‚Kampf gegen das Risiko‘ ihre gefährdete Autorität und Legitimität ‚runderneuern‘ können. Die Sorge um Sicherheit und das politische Spiel mit der Angst erlauben es Staaten, unter Berufung auf globale Institutionen und deren Forderungen Freiheitsnormen ohne Aufschrei, ohne Protest zu verletzen“ (272).
Als ein Beispiel können die Entwicklungen in der Volksrepublik China aufgeführt werden. Unter dem Vorwand der sogenannten „Corona-Krise“ sind in China zahlreiche Corona-Internierungslager und Quarantänelager errichtet worden, zudem wurden im Rahmen von Maßnahmen der Massenquarantäne in China Städte abgeriegelt, Ausgangssperren verhängt, die gesamte Bevölkerung wird digitaltechnisch über Bewegungsprofile überwacht, und es wurde ein sogenanntes „Sozialkredit-System“ (273) eingerichtet, das den Menschen unterschiedliche Rechte und Lebenschancen zuteilt, und das den Versuch einer totalen Kontrolle der Bevölkerung darstellt. Diesen Versuch einer totalen Kontrolle der Bevölkerung mittels dieses sogenannten „Sozialkredit-System“ bezeichnet der Sinologe Kai Strittmatter in seinem Buch: „Die Neuerfindung der Diktatur. Wie China den digitalen Überwachungsstaat aufbaut und uns damit herausfordert“ als „die Rückkehr das Totalitarismus in digitalem Gewand“, und er führt weiter aus: „Der neue Totalitarismus wäre ein weit perfekterer als der, den wir von Mao und Stalin kennen, mit Zugriffs- und Steuerungsmöglichkeiten ungeahnten Ausmaßes, da wir alle unsere Hirne ausgelagert haben in Smartphones, da wir unser Leben Schritt für Schritt und Gedanke für Gedanke in digitalen Netzen leben und aufzeichnen. Und das Beste: Anders als der alte Totalitarismus kann der neue darauf verzichten, den Terror zum Alltag zu machen, es genügt, wenn die Gewalt weiter unterschwellig als bedrohliche Möglichkeit präsent ist“ (274). Dies bestätigt die Juristin Yvonne Hofstetter in ihrem Buch: „Der unsichtbare Krieg. Wie die Digitalisierung Sicherheit und Stabilität in der Welt bedroht“: „Wie Kontrolle im Inland aussieht, führt uns das digitale Sozialkreditsystem Chinas vor. Daten gepaart mit den Auswertungskapazitäten künstlicher Intelligenz lassen die Kategorisierung aller Chinesen in ‚guter Bürger‘ und ‚schlechter Bürger‘ zu – und damit eine neototalitäre Herrschaft über das chinesische Volk. (…) Neototalitär ist die chinesische Herrschaft vor allem deshalb, weil die Autorität des Staatsapparats nicht mehr auf eine gewaltsame Erziehung der Bevölkerung zurückgreifen muss. Im 21. Jahrhundert lasst sich Gewalt durch ubiquitäre Überwachungstechnologie ersetzen. An die Stelle physischer Zwangsausübung tritt ein System von Belohnung und Bestrafung, von gesellschaftlichen und finanziellen Privilegien und Nachteilen, je nach Wohlverhalten oder Ungehorsam einer Person. Der digitale Fortschritt erlaubt die gewaltlose Unterdrückung von Menschen“ (275). Die radikalen Maßnahmen, die in China unter dem Vorwand der sogenannten „Corona-Krise“ verfügt und umgesetzt wurden, wurden weltweit gelobt und sie wurden überall als Vorbild genommen. Als zukünftiger Supermacht ist offensichtlich die VR China mittlerweile zu einem attraktiven gesellschaftspolitischen Modell mit globaler Ausstrahlungskraft avanciert. Aufgrund dieser Entwicklungen ist es wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis auch in der Europäischen Union und weiteren Ländern das Sozialkredit-System der VR China übernommen wird. Mit dem Projekt „Clean IT“ (276) passt sich die EU dem Modell der Internetzensur in der Volksrepublik China (277) an, deren autoritäres Maßnahmenregime in der sogenannten „Corona-Krise“ zum globalen Modell aufstieg.
Die gegenwärtigen Entwicklungen sind allgemein und weltweit, und insbesondere auch in Europa von totalitären Tendenzen, zunehmender Repression und der Elimination von Alternativen geprägt. Immer weiter wird das Grundrecht der Meinungsfreiheit (278) unter dem Vorwand sogenannter „Fake News“ (279) und sogenannter „Hate Speech“ (280) eingeschränkt, und die Zensur im Internet (281) wird immer weiter ausgeweitet. Mit dem Begriff einer sogenannten „Haßkriminalität“ (282) wird ein neues strafrechtliches Delikt konstruiert, unter dessen Vorwand, wie bei Wikipedia zu lesen ist, sogar Bürgerrechtsbewegungen eine Ausweitung des staatlichen Repressions-, Bestrafungs- und Gefängnissystems fordern (283). Mit dem Netzwerkdurchsuchungsgesetz (284), dem Zugangserschwerungsgesetz (285), sogenannter Content-Moderationen (286) und der Ausweitung von Sperrungen von Internetinhalten (287) werden Strukturen geschaffen, die an das „Wahrheitsministeriums“ in George Orwells Roman 1984 erinnern. Überprüft wird die Gesinnung (288), und es wird ein Gesinnungsstrafrecht (289) geschaffen. Diese Maßnahmen werden in ihrer Mehrheit nach reiner Willkür praktiziert, wobei eine Beschwerde- und Widerspruchsmöglichkeit und der Rechtsweg (290) ausgeschlossen sind. Die Gewaltenteilung (291) und die Rechtsweggarantie (292) als grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaats (293) werden ausgehöhlt. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (294), das Fernmeldegeheimnis (295) und die Rezipientenfreiheit (296) (Artikel 5, Abs. 1 GG), die mit Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 garantiert wird und damit Bestandteil des Völkerrechts ist, werden mißachtet. Es kann nicht oft genug hervorgehoben werden, daß Rechtmäßigkeit zuallererst und immer Grundrechtskonformität heißt.
„Im Ausnahmezustand (…) kommt die Prärogative ganz zu sich“, was der Rechtswissenschaftler Günter Frankenberg in seiner Studie zum politischen Autoritarismus mit dem Titel: “Autoritarismus. Verfassungstheoretische Perspektiven“ weiter ausführt: „Totalisierend zieht sich der Ausnahmestaat von der Regel, vom Normenstaat zurück und öffnet der Prärogative ein schier unbegrenztes Terrain. Das Recht dankt ab, die Prärogative tritt auf“ (297). Das Risikopotential derartiger Entwicklungen sollte nicht unterschätzt werden: Nicht zuletzt die Weimarer Republik ging ganz formal-legal im und am Ausnahmezustand (Artikel 48 WRV) über Notverordnungen (298) und Ermächtigungsgesetze (299) zugrunde, und vergleichbare Beispiele finden sich weltweit überall in Fülle. Nach Auffassung des Philosophen Giorgio Agamben, die er in seiner historischen Analyse des Ausnahmezustands als einem Paradigma des Regierens mit dem Titel: „Ausnahmezustand“ ausführt, zeigt das Ende der Weimarer Republik „in aller Klarheit, daß eine ‚geschützte Demokratie‘ keine Demokratie ist und daß das Paradigma der Verfassungsdiktatur eher als Phase eines Übergangs funktioniert, der in fataler Weise zur Einsetzung eines totalitären Regimes führt“ (300). In seinem Text: „Politisches Ethos und Verfassung“ erklärt der Rechts- und Politikwissenschaftler Ulrich K. Preuß: „Die Beschränkung der Demokratie zur Rettung der Demokratie als innere Logik der Verfassung ist das wahrhaft Gefährliche, denn sie führt mit Notwendigkeit zu einer dauerhaften Umformung des parlamentarisch-demokratischen Verfassungsstandes in den legitimistischen Maßnahmestaat“ (301). „Aufgrund der „Logik der Gefahrenabwehr“ ist es nach Einschätzung des Soziologen Ulrich Beck in seinem Buch: „Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne“ nicht leicht, „angesichts der sich abzeichnenden Gefahren politische Alternativen aufzuzeigen, die wirklich verhindern, was unter der Diktatur der Gefahr verhindert werden muß. Gerade mit dem Anwachsen der Gefahren entstehen in der Risikogesellschaft völlig neuartige Herausforderungen an die Demokratie. Die Risikogesellschaft enthält eine Tendenz zu einem ‚legitimen‘ Totalitarismus der Gefahrenabwehr, der mit dem Recht, das Schlimmste zu verhindern, nur in allzu bekannter Manier das andere Noch-Schlimmere schafft“ (302). Die Erklärung des Ausnahmezustands wird zunehmend ersetzt durch eine beispiellose Ausweitung des Sicherheitsparadigmas als normaler Technik des Regierens, was der Rechts- und Politikwissenschaftler Bernard E. Harcourt in seinem Buch: „Gegenrevolution. Der Kampf der Regierungen gegen die eigenen Bürger“ (303) darstellt. Der Ausnahmezustand zeigt sich als die legale Form dessen, was keine legale Form annehmen kann. Bernard E. Harcourt zeigt auf, daß der Ausnahmezustand integraler Bestandteil eines neuen Regierungsparadigmas ist, das in den Formen der aufstandsbekämpfenden Kriegsführung verwurzelt ist, die ursprünglich zur Unterdrückung antikolonialer Revolutionen und dann zum „Krieg gegen den Terror“ entwickelt wurde.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist abzusehen, daß die zukünftigen Entwicklungen durch Ausnahmezustände, repressive Maßnahmen, Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten einschließlich der Reisefreiheit, zum Zweck der Überwachung, Kontrolle und Manipulation der Bevölkerung geprägt sein werden, und dies in einem globalen Umfang. Es zeichnet sich die Möglichkeit einer totalitären Weltherrschaft ab, die erstmals in der Geschichte der Menschheit eine wirklich totale sein wird, da es kein Außen mehr geben wird, wie es noch bei den Totalitarismen des extremen 20. Jahrhunderts der Fall gewesen ist.
Daß derzeit in dieser Entwicklung der „Point of no Return“, an dem der angelaufene Entwicklungsprozeß hin zu einer neuartigen globalen totalitären Vergesellschaftung auf Grundlage der neuen digitaltechnischen und gentechnischen Entwicklungen unumkehrbar und zukünftig unaufhebbar ist, möglicherweise noch nicht erreicht ist, sollte nicht zum Vorwand genommen werden, die überall unübersehbar bestehenden Tendenzen zu einer derartigen Entwicklung zu ignorieren (304).
9. Auf dem Weg zur totalen Überwachung und Manipulation der Menschheit
Die großen Internetkonzerne, die im Cyberspace (305) Imperien errichten, arbeiten daran, wie insbesondere das Beispiel von Google zeigt, die Realität virtuell (306) umzugestalten, womit die Wahrnehmung und das Bewußtsein der Menschen manipulativ verändert wird, und was es ermöglicht, das Verhalten der Menschen zu kontrollieren und zu manipulieren. Der Politikwissenschaftler Jürgen Bruhn stellt in seinem Buch: „Schlägt die Maschine den Menschen?“ fest: „Diese Informations- oder Wissensökonomie, die sich im Silikon Valley bündelt (Google, Apple, Facebook, Microsoft, Twitter, Amazon, Yahoo, IBM, Hewlett Packard), in den 70er und 80er Jahren zumeist aus Start-ups und Garagenfirmen entstanden, kreiert heute eine virtuelle Welt nach ihrem Gusto, manipuliert Daten, Informationen und Wissen, wie es ihr gefällt“ (307).
Aspekte des Datenschutzes im Sinne eines Schutzes von Grundrechten und Persönlichkeitsrechten werden hierbei systematisch mißachtet (308). So ist u.a. am Beispiel des Internet-Providers Yahoo bekannt geworden, daß Yahoo wiederholt und in größerem Umfang sowohl mit autoritären Regimen, als auch mit Geheimdiensten zusammenarbeitet, und diesen bereitwillig und kritiklos die Daten seiner Nutzer und Kunden ausliefert, zu deren Schaden und ohne diese darüber in Kenntnis zu setzen, sodaß sich Yahoo dem Vorwurf der Veruntreuung und der Heimtücke (309) in besonders schweren Fällen aussetzt, insbesondere da bekannt geworden ist, daß durch diese inakzeptablen Geschäftspraktiken wiederholt u.a. Menschenrechtsaktivisten und Dissidenten schwerste Nachteile und Repressionen erlitten haben (310). Der Experte für Datenschutz Peter Schaar stellt in seinem Buch: „Das Ende der Privatsphäre. Der Weg in die Überwachungsgesellschaft“ fest: „So kritisieren Menschenrechtsorganisationen zu Recht, dass der US-Internetdienst Yahoo Kundendaten an die chinesische Polizei herausgegeben hat. Auf diese Weise identifizierte Oppositionelle verschwanden für Jahre hinter Gittern. Auch andere IT-Unternehmen kooperieren mit den Behörden autokratischer Regime, sodass regierungskritische Inhalte in diesen Staaten kaum noch auffindbar sind. So will die chinesische Regierung verhindern, dass chinesische Nutzer unzensierte Informationen über Tibet, Menschenrechte und Demokratie erhalten“ (311). Weitere bekannt gewordene vergleichbare Vorfälle und Ereignisse bei weiteren Internet-Providern sowie Telefon- und Internetkommunikationsanbietern zeigen, daß Yahoo bei weitem kein Einzelfall ist, sondern neben einer anzunehmenden weit größeren Zahl bislang unentdeckter vergleichbarer Vorfälle vielmehr den real-existierenden Gesamtzustand der Branche der Internet- und Telekommunikationsanbieter widerspiegelt.
Der Politikwissenschaftler Jürgen Bruhn zeigt in seinem Buch: „Schlägt die Maschine den Menschen?“ auf, daß die großen Internetkonzerne mit dem Militärisch-Industriellen Komplex (312) zusammenarbeiten: „Internetkonzerne des Silikon Valley wie Google, Microsoft und Amazon haben sich mit dem Pentagon, dem Militär-Industriellen Komplex, eng verbunden. Das geht aus einer Studie des Journals of Interrupted Studies aus dem Jahr 2018 hervor, das unter anderem Essays und Schriften entlassener, geflüchteter und entrüsteter Informatiker, Computerwissenschaftler und Mathematiker dieser IT-Konzerne veröffentlichte. Dabei kam zum Beispiel Folgendes heraus: Google verkaufte schon ab 2015 KI-Technologie an das US-Militär. Das Pentagon benutzt sie vor allem zur Terrorismusbekämpfung via Drohnen im Irak, in Syrien und Afghanistan. Viele Google-Mitarbeiter sind darüber entsetzt. Einige haben das Unternehmen aus Protest verlassen. Während über Facebook die Skandalwelle hereinbrach, wird über die Machenschaften anderer Internetgiganten kaum berichtet, obwohl diese KI-Technologien für das US-Militär entwickeln, die bewusst in der sogenannten Terrorabwehr eingesetzt werden. Die Kunden sind dabei unwissentlich die Versuchskaninchen. Facebook ist nicht das einzige schwarze Schaf des Silikon Valley. Um die Machenschaften der IT-Konzerne zu bekämpfen, benötigen wir eine viel breitere öffentliche Aufklärung über die moralischen Grenzen der KI-Branche, vor allem, wenn es, wie bei Google, um die Verwendung von Kundendaten für militärische Zwecke geht“ (313). Analog zum Militärisch-Industriellen Komplex weitet sich zudem ein Geheimdienst-Industrieller Komplex aus, und der Politikwissenschaftler Jürgen Bruhn hebt hervor: „So regiert das Recht des Stärkeren, und die Internetkonzerne und Geheimdienste sind dabei, sich eine unangreifbare Machtbasis zu schaffen“ (314). Die Basis des sich permanent ausweitenden Geheimdienst-Industriellen Komplexes ist der Überwachungsstaat (315), der überall weltweit rasant und rücksichtslos unter dem Vorwand einer angeblichen „Sicherheit“ ausgebaut wird. Der sich permanent ausweitende Geheimdienst-Industrielle Komplex bildet gemäß dem Modell des „Doppelstaates“ (Dual State) (316) des Politikwissenschaftlers Ernst Fraenkel (1898-1975) die Grundlage eines „Maßnahmenstaates“ im Digitaltechnischen Zeitalter.
Wie das bekannt gewordene Überwachungsprogramm „PRISM“ (317) zeigt, sind die großen Internetkonzerne in ein Programm eingebunden, das nichts anderes als die totalitäre Totalüberwachung, Kontrolle und sozialtechnische Manipulation der gesamten Menschheit zum Ziel hat, und dessen Zentrum der Geheimdienst NSA (318) als einem Anwärter eines Super-Geheimdienstes einer zukünftigen totalitären Weltherrschaft im angebrochenen neuen Digitaltechnischen Zeitalter bildet, der die gesamte Menschheit überwacht, manipuliert und steuert. In seinem Buch: „Schlägt die Maschine den Menschen?“ führt der Politikwissenschaftler Jürgen Bruhn Beweise auf, daß die NSA die totalitäre Überwachung der gesamten Menschheit betreibt: „Nach den Aussagen von William Binney, ehemals technischer Direktor des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA (National Security Agency), vor dem deutschen parlamentarischen NSA-Ausschuss im Jahr 2014 ist dieser US-Geheimdienst ein Staat im Staate, eine Institution, die ‚ohne Respekt vor den Gesetzen agiert‘. Das hatte zuvor schon Edward Snowden, ein anderer ‚Whistleblower‘, der für den US-Geheimdienst gearbeitet hatte, so formuliert. Die weltweite digitale NSA-Überwachung, so der 71-jährige Binney, sei die ‚größte Bedrohung für die Demokratie‘. Die NSA ‚will totale Kontrolle über alle und alles, sie will Informationen haben, die sie bekommen kann, und das global‘. Dazu verfüge sie über die kostspieligsten Hochleistungscomputer und die besten Rechenzentren. Die NSA verfolge einen ‚totalitären Ansatz, den wir sonst nur bei Diktaturen kennen‘. Die Geheimdienste, so Binney des Weiteren, hätten eigentlich einen Amtseid geleistet, der sie verpflichte, die US-Verfassung zu schützen. Doch das täten sie nicht. Die NSA wolle das ‚Empire‘. Dass geheime Gerichte in geheimen Sitzungen über geheime Dinge entschieden, von denen der US-Präsident und die US-Regierung nichts wüssten und faktisch die Verfassung außer Kraft setzten, sei überhaupt nicht vorgesehen. Genau dies geschehe aber, um die totalitäre Überwachung in den USA und anderswo umsetzen zu können. Als amerikanische Journalisten im Juni 2014 den ehemaligen Chef der NSA, Michael Hayden fragten, warum denn die NSA die Totalüberwachung der Welt durchführe, antwortete der: ‚Weil wir es können!‘“ (319). Ergebnis der Totalüberwachung ist der sogenannte „Gläserne Mensch“ (320).
In seinem Buch: „Gegenrevolution. Der Kampf der Regierungen gegen die eigenen Bürger“ zeigt der Politikwissenschaftler Bernard E. Harcourt auf, daß die Totalüberwachung Bestandteil eines neuen Regierungsparadigmas ist, das in den Formen der aufstandsbekämpfenden Kriegsführung verwurzelt ist, die ursprünglich zur Unterdrückung antikolonialer Revolutionen und zum „Krieg gegen den Terror“ entwickelt wurde: „Das PRISM-Programm, 2007 gestartet, verschafft der NSA unmittelbaren Zugang zu den Servern von Google, Facebook, Microsoft, Yahoo, Paltalk, YouTube, Skype, AOL, Apple und anderen Unternehmen. In Verbindung mit anderen Programmen wie etwa XKeyscore ermöglicht PRISM es (…) die E-Mail-Kontakte, Nutzeraktivitäten, Webmails und sämtliche Metadaten jeder beliebigen Person zu erheben“ (321). Dies bestätigt der Experte für Datenschutz Peter Schaar in seinem Buch „Überwachung total. Wie wir in Zukunft unsere Daten schützen“: „Im Zentrum von PRISM steht die Auswertung von Daten, die die NSA von großen US-Internetunternehmen erlangt, mit denen der Nachrichtendienst Kooperationsabkommen abgeschlossen hat. An Bord war – so die Dokumente – fast alles, was in der US-Internet-Branche Rang und Namen hat: Microsoft, Google, Yahoo!, YouTube, Skype, AOL und Apple“ (322). Analog zum Militärisch-Industriellen Komplex weitet sich ein Geheimdienst-Industrieller Komplex aus, und dieser bildet gemäß dem Modell des „Doppelstaates“ (Dual State) des Politikwissenschaftlers Ernst Fraenkel die Grundlage eines „Maßnahmenstaates“ im Digitaltechnischen Zeitalter, was im Folgenden näher dargestellt wird.
In seinem Buch: „Die Politik der Infosphäre“ hebt der Kommunikationswissenschaftler Konrad Becker hervor: „Überwachungstechnologien, die von Systemen für Kameraüberwachung, Abhören, Fahrzeugerkennung bis hin zum globalen Überwachungssystem ECHELON reichen, werden (…) kaum öffentlich problematisiert, obwohl sie in der Lage sind, demokratische Verfahren schrittweise auszuhöhlen. Dabei stellen diese Technologien nur einen, wenn auch bedeutenden, Bestandteil eines Spektrums miteinander verflochtenen politischer Kontrolltechnologien dar, die auch neue Polizei-Tools wie nichttödliche Waffen sowie Hinrichtungs- und Foltertechnologien umfassen“ (323). Im Zuge neuer Konzepte „vorbeugender Verbrechensbekämpfung“ (324) „präventiver Aufstandsbekämpfung“ (325) und „Normalisierung“ mittels durch digitale Algorithmen gesteuerte Drohnenangriffe (326) als den Todesschwadronen (327) und Sondereinsatzkommandos (328) des neuen digitaltechnischen Zeitalters, können verdächtigte Personen überall auf der Welt aufgespürt und gezielt getötet (329) werden, und Konfliktregionen „pazifiziert“ werden, wodurch zukünftig die Flächenbombardierungen (330) des Luftkriegs (331) im totalen industriellen Krieg des extremen 20. Jahrhunderts abgelöst werden.
