Feinderklärungen im rechtsfreien Raum? - Über rätselhafte und unerklärliche Vorfälle und Vorgänge in Kreuzberg
Feinderklärungen im rechtsfreien Raum?
Über rätselhafte und unerklärliche Vorfälle und Vorgänge in Kreuzberg
Ein Erlebnisbericht von Manfred Suchan
Obwohl sich aufgrund jahrzehntelanger Modernisierungsmaßnahmen das städtebauliche (1) Ortsbild (2) im Westteil und im Ostteil von Berlin seit der Epochenwende 1989/90 mittlerweile weitgehend angeglichen hat, sind auch heute noch die gesellschaftlichen Unterschiede im Westteil und im Ostteil von Berlin erheblich. Der Niedergang der Alternativkultur und der Alternativbewegung hat zur Folge, daß sich die Bereiche der Kultur und der Politik wieder zunehmend auf eine alternativlose Affirmation des Bestehenden ausrichten.
Wohnen im Ostteil und im Westteil Berlins im Vergleich
Seit mehreren Jahren wohne ich im Berliner Stadtteil Kreuzberg im Hinterhaus-Seitenflügel des Gebäudekomplexes Mehringdamm 25 in 10961 Berlin. Zuvor hatte ich in den Berliner Stadtteilen Schöneweide, Adlershof, und Lichtenberg gewohnt. In den 90er Jahren waren viele Studenten aus dem Westteil Berlins in den Ostteil von Berlin umgezogen, da damals die Mieten im Ostteil Berlins noch erheblich preisgünstiger waren, als im Westteil Berlins. Aufgrund der preisgünstigen Mieten im Ostteil Berlins in den 90er Jahren waren auch ich und weitere Kommilitonen von mir, mit denen ich gemeinsam an der Freien Universität Berlin (3) studiert habe, in den Ostteil von Berlin umgezogen. Im Westteil Berlins hatte ich seit Beginn meines Studiums im Wintersemester 1985/86 im Fach Geographie (4) an der Freien Universität Berlin im Studentendorf Schlachtensee (5) gewohnt. In den 80er Jahren war die Freie Universität Berlin noch in erheblichem Maße durch die Studentenbewegung (6) geprägt. Dies war ab den 90er Jahren immer weniger der Fall, und seit der technokratischen Bologna-Reform (7) ist die Freie Universität Berlin heute die „profitorientierte Leistungsuniversität“ (8), die Rudi Dutschke verhindern wollte. Die Wohnverhältnisse im Ostteil Berlins mit den preisgünstigen Mieten blieben jedoch nicht lange bestehen, denn nach und nach wurden große Areale im Ostteil Berlins zu Sanierungsgebieten erklärt, und nach den erfolgten Baumaßnahmen wurden die Mieten erheblich teurer. Mittlerweile hat sich das Mietpreisniveau im Ostteil Berlins dem Mietpreisniveau im Westteil Berlins angeglichen, und das Wohnen im gesamten Berlin ist heute annähernd so teuer wie in anderen Großstädten in Deutschland. Jedes Mal, wenn in Berlin große Areale zu Sanierungsgebieten erklärt worden waren, wurde ein Wohnungswechsel erforderlich.