Der Historiker Thomas Hippler analysiert in seinem Buch: „Die Regierung des Himmels. Globalgeschichte des Luftkriegs“ die aktuellen Entwicklungen im historischen Kontext: „Die Kriege der Zukunft werden lang oder sogar endlos, dezentriert und ohne nationale Grundlage sein. Sie begreifen potentiell die gesamte Weltbevölkerung mit ein. (…) Drohnen (…) erlauben (…) die Bewegungen von ‚Verdächtigten‘ (…) zu registrieren, sie zu überwachen und schließlich zu eliminieren. (…) Der Einsatz von Drohnen (…) steht klar in der Nachfolge der Kolonialpraxis des police bombing (…). Während der Einsatz von Bodentruppen in Kolonialkriegen auf Kontrolle des Territoriums setzt, verspricht das ‚Polizeibombardement‘ eine Kontrolle mit panoptischem Blick: Überwachung durch Überflug. (…) Die in den Drohnen eingebauten Kameras erlauben, alle Bewegungen in einer gegebenen Region aufzuzeichnen, sodass für Analysten zurückverfolgt werden kann, was ein Verdächtiger zu einem beliebigen Zeitpunkt getan hat, woher er gekommen und wohin er gegangen ist. Die Überwachung wird total. Aus dieser Perspektive und mit Blick auf die Ausweitung das Krieges auf alle Bereiche des menschlichen Handelns bewegt sich die verallgemeinerte informationstechnologische Überwachung durch die Nachrichtendienste klar in dieselbe Richtung. Drohnen werden mehrheitlich nicht für Bombenangriffe, sondern zur Kontrolle verwendet. Außerdem werden sie einschließlich der Angriffsmissionen in erster Linie von den Geheimdiensten eingesetzt, woran sich ablesen läßt, dass Überwachung und Eliminierung zwei Pole desselben Kontinuums darstellen. (…) Die Drohnen bilden das gewaltförmige Gegenstück zu dem, was Jürgen Habermas ‚Weltinnenpolitik‘ nennt. Sie sind der tödliche Knüppel des globalen Büttels. (…) Aus diesem Blickwinkel ist es höchst bedeutsam, dass die Mehrheit der Drohnen nicht von der amerikanischen Armee geflogen wird, sondern von der CIA, also von Geheimdiensten, die sich per definitionem der öffentlichen, demokratischen Kontrolle entziehen. (…) So gesehen steht der Einsatz von Bomberdrohnen für die Zwecke der Weltpolizei in direktem Zusammenhang mit einer der modernen Demokratie innewohnenden, aber weitgehend verdrängten Tendenz: dem ‚Totalitären‘“ (332). Thomas Hippler hebt hervor: „Doch in der Logik des permanenten Krieges niedriger Intensität stellt das Luftbombardement von heute nur einen Pol einer globalen Aufstandsbekämpfungsstrategie dar, deren anderer Pol von der Totalüberwachung gebildet wird. (…) Letztere erstreckt sich bereits jetzt auf die gesamte Weltbevölkerung“ (333).
Doch neu sind diese Entwicklungen im Rahmen des Überwachungsprogramm „PRISM“ nicht, denn seit 1946 besteht auf Grundlage des UKUSA-Abkommens (334) das Programm ECHELON (335) unter Führung der NSA. In dem Buch: „Die Politik der Infosphäre“ weist der Kommunikationswissenschaftler Konrad Becker darauf hin, „dass niemand außer den Beteiligten genau weiß, wie ECHELON arbeitet und auf wen bzw. welche Informationen es abzielt. Wenn es hauptsächlich Kriminelle und Terroristen ins Visier nimmt, ist es in der Tat erstaunlich, dass der Terroranschlag vom 11. September die USA so überraschend traf“ (336). Eine Untersuchungskommission des Europäischen Parlaments bestätigte 1998 die Existenz von ECHELON. Der Abschlußbericht des ECHELON-Untersuchungsausschusses im Juli 2001 stellte fest, daß „jedes Abhören von Kommunikation einen tiefgreifenden Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen darstellt“ und daß „ein nachrichtendienstliches System, das wahllos und dauerhaft jedwede Kommunikation abfangen würde“ (337), nicht mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) (338) vereinbar wäre. Aufgrund der Ereignisse vom 11.09.2001 wurde dieses Thema in der öffentlichen Diskussion jedoch nicht mehr beachtet, worauf die Journalisten Stefan Aust und Thomas Ammann in ihrem Buch: Digitale Diktatur. Totalüberwachung, Datenmißbrauch, Cyberkrieg“ hinweisen: „Die Abgeordneten des EU-Parlaments nahmen den Echelon-Bericht mit großer Mehrheit am 11. Juli 2001 an. Dass er in der politischen Diskussion kaum beachtet wurde lag wohl daran, dass er in den Ereignissen des restlichen Jahres unterging: Acht Wochen später krachten zwei Passagierflugzeuge ins New Yorker World Trade Center. Die Amerikaner zogen in den Krieg gegen den islamischen Terror, unterstützt von den getreuen Briten und anderen europäischen Ländern. Sie starteten genau das weltweite Massenüberwachungsprogramm, vor dem das EU-Parlament so eindringlich gewarnt hatte“ (339).
Unter dem Vorwand eines „War on Terror“ (340) wurde in den USA ein weltweites Massenüberwachungsprogramm begonnen, zudem wurde am 14.09.2001 der Ausnahmezustand verhängt, es erfolgte eine vorher nicht dagewesene Ausweitung der präsidentiellen Macht und einer faktischen Aufhebung der Gewaltenteilung, am 26.10.2001 wurden mit dem „USA Patriot Act“ (341) die Bürgerrechte eingeschränkt, erstmals seit ihrem Bestehen rief die NATO den Bündnisfall aus, und am 07.10.2001 begann der Krieg in Afghanistan (342) sowie am 20.03.2003 der Irakkrieg (343) mit einer „Koalition der Willigen“ (344). Dies erfolgte auf Grundlage der „Busch-Doktrin“ (345) und im Zuge einer Politik des Unilateralismus (346). Im „Krieg gegen den Terror“ wurden Geheimgefängnisse (347) (Black Sites) (348) errichtet, in denen ebenso wie im Gefangenenlager Guantanamo (349) Folter (350) angewandt wurde.
In seinem Buch: „Überwachung total. Wie wir in Zukunft unsere Daten schützen“ stellt der Experte für Datenschutz Peter Schaar fest, „dass die Bereitschaft, auf grundlegende Freiheitsrechte zugunsten verbesserter Sicherheit zu verzichten, nach jedem erfolgreichen Terroranschlag stark zunimmt. Nach dem 11. September 2001 durchgeführte Umfragen haben dies eindrucksvoll belegt. Damals sprachen sich, über alle Parteigrenzen hinweg, breite Mehrheiten für zusätzliche Überwachungsmaßnahmen aus, auch wenn diese mit Unannehmlichkeiten und Einschränkungen der Freiheit verbunden wären. Wenn Politiker wie George W. Bush oder auch die deutschen Innenminister Otto Schily, Wolfgang Schäuble und Hans-Peter Friedrich die Sicherheit zu einem Grundrecht oder gar ‚Super-Grundrecht‘ erklärten, handelten sie damit durchaus in Übereinstimmung mit einer Mehrheitserwartung“ (351). Peter Schaar fordert: „Die Maßnahmen und Gesetze, die unsere Sicherheit verbessern sollen, gehören dringend auf den Prüfstand. Diese Überprüfung oder ‚Evaluation‘ ist nicht allein Sache von Gerichten. Es ist auch eine originäre Aufgabe von Parlamenten und Regierungen, für einen angemessenen Ausgleich von Sicherheit und Freiheit zu sorgen und die Grundrechte zu gewährleisten. Es kann einfach nicht länger hingenommen werden, dass Sicherheitspolitiker immer wieder behaupten, die umfassenden Überwachungsmaßnahmen hätten Terroranschläge verhindert, ohne dafür den Nachweis zu führen. (…) Schließlich muß der Umgang unserer Gesellschaft mit Risiken kritisch überprüft werden. Es ist unverantwortlich, die Risiken von Terrorismus und Kriminalität nur anhand des medialen Aufregungspotentials zu bewerten“ (352), und Schaar stellt die Frage, „wie wir zukünftig mit Risiken umgehen. Kaum jemand wird der These widersprechen, eine hundertprozentige Sicherheit vor Lebensrisiken sei nicht zu erreichen. Gleichwohl strebt unsere postindustrielle Gesellschaft nach hundertprozentiger Risikovermeidung, gerade wenn es um den Umgang mit Gewalt, Kriminalität und Terrorismus geht. Auf diese Phänomene, die es seit Menschengedenken gibt, reagieren wir heute anders als unsere Vorfahren. Gerade die von dem Terrorismus ausgehenden Bedrohungen werden weniger durch die reale Zerstörungskraft seiner Aktionen, sondern viel stärker von unserer Furcht bestimmt, selbst Opfer eines terroristischen Anschlags zu werden. Die dabei stattfindenden Risikobewertungen sind vielfach verzerrt, wenn nicht sogar falsch“ (353).
Die Autoren des „Lexikon der Öko-Irrtümer. Fakten statt Umweltmyten“, Dirk Maxeiner und Michael Miersch, heben hervor: „Die Furcht der Menschen richtet sich jedoch meist nicht nach dem tatsächlichen Risiko, sondern nach den ‚Schockfaktoren‘. Dabei spielen vor allem psychologische Faktoren eine Rolle“: Dafür führen sie das folgende Beispiel auf: „Durch die Gefahr A sterben in jedem Jahr 50 Menschen irgendwo im Lande. Gefahr B könnte mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:10 irgendwann in den nächsten zehn Jahren alle 50.000 Menschen in der Nachbarschaft umbringen. Eine Risikoanalyse ergibt für beide Gefahren denselben Erwartungswert der jährlichen Mortalität, nämlich 50. Die ‚Schockbewertung‘ hingegen sagt, daß Gefahr A vielleicht akzeptabel ist, B ganz sicher nicht“ (354).
Die Ereignissen des 11.09.2001 sind ein Beispiel für Agenda-Cutting und Agenda-Setting. Seit den Ereignissen des 11.09.2001 gilt eine gänzlich andere Agenda: Die Themen Umwelt, Entwicklung und Global Governance, die den öffentlichen Diskurs seit der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (355) in Rio de Janeiro 1992 pägten, wurden durch die Themen Terrorismus, Ausnahmezustand und Interventionismus abgelöst und verdrängt. Mit der sogenannten „Corona-Krise“ erfolgt ein neues globales „Agenda-Setting“. Die Entwicklungen infolge der Ereignisse vom 11.09.2001 zeigten, daß Machtkalkül und Machtpolitik sowie Geostrategie und Geopolitik die Weltpolitik bestimmen. Dabei stellt sich insbesondere die verbliebene, vom Politikwissenschaftler Zbigniew Brzezińsky (1928-2017) so bezeichnete „einzige Weltmacht“ nach Belieben über das Völkerrecht, wie insbesondere die Entwicklungen infolge der Ereignisse vom 11.09.2001 zeigen: Angebliche Massenvernichtungswaffen des Irak dienten als Vorwand für den Irakkrieg 2003, den die Regierung der USA unter Präsident George W. Bush ohne UN-Mandat mit einer „Koalition der Willigen“ führte. In seinem Buch: „Die Einzige Weltmacht. Amerikas Strategie der Vorherrschaft“ gewährt der Politikwissenschaftler Zbigniew Brzezińsky Einblick in die geopolitischen Hintergründe: „Inwieweit die USA ihre globale Vormachtstellung geltend machen können, hängt aber davon ab, wie ein weltweit engagiertes Amerika mit den komplexen Machtverhältnissen auf dem eurasischen Kontinent fertig wird – und ob es dort das Aufkommen einer dominierenden, gegnerischen Macht verhindern kann. (…) Eurasien ist somit das Schachbrett, auf dem sich auch in Zukunft der Kampf um die globale Vorherrschaft abspielen wird“ (356).
In seinem Text: „Die Folgen des 11. September 2001 für die internationalen Beziehungen“ erklärt der Politikwissenschaftler Jochen Hippler den globalhistorischen Kontext: „Im Verlauf des Kalten Krieges war die bipolare Grundstruktur im Begriff, sich multipolar aufzufächern, wenn die USA auch noch der mit Abstand wichtigste Akteur blieben. Das Ende des Kalten Krieges führte in diesem Kontext zu den folgenden Ereignissen: erstens der plötzlichen Beseitigung der bipolaren Grundstruktur durch Wegfall eines der beiden Pole: der Sowjetunion und ihres ‚Lagers‘, zweitens aber auch zur Schwächung der multipolaren Tendenz in der Weltpolitik, indem die USA als primärer Sieger im Kalten Krieg für einen ‚unipolaren Augenblick‘ (der durchaus eine oder zwei Generationen dauern kann) zur letzten und einzigen Supermacht wurden. Der Weg von der Bi- zur Multipolarität führt über eine historische Phase der Unipolarität, in der die USA als letzte und einzige Supermacht das internationale System dominieren. (…) Die US-Agenda wurde mit beispielhafter Klarheit vom ehemaligen Nationalen Sicherheitsberater Brzezinski formuliert: Es gehe darum, die aktuelle US-Dominanz noch möglichst lange in die Zukunft zu verlängern, bevor sie von einem unvermeidlichen multilateralen System angelöst werde“ (357). In diesem Rahmen dient den USA der globale „Krieg gegen den Terrorismus“ nach Einschätzung von Hippler „als Vorwand, sowohl die eigene Position im Nahen und Mittleren Osten sowie in Zentralasien als auch die eigene, globale Führungsrolle auszubauen“ (358). In seinem Text: „Die geostrategischen Konsequenzen nach dem 11. September 2001“ stellt der Politikwissenschaftler Victor Mauer dar, daß US-Päsident George W. Bush von „einer großen Chance“ sprach, „welche die terroristischen Anschläge den Vereinigten Staaten eröffneten – der Chance, die Welt im Kampf gegen den internationalen Terrorismus hinter der globalen Führungsmacht USA zusammenzuführen“ (359).
Vergleichbare Gesetze zum „USA Patriot Act“ verabschiedeten daraufhin auch andere westliche Staaten. Einreisebedingungen wurden verschärft und die Personenüberwachung wurde ausgeweitet. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Rasterfahndung und die Kronzeugenregelung aus der RAF-Bekämpfung der 1970er Jahre wieder eingeführt und es wurden zwei „Antiterrorpakete“ verabschiedet. Gesetzesentwürfe zur Einführung einer Präventionshaft (2004), zur Telekommunikationsüberwachung (2005), zur Erlaubnis von Abschüssen entführter Flugzeuge und zur präventiven Rasterfahndung (2006), zur geheimen Online-Durchsuchung privater Computer (2008) sowie zur Vorratsdatenspeicherung (2010) erklärte immerhin das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig (360).
Bezüglich der Folgen der Ereignisse vom 11.09.2021 auf die Ausweitung globaler Überwachungsregime hebt der Kommunikationswissenschaftler Konrad Becker in seinem Buch: „Die Politik der Infosphäre“ hervor: „Insbesondere seit dem Terroranschlag vom 11. September 2001 kann man solche Bestrebungen überall auf der Welt beobachten, die die ECHELON-Idee nun auf eine regionale Ebene übertragen“ (361). Der Jurist und ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum stellt in seinem Text: „Auf dem Weg zum Weltüberwachungsmarkt“ fest: „Es ist keine offene Frage, was der 11. September bewirkt hat. Die Antwort steht fest. Wir sind auf dem Weg in einen Weltüberwachungsstaat. Viele der eingeleiteten Maßnahmen leisten keinen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung des Terrorismus, beschädigen unsere Werte, ohne daß wir die langfristigen Folgen überblicken“ (362).
Mit ENFOPOL (363) entsteht in Europa ein mit ECHELON vergleichbares Überwachungsprogramm, das der Jurist Rolf Gössner in seinem Buch: „‚Big Brother‘ & Co. Der moderne Überwachungsstaat in der Informationsgesellschaft“ darstellt: „Gegenwärtig wird eine europäische Überwachungsstruktur aufgebaut, die unter der Chiffre ENFOPOL 98 firmiert (…). Ziel ist unter anderem, die Kontrolle der modernen, grenzüberschreitenden Telekommunikation – also Telefon, Mobilfunk, Faxe, E-mails, SMS-Massages, Internet, Teledienste etc. - zu automatisieren und zu intensivieren. (…) Gleichzeitig wird ein europaweites Überwachungsnetz geknüpft, in dem die weltweiten Kommunikationsströme permanent aufgefangen, nach verdächtigen Passagen ausgefiltert und analysiert werden. Alle Internet-Provider und Telefongesellschaften sollen auf ihre Kosten gezwungen werden, den Sicherheitsbehörden Zugang in ‚real time, full time‘ zu den Kommunikationsabläufen ohne Rücksicht auf das Ursprungsland zu gewährleisten – mit Hilfe von Abhörschnittstellen, die zum Zweck des polizeilichen Lauschangriffs in die Netzwerke eingebaut werden müssen. (…) Die polizeilichen Enfopol-Überwachungspläne sind in Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Sicherheitsbehörden, insbesondere dem FBI, entwickelt worden. Die EU kann sich mit ihrem Vorhaben an einem transatlantischen, weltumspannenden Abhörsystem orientieren, das es schon lange gibt: Echelon heißt dieses geheime nachrichtendienstliche System der Kommunikationskontrolle, dessen Geschichte bis 1948 zurückreicht, und das als globales Instrument des Kalten Krieges entwickelt wurde. Es hat das Ende der Ost-West-Konfrontation überstanden und wurde in den 90er Jahren entsprechend weiterentwickelt. (…) Echelon hält auch die wichtigsten neun Knotenpunkte des Internets besetzt. Dort ist leistungsfähige Schnüffel-(‚Sniffer‘-)Software installiert, die den Internet-Verkehr automatisch überwacht“ (364). Rolf Gössner hebt hervor: „Echelon hat sich zum harten Kern einer modernen, vollautomatischen, satellitengestützten und grenzenlosen ‚Big Brother‘-Version des Informationszeitalters und der Globalisierung herausgebildet – rechtlich und demokratisch unkontrollierbar. Und Europa will mit Enfopol nachziehen“ (365). Zudem wird mit dem Forschungsprojekt INDECT (366) ein Konzept umfassender Kameraüberwachung des öffentlichen Raums unter dem Vorwand vorbeugender Kriminalitätsbekämpfung entwickelt, wobei das Ziel verfolgt wird, „Verdächtige“ aufgrund „abnormalen Verhaltens“ aufzuspüren.
Darüber hinaus gibt es überall in der Welt Bestrebungen, insbesondere in China und Rußland, das ECHELON-Konzept zu übernehmen. Im rivalisierenden Bestreben der sich derzeit herausbildenden und abgrenzenden imperialen Akteure des neuen Digitaltechnischen Zeitalters, die Suprematie bei der Kontrolle der Kommunikationsinfrastruktur des weltweiten Internets und somit der Menschen zu erlangen, zeichnet sich die Möglichkeit eines weltweiten digitalen Krieges (367) ab, worauf die Politikwissenschaftler Richard A. Clarke und Robert K. Knake mit ihrem Buch: „World Wide War. Angriff aus dem Internet“ (368) hinweisen. Es ist folglich denkbar, daß das heute weltweit einheitliche und eine globale, weltumspannende Kommunikation ermöglichende Internet in verschiedene, gegeneinander abgegrenzte und abgeschottete, von regionalen Mächten reglementierte und kontrollierte Teilbereiche zerfallen und aufgeteilt wird, was der Experte für Datenschutz Peter Schaar in seinem Buch: „Überwachung total. Wie wir in Zukunft unsere Daten schützen“ als ein mögliches Szenario darstellt: „Aus einem globalen, die weltumspannende Kommunikation ermöglichenden Medium könnte – so ein extremes Szenario – ein Patchwork nationaler Netze werden, die jeweils eigenen Regeln folgen“ und es ist „zu befürchten, dass Zensur und Überwachung – nun auf nationaler Ebene – neue Triumphe feiern, wie man schon jetzt in China und Russland beobachten kann: Ein nationales Netz läßt sich leichter kontrollieren, seine Nutzer registrieren und reglementieren“ (369).
10. Die Erosion von Grundrechten im Digitaltechnischen Zeitalter
Aufgrund der eingangs aufgeführten jahrelangen Betriebsstörungen und Ausfälle sämtlicher meiner digitaltechnischen Geräte, sowie langjährigen Beeinträchtigungen meiner Telefon- und Internetnutzung bei verschiedenen Telefon- und Internetkommunikationsanbietern, und einer langjährigen Serie von Hackerangriffen auf meine Internet-Accounts, wobei wiederholt Emailbestände aus meinen Email-Accounts bei verschiedenen Email-Providern verschwunden sind, hatte ich mich u.a. mit einer schriftlichen Anfrage am 17.09.2013 an die Bundesnetzagentur in Bonn, Fachbereich Telekommunikation gewandt, mit der Bitte um einen Beitrag zur Aufklärung der Vorfälle und zur Behebung der Ursachen. Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, eine effiziente und störungsfreie Nutzung der Kommunikationsnetze und einen diskriminierungsfreien Netzzugang (370) im Bereich der Telekommunikation zu gewährleisten.
Da die von mir beanstandeten Vorfälle einen langjährigen und umfangreichen Tatkomplex bilden, muß ich davon ausgehen, daß hier auch Artikel 3 GG (Diskriminierungsverbot) (371), der ein Willkürverbot setzt, sowie insbesondere Artikel 5 GG (Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit) (372) betroffen sind, und daß die Vorfälle in ihrer Gesamtheit als eine systematische Beschränkung der Freiheit angesehen werden müssen, von seinen Grundrechten Gebrauch zu machen, insbesondere, seine Meinung zum Ausdruck zu bringen und mit anderen auszutauschen, sowie Informationen ohne Eingriffe, auch über Staatsgrenzen hinweg zu empfangen und weiter zu geben, wie dies in Artikel 19 Abs. 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 als Bestandteil des Völkerrechts weltweit garantiert ist, sodaß hier auch die Menschenwürde nach Artikel 1 GG betroffen ist, denn niemand darf zum Objekt gemacht werden, nicht von der Macht des Staates, und auch nicht von der Willkür einzelner Menschen oder Gruppen.
Doch offensichtlich fehlen der Bundesnetzagentur sowohl die Möglichkeiten, als auch die Bereitschaft, sich wirksam für diese im allgemeinen Interesse wichtigen Aufgaben einzusetzen, und es fehlt offensichtlich der Wille, sich den von mir angesprochenen Herausforderungen des angebrochenen Digitaltechnischen Zeitalters im Hinblick auf die Wahrung von Grund- und Menschenrechten sowie Persönlichkeitsrechten anzunehmen. So verweist die Bundesnetzagentur in ihrer Antwort vom 29.10.2013 lediglich auf die Zuständigkeit und Gewährleistungspflicht der Telefon- und Internetkommunikationsanbieter. Immerhin läßt sich hieraus eine Verantwortlichkeit der Telekommunikationsanbieter und der Email-Provider für eine unbeeinträchtigte und grundrechtskonforme Funktion ihrer Einrichtungen ableiten. Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht am 27.02.2008 ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ (373) aus Artikel 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit, Freiheit der Person) in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde) abgeleitet und formuliert als eine spezielle Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wie auch schon zuvor 1983 das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es verbleibt jedoch der Eindruck, daß sich die Bundesnetzagentur kaum für eine wirksame Wahrung der Rechte einfacher Internet-Nutzer einsetzt, und wohl erst aktiv wird, wenn Behörden und große Konzerne anfragen und ihre Anliegen und Wünsche vortragen.