In diesen Sanierungsgebieten in Berlin wurde ein großer Teil des bestehenden Gebäudebestands abgerissen, und bei einem weiterem Teil des Gebäudebestands fand eine sogenannte „Entkernung“ (9) statt, der einem Gebäudeabriß nahekommt, da lediglich die Grundmauern erhalten bleiben. Die Mieter aus diesen zu Sanierungsgebieten erklärten Arealen wurden vertrieben. Auch im Falle meiner Wohnung im Stadtteil Lichtenberg, die ich seit Juni 1995 bewohnt hatte, wurden die Mieter vertrieben. Das Haus, in dem sich meine Wohnung befand, wurde zuerst von der Wohnungsbaugesellschaft Lichtenberg mbH verwaltet. Anfang des Jahres 2001 ging die Hausverwaltung an die BauBeCon Wohnen GmbH, Schützallee 3 in 30519 Hannover über. Im Stadtteil Lichtenberg hatte diese Firma Baubecon aus Hannover große Areale des Gebäudebestandes übernommen, der überwiegend in den 20er Jahren errichtet worden war, und an diesem Gebäudebestand führte die Firma Baubecon nun sogenannte „Entkernungen“ durch, womit sie große Teile von Lichtenberg in eine Großbaustelle verwandelte. Die Folge war, daß ich monatelang inmitten einer Großbaustelle leben mußte, die von dem Lärm schwerer Baumaschinen und Presslufthämmern geprägt war. Dabei fanden Bauarbeiten auch immer wieder in meiner Wohnung statt, wobei ich dazu genötigt wurde, wiederholt mein Wohnungsinventar gemäß den Erfordernissen der Bauarbeiten innerhalb meiner Wohnung zu verlagern, und alles war von einer dicken Staub- und Bauschuttschicht bedeckt. Da ich in diesem Zeitraum der Bauarbeiten gerade mit meinem Studienabschluß im Diplomstudiengang Geographie befaßt war, was aufgrund der angelaufenen Umstrukturierungen der Studienordnungen im Zuge der Umsetzung der technokratischen Bologna-Reformen nur über einen kurzen Übergangszeitraum noch möglich war, habe ich aufgrund der unzumutbaren Verhältnisse diese Wohnung im August 2004 verlassen. Eine solche „Entkernung“ gleicht fast einem Gebäudeabriß, denn es bleiben nur die Grundmauern übrig, und alles andere wird herausgerissen: Installationen, Türen, Fenster, Böden, Decken, u.a.m.. Eingebaut wurde dann ein minderwertiger Ersatz überwiegend aus billigem Kunststoff und standardisierten Industrie-Fertigprodukten. Das Resultat dieser Baumaßnahmen war, daß sich die Mieten annähernd verdoppelten, und offensichtlich sind die Baumaßnahmen überwiegend zu dem Zweck erfolgt, die Mieten verdoppeln zu können, denn das von den Baumaßnahmen erzielte bauliche Ergebnis war minderwertiger als der Zustand davor.
Seither wohne ich in meiner jetzigen Wohnung im Berliner Stadtteil Kreuzberg. Ich wohne in Kreuzberg nur durch Zufall, da ich meine vorherige Wohnung im Stadtteil Lichtenberg aufgrund der dargestellten Entwicklungen aufgeben mußte. Ursprünglich sollte meine jetzige Wohnung in Kreuzberg nur ein kurzfristiges Provisorium sein. Doch mittlerweile ist insbesondere infolge der jahrzehntelangen großflächigen Modernisierungsprogramme in ganz Berlin das Mietpreisniveau stark angestiegen, und es ist nicht mehr möglich, eine kostengünstige Wohnung in Berlin zu finden, wie dies noch in den 90er Jahren möglich gewesen ist.
Seitdem ich im Stadtteil Kreuzberg im Westteil von Berlin wohne, muß ich feststellen, daß sich das Wohnen im Westteil von Berlin erheblich vom Wohnen im Ostteil von Berlin unterscheidet, auch wenn sich mittlerweile aufgrund der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen das städtebauliche Ortsbild im Westteil und im Ostteil Berlins kaum noch voneinander unterscheidet, wie es vor 1989/90 noch der Fall gewesen war. Doch die gesellschaftlichen Verhältnisse sind auch heute noch im Westteil Berlins und im Ostteil Berlins sehr unterschiedlich, wie anhand zahlreicher Aspekte feststellen läßt. Insbesondere Kreuzberg ist, wie ich feststellen muß, von endemischen Konflikt- und Gewaltstrukturen bestimmt, die die Geschichte von Kreuzberg seit mehreren Jahrzehnten prägen. Vergleichbares ist im gesamten Ostteil Berlins nicht auffindbar und anzutreffen, sodaß die endemische Konflikt- und Gewaltstruktur in Kreuzberg ein spezifisches Phänomen des Westteils von Berlin ist, und sie ist zweifellos Ausdruck der Aggressivität, die die Konkurrenzkultur (10) der westlichen Industriegesellschaften prägt. Diese endemische Konflikt- und Gewaltstruktur in Kreuzberg hat unverändert über den Epochenwechsel von 1989/90 hinaus Bestand. Somit ist diese endemische Konflikt- und Gewaltstruktur ein unbeeinflußbares und unveränderliches endogenes Faktum der gesellschaftlichen Verhältnisse und der sozialen Struktur in Kreuzberg, sodaß diese offensichtlich unabhängig von den exogenen Entwicklungen der Weltlage Bestand hat und fortexistiert.