Es bestätigt sich erneut, daß im Internet eine Asymetrie herrscht zwischen den das Internet beherrschenden mächtigen Akteuren, die dort Imperien errichten, die die Ressourcen, die Infrastruktur und den Zugang kontrollieren, die die Verfahren bestimmen und gestalten, und die einseitig die Regeln diktieren, z.B. in Form vorgesetzter, willkürlich und selbstherrlich erlassener AGB, sowie einfachen Internet-Nutzern, die in einem Zustand einer Form digitaler Leibeigenschaft gehalten werden, ohne Möglichkeiten einer Mitbestimmung und Mitgestaltung. Die großen Internetkonzerne, die das Internet beherrschen und die im Cyberspace Imperien errichten, haben eigene große Rechtsabteilungen, mit den sie die Verfahren bestimmen und gestalten, einseitig die Regeln diktieren und diesen Geltung verschaffen. Die Nutzer des Internets werden genötigt, bei jeder Anwendung im Internet die von den das Internet beherrschenden Internetkonzernen willkürlich und selbstherrlich erlassenen AGB, die oft mehrere 100 Seiten lang sind, bedingungslos zu akzeptieren und diesen per Mausklick zuzustimmen. In diesen AGB werden die User dazu genötigt, auf nahezu sämtliche ihrer Rechte zu verzichten. Ein bekanntes Beispiel ist die AGB von Google Drive: „Durch Übermittlung, Einstellung oder Darstellung der Inhalte gewähren Sie Google eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweite, kostenlose und nicht exklusive Lizenz zur Reproduktion, Anpassung, Modifikation, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Wiedergabe oder öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung der von Ihnen in oder durch die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte“ (374). Die real-existierenden Verhältnisse im Internet sind ein Beispiel für strukturelle Diskriminierung (375), für die der Friedens- und Konfliktforscher Johan Galtung den Begriff „strukturelle Gewalt“ (376) geprägt hat. In seinem Buch: „Überwachung total. Wie wir in Zukunft unsere Daten schützen“ hebt der Experte für Datenschutz Peter Schaar hervor: „Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Internetnutzer sind der eigentliche ‚Lackmustest‘ für demokratische Entscheidungsprozesse im und über das Netz“ (377).
Bezüglich der Mitbestimmung und Mitgestaltung der digitaltechnischen Entwicklungen hebt der Physiker und Philosoph Armin Grunwald in seinem Buch: „Der unterlegene Mensch“ hervor: „Das ist die entscheidende Frage nach Macht und Einfluss: Manche gestalten die Digitalisierung, indem sie Einfluss auf die Algorithmen nehmen können, und andere müssen sich den Algorithmen dann anpassen. Es besteht eine klare Asymmetrie: Manche gestalten, andere, und zwar sehr viele, werden gestaltet. Technikdeterministen sehen diese Machtverhältnisse entweder gar nicht oder ignorieren sie. Wer die Digitalisierung als Naturgewalt wie einen Tsunami ansieht, fragt nicht mehr nach den Menschen und ihrer Macht. So ist der Technikdeterminismus immer wieder eine Ideologie derjenigen, die die Gestaltungsmacht haben. Dann ist es immer leichter, die Digitalisierung als eine Art Naturereignis zu betrachten und entsprechende Anpassung zu fordern, als zu sagen, dass man selbst an den vermeintlichen Naturereignis mitarbeitet. Ansonsten könnten ja unbequeme Fragen der Art kommen, warum bestimmte Funktionen so eingerichtet wurden, wie sie sind, und warum nicht alternative Lösungen gewählt wurden. Zum Technikdeterminismus als Ideologie gehört, bestimmte Entwicklungen wie früher die Kernenergie und heute die Digitalisierung als ‚alternativlos‘ zu bezeichnen. Aber oft bedeutet ‚alternativlos‘ nichts weiter als ‚für mich und meine Interessen am besten‘. Sobald dieser Mechanismus durchschaut ist, können Fragen nach möglichen Alternativen gestellt werden. Das ist der erste Schritt zu einem gestaltenden Blick auf die Entwicklung der digitalen Technologien. Es öffnet sich ein weites Feld von Fragen: Welche Menschen, Unternehmen und Organisationen haben Einfluss darauf, wie die digitale Gesellschaft sich entwickelt? Nach welchen Interessen und Werten gestalten diese die digitale Zukunft? Kommt es zu einer informellen Expertenherrschaft der Informatiker und Nerds mit ihrem Wissensmonopol, da niemand außer ihnen die komplexen Algorithmen noch verstehen kann? Welche Macht haben global handelnde Unternehmen aus dem Silicon Valley, Wirtschaftsverbände, Informatiker und die Geheimdienste? Haben die Nutzer von Internetdienstleistungen und Apps mit ihren vermutlich ganz anderen Werten und Interessen überhaupt Mitsprachemöglichkeiten? (…) Während Mitgestaltungsansprüche der Zivilgesellschaft und der Bürger in vielen anderen Bereichen (…) eingefordert werden und längst anerkannt sind, herrscht bei der Digitalisierung Funkstille. Wo bleibt demokratische Gestaltung, wenn durch Software Anpassungen erzwungen werden, von denen wir alle betroffen sind?“ (378).
Die Vertragsfreiheit (379) steht als Bestandteil der allgemeinen Handlungsfreiheit (Artikel 2 Abs. 1 GG) (380) unter verfassungsrechtlichem Schutz, und sie gewährleistet, daß die Vertragsparteien Abschluß wie auch Inhalt eines Vertrages frei gestalten können. Im Gegensatz zur real-existierenden Wirklichkeit im Internet erhält eine vertragliche Regelung dadurch einen legitimen Geltungsanspruch, indem alle Beteiligten gleichberechtigt an deren Zustandekommen beteiligt sind und aus freier Willensentscheidung (381) und ohne Einwirkung jeglichen Zwangs und ohne irgendeine Form der Nötigung (382) zustimmen. Nicht nur das allgegenwärtige Beispiel der AGB verdeutlicht, daß im Bereich des weltweiten Internets weitgehend unbekannt ist, welchen Grundlagen und Standards vertragliche Verhältnisse genügen müssen, um Legitimität (383) und Geltung beanspruchen zu können. Tatsächlich werden jedoch von den das Internet beherrschenden Monopolmächten einseitig und ohne Mitgestaltungsmöglichkeiten die Regeln diktiert, und diese werden in selbstherrlicher neofeudaler Machtvollkommenheit willkürlich angewandt und ohne Einspruchs- und Beschwerdemöglichkeiten durchgesetzt.
In seinem Text: „Kommunikationspolitik für die Kommunikationsgesellschaft. Verantwortungskultur durch Regulierung“ plädiert der Kommunikationswissenschaftler Otfried Jarren aufgrund der feststellbaren gesellschaftlichen Folgen des Medien- und Öffentlichkeitswandels für eine Erweiterung der bisherigen Medienpolitik zu einer Kommunikationspolitik als Bestandteil einer Media Governance, die auf die Etablierung einer Verantwortungskultur abzielt und eine akteursbezogene Regulierung beinhaltet: „Akteursbezogen besteht bei allen Plattformen die Notwendigkeit zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie der Nutzungsregeln (Nutzer-, Verbraucherschutz). (…) Die Anbieter sollen zu Transparenz ebenso verpflichtet werden wie zum Aufbau eines wirksamen Beschwerde- und Ombudssystems. Missbräuche müssen öffentlich werden. Es kann nicht sein, dass (ausländische) private Unternehmen Kommunikationsvorschriften erlassen oder nach firmeneigenen Regeln agieren (Eingriffe, Löschungen etc.), ohne dass eine angemessene Öffentlichkeit darüber hergestellt wird“ (384).
In seinem Text: „Facebook & Google entflechten? Warum digitale Medien-Monopole eine Gefahr für Demokratien sind“, stellt der Medienwissenschaftler Wolfgang Hagen dar, daß die digitalen Medien-Monopole wie Facebook oder Google den Charakter von „Konnektivitätsmedien“ haben, die „einen reziproken, aber asymetrischen Bedingungszusammenhang“ schaffen, wobei die erstellten Persönlichkeitsprofile der Nutzer diesen verborgen bleiben: „Die Umdeutung der Userdaten auf Facebook oder Google zu prädikativen Persönlichkeitsprofilen, die den NutzerInnen verborgen bleiben, obwohl sie deren zukünftiges Verhalten vorhersagen, enthält eine tiefe kulturelle und soziale Ungerechtigkeit, nicht so sehr eine im engeren Sinne wirtschaftliche. Denn was hier sozial mächtig wird, ist eine Veränderung im Begriff der Person, des Subjekts und damit des Menschenbildes, eine Veränderung, gegen die die normale NutzerIn machtlos bleibt. Daten, die Facebook vermarktet, sind Daten mit einer neuen kulturellen Semantik und mit neuen politischen Wirkungen; denn sie verschieben den Begriff der natürlichen Person hin zu einer bloßen Instanz von Persönlichkeitsmodellen – und hebeln damit den demokratischen Freiheitsraum des Individuums strukturell aus. Dagegen hilft nur (…) eine Entflechtung und De-Monopolisierung großer Konzerne“ (385).
Faktisch leben wir im Internet derzeit in einem Zustand einer digitalen Diktatur, in der die Idee der Grund- und Menschenrechte und der Persönlichkeitsrechte nicht gilt, und statt dessen die Erfolgreichen und Durchsetzungsstarken das Internet beherrschen, in neofeudaler Selbstherrlichkeit die Ressourcen, die Infrastruktur und den Zugang kontrollieren, die Verfahren bestimmen und gestalten und die Regeln diktieren, denen sich alle zu unterwerfen haben, und Monopolmächte dort Imperien errichten, sodaß offensichtlich als einzige Alternative die Emigration aus dem Internet und seinen Anwendungen, sowie die Abstinenz von jeglicher digitalen Technologie verbleibt, um einen selbstbestimmten Bereich persönlicher Freiheit und und Autonomie zu wahren. Der Informatiker Jaron Lanier ruft aufgrund derartiger Realitäten dazu auf, die eigenen Social Media Accounts zu löschen (386). Ob sich überhaupt das Internet aufgrund seiner technischen Beschaffenheit und seiner Genese im Rahmen von Militärforschung und eines Militärisch-Industriellen Komplex dazu eignet, nach Grundsätzen von persönlicher Freiheit, Emanzipation, Gleichberechtigung und Mitbestimmung demokratisch und nach republikanischen Grundsätzen gestaltet werden zu können, muß aufgrund der herrschenden Realitäten angezweifelt werden. Vielmehr geben diese Realitäten Anlaß zur Sorge, daß das Internet und die sich in alle gesellschaftlichen Bereiche ausweitenden digitalen Technologien die Grundlagen einer neuen, technologisch modernisierten totalitären Gesellschaft der Zukunft schaffen können. Die gesamte digitale Technologie ist von der Logik der Herrschaft, der Kontrolle, der Überwachung, der Manipulation und des Krieges durchdrungen.
11. Digitale Grundrechte für das digitaltechnische Zeitalter
Vor dem Hintergrund der dargestellten globalen Entwicklungen werde ich im Folgenden mit Blick auf die Relevanz derartiger Vorfälle bezüglich der universellen und uneingeschränkten Geltung von Grundrechten, Menschenrechten und Persönlichkeitsrechten beim derzeitigen Übergang vom Analogen ins Digitaltechnische Zeitalter einige Vergleiche aufführen im Hinblick auf daraus abzuleitende Konsequenzen:
Stellen Sie sich bitte vor, Täter dringen wiederholt unbemerkt in Ihre Wohnung ein und entwenden Aktenordner mit Ihren persönlichen Briefen, mit persönlichen Unterlagen, mit Rechnungen, des weiteren Notiz- und Tagebücher, sowie Ordner mit gesammelten Zeitschriften, und zudem Bücher aus Ihrem Bücherregal, u.a.m.. Sicherlich werden Sie nicht bereit sein, dies zu ignorieren und die Umstände und Ursachen dieser Vorfälle auf sich beruhen lassen, denn betroffen ist der Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung (387). Geschützt ist der Bereich der persönlichen Lebensgestaltung durch das Persönlichkeitsrecht, dem aus Artikel 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit, Freiheit der Person) in Verbindung mit Artikel 1 GG (Menschenwürde) abgeleiteten Recht des Einzelnen auf Achtung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Vergleichbar verhält es sich mit Emails in Email-Accounts: Sie sind das digitale Äquivalent zum Brief- und Schriftverkehr des analogen Zeitalters. Nach Darstellung des Rechtswissenschaftlers Johann Bizer in seinem Text: „Grundrechte im Netz“ lassen sich Email-Accounts analog zu Briefkästen als „abgeschlossene virtuelle Räume“ auffassen, deren Schutz sich aus Artikel 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit, Freiheit der Person) in Verbindung mit Artikel 10 Abs. 1 GG (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis), der den Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation gewährleistet, ableiten läßt (388).
Artikel 10 Abs. 1 GG garantiert das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (389). Hierbei schützt das Briefgeheimnis die Vertraulichkeit jeder schriftlichen Nachricht, also auch diejenige von Emails. Nach Darstellung des Rechtswissenschaftlers Dieter Hesselberger in seinem Buch: „Das Grundgesetz. Kommentar für die politische Bildung“ verpflichtet das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis die Post und weitere Dienstleister, also auch Telefon- und Internetkommunikationsanbieter und Email-Provider, „die Benutzung postalischer Einrichtungen“, also auch Email-Accounts, „so zu ermöglichen, daß in jeder Hinsicht die Diskretion gewahrt bleibt“, und es ist untersagt, sich „Kenntnis vom Inhalt verschlossener Sendungen zu verschaffen, Mitteilungen über die Art und Weise der Inanspruchnahme postalischer Einrichtungen weiterzugeben, oder anderen beim Versuch behilflich zu sein, davon Kenntnis zu erhalten“ (390). In seinem Buch: „Verfassungswerte. Welche Werte bestimmen das Grundgesetz?„ hebt der Politikwissenschaftler Joachim Detjen hervor: „Das Briefgeheimnis gewährleistet nicht nur das Geheimnis des Briefinhaltes, sondern auch den brieflichen Verkehr als solchen. Verboten ist also eine gezielte Beobachtung darüber, wer wann und wie oft Briefe von wem bekommt oder an wen schreibt“ (391).
Nach Darstellung des Rechtswissenschaftlers Hermann Avenarius in seinem Buch: „Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland“ schützt das Grundrecht auf Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit (Artikel 5 GG) auch sämtliche, diesem Grundrecht zugeordneten Verhaltensweisen: „hierzu gehören der Druck und die Verbreitung von Meldungen und Meinungen ebenso wie das Aufspüren von Tatsachen, das Sammeln von Nachrichten in Archiven“, - somit auch die Aufbewahrung von Emails in Email-Accounts -, „die Kontakte mit Informanten usw.“ (392). Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurde im Rahmen des sogenannten Volkszählungsurteils vom 15.12.1983 vom Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Abs. 1 GG) in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde) entwickelt, und nach Darstellung des Rechtswissenschaftlers Hans-Jürgen Papier in seinem Text: „Verfassungsrechtliche Grundlagen des Datenschutzes“ gewährleistet das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung „dem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst über sie Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen“ (393). Als eine weitere spezielle Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts schuf das Bundesverfassungsgericht am 27.02.2008 zudem das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
Diese und weitere Grundrechte sind nach Artikel 1 Abs. 3 GG unmittelbar geltendes und allgemeinverbindliches Recht, die als leitende Prinzipien die gesamte staatliche und gesellschaftliche Ordnung durchdringen und gestalten und die einen allgemeinverbindlichen Minimalkonsens gesellschaftlicher Werte darstellen. Sie sind nicht nur Schutz gegen staatliche Eingriffe, sondern bestimmen als Verfassungsprinzipien und somit ranghöchste Normen die gesamte Rechtsordnung, und somit auch die Verhältnisse der Bürger, d.h. der Rechtssubjekte zueinander, also auch die Verhältnisse von Telefon- und Internetkommunikationsanbietern sowie Email-Providern und ihren Kunden. Der Rechtswissenschaftler Hermann Avenarius hebt in seinem Buch: „Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland“ hervor, daß Grundrechte eine „verfahrensgestaltende Wirkung“ haben, „die es dem Einzelnen ermöglichen, seine Grundrechte (...) tatsächlich in Anspruch zu nehmen“ (394). Rahmenbedingungen, Organisation und Verfahren sollten auch hier so gestaltet sein, daß sie den Grundrechten Wirksamkeit verschaffen. Dies gilt folglich auch für den gesamten Bereich des Internets und der digitalen Kommunikationstechnik.
Hiermit befinden wir uns im Zentrum der gegenwärtigen Bemühungen um die Wahrung und Durchsetzung der uneingeschränkten und universellen Geltung der zentralen Rechtsgüter der Grund- und Menschenrechte und der Persönlichkeitsrechte im angebrochenen digitalen Informations- und Kommunikationszeitalter. Grund-, Menschen- und Persönlichkeitsrechte bilden den Kern einer jeden Verfassung, die Legitimität und Geltung beanspruchen will, und somit auch des Grundgesetzes, die allerdings, wie es bislang erscheint, den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen hilflos nachfolgen, und in ihrem traditionellen Duktus in Anbetracht der Herausforderungen des angebrochenen digitaltechnischen und gentechnischen Zeitalters eigentümlich antiquiiert wirken, obwohl ihr Anliegen doch gerade höchst aktuell ist.
Der primäre Verfassungsauftrag ist es, den Grundrechten Wirksamkeit zu verschaffen. Der Inhalt einer Verfassung (395) kann nicht beliebig sein, denn eine jede Verfassung, die Legitimität und Geltung beanspruchen will, muß Standards erfüllen, und dazu gehört ein Verfassungskern mit unaufhebbaren Grundrechten und Menschenrechten. Unaufhebbare Menschenrechte und Grundrechte begründen sich auf dem Naturrecht (396), das als vorstaatliches und überstaatliches ewiges Recht gilt. Menschenrechte sind nicht nur Schutz gegen staatliche Eingriffe, vielmehr bilden sie in Form von Grundrechten den Kern einer jeden Verfassung von Staaten, die beanspruchen, Rechtsstaaten und Verfassungsstaaten zu sein, sodaß sie als Verfassungsprinzipien und ranghöchste Normen mit verfahrensgestaltender Wirkung die gesamte Rechtsordnung durchdringen und gestalten, und somit auch die Verhältnisse der Menschen, d.h. der Rechtssubjekte untereinander. Dieser auf dem Naturrecht begründete Verfassungskern mit unaufhebbaren Grundrechten steht in der Normenhierarchie (397) an oberster Stelle und er hat Ewigkeitsgarantie (398). Dies sollte eine zentrale Lehre aus dem extremen 20. Jahrhundert sein, doch tatsächlich sieht auch heute noch in vielen Ländern die real-existierende Verfassungswirklichkeit (399) anders aus. Tatsächlich überwiegt weltweit ein unzulänglicher Verfassungstypus mit eingeschränktem Verfassungskern, womit entgegen dem naturrechtlichen Anspruch ein Rechtspositivismus (400) zur Ausprägung gelangt, der jegliches Recht als vom Staat gesetzte, von diesem anerkannte, und von diesem auch wieder aufhebbare Normen ansieht. Folge des Rechtspositivismus ist ein Relativismus vom Menschenrechten und Grundrechten, und dieser Rechtspositivismus führte zum Untergang der Weimarer Republik und zur Etablierung der NS-Herrschaft. Eigentlich müßte die Normenkontrolle (401) durch die Verfassungsgerichtsbarkeit (402) gewährleisten, daß der Verfassungskern mit unaufhebbaren Grundrechten in der Normenhierarchie an oberster Stelle steht, Ewigkeitsgarantie hat, und daß dieser Verfassungskern uneingeschränkt zur Geltung gelangt, um die Verfassungswirklichkeit zu prägen und zu gestalten. Doch in der real-existierenden Verfassungswirklichkeit ist die Verfassungsgerichtsbarkeit oft Spielball der Politik und von Lobbyinteressen. Dennoch muß alles, was dem Verfassungskern widerspricht, als verfassungsinkonform und als verfassungsfeindlich gelten.
Doch Menschenrechte sind nicht nur Schutz gegen staatliche Eingriffe, vielmehr bilden sie in Form von Grundrechten den Kern einer jeden Verfassung von Staaten, die beanspruchen, Rechtsstaaten und Verfassungsstaaten zu sein, sodaß sie als Verfassungsprinzipien und ranghöchste Normen mit verfahrensgestaltender Wirkung die gesamte Rechtsordnung durchdringen und gestalten, und somit auch die Verhältnisse der Menschen, d.h. der Rechtssubjekte untereinander. Im Sinne dieses Verfassungsauftrags haben alle Akteure, einschließlich juristischer Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts, die Rechtmäßigkeit der durch sie durchgeführten Politiken, Verfahrensweisen und der veranlaßten Maßnahmen zu verantworten, und Rechtmäßigkeit heißt zuallererst und immer: Grundrechtskonformität.
Im antiken Griechenland entstand die vergleichende Verfassungsforschung als einer Wissenschaft, wobei das Modell des „Verfassungskreislaufs“ (403) entwickelt wurde, was heute zwar kaum mehr bekannt ist, und das heute auch nicht mehr an den Universitäten gelehrt wird, das aber zweifellos weiterhin in den gesellschaftspolitischen Entwicklungen seine Entsprechung findet. Bei vergleichender Betrachtung bestehender Verfassungen und Menschenrechtsdeklarationen muß man feststellen, daß diese entgegen ihres verkündeten Anspruches tatsächlich mehr den Charakter von Deklarationen und Konventionen von Ausnahmen der universellen und uneingeschränkten Geltung von Menschenrechten und Grundfreiheiten haben, sodaß man hier von einem Typus einer deformierten Verfassung mit eingeschränktem Grundrechtskern sprechen kann, der weit verbreitet ist und der mehr die Regel als die Ausnahme darstellt. Dieser Typus einer deformierten Verfassung mit eingeschränktem Grundrechtskern prägt die real-existierende Verfassungswirklichkeit der internationalen Ordnung, die eine Ordnung von souveränen Staaten ist, und diese sich weiterhin souverän gebärdenden Staaten halten auch nach dem extremen 20. Jahrhundert ungebrochen und unvermindert an einem rechtsposititvistischen Rechtsverständnis fest, das hartnäckig verteidigt wird, und sie maßen sich weiter an, jederzeit nach Belieben den Ausnahmezustand erklären und Grund- und Menschenrechte einschränken und aufheben zu können. Aus dieser Anmaßung sich weiterhin souverän gebärdender Staaten resultiert der die real-existierende globale Verfassungswirklichkeit prägende Typus einer deformierten Verfassung mit eingeschränktem Grundrechtskern.