Mythos Kreuzberg, Alternativkultur und Alternativbewegung
Gemäß dem „Mythos Kreuzberg“ ist Kreuzberg ein Stadtteil, der angeblich durch Alternativkultur, durch eine Alternativbewegung und Alternativprojekte geprägt sei. Die Brockhaus-Enzyklopädie definiert „Alternativkultur“ und „Alternativbewegung“ folgendermaßen: „Die Alternativbewegung, deren primäres Ziel die Durchsetzung der Ziele der Alternativkultur ist, aktualisiert sich in der Entwicklung von neuen Lebensformen und Wertorientierungen oder Wertgewichtungen. Grundanliegen ist, der ‚Kolonisierung der Lebenswelt‘ (Jürgen Habermas), d.h. dem weiteren Übergreifen der technisch-wissenschaftlichen Rationalität auf alle nur denkbaren Lebensbereiche, entgegenzuwirken. Zentrale Bedeutung wird den kleinen sozialen Einheiten beigemessen“ (11). Als Bestandteil der Alternativbewegung werden die neuen sozialen Bewegungen (12) angesehen. Die Begriffe Alternativbewegung und Alternativkultur sind jedoch weiter, so umfassen sie z.B. auch die Lebensreformbewegung (13), die im Zeitraum um die Jahrhundertwende vom 19. zum 20. Jahrhundert bestand, wobei eins der bekanntesten Projekte im Rahmen der Lebensreformbewegung das Projekt „Monte Verita“ (14) bei Ascona im Tessin gewesen ist. Bestandteile von Alternativkultur und Alternativbewegung sind Alternativprojekte. Alternativprojekte stellen eine Form von versuchter Utopie neuer Gesellschaftlichkeit dar, und ihre gesellschaftliche Relevanz bemißt sich in der kreativen Fähigkeit der Projekte, transformativ in die Gesellschaft zu wirken, sodaß wir von ihnen lernen können (15).