Dies wird im Buch zur Menschenrechtsthematik „Menschenrechte. Grundlagen und Dokumente“ des Rechtswissenschaftlers Michael-Lysander Fremuth deutlich. Fremuth stellt dort zuerst die Absolutheit der Menschenrechte als vorstaatlich, unteilbar, universal, egalitär und unveräußerlich dar, um dann im Anschluß zu verkünden, daß Menschenrechte tatsächlich in Wirkichkeit relativ sind: „Relative Menschenrechte sind (…) solche Rechte, die grundsätzlich eingeschränkt werden können“ (404). Wir erfahren dort, daß Staaten legitime Interessen haben und legitime Ziele und Zwecke verfolgen, und daher der Staat zur Verfolgung „öffentlicher Interessen“ in Menschenrechte eingreifen und diese einschränken darf. Dieser Relativismus der Menschenrechte ist die Grundlage des Konzepts des „Totalen Staates“, wie es von Carl Schmitt (405) (1888-1985), Ernst Forsthoff (406) (1902-1974) und weiteren entwickelt worden ist, und das Konzepts des „Totalen Staates“ ist ein charakteristischer Bestandteil des extremen 20. Jahrhunderts, das von Regierungskriminalität und Staatsverbrechen geprägt ist. Auch in diesem Bereich der uneingeschränkten Geltung von Menschenrechten erfolgte noch kein vollständiger historischer Bruch mit dem extremen 20. Jahrhundert und es erfolgte keine vollständige Revision der dieses extreme 20. Jahrhundert ermöglichenden Ideen und Konzepte, da wesentliche, das extreme 20. Jahrhundert prägende und konstituierende Merkmale fortbestehen, sodaß sich das extreme 20. Jahrhundert heute digitaltechnisch modernisiert ins 21. Jahrhundert verlängert.
Als ein Beispiel für den Typus einer deformierten Verfassung mit eingeschränktem Grundrechtskern kann das Grundgesetz aufgeführt werden, in dessen Zeitraum seines Bestehens es verschiedene Verfassungsänderungen gegeben hat, die den Grundrechtskern einschränken (407). Ein weiteres Beispiel einer deformierten Verfassung mit eingeschränktem Grundrechtskern ist die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950 (EMRK) (408), die in Teilen den Charakter eines Kataloges von Ausnahmen der verkündeten Menschenrechte hat. So ist Artikel 2 tatsächlich ein Katalog der Ausnahmen vom Verbot der Todesstrafe, anstatt diese dauerhaft und vollständig abzuschaffen. Ebenso ist Artikel 4 ein Katalog der Ausnahmen vom Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, anstatt diese dauerhaft in allen ihren Formen und Ausprägungen abzuschaffen (Abolitionismus). Auch die Wehrpflicht ist eine Form der Sklaverei. Genauso ist Artikel 5 mehr ein Katalog der Einschränkungen der menschlichen Freiheit, anstatt diese Freiheit uneingeschränkt zu garantieren, sodaß diese die Verfassungswirklichkeit prägt und gestaltet.
Im Gegensatz zu dieser allgemein verbreiteten, von einem Rechtspositivismus geprägten Verfassungswirklichkeit muß eine aus dem extremen 20. Jahrhundert abzuleitende Konsequenz die Forderung nach universeller und uneingeschränkter Geltung von Grund- und Menschenrechten ohne jegliche Ausnahme, d.h. auf Grundlage des Naturrechts sein.
12. Digitale Grundrechte als Herausforderung für das Völkerrecht
Im vorliegenden Text wurde die hochgradige Relevanz der derzeit stattfindenden Digitaltechnischen Revolution für die uneingeschränkte Geltung von Grund- und Menschenrechten aufgezeigt. Aufgrund dieser Relevanz werden Digitale Rechte (409) gefordert, die eine uneingeschränkte Geltung von Grund- und Menschenrechten im Digitaltechnischen Zeitalter gewährleisten sollen. Grundlage Digitaler Rechte ist eine Digitale Ethik (410) verstanden als Ethik im Digitaltechnischen Zeitalter, die es zu entwickeln gilt. Aufgrund der feststellbaren Defizite bei der Geltung von Grundrechten, Menschenrechten und Persönlichkeitsrechten im Internet, und zudem das Internet aufgrund seiner globalen Struktur den Geltungsbereich einzelstaatlicher Verfassungen und ihrer Grundrechtsgarantien überschreitet, sind zur Wahrung und Durchsetzung der universellen und uneingeschränkten Geltung von Grundrechten, Menschenrechten und Persönlichkeitsrechten im angebrochenen Digitaltechnischen Zeitalter Kooperationen und verbindliche Vereinbarungen in einem überstaatlichen und weltweiten Kontext erforderlich und unerläßlich, doch die aktuell bestehenden überstaatlichen vertraglichen Regelungen werden den neuen Herausforderungen des angebrochenen Digitaltechnischen Zeitalters noch in keiner Weise hinreichend gerecht.
Im europäischen Recht garantiert Artikel 8 Abs. 1 der am 15.12.1953 in Kraft getretenen Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950 (EMRK) den Schutz des Privatlebens, der Wohnung und des Briefverkehrs. Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich durch ihre Ratifizierung dieser Europäischen Menschenrechtskonvention am 17.12.1973 zur Wahrung und Durchsetzung der dort aufgeführten Grund- und Menschenrechte. Die Unterzeichnung und Ratifizierung der EMRK und ihre Umsetzung im innerstaatlichen Recht ist Beitrittsbedingung für Staaten zum Europarat (411), und über ihre Einhaltung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Europäisches Recht hat Vorrang vor innerstaatlichem Recht, hier auf Grundlage von Artikel 24 Abs. 1 GG (Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen), sodaß die dort garantierten Grundrechte den Grundrechten des Grundgesetzes gleichzuachten sind.
Der Experte für Datenschutz Peter Schaar stellt in seinem Buch: „Überwachung total. Wie wir in Zukunft unsere Daten schützen“ fest, daß Datenschutz, verstanden als Schutz von Grundrechten und Persönlichkeitsrechten im Informationszeitalter, in Europa ein im globalen Vergleich hohes Niveau hat: „Trotz manchen ‚Schönheitsfehlers‘ ist der Datenschutz in Europa rechtlich tiefer verankert als etwa in den USA oder im asiatisch-pazifischen Raum. Die 1995 in Kraft getretene EG-Datenschutzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus. In allen Mitgliedstaaten waren die Vorgaben der Richtlinie durch nationale Rechtsvorschriften umzusetzen, was etwa in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz geschah. Die Grundidee der Datenschutzrichtlinie ist es, für die Unternehmen gleiche Bedingungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu garantieren. Für öffentliche Stellen gelten die europäischen Datenschutzvorgaben nur teilweise. Insbesondere wurden sämtliche Sicherheitsbehörden ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Datenschutzrichtlinie ausgenommen. Immer mehr personenbezogene Daten werden über die europäischen Außengrenzen übermittelt. Deshalb ist die Frage von großer Bedeutung, wie die aus Europa stammenden, aber in anderen Weltregionen verarbeiteten Daten geschützt werden können. Die Datenschutzrichtlinie legte deshalb fest, dass der Datenexport grundsätzlich nur dann zulässig ist, wenn im Empfängerland ein ‚angemessenes Datenschutzniveau‘ gewährleistet wird“ (412). Im Jahre 2016 wurde der Entwurf einer Charta der Digitalen Grundrechte der europäischen Union (413) veröffentlicht, die eine breitere gesellschaftliche Diskussion über Grundrechte im Digitaltechnischen Zeitalter anregen will, und er wurde dem Europäischen Parlament zur Beschußfassung übergeben.
Den internationalen Dimensionen des Internets versucht die Charta der Grundrechte des Vertrags für eine Verfassung für Europa (414) vom 29.10.2004 Rechnung zu tragen. Artikel II-71 (Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit) schützt diese Grundrechte über die Staatsgrenzen hinweg und entspricht damit Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta (415) vom 07.12.2000. Als Bestandteil des am 01.11.2009 in Kraft getretenen Vertrags von Lissabon (416) ist die EU-Grundrechtecharta direkt anwendbares europäisches Recht.
Mit diesen Verträgen gelangen die Intentionen des KSZE-Prozesses zur Ausprägung, der mit dem Ziel einer Stärkung freundschaftlicher Beziehungen und des Vertrauens zwischen den Völkern, u.a. durch die Entwicklung von Kontakten zwischen den Menschen, dies auch durch Förderung von Möglichkeiten für umfassenderes Reisen, des weiteren durch eine Steigerung des Austausches von Informationen, und zudem war es Ziel, eine wirksame Ausübung von Rechten und Grundfreiheiten zu förderten und dazu zu ermutigten, wie in der Schlußakte von Helsinki der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) vom 01.08.1975 über die Grenzen des „Eisernen Vorhangs“ hinweg vereinbart wurde, und die sowohl als einer der bedeutendsten Meilensteine für die Entwicklung eines gemeinsamen, die westliche und die östliche Hälfte Europas integrierenden europäischen Rechts angesehen werden kann, als auch einen herausragenden Leuchtturm darstellt für die Einleitung des Endes des Zeitalters der Blockkonfrontation und der Bipolarität. Mit dieser Schlußakte von Helsinki verabschiedete die KSZE einen Katalog von zehn Prinzipien, die die Beziehungen der Teilnehmerstaaten leiten sollen. Prinzip VII verpflichtet die Vertragsstaaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland, zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts sieht der Sozialwissenschaftler und Friedensforscher Dieter Senghaas in seinem Buch: „Friedensprojekt Europa“ im Ausbau und der Absicherung des KSZE-Prozesses und in der Verhütung ethnonationalistischer Konflikte die zukünftig größten Herausforderungen für europäische Politik (417). Tatsächlich sind diese Herausforderungen seither die bedeutendsten Defizite europäischer Politik. Heute wird hingegen in den Medien das Thema Europa auf die Themen EU und Euro reduziert und es gerät aus dem Blick, daß Europa „ein hochkomplexes und äußerst differenziertes, politisch bewegtes und bewegliches politisches Projekt“ (418) ist, das sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher miteinander in Wechselwirkung stehenden politischen Prozessen, Ebenen und Akteuren zusammensetzt, die in ihrer interdependenten Gesamtheit das europäische Projekt ausmachen, wie es die Gesellschaftswissenschaftler Ulrich Beck und Edgar Grande in ihrem Konzept eines kosmopolitischen Europas hervorheben, das sie in ihrem Buch: „Das kosmopolitische Europa“ vorstellen. Dies läuft auf eine Förderung einer Multiebenendiversität des Politischen im Rahmen eines Mehrebenensystems einer dezentrierten Weltgesellschaft hinaus. Nach dem Konzept eines kosmopolitischen Europas entsteht somit in Europa ein völlig neues Modell von Politik, das sich von historisch überholten Politikformen verabschiedet, deren Scheitern in Anbetracht des extremen 20. Jahrhunderts unübersehbar geworden ist.
Entgegen den anfänglichen Hoffnungen 1989/90 auf den Beginn eines neuen Zeitalters des Friedens und der Kooperation ist es jedoch unübersehbar, daß in der östlichen Hälfte Europas ein neuer Kalter Krieg entstanden ist und ein neuer Eiserner Vorhang an den Außengrenzen der EU errichtet wird, Entwicklungen, die den KSZE-Prozeß konterkarieren. Insbesondere wird überall die Reisefreiheit, der Austausch und die Entwicklung von Kontakten zwischen den Menschen eingeschränkt, und wie ich feststellen muß, verhindert insbesondere die Politik der EU ein visafreies Reisen im gesamten östlichen Europa, doch auch schon vor 1989/90 verhinderten die westeuropäischen Staaten ein visafreies Reisen über den „Eisernen Vorhang“ hinweg. Der in vielerlei Hinsicht feststellbare Rückfall in Gepflogenheiten des Kalten Krieges und die erneute Zunahme von ethnonationalistischen Konflikten machen gerade auch aufgrund der neuen Herausforderungen beim derzeitigen Beginn des Digitaltechnischen Zeitalters eine Wiederaufnahme des zu voreilig abgebrochenen KSZE-Prozesses erforderlich, und mittlerweile sind die im Rahmen des KSZE-Prozesses erzielten Erfolge wieder verloren gegangen. Die Defizite und angewachsenen Versäumnisse europäischer Politik sind groß, denn mittlerweile ist der in der östlichen Hälfte Europas entstandene neue Kalte Krieg mit dem Krieg in der Ukraine in einen militärischen Konflikt übergegangen.
Das Abweichen der EU-Politik vom Sicherheitsbegriff des KSZE-Prozesses, wobei „Sicherheit“ nun nach US-amerikanischem Vorbild überwiegend sicherheitstechnisch verstanden wird und in geopolitische Strategiekonzepte eingebunden ist, kommt in Programmen wie INDECT, ENFOPOL und neueren Entwicklungen von EUROPOL zur Ausprägung, die dem allgemeinen globalen Trend hin zur Etablierung von extralegalen Strukturen nach dem Modell des „Doppelstaates“ nach Ernst Fraenkel folgen.
Im internationalen Recht garantiert Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.1948 (419) den Schutz des Privatlebens, der Wohnung und des Schriftverkehrs. Durch ihre Aufnahme in die Vereinten Nationen als 134. Mitglied am 18.09.1973 verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland zur Wahrung und Durchsetzung der dort aufgeführten Grund- und Menschenrechte. Durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IpbürgR) (420), verabschiedet von der UN-Generalversammlung am 19.12.1966 und in Kraft seit dem 23.03.1976, werden die durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte eingeforderten Grund- und Menschenrechte im Rahmen eines völkerrechtlichen Vertrags zu allgemein verbindlichem und einklagbarem Völkerrecht. Artikel 17 IPbürgR garantiert den Schutz des Privatlebens, der Wohnung und des Schriftverkehrs. Artikel 2 Abs. 2 IPbürgR verpflichtet die Staaten, „die erforderlichen Schritte zu unternehmen, (…) die notwendig sind, um den in diesem Pakt anerkannten Rechte Wirksamkeit zu verleihen“, sodaß diese Grund- und Menschenrechte mit verfahrensgestaltender Wirkung auch tatsächlich die globale Verfassungswirklichkeit der Weltgesellschaft prägen und gestalten und nicht nur auf dem Papier stehen.
Den neuen Herausforderungen des digitaltechnischen Zeitalters und den internationalen Dimensionen des Internets für die Geltung des Menschenrechts auf Privatsphäre als einem Bestandteil der allgemeinen Persönlichkeitsrechte unabhängig vom Territorialprinzip versucht die UN-Generalversammlung am 18.12.2013 mit der Resolution „Das Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter“ zu entsprechen, um den Schutz der Privatsphäre als ein internationales Menschenrecht im Zeitalter der globalen Kommunikation weltweit garantieren zu können. Doch Absichtserklärungen alleine reichen nicht aus, erforderlich sind vielmehr allgemeinverbindliche und einklagbare völkerrechtliche Regelungen, worauf der Experte für Datenschutz Peter Schaar in seinem Buch: „Überwachung total. Wie wir in Zukunft unsere Daten schützen“ hinweist: „So wichtig die einhellige Meinungsbekundung der UN-Mitgliedstaaten ist – sie reicht nicht aus. Notwendig sind verbindliche völkerrechtliche Regelungen, die den globalen Überwachungsaktivitäten einen Riegel vorschieben. Selbst wenn die USA, Russland und China , die sich in der globalen Überwachung besonders hervortun, im Bündnis mit autoritären Regimes versuchen, die Verabschiedung international durchsetzbarer Datenschutzstandards zu verhindern, darf sich insbesondere Europa hiermit nicht zufriedengeben“ (421). Peter Schaar hebt hervor: „Der Schutz der Privatsphäre ist ein internationales Menschenrecht, das auch und gerade im Zeitalter der globalen Kommunikation weltweit garantiert werden muß. Die Staaten müssen ‚die vollständige Einhaltung ihrer Verpflichtungen nach den internationalen Menschenrechtsnormen‘ sicherstellen“ (422). Hierzu macht Peter Schaar den Vorschlag, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR) durch ein völkerrechtlich verbindliches Zusatzprotokoll zu ergänzen, um den Datenschutz, auch hier verstanden als Schutz von Grundrechten und Persönlichkeitsrechten im Informationszeitalter, im geltenden internationalen Recht völkerrechtlich zu verankern, was mit vergleichsweise geringem Aufwand erreichbar wäre: „Ein Zusatzprotokoll zum Zivilrechtspakt wäre ein sinnvoller erster Schritt. Um ein solches verbindliches völkerrechtliches Protokoll in Kraft zu setzen, genügt die Unterstützung von 20 Staaten – angesichts der 27 EU-Mitgliedsstaaten müsste dies doch zu schaffen sein“ (423).
13. Menschenrechte und Internet-Governance in der Weltgesellschaft
In der Öffentlichkeit ist zunehmend weniger bekannt, welchen Sinn und Zweck der Idee der Menschenrechte zukommt, gerade auch in einem globalhistorischen Kontext ihrer Entwicklung, und was ihre gegenwärtige und aktuelle Relevanz begründet, aufgrund der globalen Dimensionen der Herausforderungen, die die Weltgesellschaft unausweichlich bewältigen muß. Der Friedens- und Konfliktforscher Johan Galtung hebt in seinem Buch: „Die Zukunft der Menschenrechte. Vision: Verständigung zwischen den Kulturen“ hervor: „Die Idee der Menschenrechte hat keine Rechtfertigung nötig. Was sie jedoch braucht, ist der fruchtbare Boden einer konstruktiven Diskussion, wie ihn nur wirkliche Demokratien bieten können. Diese Bedingungen gilt es zu schaffen, denn diese Diskussionen müssen wir führen, wenn die Idee der Menschenrechte gedeihen, blühen und sich weiterentwickeln soll. Daher sollten wir uns zunächst einmal klar darüber werden, was Menschenrechte eigentlich sind, was sie uns geben und wie sie uns voranbringen sollten – uns Menschen, mit all unseren Schwächen. Es gibt natürlich noch andere Ansätze, die Menschheit ‚voranzubringen‘, z.B. die Gentechnik. Doch eins steht fest: Die Gentechnik wird uns nicht vollkommen machen, allenfalls zu einem Spiegelbild der eigenen Unvollkommenheiten der Gentechniker“ (424). Diese Notwendigkeit einer konstruktiven Diskussion der Idee der Menschenrechte wird insbesondere durch die in diesem Text aufgezeigte Vielzahl an Defiziten der universellen und uneingeschränkten Geltung der Menschenrechte beim derzeitigen Beginn des neuen digitaltechnischen und gentechnischen Zeitalters überall unübersehbar deutlich, sodaß ich die Bedeutung und Relevanz der Menschenrechte auch im Rahmen möglicher Szenarien der aktuellen weltweiten Entwicklungen hervorheben möchte:
Ihrem naturrechtlichen Anspruch nach sind die Menschenrechte ein unantastbares, unveräußerliches Recht, das jedem Menschen alleine aufgrund seines Menschseins gleichermaßen zusteht, und das jeden Menschen vor jeder willkürlichen oder einer solchen Behandlung schützt, die diesen zu einem bloßen Objekt fremden Tuns werden läßt. Schlußartikel 30 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AMER) vom 10.12.1948 bringt dies zum Ausdruck, nach dem keine Einschränkung zur Aufhebung eines der aufgeführten Rechte führen darf. Doch Menschenrechte sind nicht nur Schutz gegen staatliche Eingriffe, vielmehr bilden sie in Form von Grundrechten den Kern einer jeden Verfassung von Staaten, die beanspruchen, Rechtsstaaten und Verfassungsstaaten zu sein, sodaß sie als Verfassungsprinzipien und ranghöchste Normen mit verfahrensgestaltender Wirkung die gesamte Rechtsordnung durchdringen und gestalten, und somit auch die Verhältnisse der Menschen, d.h. der Rechtssubjekte untereinander. Über Menschenrechtsabkommen (425) werden Menschenrechte einklagbare Bestandteile des Völkerrechts.
Die Entwicklung der Menschenrechte ist ein permanenter Prozeß, der nicht abgeschlossen ist, und dieser Menschenrechtsprozeß bedarf weiterer Diskurse und des interkulturellen Austausches in der Weltgesellschaft. Mittlerweile werden drei unterschiedliche Generationen von Menschenrechten unterschieden. Die erste Generation vom Menschenrechten umfaßt die klassischen bürgerlichen und politischen Rechte. Mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) vom 16.12.1966 wurden diese Menschenrechte allgemeinverbindliche und einklagbare Bestandteile des Völkerrechts. Die zweite Generation von Menschenrechten umfaßt wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Diese wurden mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IpwskR) vom 16.12.1966 allgemeinverbindliche und einklagbare Bestandteile des Völkerrechts. Eine dritte Generation von Menschenrechten umfaßt kollektive Rechte der Menschheit, wie das Recht auf eine saubere Umwelt, das Recht auf Entwicklung, das Recht auf Frieden, und weiteres. Mit diesen Rechten sollen auch die Rechte zukünftiger Generationen und der natürlichen Umwelt Berücksichtigung finden. Der Diskussionsprozeß um diese Kategorie von Menschenrechten ist nicht abgeschlossen, und es gibt noch keine völkerrechtlich verbindlichen Abkommen. Auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 ging neben dem Aktionsprogramm der „Agenda 21“ (426) und weiteren Abkommen auch eine „Erd-Charta“ (427) hervor, mit der Menschenrechte der dritten Generation Bestandteile eines völkerrechtlich verbindlichen Vertrags werden sollten. Diese Erd-Charta wurde jedoch bislang nicht ratifiziert. Das Aktionsprogramm der Agenda 21 kam nach einigen Jahren zum Erliegen, was auch in konzeptionellen Widersprüchen begründet liegt, so wird z.B. am Dogma des „Wirtschaftswachstums“ festgehalten.
Der Menschenrechtsprozeß ist somit voller Widersprüche, und die Menschenrechte, die wir ausschließlich für Menschen fordern, sind Teil dieser Widersprüche, da diese Bestandteil eines anthropozentrischen (428) Weltbildes sind. Wie dargestellt, ergeben sich aus dem neuen modernen geodynamisch fundierten evolutions-ökologischen Weltbild mehrere Konsequenzen für unsere Weltsicht und auch für den Menschenrechtsprozeß: 1. Die Einheit der Menschheit ist damit nicht mehr nur eine intellektuelle und kulturelle Verstehensleistung, wie noch im Zeitalter der Aufklärung, sondern eine bio-physische Tatsache. 2. Darüber hinaus hat sich der Umkreis der Interdependenz radikal erweitert und bleibt nicht auf die Menschheit beschränkt, sondern umfaßt nichts weniger als alle Lebewesen als Bestandteile einer gemeinsamen Biosphäre. 3. Der Mensch erscheint in erster Linie als Naturwesen, dessen Schicksal und dessen Herausforderung es ist, im planetarischen Lebensgefüge integriert und verflochten zu sein, entgegen den Apologien der Protagonisten einer technologischen Singularität, eines Posthumamismus und Transhumanismus.