Da Alternativprojekte vom Mainstream abweichen, werden sie kontrovers diskutiert, und die Meinungen zu Alternativprojekten und zu Alternativkultur gehen weit auseinander. Eine Studie zur Alternativkultur aus dem Jahre 1980 der Autoren Christian Krause, Detlef Lehnert, Klaus-Jürgen Scherer mit dem Titel: „Zwischen Revolution und Resignation? Alternativkultur, politische Grundströmungen und Hochschulaktivitäten der Studentenschaft. Eine empirische Untersuchung über die politischen Einstellungen von Studenten“ stellt fest: „Je nach dem Standpunkt des Betrachters werden höchst gegensätzliche Urteile über entstehende Ansätze alternativer Lebenspraxis und Politikformen geäußert; sie reichen von der feindseligen Behauptung, dort bilde sich ein umfangreiches Potential militanter Systemgegner heraus, bis hin zu der euphorischen These, es handle sich um Keimformen eines historisch richtungsweisenden Zivilisationsentwurfes einer humanen und solidarischen Gesellschaft“ (16). Diese Studie zur Alternativkultur hat als Vorbilder zum Einen die berühmt gewordene Studie „Student und Politik“ (17) der Autoren Jürgen Habermas, Ludwig von Friedeburg, Christoph Oehler und Friedrich Weltz aus dem Jahre 1961, und zum Anderen die Studie „Freie Universität und politisches Potential der Studenten“ (18) der Autoren Ludwig von Friedeburg, Jürgen Hörlemann, Peter Hübner, Ulf Kadritzke, Jürgen Ritsert und Wilhelm Schumm aus dem Jahre 1968. Die Autoren dieser Studie zur Alternativkultur aus dem Jahre 1980 mit dem Titel: „Zwischen Revolution und Resignation? Alternativkultur, politische Grundströmungen und Hochschulaktivitäten der Studentenschaft. Eine empirische Untersuchung über die politischen Einstellungen von Studenten“ führen weiter auf: „Eine wichtige Tendenz bei den aktiven Gruppen einer neuen Studentengeneration ist deren Integration in außeruniversitäre politische Initiativen“, (…) doch „finden die von den Werten und der Realität unserer Gesellschaft enttäuschten Studenten keinen Rückhalt in den dominierenden Denktraditionen an unseren Hochschulen und versuchen sich so eigene Räume zu schaffen, in denen sie mit neuen Lebensformen experimentieren können. Häufigste Reaktion der Öffentlichkeit und der staatlichen Institutionen darauf war ein von Verständnislosigkeit geprägtes Abwehren dieser Experimente und der Versuch, die Studenten in unserer Gesellschaft zu marginalisieren“ (19).
Daher stellt sich die Frage, was die gesellschaftliche Relevanz von Alternativprojekten als Bestandteil einer Alternativkultur begründet. Nach dem Konzept des „Demokratischen Experimentalismus“ des Philosophen und Pädagogen John Dewey (1859-1952) hat die moderne Demokratie experimentellen Charakter. Demokratie ist keine Frage der Regierungsform, sondern als gelebte Demokratie eine selbstbestimmte Lebensform. Dieses Konzept des „Demokratischen Experimentalismus“ von John Dewey erklärt der Erziehungswissenschaftler und Soziologe Hauke Brunkhorst in seinem Buch: „Demokratischer Experimentalismus“: „Unter radikaler Demokratie verstand er kein bloß politisches Herrschaftsprinzip, sondern die Idee umfassender gesellschaftlicher Selbstorganisation – Demokratie nicht nur ‚for‘, sondern ‚by the people‘. (…) Sie erschöpft sich nicht in der Selbstorganisation freier und gleicher Bürger im politischen Diskurs, sondern zielt gleichermaßen auf die Selbstorganisation aller jeweils Betroffenen (…). Der normative Sinn Deweyscher radikaler Demokratie geht deshalb weit über die republikanische Kritik an der Herrschaft von Bürgern über Bürger hinaus und impliziert eine emanzipatorische Kritik aller Herrschaft von Menschen über Menschen“ (20). Das Modell einer gelebten Demokratie als Lebensform „sprengt das Paradigma des liberalen Konstitutionalismus. Sie betont mit der aktivbürgerlichen Komponente von Politik zugleich das Engagement der Einzelnen oder auch von Gruppen“, worauf der Rechtswissenschaftler Günter Frankenberg in seinem Buch: „Autoritarismus. Verfassungstheoretische Perspektiven“ hinweist (21).