In seinem umfassenden Werk zur Menschenrechtsthematik: „Menschenrechte. Grundlagen und Dokumente“ verwendet der Rechtswissenschaftler Michael-Lysander Fremuth die folgende Definition für Menschenrechte: „Menschenrechte sind die allen Menschen kraft Geburt zustehenden, egalitären und vorstaatlichen Rechte, die auf Achtung, Schutz und Erfüllung an staatliche oder überstaatliche Hoheitsgewalt gerichtet sind. Sie beanspruchen universelle Geltung, sind unveräußerlich, unteilbar und interdependent“ (429). Sollten Menschenrechte jedoch im Sinne des Philosophen Immanuel Kant (430) (1724-1804) ein Weltbürgerrecht begründen, dann ist es jedoch nicht hinreichend, daß sie lediglich „an staatliche oder überstaatliche Hoheitsgewalt“ gerichtete Grundlagen und Dokumente sind, vielmehr müssen sie als ranghöchste Normen und leitende Prinzipien mit verfahrensgestaltender Wirkung die gesamte Weltgesellschaft durchdringen und gestalten, und somit auch die Verhältnisse der Menschen untereinander.
Bezüglich der Vergesellschaftung des Menschen bestehen nur zwei natürliche Tatsachen oder Fakten: Zum einen sind dies die Individuen, zum anderen ist das die Menschheit. Alles dazwischen sind Konstrukte, Ideen, Konventionen und Verträge. Wie ich in meinem Text: „Der moderne Nationalismus als eine politische Religion – Über die Konstruktion der Nation im Zeitalter des modernen Nationalismus“ dargestellt habe, ist die heute weltweit verbreitete Idee der Nation keine natürliche Tatsache, sondern ein Konstrukt und damit eine Erfindung, und diese Idee existiert nur in der Vorstellung einiger Menschen, und sonst nirgends. Nicht die Idee der Nation, sondern die Idee der allgemeinen und universellen Menschenrechte und ein auf deren Grundlage begründetes Weltbürgerrecht bestimmen das Verhältnis der Individuen untereinander als Bestandteilen der Menschheit. Dies soll am Beispiel des Traktats des Philosophen Immanuel Kant (1724-1804) „Zum ewigen Frieden“ (431) (1795) aufgezeigt werden. Der Kerngehalt von Kants Traktat „Zum ewigen Frieden“ läßt sich folgendermaßen auflisten:
a) Ausgangslage (S. 169): Der gemeinsame Besitz der Oberfläche der Erde durch alle Menschen bzw. die Menschheit, „auf der als Kugelfläche sie sich nicht ins unendliche zerstreuen können, sondern endlich sich doch neben einander dulden müssen, ursprünglich aber niemand an einem Ort der Erde zu sein mehr Recht hat, als der Andere.“
b) Die Idee des Weltbürgerrechts (S. 172): Im Weltbürgerrecht wird das Staats- als auch das Völkerrecht zum „öffentlichen Menschenrecht“.
c) Die Idee der Weltrepublik (S. 172): Hierbei wird „die Rechtverletzung an einem Platz der Erde an allen gefühlt“.
d) Die Idee des Völkerbunds (S. 164), der „kein Völkerstaat sein müßte“: Menschen, Völker und Staaten treten „in eine der bürgerlichen ähnlichen Verfassung, wo jedem sein Recht gesichert werden kann.“ Die Ausführbarkeit erfolgt gemäß
e) der Idee der Föderalität (S. 167): in Form eines föderativen Zusammenschlusses, um „so den Freiheitszustand der Staaten gemäß der Idee des Völkerrechts zu sichern“.
f) Die Idee des Völkerrechts (S. 166): Die Idee des Völkerrechts hat zur Aufgabe, daß es „Krieg als Rechtsgang schlechterdings verdammt, den Friedenszustand dagegen zur unmittelbaren Pflicht macht, welcher doch ohne einen Vertrag der Völker unter sich nicht gestiftet oder gesichert werden kann.“
g) Die Idee des Friedensbundes (S. 167): Diese sucht „alle Kriege auf immer zu endigen“ und unterscheidet sich damit vom Friedensvertrag, der nur einen Krieg zu endigen sucht, was zur Konsequenz hat (S. 154): „Stehende Heere sollen mit der Zeit ganz aufhören.“
In seinem Text: „Hat die Konstitutionalisierung des Völkerrechts noch eine Chance?“ erörtert der Philosoph Jürgen Habermas das Projekt einer Weltgesellschaft, das der Philosoph Immanuel Kant in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ im Jahre 1795 vorentworfen hatte, vor dem Hintergrund gegenwärtiger globaler Entwicklungen: „Mit dem Entwurf eines ‚weltbürgerlichen Zustands‘ hat Kant den entscheidenden Schritt über das allein auf Staaten bezogene Völkerrecht hinaus getan. Inzwischen hat sich das Völkerrecht nicht nur als juristische Fachdisziplin ausdifferenziert; nach zwei Weltkriegen hat die Konstitutionalisierung des Völkerrechts auf dem von Kant zugewiesenen Wege zum Weltbürgerrecht Fortschritte gemacht und in internationalen Verfassungen, Organisationen, Verfahren institutionelle Gestalt angenommen“ (432). Habermas skizziert ein Mehrebenensystem einer „Weltinnenpolitik ohne Weltregierung“: „Im Lichte der Kantschen Idee kann man sich eine politische Verfassung einer dezentrierten Weltgesellschaft, ausgehend von den heute bestehenden Strukturen, als ein Mehrebenensystem vorstellen, dem im Ganzen der staatliche Charakter aus guten Gründen fehlt“ (433). Dabei wird der Weg vom Staatenrecht zum Weltbürgerrecht beschritten, und die individuellen Bürger werden als unmittelbare Subjekte des Völkerrechts anerkannt, womit die Transformation des Völkerrechts in ein Weltverfassungsrecht eingeleitet wird. Auf dieser Grundlage mahnt Habermas Reformen der UNO an.
Bezüglich einer Reform der UNO macht der Friedens- und Konfliktforscher Johan Galtung in seinem Buch: „Die Zukunft der Menschenrechte“ den Vorschlag einer Institutionalisierung einer globalen Demokratie, wobei von der Weltbevölkerung in direkten Wahlen eine UN-Volksversammlung (UNVV) gewählt wird: „Das bedeutet, der schon existierenden UNGV als Kammer der Regierungsvertreter eine zweite Kammer für das Volk – eine UNVV – zur Seite zu stellen; hinzu kämen als dritte Kammer eine Versammlung der Unternehmen (UNUV) sowie als vierte Kammer eine Versammlung der lokalen/kommunalen Behörden (UNBV). Letztendliche Entscheidungsinstanz wäre jedoch allein die zweite Kammer, die anderen hätten nur beratende Befugnisse. (…) Meine Empfehlung wäre ein allmählicher Übergang der eigentlichen Macht von der Generalversammlung auf die Volksversammlung, verbunden mit der Einrichtung einer ‚UN-Kommission‘ (der Behördenchefs) als funktional-sachorientiertes Gegengewicht zur territorial-staatsorientierten Führung der Generalversammlung“ (434). Galtung hebt hervor: „Dieser neue Ansatz würde sich vom derzeitigen, weitgehend staatszentrierten System deutlich unterscheiden müssen. UN-Parlamentarier (UNMPs) wären nicht Vertreter ihrer Staaten, sondern Weltbürger aus einem bestimmten ‚Wahlkreisland‘ (…). Als allgemeine Formel könnte gelten: Jeder Staat hat ein Recht auf einen Abgeordneten in der UN-Volksversammlung pro eine Millionen Einwohner (wobei natürlich auch kleinere Staaten einen Abgeordneten bekommen sollten). Zur Zeit, also im Jahr 2000, ergäbe meine Formel eine Volksversammlung mit etwa 6.000 Abgeordneten. Das ist zwar eine sehr große Zahl, aber durchaus noch handhabbar. (…) Demokratie (…) muß sicherstellen, daß auch die Akteure auf den ‚unteren Ebenen‘ – jene, die nicht mit militärischer und ökonomischer Macht agieren – ihren Einfluß geltend machen können“ (435).
Doch noch sieht die real-exstierende UNO ganz anders aus: Im UN-Sicherheitsrat (436) nehmen die Supermächte und Weltmächte als ständige Mitglieder mit Vetomacht ihre Interessen als Supermächte und Weltmächte wahr mit der Folge, daß Machtkalkül und Machtpolitik sowie Geostrategie und Geopolitik die Weltpolitik bestimmen. Der UN-Sicherheitsrat, in dem die Supermächte und Weltmächte als ständige Mitglieder mit Vetomacht ihre Interessen als Supermächte und Weltmächte wahrnehmen, ist das Produkt der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, und er ist ein Instrument zu deren verstetigter Weltherrschaft, sodaß er geradezu den Charakter einer oligarchischen Junta einer von ihm ausgeübten Weltdiktatur hat. Supermächte und Weltmächte definieren sich heute als Atommächte (437), und im UN-Sicherheitsrat sitzen Atommächte, die alle schon Angriffskriege geführt haben, sie verfügen über die Prärogative und ihre Entscheidungen unterliegen keinerlei wirksamer Rechtskontrolle. Die Atomwaffen der Atommächte bedrohen die Menschheit mit der real-existierenden Möglichkeit ihrer jederzeitigen Selbstvernichtung. Die Atommächte verhindern, daß die gesamte Welt zu einer Atomwaffenfreien Zone (438) wird, da sie nur als Atommächte ihren Status als Supermächte und Weltmächte behaupten können.
Noch heute ist das Völkerrecht ein Recht von souveränen Nationalstaaten, die ihre Interessen als Nationalstaaten wahrnehmen, und die Transformation des Völkerrechts als einem Recht von Staaten zu einem Weltbürgerrecht als einem Recht der Menschen und der Menschheit auf Grundlage allgemeiner und universeller Menschenrechte, sowie zu einem Weltverfassungsrecht, steht noch aus. Das heutige UN-System ist weit von den Idealen der alten Idee eines Völkerbundes entfernt, wie sie z.B. von Immanuel Kant in seiner Schrift "Zum ewigen Frieden“ im Jahre 1795 vorentworfen worden ist, und seine Reformbedürftigkeit ist geradezu sprichwörtlich. Es wird auch eine Neugründung auf einer anderen Grundlage gefordert. Im Zentrum sollten nicht souveräne Staaten und ihre Interessen, sondern die Menschen und ihre Rechte stehen, und das traditionelle Völkerrecht, das die Verbrechen des extremen 20. Jahrhunderts ganz erheblich begünstigt und gefördert hatte, müßte von einem Recht souveräner Staaten hin zu einem Weltbürgerrecht und einem Recht der Menschen und der Menschheit transformiert werden auf Grundlage der allgemeinen Menschenrechte, sowie zu einem Weltverfassungsrecht .
Durch ihre zentrale Stellung in einer Vielzahl internationaler Vertragswerke wird der Charakter der Menschenrechte als überstaatliches, kollektives Rechtsgut unterstrichen. Diese Entwicklung ist von der Erkenntnis geleitet, daß die Wahrung der Menschenrechte und der Weltfrieden in einer unauflöslichen Verbindung miteinander stehen. Die Menschenrechte sind somit nicht länger alleinige Angelegenheit der inneren Zuständigkeit der Einzelstaaten, sondern im Zeitalter von Global Governance die gemeinsame Aufgabe einer Weltgesellschaft und insbesondere einer internationalen Zivilgesellschaft (439) mit Zivilcourage. Hier kommt der Wandel des Völkerrechts weg von einem Recht souveräner Staaten hin zu einem Weltbürgerrecht zum Ausdruck, das die Rechte der Menschen ins Zentrum staatlichen Handelns stellt und einer internationalen Zivilgesellschaft als Akteur eine gestärkte Rolle zukommen läßt. In seinem Buch: „Die Zukunft der Menschenrechte“ entwirft der Friedens- und Konfliktforscher Johan Galtung eine Therapie für die Weltgesellschaft auf Grundlage eines „strukturellen Friedens“, der struktureller Gewalt und kultureller Gewalt entgegen wirkt: „Den Frieden zu globalisieren wäre viel einfacher mit der vollen Partizipation von Weltbürgern, die mit globalen Menschenrechten ausgestattet sind und in einer globalen Demokratie agieren. (…) Der Schlüssel zum Übergang vom kriegerischen 20. Jahrhundert zu einem friedlichen 21. Jahrhundert liegt im Wechsel vom Staatlichen zum Nicht-Staatlichen als Gravitationszentrum der Weltpolitik“ (440).
Hiermit befinden wir uns im Zentrum der gegenwärtigen Bemühungen um die Wahrung und Durchsetzung der uneingeschränkten und universellen Geltung der zentralen Rechtsgüter der Grund- und Menschenrechte und der Persönlichkeitsrechte im angebrochenen digitalen Informations- und Kommunikationszeitalter. Grund-, Menschen- und Persönlichkeitsrechte bilden den Kern einer jeden Verfassung, die Legitimität und Geltung beanspruchen will, die allerdings, wie es bislang erscheint, den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen hilflos nachfolgen, und in ihrem traditionellen Duktus in Anbetracht der Herausforderungen des angebrochenen digitaltechnischen und gentechnischen Zeitalters eigentümlich antiquiiert wirken, obwohl ihr Anliegen doch gerade höchst aktuell ist. Eine konsequente Umsetzung der Idee der Menschenrechte als ein die Weltgesellschaft durchdringendes und gestaltendes universelles Prinzip, wobei den Herausforderungen des angebrochenen digitaltechnischen und gentechnischen Zeitaltern für eine zukünftige uneingeschränkte Geltung der Idee der Menschenrechte wirksam Rechnung getragen wird, kann verhindern, daß im Rahmen des dargestellten Szenarios einer Entwicklung hin zu einer neuartigen globalen totalitären Vergesellschaftung ein „Point of no Return“ erreicht wird.
Hierbei ist aufgrund der globalen Dimensionen des Internets und der neuen digitalen Technologien eine breite, weltweit geführte öffentliche Debatte für eine Charta der Grund- und Menschenrechte der Weltgesellschaft im angebrochenen Digitaltechnischen Zeitalter erforderlich, die den neuen Herausforderungen wirksam Rechnung trägt, und auf deren Grundlage eine zukünftige Internet Governance (441) begründet werden kann. Die UN definiert Internet-Governance wie folgt: „Internet-Governance ist die Entwicklung und Anwendung von gemeinsamen Prinzipien, Normen, Regeln, Entscheidungsfindungsverfahren und Programmen, die die Entwicklung und den Gebrauch des Internets prägen, durch Regierungen, private Unternehmen und die Zivilgesellschaft“ (442). Damit bestände die Chance, der sich abzeichnenden Aufteilung und dem Zerfall des bislang einheitlichen weltweiten und eine globale, weltumspannende Kommunikation ermöglichenden Internets in verschiedene, gegeneinander abgegrenzte und abgeschottete, von regionalen Mächten reglementierte und kontrollierte Teilbereiche, aufgrund der rivalisierenden geopolitischen Bestrebungen der sich herausbildenden imperialen Akteure des Digitaltechnischen Zeitalters, die Suprematie bei der Kontrolle der Kommunikationsinfrastruktur des Internets, und damit die Kontrolle über die Menschen zu erlangen, entgegenzuwirken.
14. Anmerkungen:
1) Siehe: Günther Anders: Die Antiquiertheit des Menschen, Band I. Über die Seele im Zeitalter der zweiten industriellen Revolution. München, 7. Auflage 1987. S. 284.
2) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Revolution
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Welt
3) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Biotechnologie
4) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gentechnik
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Gentechnisch_veränderter_Organismus
5) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Menschheitsgeschichte
Die Menschheitsgeschichte kann als die Geschichte der Ausbreitung und Ausdifferenzierung des anatomisch modernen Menschen Homo sapiens vor ca. 70.000 Jahren von seinem Ursprung im östlichen Afrika über den gesamten Planeten Erde bis zur Gegenwart aufgefaßt werden. Hierbei hatten mehrere technologische Revolutionen weitreichende gesellschaftliche Folgewirkungen, insbesondere die Prometheische Revolution, die Neolithische Revolution, die Industrielle Revolution und aktuell die Digitaltechnische Revolution.
6) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
7) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte
8) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Persönlichkeitsrecht_(Deutschland)
9) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Weltgesellschaft
10) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Globalisierung
Sowie: Ulrich Beck: Was ist Globalisierung? Frankfurt am Main, 1997.
Und: Ulrich Beck: Perspektiven der Weltgesellschaft. Frankfurt am Main, 1998.
11) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Global_Governance
12) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Völkerrecht
13) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/19._Jahrhundert
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Langes_19._Jahrhundert
14) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/20._Jahrhundert
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Kurzes_20._Jahrhundert
15) Als charakteristische Elemente, die das 20. Jahrhundert in seiner gesamten historischen Tiefe und geografischen Breite als ein extremes Jahrhundert mit Alleinstellungsmerkmal charakterisieren und prägen können aufgeführt werden: Die Ethnische Säuberung, die Totale Institution des Lagers in ihren verschiedenen Erscheinungsformen, der Ausnahmezustand, der Doppelstaat, die totale Mobilmachung, der totale industrielle Krieg, und weitere. Als charakteristische und prägende Elemente haben sie den Gehalt von analytischen Kategorien, die deshalb im Zentrum einer jeden Analyse zum extremen 20. Jahrhundert stehen müssen.
16) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Agenda_Setting
17) Siehe: Johan Galtung: Geopolitik nach dem Kalten Krieg: ein Essay zur Agendatheorie. S. 143 und 145. In: Derselbe: Die andere Globalisierung. Perspektiven für eine zivilisierte Weltgesellschaft im 21. Jahrhundert. Münster, 1998. S. 125-145.
18) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Revisionismus
19) Vgl.: Eric Hobsbawm: Das Zeitalter der Extreme. Weltgeschichte des 20. Jahrhunderts. München, 1995.
20) Siehe: Armin Grunwald: Der unterlegene Mensch. Die Zukunft der Menschheit im Angesicht von Algorithmen, künstlicher Intelligenz und Robotern. München, 2019. S. 232-233.
21) Siehe: Ebenda. S. 184.
22) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zukunftsforschung
23) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Posthumanismus
24) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Transhumanismus
25) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Technologische_Singularität
26) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Technischer_Fortschritt
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Technologiepolitik
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Forschungspolitik
27) In der Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiepolitik setzten sich die Protagonisten und Apologeten des Post- und Transhumanismus und der Technologischen Singularität im Zuge der technokratischen Bologna-Reform endgültig durch. Zweifellos ist der gesamte Bereich der Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiepolitik seit mehreren Jahrzehnten fehlgesteuert.
28) Siehe: Sascha Dickel: Der Neue Mensch – ein (technik)utopisches Upgrade. Der Traum vom Human Enhancement. S. 94 und 93. In: Anne Seibring, Miriam Shabafrouz, Benjamin Weiß (Hg.): Der Neue Mensch. Bonn, 2018. S. 85-95.
29) In der Geschichte lösten mehrere Weltbilder einander ab, die ein Erklärungsmodell bieten, wie die Welt als Ganzes aufgebaut ist. Im babylonischen Weltbild war die Erde eine flache Scheibe. Im geozentrischen bzw. ptolemäischen Weltbild der griechischen Antike hat die Erde Kugelgestalt und sie steht im Zentrum der Welt. Im Zuge der kopernikanischen Wende setzte sich in der frühen Neuzeit das heliozentrische bzw. kopernikanische Weltbild durch. Doch noch heute sind ca. 25 % der Menschen in Europa der Meinung, daß „sich die Sonne um die Erde drehe“.
Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Geozentrisches_Weltbild
Ebenso verbreitete sich in der frühen Neuzeit das mechanistische Weltbild, das die Welt nach dem Modell eines Uhrwerks als eine große Maschine auffaßt (Maschinenparadigma). Das moderne geodynamisch fundierte evolutions-ökologische Weltbild ist in Kapitel 7 meines Textes: „ Impressionen in Zeiten der ‚Corona-Krise‘ – Ein Reisebericht aus Südamerika“ dargestellt.
30) In seinem Buch: „Die Struktur wissenschaftlicher Revolutionen“ stellt der Physiker und Wissenschaftsphilosoph Thomas S. Kuhn (1922-1996) die These auf, daß sich Fortschritt in der Wissenschaft nicht durch kontinuierliche Veränderungen vollzieht, sondern durch revolutionäre Prozesse im Zuge eines „Paradigmenwechsels“, bei dem ein bisher geltendes Erklärungsmodell verworfen und durch ein anderes ersetzt wird. Vgl.: Thomas S. Kuhn: Die Struktur wissenschaftlicher Revolutionen. Frankfurt am Main, 1967.
31) Die Forderung nach einem neuen, nunmehr globalen Zeitalter der Aufklärung wird mittlerweile häufiger erhoben, so z.B. von dem Physiker und Biologen Ernst Ulrich von Weizsäcker und dem Wissenschaftler Anders Wijkman in ihrem Buch: „Wir sind dran. Was wir ändern müssen, wenn wir bleiben wollen“: „Die neue Aufklärung, die ‚Aufklärung 2.0‘, wird nicht europazentriert sein. Sie muß sich auch an den großartigen Traditionen anderer Zivilisationen orientieren.“ Siehe: Ernst Ulrich von Weizsäcker, Anders Wijkman: Wir sind dran. Was wir ändern müssen, wenn wir bleiben wollen. München, 2019. S. 181.
32) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Aufklärung
Aufklärung kann nach Willi Oelmüller verstanden werden als ein „Prozeß von Traditionskritik und Traditionsbewahrung, der den jeweils geschichtlich erreichten Stand öffentlich anerkannter und teilweise bereits institutionalisierter sittlich-politischer Errungenschaften verteidigt und durchsetzt. Aufklärung sollte so (…) eine Orientierungshilfe bei der Bewältigung ungelöster Lebens- und Handlungsprobleme sein.“ Siehe: Willi Oelmüller: Die unbefriedigte Aufklärung. Beiträge zu einer Theorie der Moderne von Lessing, Kant und Hegel. Frankfurt am Main, 1979. S. I.
33) Auf diese Leitfrage einer Aufklärung verweist der Literaturwissenschaftler Steffen Martus in seinem Buch: „Aufklärung. Das deutsche 18. Jahrhundert – ein Epochenbild“: „In den aktuellen Kulturkonflikten stellt sich das Problem mehr denn je. Wir sehen tagtäglich, dass Argumente, die uns triftig erscheinen, anderen Menschen gar nicht einleuchten. Wir stellen fest, dass unser Lebens- und Denkstil, unsere Lebens- und Denkhaltung nicht per Anweisung, Belehrung oder Gesetz übertragen werden können. Wir verstehen, dass wir für unsere grundlegenden Einstellungen werben müssen und dass wir dafür viel Zeit, Geduld und nicht allein gute, sondern auch attraktive und interessante Ideen benötigen.“ Siehe: Steffen Martus: Aufklärung. Das deutsche 18. Jahrhundert – ein Epochenbild. Reinbek bei Hamburg, 2018. S. 16-17.
34) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Instrumentelle_Vernunft
Sowie: Max Horkheimer: Zur Kritik der instrumentellen Vernunft. Frankfurt am Main, 1974. Die instrumentelle Vernunft und ihre Kritik bildet die analytische Schlüsselkategorie der Kritischen Theorie der Frankfurter Schule, die auf Grundlage interdisziplinärer geistes- und gesellschaftswissenschaftlicher Analysen eine Synthese von Gesellschafts- und Kulturkritik leistet.
35) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Naturbeherrschung
36) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zweckoptimismus
37) Siehe: Oliver Stengel, Alexander van Looy, Stephan Wallaschowski (Hg.): Digitalzeitalter – Digitalgesellschaft. Das Ende des Industriezeitalters und der Beginn einer neuen Epoche. Wiesbaden, 2017. S. 243.
38) Siehe: Jürgen Habermas: Politische Theorie (= Philosophische Texte Band 4). Frankfurt am Main, 2009. S. 13.
39) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Herrschaft
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Herrschaftsformen
40) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Bio-Macht
Der Begriff der Biomacht bzw. Biopolitik wurde insbesondere vom Philosophen Michel Foucault (1926-1984) entworfen und u.a. vom Philosophen Giorgio Agamben weiterentwickelt und um den Aspekt des Ausnahmezustands erweitert. In seinem Buch: „Die Natur in der Soziologie. Gesellschaftliche Voraussetzungen und Folgen biotechnologischen Wissens“ führt der Soziologe Thomas Lemke drei Erweiterungsvorschläge für das Konzept der Biopolitik auf:
1. „Die Fortschritte in der Molekularbiologie, der Transplantationsmedizin und der Neurobiologie haben ein neues Interventionsniveau unterhalb und jenseits der klassischen biopolitischen Pole ‚Individuum‘ und ‚Bevölkerung‘ etabliert. Die Anatomo-Politik und die Bevölkerungsregulation werden ergänzt durch eine ‚Molekularpolitik‘“.
2. „Weniger staatliche Souveränität als medizinisch-administrative Autoritäten entscheiden heute über Leben und Tod: Sie definieren, was (menschliches) Leben ist, wann es beginnt und wann es endet. In einem ganz neuen Sinn ist Thanatopolitik Teil der Biopolitik“.
3. Biopolitik bleibt „auf menschliche Individuen und Populationen ausgerichtet. Daraus ergeben sich zwei Folgeprobleme. Zum einen kann so nicht erfasst werden, wie ökologisches Management, Umweltpolitik und die Gestaltung von Naturräumen in die (Re-)Produktion der menschlichen Gattung eingreifen. Es erscheint daher plausibel, den Begriff der Biopolitik auf die Verwaltung und Kontrolle der gesamten Lebensbedingungen auszuweiten (…). Zum anderen wird die epistemologische und normative Grenzziehung zwischen Menschen und Nicht-Menschen in dem Maße problematisch, in dem Körper als Texte und Lebensformen als Schreib- und Leseprozesse begriffen werden. Wenn Leben sich auf genetische Strukturen reduzieren läßt, denn gibt es nur graduelle, jedoch keine prinzipiellen Unterschiede zwischen Menschen und Nicht-Menschen. (…) In diesem Lichte stellt sich Mensch-Sein nicht mehr länger als solider Endpunkt evolutionär-natürlicher Prozesse dar, sondern erscheint als prekäres Ergebnis einer technischen Produktion und als Gegenstand von sozialen Aushandlungsprozessen und kulturellen Deutungsmustern: Biopolitik als Anthropo-Politik“. Siehe: Thomas Lemke: Mit Foucault über Foucault hinaus: Von der Biopolitik zur Regierung des Lebens. S. 164-167. In: Derselbe: Die Natur in der Soziologie. Gesellschaftliche Voraussetzungen und Folgen biotechnologischen Wissens. Frankfurt am Main, 2013. S. 154-174.
41) Siehe: Günther Anders: Die Antiquiertheit des Menschen, Band II. Über die Zerstörung des Lebens im Zeitalter der dritten industriellen Revolution. München, 4. Auflage 1987. S. 278.
42) Dieser Themenkomplex der Wirklichkeitswahrnehmung, des Wirklichkeitsbezugs und der Weltanschauung des Menschen in Massengesellschaften ist Gegenstand von Medientheorien. Die Medienwissenschaftlerin Daniela Kloock und die Kulturwissenschaftlerin Angela Spahr zeigen in ihrem Buch: „Medientheorien. Eine Einführung“ auf, „dass Medien nicht nur eine politische Relevanz haben, sondern auch jeder alltäglichen Wahrnehmung vorgeordnet sind. (…) Nicht bestimmte Medien oder bestimmte Medienwirkungen stehen im Blickpunkt, sondern Effekte der Medien schlechthin. Charakteristisch ist dabei, dass Medien nicht als neutrale Träger oder Überträger von Informationen gelten, sondern als Techniken, die Kommunikation und Information präformieren, denn die Gestalt der Mitteilung – eine Handschrift, ein Buch, ein technisches Bild – formt auch ihren Inhalt. ‚Medientheorie‘ in diesem Sinne untersucht Medien als konstitutive Faktoren von Kultur.“ Siehe: Daniela Kloock, Angela Spahr: Medientheorien. Eine Einführung. Paderborn, 2012. S. 7 und 8.
43) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ende_der_Menschheit
44) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Telekommunikationsunternehmen
45) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Internetdienstanbieter
46) So berichtet die Tageszeitung „Rheinische Post“ am 26.09.2009 im Zeitungsartikel „Telefonanbieter verärgern Kunden“: „Katastrophal ist die Zahl der Beschwerden bei den Telefonfirmen. 29 Prozent der Kunden eines DSL-Anschlusses sah sich vergangenes Jahr gezwungen, Mängel anzusprechen – mehr als in allen anderen Branchen.“
47) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geopolitik
48) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wettlauf_um_Afrika
49) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Großmacht
50) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Weltmacht
51) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Supermacht
52) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Imperialismus
53) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Eiserner_Vorhang
54) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kalter_Krieg
Zur Entstehung des neuen Kalten Krieges vgl: Johan Galtung: Die NATO-Osterweiterung oder: Der Beginn des Zweiten Kalten Krieges. In: Derselbe: Die andere Globalisierung. Perspektiven für eine zivilisierte Weltgesellschaft im 21. Jahrhundert. Münster, 1998. S. 68-80.
55) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Konferenz_über_Sicherheit_und_Zusammenarbeit_in_Europa
Der KSZE-Prozeß ist dokumentiert in: Europäische Menschenrechtsdokumente und der KSZE-Prozeß. In: Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Menschenrechte. Dokumente und Deklarationen. Bonn, 1995. S. 219-457. Wenn man heute die Dokumente des gesamten KSZE-Prozesses noch einmal liest, wird deutlich, wie erheblich die heutige Politik in Europa vom KSZE-Prozeß und dessen Intentionen abgewichen ist. Die Beendigung des KSZE-Prozesses Mitte der 90er Jahre korreliert signifikant mit der Zunahme von Krisen, Konflikten und Kriegen in Europa, die wir seither feststellen müssen.
56) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ost-West-Konflikt
Unzulässigerweise wird der Begriff „Ost-West-Konflikt“ und der Begriff „Kalter Krieg“ bei Wikipedia synonym gebraucht. Dies ist Ausdruck eines weitverbreitenen eingeschränkten Geschichtsbewußtseins
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichtsbewusstsein
und eines eingeschränkten Geschichtsbildes,
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichtsbild
das insbesondere eine piefige Berliner Mauergesellschaft prägt, bei der der Horizont des Geschichtsraumes
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichtsraum
und des Weltbildes
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Weltbild
an der Berliner Mauer endet, und der es nicht gelingt, den begrenzten Blick und die beschränkte Perspektive über Berlin im „Kalten Krieg“ hinaus zu erweitern.
Während der Begriff „Kalter Krieg“ auf den historischen Zeitabschnitt der Blockkonfrontation und der Bipolarität des Staatensystems zwischen der Nachkriegszeit des Zweiten Weltkriegs und den Ereignissen 1989/90 beschränkt und begrenzt ist, ist der Begriff „Ost-West- Konflikt“ hingegen weit umfassender: Der „Ost-West-Konflikt“ ist in Form des „Ost-West-Gegensatzes“ ein Narrativ, das die gesamte Europäische Geschichte seit ihren Anfängen bestimmt und gestaltet; dieses Narrativ wird immer wieder neu reproduziert, und es erscheint in immer wieder neuer Gestalt. Schon bei den alten Griechen gab es einen Ost-West-Gegensatz zwischen der Welt des antiken Griechenlands
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Antikes_Griechenland
und dem Persischen Imperium
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Perserreich
als der Orientalischen Despotie. Der Ost-West Gegensatz in Europa fand eine Neuauflage mit der Aufteilung des Imperium Romanum
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsteilung_von_395
in einen lateinischen Weströmischen Teil und einen von griechischer Kultur dominierten Oströmischen Teil, der in der Aufteilung der christlichen Kirche in einen lateinischen römisch-katholischen und einen griechisch-orthodoxen Teil seine Entsprechung findet:
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Morgenländisches_Schisma
Aus diesem Gegensatz wurde der Gegensatz zwischen Abendland
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Abendland
und Morgenland. Diese Spaltung wurde durch die Eroberungen der Mongolen und der Osmanen vertieft. Der Historiker Dittmar Dahlmann stellt fest: „Was einst als der Norden Europas verstanden wurde, wandelte sich mit der Aufklärung und verstärkt im Laufe des 19. Jahrhunderts zum Osten Europas, wobei der Osten mit der Barbarei identifiziert wurde, während der Westen sich im Selbstverständnis als Hort der Zivilisation begriff. Die Grundlage dafür ist in einer Verschiebung des europäischen Zentrums vom Süden zum Westen hin zu sehen. Der Osten löste den bis dahin barbarischen Norden ab.“ Siehe: Dittmar Dahlmann: Osteuropäische Geschichte. S. 211. In: Christoph Cornelißen (Hg.): Geschichtswissenschaften. Eine Einführung. Frankfurt am Main, 2000. S. 206-220.
Dieses Narrativ des „Ost-West-Gegensatzes“ ist offensichtlich mittlerweile durch jahrtausendelange Einübung so mächtig geworden, sodaß seine Überwindung und Ablösung nicht gelingt, was am Beispiel der Entwicklungen seit 1989/90 aufgezeigt werden kann, denn entgegen ersten Hoffnungen auf ein endgültiges Ende des Ost-West-Konflikts und ein neues Zeitalter des Friedens und der Kooperation befindet sich Europa heute faktisch wieder in einem neuen „Kalten Krieg“, und die Welt ist von neuen Konflikten und Kriegen geprägt. Die USA und China zeichnen sich als die Hauptakteure eines globalen Ost-West-Konflikts der Zukunft ab.
57) Vgl.: Gottfried Niedhart: Entspannung in Europa. Die Bundesrepublik Deutschland und der Warschauer Pakt 1966 bis 1975. Bonn, 2014.
58) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Charta_von_Paris
59) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalstaat
60) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalismus
61) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Nationale_Identität
62) Siehe: Dieter Senghaas: Friedensprojekt Europa. Frankfurt am Main, 1992. S. 116. Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts und der Blockkonfrontation fragt Senghaas nach einer neuen konstruktiven Politik der aktiven Friedensgestaltung, die die Perspektive einer gesamteuropäischen Friedensordnung entfaltet. Diskutiert werden neue, jetzt erforderliche Instrumentarien der Konfliktregelung und erforderliche Änderungen in der internationalen Politik mit Blick auf die weitere Zivilisierung von Politik.
63) Siehe: Ingrid Oswald: Nationalitätenkonflikte im östlichen Teil Europas. Berlin, 1993. S. 8. Die Autorin stellt die Vielfalt der ethnonationalistischen Konflikte in den einzelnen Ländern des östlichen Europas dar, die infolge der Auflösungsprozesse ab 1990 entstanden sind. Während die Staaten in der westlichen Hälfte Europas zusammenstreben und Souveränitätsrechte abgeben, ist mit der Rückkehr des Nationalismus in der östlichen Hälfte Europas der entgegengesetzte Prozeß in Gang gekommen.
64) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Minderheitenschutz
65) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ukrainisierung
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Russische_Sprache_in_der_Ukraine
66) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ostmitteleuropa
67) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zwischeneuropa
68) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Friedensvertrag_von_Versailles
69) Siehe: Hannah Arendt: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. München, 2022. S. 569.
70) Siehe: Ebenda. S. 567-568.
sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Zwischenkriegszeit#Bewaffnete_Auseinandersetzungen
72) Siehe: Hannah Arendt: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. München, 2022. S. 571.
73) Siehe: Karl Schlögel: Bugwelle des Krieges. S. 185-186. In: Stefan Aust, Stephan Burgdorff (Hg.): Die Flucht. Über die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten. Bonn, 2003. S. 179-196.
74) Siehe: Johan Galtung: Die andere Globalisierung. Perspektiven für eine zivilisierte Weltgesellschaft im 21. Jahrhundert. Münster, 1998. S. 80.
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Jugoslawienkriege
75) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Internet
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Internets
76) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Theorie_der_kulturellen_Phasenverschiebung
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Technikdeterminismus
77) Siehe: Günther Anders: Die Antiquiertheit des Menschen, Band II. Über die Zerstörung des Lebens im Zeitalter der dritten industriellen Revolution. München, 4. Auflage 1987. S. 18.
78) Siehe: Günther Anders: Die Antiquiertheit des Menschen, Band I. Über die Seele im Zeitalter der zweiten industriellen Revolution. München, 7. Auflage 1987. S. 17-18.
79) Siehe: Ebenda. S. 270.
80) Siehe: Ebenda. S. 273.
81) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Akephalie
82) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Segmentäre_Gesellschaft
83) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kulturelle_Vielfalt
84) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Papua_(Völkergruppe)
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Neuguinea
85) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Naturvolk
86) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Biodiversität
87) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kulturareal
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Vegetationszone#Die_Vegetationszonen_der_Erde
88) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kulturökologie#Biokulturelle_Diversität
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Ethnische_Religionen#Spiritueller_Bezug_zur_Natur
89) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Sprache
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Bedrohte_Sprache
90) Siehe: Nicholas Evans: Wenn Sprachen sterben und was wir mit ihnen verlieren. München, 2014. S. 44-46. Nicholas Evans stellt fest, daß Sprachen heute eine weitaus höhere Aussterberate aufweisen, als jemals zuvor in der Menschheitsgeschichte, „so dass wir wahrscheinlich bis zum Ende dieses Jahrhunderts den Verlust von über der Hälfte der derzeit gesprochenen 6000 Sprachen beklagen werden“, und in seinem Buch geht er der Frage nach, was dieser massive Sprachtod für die Menschheit bedeutet.
91) Siehe: Ebenda. S. 98.
92) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Traditionelles_Wissen
93) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Weltanschauung
Weltbilder
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Weltbild
bieten ein Erklärungsmodell, wie die Welt als Ganzes aufgebaut ist. Die Biologin Lynn Margulis weist in ihrem Buch: „Der symbiotische Planet oder wie die Evolution wirklich verlief“ auf die Bedeutung unseres Weltbildes hin: „Unser Weltbild prägt das, was wir sehen, und die Art und Weise, wie wir etwas lernen. Jede Idee, die wir als Tatsache oder Wahrheit akzeptieren, ist in ein umfassendes Denkgebäude eingebettet, dessen wir uns in der Regel nicht bewusst sind.“ Siehe: Lynn Margulis: Der symbiotische Planet oder Wie die Evolution wirklich verlief. Frankfurt am Main, 2021. S. 9.
Weltbilder bilden in Verbindung mit Menschenbildern
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenbild
sowie mit Wert-, Lebens- und Moralauffassungen eine Weltanschauung.
94) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Symbiose
95) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Koevolution
96) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Indigene_Bevölkerung_Brasiliens
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Indigene_Völker_Südamerikas
Und: https://de.wikipedia.org/wiki/Indianer
Des Weiteren: https://de.wikipedia.org/wiki/Indigene_Völker
97) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Amazonas-Regenwald
98) Siehe: Peter E. Stüben: Earth First! Ethno-Ökologie: Von der Aktionsethnologie zur Aktionsökologie. S. 123. In: Derselbe (Hg.): Die neuen ‚Wilden‘. Umweltschützer unterstützen Stammesvölker – Theorie und Praxis der Ethno-Ökologie (= Ökozid 4). Giessen, 1988. S. 123.
99) Siehe: Peter E. Stüben: Die Weisheit der ‚Primitiven‘ – eine ökologische Alternative? Die Grenze zwischen Wildnis und Zivilisation. S. 288. In: Florian Maderspacher, Peter E. Stüben (Hg.): Bodenschätze contra Menschenrechte. Vernichtung der letzten Stammesvölker und die Zerstörung der Erde im Zeichen des ‚Fortschritts‘. Hamburg, 1984. S. 279-294.
100) Siehe: Peter E. Stüben: Mit den Regenwäldern sterben ihre Bewohner. S. 112. In: Carsten Niemitz (Hg.): Das Regenwaldbuch. Berlin, 1991. S. 107-126.
101) Siehe: Lothar Brock, Stephan Hessler: Globaler Umweltschutz oder Öko-Imperialismus? Die ökologische Notwendigkeit neuer Nord-Süd-Beziehungen. Das Beispiel der Amazonia. S. 205. In: Berthold Meyer, Christian Wellmann (Red.): Umweltzerstörung: Kriegsfolge und Kriegsursache. Frankfurt am Main, 1992. S. 202.
102) Siehe: Peter E. Stüben: Einleitung. Traditionelle Lebensweise hat (k)eine Zukunft … - oder: Die 3. Welt in der ökologischen Armutsfalle. S. 21. In: Derselbe (Hg.): Kahlschlag im Paradies. Die Vernichtung der Regenwälder – Das Ende der Stammesvölker (= Ökozid 1). Giessen, 1985. S. 11-24.
103) Siehe: Peter E. Stüben: Mit den Regenwäldern sterben ihre Bewohner. S. 108. In: Carsten Niemitz (Hg.): Das Regenwaldbuch. Berlin, 1991. S. 107-126.
104) Siehe: Peter E. Stüben: Earth First! Ethno-Ökologie: Von der Aktionsethnologie zur Aktionsökologie. S. 123. In: Derselbe (Hg.): Die neuen ‚Wilden‘. Umweltschützer unterstützen Stammesvölker – Theorie und Praxis der Ethno-Ökologie (= Ökozid 4). Giessen, 1988. S. 98-130.
105) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Feuer
106) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Prometheus
107) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Subsistenzwirtschaft
108) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Jäger_und_Sammler
109) Siehe: Peter Wohlleben: Das geheime Band zwischen Mensch und Natur. Erstaunliche Erkenntnisse über die 7 Sinne des Menschen, den Herzschlag der Bäume und die Frage, ob Pflanzen ein Bewusstsein haben. München, 2019. S. 58.
110) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Out-of-Africa-Theorie
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Stammesgeschichte_des_Menschen
Und: https://de.wikipedia.org/wiki/Hominisation
111) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Homo_erectus
112) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Mensch
113) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausbreitung_des_Menschen
114) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ökosystem
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Feuerökologie
115) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Speerschleuder
116) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Bogen_(Waffe)
117) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Quartäre_Aussterbewelle
118) Siehe: Matthias Glaubrecht: Das Ende der Evolution. Der Mensch und die Vernichtung der Arten. München, 2021. S. 195.
119) Siehe: Ebenda. S. 194.
120) Als ein Beispiel für die Vernachlässigung der Prometheischen Revolution innerhalb der Menschheitsgeschichte können die Autoren Oliver Stengel, Alexander van Looy und Stephan Wallaschowski mit ihrem Buch: „Digitalzeitalter – Digitalgesellschaft. Das Ende des Industriezeitalters und der Beginn einer neuen Epoche“ aufgeführt werden, in dem sie die derzeit stattfindende Digitaltechnische Revolution lediglich mit der Industriellen Revolution und der Neolithischen Revolution vergleichen: „Einiges deutet darauf hin, dass dies nach der Neolithischen und der Industriellen Revolution der Beginn einer Digitalen Revolution ist – der dritten großen Revolution in der Menschheitsgeschichte. Siehe: Oliver Stengel, Alexander van Looy, Stephan Wallaschowski (Hg.): Digitalzeitalter – Digitalgesellschaft. Das Ende des Industriezeitalters und der Beginn einer neuen Epoche. Wiesbaden, 2017. S. XII.
121) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Neolithische_Revolution
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Neolithisierung_Europas
122) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Domestizierung
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Zucht
123) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Entwaldung
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Bodendegradation
Und: https://de.wikipedia.org/wiki/Desertifikation
Die Kenntnisse in Umweltgeschichte sind im Allgemeinen minimal, sodaß die meisten Menschen davon ausgehen, daß die Landschaften in dem Zustand schon immer gewesen sind, in dem sie heute angetroffen werden. Doch der heutige Zustand der meisten Landschaften ist das Ergebnis Jahrtausende langer Naturzerstörungen.
124) Siehe: Nicholas Evans: Wenn Sprachen sterben und was wir mit ihnen verlieren. München, 2014. S. 36.
125) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Megalithkultur
126) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Mathematik
127) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Astronomie
128) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ritual
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Ritus
129) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kosmologie
130) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Hochkultur_(Geschichtswissenschaft)
131) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Despotie
132) Vgl.: Karl August Wittfogel: Die Orientalische Despotie. Eine vergleichende Untersuchung totaler Macht. Frankfurt am Main, 1981. In seinem Werk „Die Orientalische Despotie“ entwickelt der Soziologe Karl August Wittfogel (1896-1988) mit dem Begriff der „Hydraulischen Gesellschaft“ ein Modell der Entstehung von Herrschaft und cephaler, hierarchischer, arbeitsteiliger, bürokratischer, zentralverwalteter, staatlich organisierter Gesellschaften als eine Folge postglazialen Klimawandels:
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Hydraulische_Gesellschaft
133) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Postglazial
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Klimawandel
134) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Schrift
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Schriften_der_Welt
135) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Bürokratie
136) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Dogma
137) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Keilschriftrecht
138) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Buchreligion
139) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Algorithmus
140) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Philosophie
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Philosophie
141) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Industrielle_Revolution
142) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Totale_Institution
Der Begriff der „Totalen Institution“ wurde insbesondere vom Soziologen Erving Goffmann (1922-1982) geprägt, der in seiner Studie: „Asyle. Über die soziale Situation psychatrischer Patienten und anderer Insassen“ Menkmale totaler Institutionen aufführt. Vgl.: Erving Goffmann: Über die Merkmale totaler Institutionen. In: Derselbe: Asyle. Über die soziale Situation psychatrischer Patienten und anderer Insassen. Frankfurt am Main, 1972. S. 13-23.
Beispiele Totaler Institutionen sind: das Gefängnis, das Lager in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen, die Kaserne, die Wehrpflicht, die Fabrik, die Krankenanstalt, die Schule, und weitere. Totale Institutionen schaffen einen Raum der Inklusion und der Exklusuion und sie sind sind insbesondere charakterisiert durch die in ihnen herrschenden „Besonderen Gewaltverhältnisse“, die auf Extralegalität und Sonderbehandlung abzielen. Der „Maßnahmenstaat“ nach Ernst Fraenkel kann als eine radikalisierte Form Totaler Institutionen und der in diesen herrschenden „Besonderen Gewaltverhältnisse“, die auf Extralegalität und Sonderbehandlung abzielen, angesehen werden.