Das Konzept des Demokratischen Experimentalismus ist eine Antwort auf das Paradox der Steuerung moderner, komplexer Gesellschaften, das in der Debatte um Unregierbarkeit zum Ausdruck gelangt. Regieren verkommt zur Krisenbewältigung, denn die Politik kann den Zusammenhang nicht herstellen, weil ihr die Expertise für die Steuerung und die Mittel für die Implementation ihrer Programme fehlen, sodaß die Gesellschaft ihre Kohärenz verliert. In Reaktion auf die Krise des repräsentativen demokratischen Regierungssystems (22) und die Enttäuschungen der Massendemokratie (23) und der Massengesellschaften sieht Dewey in Abgrenzung zur demokratieskeptischen Elitentheorie (24) des Journalisten und Publizisten Walter Lippmann (1889-1974) eine Alternative im behutsamen Experimentieren mit immer wieder neuen Modellen gesellschaftlicher Partizipation, und der Philosoph Matthias Kettner erklärt dazu in seinem Text „John Deweys demokratische Experimentiergesellschaft“: „Die demokratische Experimentiergemeinschaft experimentiert im allgemeinen Interesse mit dem Reichtum ihrer latenten und manifesten, unterschiedlichen und gegensätzlichen Perspektiven“ (25). Dies macht die gesellschaftliche Relevanz von Alternativprojekten als Bestandteil einer Alternativkultur aus. Zudem entwirft Dewey das Konzept eines zivilgesellschaftlichen Umbaus der Wissenschaft in Abgrenzung zur Sozialtechnologie, bei der die Verwendung wissenschaftlich erzeugten Wissens in einem zweckrationalen Kontext auf das soziale Leben erfolgt, sodaß weder die Ziele, noch die Mittel von denjenigen mitbestimmt werden, für die diese Verwendung wissenschaftlich erzeugten Wissens beträchtliche Folgen birgt. Der Anwendungskontext von ziviler Forschung hingegen wird durch verständigungsorientiertes Handeln hergestellt, worauf der Philosoph Matthias Kettner hinweist: „Ihr Experimentalcharakter bezieht sich vielmehr auf die aktive, gesuchte und gewollte produktive Erweiterung der gemachten Erfahrung sowie auf einen gewaltlosen und undogmatischen Umgang mit Meinungsverschiedenheiten über die Dinge, die man untersucht“ (26).
Eine besondere Form von Alternativprojekten sind die Projektwerkstätten (27), die an der Technischen Universität Berlin seit 1985 bestehen, und die Projekttutorien, die aus dem UniMUT-Studentenprotest des Wintersemesters 1988/89 (28) hervorgegangen sind. Diese Projekttutorien bestanden an der Freien Universität Berlin bis zum Jahre 2002, und sie bestehen noch heute an der Humboldt Universität Berlin. Projektwerkstätten und Projekttutorien beruhen u.a. auf dem Konzept der Zukunftswerkstatt (29). Über diese Projektwerkstätten und Projekttutorien erfährt die Alternativkultur und die Alternativbewegung eine Einbindung in einen alternativen Wissenschaftsbereich, und dieser wirkt auf die Alternativkultur und Alternativprojekte zurück. Während meines Studiums an der Freien Universität Berlin waren über mehrere Jahre die dortigen Projekttutorien mein Arbeitsschwerpunkt gewesen.
Im Zuge der Umsetzung der technokratischen Bologna-Reform (30) wurde jedoch an der Freien Universität Berlin das Projekttutorienprogramm eingestellt. Mit der technokratischen Bologna-Reform wurde der gesamt Bildungs- und Wissenschaftsbereich im gesamten EUropa ein gleichgeschaltetes (31) Anhängsel des Wirtschaftsprozesses im europäischen Großwirtschaftsraum, der von der EU verwaltet wird, und diese technokratische Bologna-Reform ist mit Abstand das herausragendste Beispiel der Regulierungs- und Gleichschaltungswut, von der die Technokraten (32) der Europäischen Union angetrieben werden. Die technokratische Bologna-Reform wurde durchgesetzt, ohne daß es irgendwelche Proteste gegeben hat. So hat sich die EU zu einem technokratischen Imperium (33) entwickelt, in dem es an innovativen und zukunftsweisenden Konzepten sowie an Partizipation und Demokratie mangelt. Innovative und zukunftsweisende Konzepte sowie Partizipation und Demokratie sind heute in EUropa kein relevantes Thema mehr, denn die EU will sich heute als handlungs-, leistungs- und interventionsfähiger sowie durchsetzungsstarker globaler Akteur im Rahmen der erwarteten zukünftigen geopolitischen (34) Krisen und Konflikte im Weltsystem präsentieren, um erfolgreich mit anderen Welt- und Supermächten geopolitisch konkurrieren zu können, und diese neuen Krisen und Konflikte im Weltsystem haben schon begonnen, wie wir in mehrfacher Weise feststellen müssen. Im Zuge der seit 1989/90 erfolgenden Neuaufteilung globaler Interessen- und Einflußzonen erweitert sich die EU als imperialer Akteur immer weiter, der Nationalstaat (35) gilt weiterhin als das anzustrebende Ideal der Politik, und immer weniger werden Rücksichten auf Minderheitenrechte (36) und Menschenrechte (37) genommen.