In ihren verschiedenen Varianten sind „Totale Institutionen“ überall anzutreffen, und sie werden als selbstverständliche Grundlage der Gesellschaft und als Bestandteil gesellschaftlicher und staatlicher Herrschaft akzeptiert und hingenommen, wobei im Rahmen der totalitären Gesellschafts- und Staatsidee das Funktionsprinzip der Totalen Institutionen aus diesen heraus auf potentiell sämtliche Bereiche der Gesellschaft übertragen und angewendet wird. Ein Ende des Zeitalters des Totalitären und des Totalitarismus ist somit ohne die Überwindung und Abschaffung des Konzepts der Totalen Institutionen nicht zu haben, denn sie sind die Quellen, aus denen sich die Idee des Totalitären und die Praxis des Totalitarismus immer wieder neu über die gesamte Gesellschaft ausbreiten und die Menschen entsprechend zurichten kann. Die Abschaffung Totaler Institutionen bedeutet nichts anderes als aus dem extremen 20. Jahrhundert Konsequenzen zu ziehen und dessen Grundlagen einer Revision zu unterziehen. Totale Institutionen werden auch heute noch als selbstverständlich, als erforderlich und alternativlos für den „Normalbetrieb“ der Industriegesellschaft angesehen, aber tatsächlich sind sie Formen von organisiertem Verbrechen. Daß sich bestehende gesellschaftliche Zustände und Verhältnisse auch verändern und humanisieren lassen, zeigt das Beispiel der Ächtung und Abschaffung der Sklaverei, und mit einer entsprechenden Politik eines Abolitionismus lassen sich auch Totale Institutionen, insbesondere Gefängnisse, das Strafrecht und das Bestrafen abschaffen.
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Abolitionismus
143) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Disziplinierung
144) Siehe: Günther Anders: Die Antiquiertheit des Menschen, Band I. Über die Seele im Zeitalter der zweiten industriellen Revolution. München, 7. Auflage 1987. S. 287-290.
145) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Die_totale_Mobilmachung
146) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Totaler_Krieg
147) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kernwaffe
Die auch bei Wikipedia anzutreffende systematische Ersetzung des Wortes „Atom“ durch das Wort „Kern“ ist ein Beispiel für einen Euphemismus
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Euphemismus
sowie für Sprachpolitik
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Sprachpolitik
und Sprachplanung
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Sprachplanung
als auch für Sprachmanipulation
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Sprachmanipulation
und es ist zugleich als Beispiel für „Neusprech“ nach George Orwell
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Neusprech
148) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Atomzeitalter
149) Siehe: Günther Anders: Die Antiquiertheit des Menschen, Band II. Über die Zerstörung des Lebens im Zeitalter der dritten industriellen Revolution. München, 4. Auflage 1987. S. 19.
150) Siehe: Ebenda. S. 20.
151) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wachstumszwang
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Wachstumskritik
152) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Konsumgesellschaft
153) Mit der Wissenschaft der Dromologie
https://de.wikipedia.org/wiki/Dromologie
entwirft der Philosoph Paul Virillio (1932-2018) eine Wissenschaft der beschleunigten Gesellschaften.
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Beschleunigung_und_Entfremdung
154) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Globale_Umweltveränderungen_und_Zukunftsszenarien
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Ökologischer_Fußabdruck
155) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Anthropozän
156) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand
Eine kurze Studie zum Thema „Ausnahmezustand“ hat der Philosoph Giorgio Agamben vorgelegt: Derselbe: Ausnahmezustand. Frankfurt am Main, 2004. Es fehlt jedoch bislang noch eine umfassende Weltgeschichte des Ausnahmezustands.
157) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Negative_Utopie
Der Politikwissenschaftler Thomas Schölderle untersucht in seinem Buch: „Entlegene Pfade. Vergessene Klassiker utopischen Denkens“ auch das Anliegen des literarischen Genres der Negativen Utopie bzw. Dystopie: „Im Bestreben, dem Individuum wieder zu seinem Recht zu verhelfen, gilt die größte Kritik aller dystopischen Autoren den Unterdrückungs-, Kontroll-, und Überwachungsmaßnahmen, die von einer autoritären Staatsstruktur ausgehen. Neben den kritisierten Tendenzen in den zeitgenössischen Gesellschaften zielt die Warnung aber noch auf ein Weiteres: Aus Sicht der dystopischen Autoren lässt sich der Konformitätsdruck auf den Einzelnen auch in den Entwürfen der positiv-utopischen Tradition ein weithin unbewegliches Individuum zurück und unterminiert häufig die Möglichkeiten freier Persönlichkeitsentfaltung.“ Siehe: Thomas Schölderle: Entlegene Pfade. Vergessene Klassiker utopischen Denkens. Frankfurt am Main, 2021. S. 290.
158) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wir_(Roman)
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Jewgeni_Iwanowitsch_Samjatin
159) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/1984_(Roman)
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/George_Orwell
160) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Schöne_neue_Welt
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Aldous_Huxley
161) Auf diese Entwicklung hat Aldous L. Huxley in einem Interview im Jahre 1958 hingewiesen: https://www.youtube.com/watch?v=KeDitnxGchc
162) Siehe: Rolf Gössner: ‚Big Brother‘ & Co. Der moderne Überwachungsstaat in der Informationsgesellschaft. Hamburg, 2001. S. 8.
163) Siehe: Dirk Helbing, Bruno S. Frey, Gerd Gigerenzer, Ernst Hafen, Michael Hagner, Yvonne Hofstetter, Jeroen van den Hoven, Roberto V. Zicari, Andrej Zwitter: Digitale Demokratie statt Datendiktatur. S. 19-20. In: Carsten Könneker (Hg.): Unsere digitale Zukunft. In welcher Welt wollen wir leben? Heidelberg, 2017. S. 3-21.
164) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Realismus_(Philosophie)
165) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wertfreiheit
166) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Erkenntnis_und_Interesse
167) Vgl.: In London gelingt es exzellent, dem breiten Publikum diesen antagonistischen Dualismus, der das Verständnis der modernen Naturwissenschaften prägt, anschaulich zu vermitteln, gegenüberzustellen und unübersehbar deutlich werden zu lassen. So vermittelt das Natural History Museum
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Natural_History_Museum
im Bestreben, die Natur wie sie ist, zu verstehen, das moderne geodynamisch fundierte evolutions-ökologische Weltbild, während das benachbarte Science Museum
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Science_Museum
Naturwissenschaft als Technikwissenschaft präsentiert. Beide Museen besuchte ich am 28.07.2022.
168) Siehe: Oliver Stengel, Alexander van Looy, Stephan Wallaschowski (Hg.): Digitalzeitalter – Digitalgesellschaft. Das Ende des Industriezeitalters und der Beginn einer neuen Epoche. Wiesbaden, 2017. S. 14.
169) Siehe: Thomas Lemke: Die Natur in der Soziologie. Gesellschaftliche Voraussetzungen und Folgen biotechnologischen Wissens. Frankfurt am Main, 2013. S. 163.
170) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kybernetik
171) Siehe: Yvonne Hofstaetter: Neue Welt. Macht. Neuen Menschen. Wie die Digitalisierung das Menschenbild verändert. S. 142. In: Anne Seibring, Miriam Shabafrouz, Benjamin Weiß (Hg.): Der Neue Mensch. Bonn, 2018. S. 135-150.
172) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Reduktionismus
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Szientismus
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Positivismus
173) Siehe: Yvonne Hofstaetter: Neue Welt. Macht. Neuen Menschen. Wie die Digitalisierung das Menschenbild verändert. S. 142. In: Anne Seibring, Miriam Shabafrouz, Benjamin Weiß (Hg.): Der Neue Mensch. Bonn, 2018. S. 143-144.
174) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_der_Dinge
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Ubiquitäres_Computing
175) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Künstliches_neuronales_Netz
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Neuroinformatik
Und: https://de.wikipedia.org/wiki/Deep_Learning
176) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Künstliche_Intelligenz
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Maschinelles_Lernen
177) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Superintelligenz
178) Vgl.:https://de.wikipedia.org/wiki/Neurotechnik
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Human_Brain_Project
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Neuro-Enhancement
179) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Brain-Computer-Interface
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Erweiterte_Intelligenz
180) Siehe: Armin Grunwald: Der unterlegene Mensch. Die Zukunft der Menschheit im Angesicht von Algorithmen, künstlicher Intelligenz und Robotern. München, 2019. S. 199.
181) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Nanotechnologie
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Nanobiotechnologie
Und: https://de.wikipedia.org/wiki/Nanopartikel
Des Weiteren: https://de.wikipedia.org/wiki/Biokompatibilität_von_Nanomaterial
182) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Molekulare_Maschine
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Molekulare_Nanotechnologie
Und: https://de.wikipedia.org/wiki/Nanobot
183) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Eugenik
184) Unter dem Titel: „Technologischer Totalitarismus“ bemühen sich verschiedene Autoren um eine Technikfolgenabschätzung
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Technikfolgenabschätzung
mit dem Anliegen, den technologischen Fortschritt zu humanisieren, doch ohne daß es ihnen gelingt, die gesamte Breite und Tiefe der Thematik zu erfassen. Vgl.: Frank Schirrmeister (Hg.) Technologischer Totalitarismus. Eine Debatte. Berlin, 2015.
185) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Künstliches_Leben
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Evolutionärer_Algorithmus
186) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Technik
187) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Maschine
188) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Bioethik
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Ethik
189) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaftsethik
190) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Technikethik
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Technikphilosophie
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Umweltverträglichkeitsprüfung
191) Siehe: Jürgen Bruhn: Schlägt die Maschine den Menschen? Baden-Baden, 2019. S. 55 und 78.
192) Siehe: Martin Rees: Die organische Intelligenz hat keine langfristige Zukunft. S. 36-38. In: John Brockman (Hg.): Was sollen wir von Künstlicher Intelligenz halten? Die führenden Wissenschaftler unserer Zeit über intelligente Maschinen. Frankfurt am Main, 2017. S. 36-39.
193) Siehe: Antony Garrett Lisi: Ich heiße jedenfalls unsere maschinellen Gebieter willkommen. S. 52. In: John Brockman (Hg.): Was sollen wir von Künstlicher Intelligenz halten? Die führenden Wissenschaftler unserer Zeit über intelligente Maschinen. Frankfurt am Main, 2017. S. 52-55.
194) Siehe: Frank Tipler: Wenn du sie nicht unterkriegen kannst, schließ‘ dich ihnen an. S. 46 und 48. In: John Brockman (Hg.): Was sollen wir von Künstlicher Intelligenz halten? Die führenden Wissenschaftler unserer Zeit über intelligente Maschinen. Frankfurt am Main, 2017. S. 46-48.
195) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Heilserwartung
196) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Erlösung
197) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Eschatologie
198) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Religion
199) Siehe: Gottfried Küenzlen: Der alte Traum vom Neuen Menschen: Ideengeschichtliche Perspektiven. S. 17-18. In: Anne Seibring, Miriam Shabafrouz, Benjamin Weiß (Hg.): Der Neue Mensch. Bonn, 2018. S. 13-23.
200) Siehe: Sascha Dickel: Der Neue Mensch – ein (technik)utopisches Upgrade. Der Traum vom Human Enhancemant. S. 95 und 94. In: Anne Seibring, Miriam Shabafrouz, Benjamin Weiß (Hg.): Der Neue Mensch. Bonn, 2018. S. 85-95.
201) Siehe: Oliver Stengel, Alexander van Looy, Stephan Wallaschowski (Hg.): Digitalzeitalter – Digitalgesellschaft. Das Ende des Industriezeitalters und der Beginn einer neuen Epoche. Wiesbaden, 2017. S. 245.
202) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Teleonomie
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Teleologie
203) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialdarwinismus
Der Sozialdarwinismus ist der geistesgeschichtliche Mainstream, der das Denken, den Zeitgeist und die Weltanschauung im Zeitalter des Imperialismus in den unterschiedlichsten Bereichen prägte, und er prägte insbesondere auch den Bereich der Politik. Das Zeitalter des Imperialismus kulminiert in den beiden Weltkriegen, und im totalen industriellen Krieg siegt nicht, wie von den Sozialdarwinisten behauptet, die überlegene Population, sondern alleine die überlegene Technik und ihr rücksichtsloser Gebrauch. Im totalen industriellen Krieg erreicht mit der Entwicklung und dem Einsatz der Atombombe die Entwicklung der Destruktivkräfte der Technik den wissenschaftlich-technologischen Stand zur potentiellen Vernichtung der gesamten Menschheit. Der Endsieg der perfekten, erfolgreichen und überlegenen Technik über das unzulängliche, mangelhafte und schwächliche Leben ist somit die endgültige Verwirklichung und Vollendung der sozialdarwinistischen Ideologie.
204) Siehe: Mario Livio: Intelligente Maschinen auf der Erde und anderswo. S. 50: In: John Brockman (Hg.): Was sollen wir von Künstlicher Intelligenz halten? Die führenden Wissenschaftler unserer Zeit über intelligente Maschinen. Frankfurt am Main, 2017. S. 49-51.
205) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Leben
206) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Evolutionsgeschichte
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Evolutionstheorie
Und: https://de.wikipedia.org/wiki/Synthetische_Evolutionstheorie
Des Weiteren: https://de.wikipedia.org/wiki/Evolutionsbiologie
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Evolution
Die Genetik und die Molekularbiologie sind heute die Leitwissenschaften der Biowissenschaften, und sie versuchen, das Wesen sowohl des Lebens als auch der Evolution ausschließlich aus den Genen zu erklären, wie im Wikipedia-Artikel zum Thema Evolution deutlich wird.
207) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Erde
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Erde/Daten_und_Zahlen
208) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Lithosphäre
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Geodynamik
209) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Hydrosphäre
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Meeresströmung
210) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Erdatmosphäre
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Planetarische_Zirkulation
211) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Biosphäre
212) Siehe: Udo Bardi: Der geplünderte Planet. Die Zukunft des Menschen im Zeitalter schwindender Ressourcen. Bonn, 2014. S. 28.
213) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Innerer_Aufbau_der_Erde
214) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Erdkern
215) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Plattentektonik
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Gebirgsbildung
216) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kontinentaldrift
217) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Superkontinent
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Wilson-Zyklus
Im Verlauf der Erdgeschichte gab es bislang aufgrund der Plattentektonik und der Kontinentaldrift sechs Superkontinente: Pangaea vor ca. 300 Mio. Jahren, Pannotia vor ca. 600 Mio. Jahren, Rodinia vor ca. 900 Mio. Jahren, Columbia vor ca. 1.700 Mio. Jahren, Kenorland vor ca. 2.500 Mio. Jahren und Ur vor ca. 3.000 Mio. Jahren.
218) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Entstehung_der_Erde
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Chronologie_der_Erdgeschichte
219) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Erdkruste
220) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Paläoökologie
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Evolutionsökologie
221) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ökologische_Nische
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Nischenkonstruktion
222) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Symbiose
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Symbiogenese
223) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Koevolution
224) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Genetischer_Code#Universalität_des_Codes
In diesem Wikipedia-Artikel wird nicht dargestellt, daß der Wesensgehalt des einheitlichen universellen Genetischen Code darin besteht, daß sämtliche Lebewesen, d.h. die gesamte Biosphäre, über eine gemeinsame Genealogie miteinander verwand sind und eine gemeinsame Abstammungsgemeinschaft bilden. Der Wesensgehalt und die Essenz des einheitlichen universellen Genetischen Code wird verkannt, wenn dieser zum Objekt gentechnischer Manipulation gemacht wird.
225) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Horizontaler_Gentransfer
Die Rolle und Bedeutung des Horizontalen Gentransfers im Rahmen der Evolution ist bislang noch vollkommen unzulänglich erforscht. Insbesondere stellt sich die Frage, welche Bedeutung den Viren im Rahmen Horizontalen Gentransfers zukommt. Vgl. hierzu Kapitel 21 „Gesellschaftliche Aufklärung und wissenschaftlicher Erkenntnisfortschritt“ in meinem Text: „Impressionen in Zeiten der ‚Corona-Krise‘“.
226) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Sonne#Hauptreihenstern
227) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Synthetische_Biologie
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Xenobiologie
228) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Technisierung
229) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gaia_Hypothese
230) Siehe: Elisabet Sahtouris: Gaia. Vergangenheit und Zukunft der Erde. Frankfurt am Main, 1993. S. 19.
231) Siehe: Wolfgang Sachs: Nach uns die Zukunft. Der globale Konflikt um Gerechtigkeit und Ökologie. Frankfurt am Main, 2002. S. 128-129.
232) Siehe: James Lovelock: Die heutige Umwelt und die Gaia-Perspektive. S. 89. In: Frietjof Carpa, Paul Davies, James Lovelock, Rupert Sheldrake: Der wissende Kosmos. Die Entdeckung eines neuen Weltbildes. Freiburg im Breisgau, 2001. S. 79-111.
233) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Natur
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Naturtheorie
234) Siehe: Matthias Glaubrecht: Das Ende der Evolution. Der Mensch und die Vernichtung der Arten. München, 2021. S. 23.
235) Siehe: Ebenda. S. 368.
236) Siehe: Richard Leakey, Roger Lewin: Die sechste Auslöschung. Lebensvielfalt und die Zukunft der Menschheit. Frankfurt am Main, 1996. S. 138.
237) Siehe: Ebenda. S. 139.
238) Siehe: Ulrich Beck: Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne. Frankfurt, 1986. S. 108.
239) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Massenaussterben
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Aussterben
240) Siehe: Matthias Glaubrecht: Das Ende der Evolution. Der Mensch und die Vernichtung der Arten. München, 2021. S. 26.
241) Siehe: Ebenda. S. 267.
242) Siehe: Werner Mittelstaedt: Anthropozän und Nachhaltigkeit. Denkanstöße zur Klimakrise und für ein zukunftsfähiges Handeln. Berlin, 2020. S. 204.
243) Vgl.: Edward O. Wilson: Die Hälfte der Erde. Ein Planet kämpft um sein Leben. München, 2016.
244) Siehe: Frank Adloff, Tanja Busse (Hg.): Welche Rechte braucht die Natur? Wege aus dem Artensterben. Bonn, 2022. S. 11.
245) Siehe: Ebenda. S. 10.
246) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Weltbild
Weltbilder bieten ein Erklärungsmodell, wie die Welt als Ganzes aufgebaut ist. Die Biologin Lynn Margulis weist in ihrem Buch: „Der symbiotische Planet oder wie die Evolution wirklich verlief“ auf die Bedeutung unseres Weltbildes hin: „Unser Weltbild prägt das, was wir sehen, und die Art und Weise, wie wir etwas lernen. Jede Idee, die wir als Tatsache oder Wahrheit akzeptieren, ist in ein umfassendes Denkgebäude eingebettet, dessen wir uns in der Regel nicht bewusst sind.“ Siehe: Lynn Margulis: Der symbiotische Planet oder Wie die Evolution wirklich verlief. Frankfurt am Main, 2021. S. 9.
Weltbilder bilden in Verbindung mit Menschenbildern sowie mit Wert-, Lebens- und Moralauffassungen eine Weltanschauung:
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Weltanschauung
247) https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenbild
248) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Anthropologie
249) Siehe: Dipesh Chakrabarty: Der Planet als neue humanistische Kategorie. S. 47 und 48. In: Frank Adloff, Sighard Neckel (Hg.) Gesellschaftstheorie im Anthropozän. Frankfurt am Main, 2020. S. 23-53.
250) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Naturzustand
251) Siehe: Ernst Fraenkel: Möglichkeiten und Grenzen politischer Mitarbeit der Bürger in einer modernen parlamentarischen Demokratie. S. 271. In: Derselbe: Deutschland und die westlichen Demokratien. Frankfurt am Main, 1991. S. 261-276.
252) Siehe: Thomas Lemke: Die Natur in der Soziologie. Gesellschaftliche Voraussetzungen und Folgen biotechnologischen Wissens. Frankfurt am Main, 2013. S. 7-8.
253) Siehe: Thomas Junker: Charles Darwin und die Evoluionstheorien des 19. Jahrhunderts. S. 359-360. In: Ilse Jahn (Hg.): Geschichte der Biologie. Hamburg, 2004. S. 356-385.
254) Vgl.: Rolf Peter Sieferle: Die Krise der menschlichen Natur. Zur Geschichte eines Konzepts. Frankfurt am Main, 1989. S. 202-203. Sieferle zeigt das Dilemma auf, in die die Debatten um die Naturvoraussetzungen der menschlichen Existenz ab dem frühen 19. Jahrhundert mit dem Zusammenbruch der natürlichen Theologie gerieten: Weder war garantiert, daß sich die Natur länger in einem harmonischen Gleichgewicht hielt, noch konnte man darauf vertrauen, daß die Politik einen sinnvollen Ausweg aus der Krise bot. Unabhängig von der konkreten Problemwahrnehmung ist dies das Dilemma, in dem wir auch heute angesichts der durch Naturzerstörung bedingten Umweltkrise stehen.
255) Vgl.: Peter A. Kropotkin: Gegenseitige Hilfe in der Tier- und Menschenwelt (1902). Frankfurt am Main, 2011. Die nahezu vollständige Marginalisierung des wissenschaftlichen Werkes von Kropotkin sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung, als auch in der Wissenschaft verweist insbesondere auch auf Defizite des Faches Geografie an den Universitäten, wo nirgendwo Theoriegeschichte, Geschichte der Geografie und Wissenschaftsgeschichte gelehrt wird.
256) Siehe: Lynn Margulis: Der symbiotische Planet oder Wie die Evolution wirklich verlief. Frankfurt am Main, 2021. S. 14.
257) Siehe: Jürgen Habermas: Die Zukunft der menschlichen Natur. Auf dem Weg zu einer liberalen Eugenik? Frankfurt am Main, 2001, S. 74.
258) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Deliberative_Demokratie
259) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Deliberation
260) Vgl.: Hubertus Buchstein: Jürgen Habermas. In: Peter Massing, Gotthard Breit (Hg.): Demokratie-Theorien. Von der Antike bis zur Gegenwart. Bonn, 2005. S. 253-260.
261) Vgl.: Jürgen Habermas: Theorie des kommunikativen Handelns. 1981, Frankfurt am Main.
262) Siehe: Jürgen Habermas: Strukturwandel der Öffentlichkeit. 1990, Frankfurt am Main. S. 41.
263) Siehe: Jürgen Habermas: Zur Konsenstheorie der Wahrheit. Wahrheit von Aussagen, Wahrhaftigkeit von Äußerungen, Richtigkeit von Handlungen. S. 137. In: Jürgen Habermas, Niklas Luhmann: Theorie der Gesellschaft oder Sozialtechnologie – Was leistet die Systemforschung? 1971, Frankfurt am Main. S. 123-141.
264) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Politikverdrossenheit
265) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Blockpartei
266) Siehe: Karl Jaspers: Vom Ursprung und Ziel der Geschichte. Frankfurt am Main, 1955. S. 199-200.
267) Die Auseinandersetzung um die Notstandsgesetzgebung führte zur Bildung der außerparlamentarischen Opposition (APO)
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Außerparlamentarische_Opposition
aus der im Wesentlichen die Studentenbewegung der 60er Jahre hervorging:
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Westdeutsche_Studentenbewegung_der_1960er_Jahre
In der Darstellung bei Wikipedia wird nicht deutlich, daß die APO aus der Auseinandersetzung um die Notstandsgesetzgebung entstanden ist. Hierzu: Eugen Kogon, Wolfgang Abendroth, Helmut Ridder, Heinrich Hannover, Jürgen Seifert: Der totale Notstandsstaat. Frankfurt am Main, 1965. Des weiteren: Jürgen Seifert: Gefahr im Verzuge. Zur Problematik der Notstandsgesetzgebung. Frankfurt am Main, 1963. Sowie: Helmut Ridder u.a. (Hg.): Notstand der Demokratie. Frankfurt am Main, 1967. Und: Rolf Seeliger: Die außerparlamentarische Opposition. München, 1968. Zum Thema Notstandsgesetzgebung erschien kürzlich die folgende Studie: Martin Diebel: „Die Stunde der Exekutive“. Das Bundesinnenministerium und die Notstandsgesetze 1949-1968. Göttingen, 2019.
268) Vgl.: Karl Jaspers: Wohin treibt die Bundesrepublik? München, Neuausgabe 1988.
269) Vgl.: Martin Diebel: „Die Stunde der Exekutive“. Das Bundesinnenministerium und die Notstandsgesetze 1949-1968. Göttingen, 2019.
270) Siehe: Ulrich Beck: Weltrisikogesellschaft. Auf der Suche nach der verlorenen Sicherheit. Bonn, 2007. S. 316.
271) Siehe: Ulrich Beck: Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne. Frankfurt, 1986. S. 103.
272) Siehe: Ulrich Beck: Weltrisikogesellschaft. Auf der Suche nach der verlorenen Sicherheit. Bonn, 2007. S. 313.
273) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialkredit-System
274) Siehe: Kai Strittmatter: Die Neuerfindung der Diktatur. Wie China der digitalen Überwachungsstaat aufbaut und uns damit herausfordert. München, 2020. S. 215.
275) Siehe: Yvonne Hofstetter: Der unsichtbare Krieg. Wie die Digitalisierung Sicherheit und Stabilität in der Welt bedroht. Bonn, 2020. S. 216-217.
276) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Clean_IT
277) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Internetzensur_in_der_Volksrepublik_China
278) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit
279) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Fake_News
280) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Hate_Speech
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Hasskommentar
281) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zensur_im_Internet
282) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Hasskriminalität
283) Diese Entwicklungen konterkarieren Sinn und Zweck von Bürgerrechtsbewegungen, deren Aufgabe es hingegen sein müßte, im Zuge einer Politik eines Abolitionismus
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Abolitionismus
die Ideologie des Bestrafens, das Strafrecht und Totale Institutionen, wie insbesondere das Gefängnis, abzuschaffen.
284) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Netzwerkdurchsetzungsgesetz
285) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz
286) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Content-Moderation
287) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Sperrungen_von_Internetinhalten_in_Deutschland
288) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesinnung
289) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesinnungsstrafrecht
290) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsweg
291) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung
292) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsweggarantie
293) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat
294) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung
295) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis
296) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Rezipientenfreiheit
297) Siehe: Günter Frankenberg: Autoritarismus. Verfassungstheoretische Perspektiven. Berlin, 2020. S. 119.
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Prärogative
298) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Notverordnung
299) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ermächtigungsgesetz
300) Siehe: Giorgio Agamben: Ausnahmezustand. Frankfurt am Main, 2004. S. 23.
301) Siehe: Ulrich K. Preuß: Politisches Ethos und Verfassung. S. 38. In: Heinz Brüggemann u.a.: Über den Mangel an politischer Kultur in Deutschland. Berlin, 1978. S. 26-49.
302) Siehe: Ulrich Beck: Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne. Frankfurt, 1986. S. 106.
303) Vgl.: Bernard E. Harcourt: Gegenrevolution. Der Kampf der Regierungen gegen die eigenen Bürger. Frankfurt am Main, 2019. S. 19-20.
304) Die Frage, wann ein „Point of no Return“ erreicht ist, kann am Beispiel verschiedener Phasen der Etablierung der NS-Herrschaft verdeutlicht werden: In der Auflösungsphase der Weimarer Republik ab dem Frühjahr 1930 war der „Point of no Return“ sicherlich auch am Ende dieser Phase noch nicht erreicht. Auch mit der „Machtergreifung“ am 30.01.1933 war der „Point of no Return“ mit hoher Wahrscheinlichkeit noch nicht erreicht. Eventuell war dies am Ende der auf die „Machtergreifung“ folgenden Phase der „Machdurchsetzung“ der Fall, die mit den Morden vom 30.06.1934 und der Vereinigung des Amtes des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten in der Person Hitlers am 02.08.1934 endet. Doch mit Sicherheit war der „Point of no Return“ mit der Appeasement-Politik, dem Münchener Abkommen vom 30.09.1938 und dem Beginn des Zweiten Weltkrieges in Europa erreicht. Entgegen dem Mythos einer „legalen Revolution“
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Legalitästaktik
hatte der Prozeß der Etablierung der NS-Herrschaft
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Chronologie_der_nationalsozialistischen_Machtergreifung
tatsächlich den Charakter einer Folge zahlreicher Staatsstreiche gegen den Text, die Intention und den Geist der Verfassung. Der permanente Ausnahmezustand ist die Verfassungswirklichkeit der NS-Herrschaft. Das den permanenten Ausnahmezustand ermöglichende Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ermächtigungsgesetz_vom_24._März_1933
wurde mehrmals verlängert, wobei die Weimarer Verfassung (WRV) formell bis 1945 in Kraft blieb. Das „Unternehmen Walküre“
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmen_Walküre
im Rahmen des Umsturzversuchs vom 20.07.1944 war der Versuch, mittels des Ausnahmezustands den die NS-Herrschaft konstituierenden permanenten Ausnahmezustand aufzuheben, um die Rechtstaatlichkeit wieder herzustellen und den Krieg sofort zu beenden.
305) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Cyberspace
306) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Virtuelle_Realität
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Erweiterte_Realität
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Immersion_(virtuelle_Realität)
307) Siehe: Jürgen Bruhn: Schlägt die Maschine den Menschen? Baden-Baden, 2019. S. 16-17.
308) Vgl.: Jan-Henrik Schmidt, Thilo Weichert (Hg.): Datenschutz. Grundlagen, Entwicklungen und Kontroversen. Bonn, 2012.
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz
Wie im Wikipedia-Artikel deutlich wird, gibt es unterschiedliche, voneinander abweichende Auffassungen von Datenschutz. So wird nicht überall Datenschutz als Schutz von Grundrechten und Persönlichkeitsrechten verstanden. Im Digitaltechnischen Zeitalter bestimmen letztlich diejenigen, die die digitaltechnische Infrastruktur kontrollieren, was Datenschutz ist.
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz_im_Internet
309) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Heimtücke
310) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Altaba#Kritik
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Global_Online_Freedom_Act
311) Siehe: Peter Schaar: Das Ende der Privatsphäre. Der Weg in die Überwachungsgesellschaft. München, 2007. S. 45.
312) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Militärisch-industrieller_Komplex
313) Siehe: Jürgen Bruhn: Schlägt die Maschine den Menschen? Baden-Baden, 2019. S. 46-47.
314) Siehe: Ebenda. S. 21.
315) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Überwachungsstaat
316) Vgl.: Ernst Fraenkel: Der Doppelstaat. Recht und Justiz im „Dritten Reich“. Frankfurt am Main, 1984. In dieser Analyse der Herrschaft im NS-Staat, die im Jahre 1941 erstmals veröffentlicht wurde, unterscheidet der Jurist und Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel (1898-1975) die Parallelexistenz der weiterhin fortbestehenden Institutionen eines legalen „Normenstaates“, dessen Handeln sich an Gesetzen orientiert, von den neu geschaffenen Institutionen eines extralegalen „Maßnahmenstaates“ als Instrument willkürlicher Machtentfaltung und enthemmter Gewaltausübung. Als historische Beispiele für Institutionen des „Maßnahmenstaates“ können aufgeführt werden: die Konzentrationslager, die SS, die GeStaPo, der SD, das RSHA, die „Aktion T4“, die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD, die „Aktion Reinhardt“, und weitere. Der „Maßnahmenstaat“ kann als eine radikalisierte Form „Totaler Institutionen“ und der in diesen herrschenden „Besonderen Gewaltverhältnisse“ angesehen werden, die auf Extralegalität und Sonderbehandlung abzielen.
Tatsächlich sind Strukturen eines Doppelstaates in unterschiedlicher Ausprägung nahezu überall anzutreffen, sodaß das Potential von Fraenkels Modell sowohl für die historische Analyse, als auch für die Gegenwartsanalyse weitgehend ungenutzt brach liegt. Als ein Beispiel unter weiteren können die USA nach dem 11.09.2001 aufgeführt werden, die in der Folgeentwicklung Strukturen eines „Doppelstaates“ (Dual State) ausgebildet haben.
Als ein weiteres Beispiel können die Militärdiktaturen
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Militärdiktatur
in Lateinamerika aufgeführt werden:
In seinem Buch: „Geteilte Ordnungen. Eine Geschichte des Staates in Lateinamerika“ verwendet der Historiker Michael Reikenberg das Modell des Doppelstaates zur Analyse des Staates in Lateinamerika während der Ära des Staatsterrors zur Zeit der Militärdiktaturen: „Im Staatsterror erzeugte der Staat nicht einen Gewaltraum, den er zu kontrollieren und zu beherrschen, mitunter gar wie ein Labor einzurichten vermochte. Vielmehr schuf und tolerierte er Nebenräume der Gewalt, die er nicht kontrollierte bzw. in denen er trotz der Errichtung des Ausnahmezustands und des Ausbaus seiner Apparate der Gewalt auf die Ausübung eines Gewaltmonopols verzichtete. (…) Tatsächlich waren die illegal operierenden Kräfte im Staatsterror jederzeit in der Lage, sich über den vordergründigen Legalismus des Regimes wie über dessen bürokratische Verfahren und den Anspruch technokratischer Rationalität hinweg zu setzen und Gewalt nach eigenem Gutdünken und gänzlich willkürlich auszuüben. Dabei galt wie im Doppelstaat, dass der Staatsterror nicht alle Bereiche des sozialen Verkehres oder kultureller Ordnung bedrängte oder der Willkür preisgab. (…) Ferner läßt sich das Konzept des Doppelstaats nutzen, um notwendige Differenzierungen im Staatsterror vorzunehmen: Denn betrachten wir die Regime des Staatsterrors in Lateinamerika, so finden sich beträchtliche Unterschiede im jeweiligen Verhältnis von ‚Normenstaat‘ und ‚Maßnahmenstaat‘“. Vgl.: Michael Reikenberg: Der Maßnahmenstaat. S. 154 und 158. In: Derselbe: Geteilte Ordnungen. Eine Geschichte des Staates in Lateinamerika. Frankfurt am Main, 2017. S. 154-159.
317) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/PRISM
318) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/National_Security_Agency
319) Siehe: Jürgen Bruhn: Schlägt die Maschine den Menschen? Baden-Baden, 2019. S. 31.
320) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gläserner_Mensch_(Datenschutz)
321) Siehe: Bernard E. Harcourt: Gegenrevolution. Der Kampf der Regierungen gegen die eigenen Bürger. Frankfurt am Main, 2019. S. 19-20.
322) Siehe: Peter Schaar: Überwachung total. Wie wir in Zukunft unsere Daten schützen. Berlin, 2014. S. 12.
323) Siehe: Konrad Becker u.a.: Die Politik der Infosphäre. World-Information.Org. Bonn, 2002. S. 155.
324) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorbeugende_Verbrechensbekämpfung
325) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Aufstandsbekämpfung
326) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Unbemanntes_Luftfahrzeug
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Militärroboter
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Lethal_Autonomous_Weapon_System
327) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Todesschwadron
328) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Einsatzgruppen_der_Sicherheitspolizei_und_des_SD
329) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gezielte_Tötung
330) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Flächenbombardement
331) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Luftkrieg
332) Siehe: Thomas Hippler: Die Regierung des Himmels. Globalgeschichte des Luftkriegs. Berlin, 2017. S. 223-229.
333) Siehe: Ebenda. S. 231.
334) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/UKUSA-Vereinbarung
335) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Echelon
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Tempora
336) Vgl.: Konrad Becker u.a.: Die Politik der Infosphäre. World-Information.Org. Bonn, 2002. S. 181-189.
337) Siehe: Stefan Aust, Thomas Ammann: Digitale Diktatur. Totalüberwachung, Datenmißbrauch, Cyberkrieg. Bonn, 2015. S. 295.
338) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Menschenrechtskonvention
339) Siehe: Siehe: Stefan Aust, Thomas Ammann: Digitale Diktatur. Totalüberwachung, Datenmißbrauch, Cyberkrieg. Bonn, 2015. S. 296.
340) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Krieg_gegen_den_Terror
341) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/USA_PATRIOT_Act
342) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Krieg_in_Afghanistan_2001-2021
343) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Irakkrieg
344) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Koalition_der_Willigen
345) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Bush-Doktrin
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Nationale_Sicherheitsstrategie_der_Vereinigten_Staaten
346) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Unilateralität
347) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geheimgeängnis
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Verschwindenlassen
348) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Black_Site
349) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gefangenenlager_der_Guantanamo_Bay_Naval_Base
350) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Folter
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Abu-Ghuraib-Folterskandal
Und: https://de.wikipedia.org/wiki/Weiße_Folter
Vgl. auch: Alfred W. McCoy: Foltern und Foltern lassen. 50 Jahre Folterforschung von CIA und US-Militär. Frankfurt am Main, 2006.
351) Siehe: Peter Schaar: Überwachung total. Wie wir in Zukunft unsere Daten schützen. Berlin, 2014. S. 253.
352) Siehe: Ebenda. S. 255-256.
353) Siehe: Ebenda. S. 252.
354) Siehe: Dirk Maxeiner, Michael Miersch: Lexikon der Öko-Irrtümer. Fakten statt Umweltmythen. München, 2002. S. 121.
355) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Konferenz_der_Vereinten_Nationen_über_Umwelt_und_Entwicklung
356) Siehe: Zbigniew Brzeziński: Die einzige Weltmacht. Amerikas Strategie der Vorherrschaft. Frankfurt am Main, 1999. S. 15-16.
357) Siehe: Jochen Hippler: Die Folgen des 11. September 2001 für die internationalen Beziehungen. S. 3. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. 19. Januar 2004 (B 3-4/2004). S. 3-6.
358) Siehe: Ebenda. S. 3.
359) Siehe: Victor Mauer: Die geostrategischen Konsequenzen nach dem 11. September 2001: S. 19. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. 19. Januar 2004 (B 3-4/2004). S. 18-25.
360) Vgl.: Bernd Greiner: 9/11. Der Tag, die Angst, die Folgen. München, 2011. S. 233.
361) Siehe: Konrad Becker u.a.: Die Politik der Infosphäre. World-Information.Org. Bonn, 2002. S. 185.
362) Siehe: Gerhart Baum: Auf dem Weg zum Weltüberwachungsmarkt. S. 56. In: Frank Schirrmeister (Hg.) Technologischer Totalitarismus. Eine Debatte. Berlin, 2015. S. 54-61.
363) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/ENFOPOL
364) Siehe: Rolf Gössner: ‚Big Brother‘ & Co. Der moderne Überwachungsstaat in der Informationsgesellschaft. Hamburg, 2001. S. 78-80.
365) Siehe: Ebenda. S. 81.
366) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/INDECT
367) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Cyberkrieg
368) Vgl.: Richard A. Clarke, Robert K. Knake: World Wide War. Angriff aus dem Internet. Hamburg, 2011.
369) Siehe: Peter Schaar: Überwachung total. Wie wir in Zukunft unsere Daten schützen. Berlin, 2014. S. 243-244.
370) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Netzneutralität
371) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Diskriminierungsverbot
372) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit
374) Zitiert nach: Jay Tuck: Evolution ohne uns. Wird Künstliche Intelligenz und töten? Kulmbach, 2016. S. 205.
375) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Strukturelle_Diskriminierung
376) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Strukturelle_Gewalt
Der Friedensforscher Johan Galtung
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Johan_Galtung
beschreibt in seinem Buch: „Strukturelle Gewalt“ den Typus einer „strukturellen oder indirekten Gewalt“: „die Gewalt ist in das System eingebaut und äußert sich in ungleichen Machtverhältnissen und folglich in ungleichen Lebenschancen.“ Siehe: Johan Galtung: Strukturelle Gewalt. Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung. Reinbek bei Hamburg, 1975. S. 12.
377) Siehe: Peter Schaar: Überwachung total. Wie wir in Zukunft unsere Daten schützen. Berlin, 2014. S. 162.
378) Siehe: Armin Grunwald: Der unterlegene Mensch. Die Zukunft der Menschheit im Angesicht von Algorithmen, künstlicher Intelligenz und Robotern. München, 2019. S. 155-157.
379) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit
380) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Handlungsfreiheit
381) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Wille
382) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Nötigung_(Deutschland)
383) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Legitimität
384) Siehe: Otfried Jarren: Kommunikationspolitik für die Kommunikationsgesellschaft. Verantwortungskultur durch Regulierung. S. 28. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Medienpolitik. 68. Jahrgang, 40-41/2018, 1. Oktober 2018. S. 23-28.
385) Siehe: Wolfgang Hagen: Facebook & Google entflechten? Warum digitale Medien-Monopole eine Gefahr für Demokratien sind. S. 33-34. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Medienpolitik. 68. Jahrgang, 40-41/2018, 1. Oktober 2018. S. 29-34.
386) Vgl.: Jaron Lanier: Zehn Gründe, warum du deine Social Media Accounts sofort löschen mußt. Hamburg, 2018.
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Bummer
387) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kernbereich_privater_Lebensgestaltung
388) Siehe: Johann Bizer: Grundrechte im Netz. Von der freien Meinungsäußerung bis zum Recht auf Eigentum. S. 28. In: Christiane Schulzki-Haddouti (Hg.): Bürgerrechte im Netz. Bonn, 2003. S. 21-29.
389) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Briefgeheimnis
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Postgeheimnis
Und: https://de.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis
390) Siehe: Dieter Hesselberger: Das Grundgesetz. Kommentar für die politische Bildung. Bonn, 2003. S. 139.
391) Siehe: Joachim Detjen: Verfassungswerte. Welche Werte bestimmen das Grundgesetz? Bonn, 2009. S. 89.
392) Siehe: Hermann Avenarius: Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Bonn, 2002. S. 33.
393) Siehe: Hans-Jürgen Papier: Verfassungsrechtliche Grundlagen des Datenschutzes. S. 69. In: Jan-Hendrik Schmidt, Thilo Weichert (Hg.): Datenschutz. Grundlagen, Entwicklungen und Kontroversen. Bonn, 2012. S. 67-77.
394) Siehe: Hermann Avenarius: Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Bonn, 2002. S. 27.
395) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung
396) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht
397) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Normenhierarchie
398) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel
399) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungswirklichkeit
400) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtspositivismus
401) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Normenkontrolle
402) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsgerichtsbarkeit
403) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungskreislauf
404) Siehe: Michael-Lysander Fremuth: Menschenrechte. Grundlagen und Dokumente. Bonn, 2015. S. 59.
405) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Carl_Schmitt#Schmitts_Rechtsphilosophie
Vgl. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaatsverständnis_im_Nationalsozialismus
406) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Forsthoff#Werk
407) Vgl.: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland a) vom 23. Mai 1949, b) in der Fassung vom 23. August 1976. In: Der Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen (Hg.): Menschenrechte, Bürgerfreiheit, Staatsverfassung. Bochum, 3. Auflage 1984. S. 7-124.
408) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Rechte
409) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Ethik
410) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Menschenrechtskonvention
411) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Europarat
412) Siehe: Peter Schaar: Überwachung total. Wie wir in Zukunft unsere Daten schützen. Berlin, 2014. S. 222.
413) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Charta_der_Digitalen_Grundrechte_der_Europäischen_Union
Sowie: https://digitalcharta.eu/
414) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_über_eine_Verfassung_für_Europa
415) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Charta_der_Grundrechte_der_Europäischen_Union
416) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon
417) Vgl.: Dieter Senghaas: Friedensprojekt Europa. Frankfurt am Main, 1992.
418) Siehe: Ulrich Beck, Edgar Grande: Das kosmopolitische Europa. Frankfurt am Main, 2004. S. 23.
419) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erklärung_der_Menschenrechte
420) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_über_bürgerliche_und_politische_Rechte
421) Siehe: Peter Schaar: Überwachung total. Wie wir in Zukunft unsere Daten schützen. Berlin, 2014. S. 217.
422) Siehe: Ebenda. S. 216.
423) Siehe: Ebenda. S. 214.
424) Siehe: Johan Galtung: Die Zukunft der Menschenrechte. Vision: Verständigung zwischen den Kulturen. Frankfurt am Main, 2000. S. 8.
425) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechtsabkommen
426) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Agenda_21
427) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Erd-Charta
428) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Anthropozentrismus
429) Siehe: Michael-Lysander Fremuth: Menschenrechte. Grundlagen und Dokumente. Bonn, 2015. S. 23.
430) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Immanuel_Kant
431) Vgl.: Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf von Immanuel Kant. In: Derselbe: Zum ewigen Frieden und andere Schriften. 2008, Frankfurt am Main. S. 152–204.
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Zum_ewigen_Frieden
Vgl. auch: Thomas Schölderle: Ein utopischer Entwurf? - Immanuel Kant und der Friedensdiskurs der Aufklärung. In: Derselbe: Entlegene Pfade. Vergessene Klassiker utopischen Denkens. Frankfurt am Main, 2021. S. 185-212.
432) Siehe: Jürgen Habermas: Der gespaltene Westen. 2004, Frankfurt am Main. S. 114.
433) Siehe: Ebenda. S. 134.
434) Siehe: Johan Galtung: Die Zukunft der Menschenrechte. Vision: Verständigung zwischen den Kulturen. Frankfurt am Main, 2000. S. 118.
435) Siehe: Ebenda. S. 78 und 121-123.
436) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsrat_der_Vereinten_Nationen
437) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Atommacht
438) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Atomwaffenfreie_Zone
439) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilgesellschaft
440) Siehe: Johan Galtung: Die Zukunft der Menschenrechte. Vision: Verständigung zwischen den Kulturen. Frankfurt am Main, 2000. S. 145-146.
441) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Governance
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Weltgipfel_zur_Informationsgesellschaft
442) Zitiert nach: Johanna Esch: Internationale Internet-Governance. Das Internet als Herausforderung für etablierte Medienpolitik. S. 37. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Medienpolitik. 68. Jahrgang, 40-41/2018, 1. Oktober 2018. S. 35-40.
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Manfred Suchan
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