Hans Magnus Enzensberger prägte den Begriff der „Bewußtseins-Industrie“, und die Industrialisierung des Bewußtseins schreitet weiter voran, wie auch immer weitere Bereiche der Gesellschaft einer Industrialisierung unterworfen werden. Mit der technokratischen Bologna-Reform erlangt die Bewußtseins-Industrie ihre volle Entfaltung, denn sie bemächtigt sich ihres Kernstücks, dem gesamten Bildungsbereich, der geradezu gleichgeschaltet wird. Nach Hans Magnus Enzensberger ist das gesellschaftliche Ziel der Bewußtseins-Industrie überall dasselbe, „die existierenden Herrschaftsverhältnisse, gleich welcher Art sie sind, zu verewigen. Sie soll Bewußtsein nur induzieren, um es auszubeuten“, und sie beginnt mit der „Elimination von Alternativen (...). Daß dieser Zustand von der Majorität hingenommen und freiwillig ertragen wird, ist heute die wichtigste Leistung der Bewußtsteins-Industrie“ (38). Damit ist die Bewußtseins-Industrie die Schlüsselindustrie des 21. Jahrhunderts.
Der „Mythos Kreuzberg“ eines Stadtteils Kreuzberg, der angeblich durch Alternativkultur, durch eine Alternativbewegung und Alternativprojekte geprägt sei, wird weiterhin propagiert, um diesen Mythos im Rahmen des Berlin-Tourismus vermarkten zu können, doch tatsächlich haben Kreuzberg und angrenzende Stadtteile zum Einen den Charakter eines Abschieberaumes oder Ghettos, in dem Perspektivlosigkeit verwaltet wird, und zum Anderen den Charakter eines inoffiziellen und außerordentlichen Manövergebietes, in dem offensichtlich diverse Akteure aus dem In- und Ausland fragwürdige Strategien im Freilandversuch mit der Bevölkerung als unfreiwilligen Statisten und zu denen Schaden testen, und anstatt einer Alternativkultur gibt es Subkulturen (39), die gemäß kriminalsoziologischer Definition durch abweichendes Verhalten und Kriminalität geprägt sind.
Rätselhafte und unerklärliche Vorgänge und Vorfälle in Kreuzberg
Seitdem ich in Kreuzberg wohne, ereignen sich unerwartet und in dichter Folge eigenartige rätselhafte und unerklärliche Vorgänge und Vorfälle, die ich zuvor in keiner Weise in Berlin und anderswo erlebt habe. So ereignete sich über mehrere Jahre hinweg eine rätselhafte Einbruchserie in meine Wohnung verbunden mit wiederholten Diebstählen und Sachbeschädigungen. Hierbei wurden unter bis heute ungeklärten Umständen wiederholt persönliche Unterlagen, Notiz- und Tagebücher, gesammelte Schriften und Zeitschriften sowie Aktenordner und Bücher entwendet. Es gibt keinerlei Erkenntnisse über die Täter und deren Motive. Des Weiteren ereigneten sich über einen mittlerweile langjährigen Zeitraum eine Vielzahl unterschiedlicher Beeinträchtigungen meiner Telefon- und Internetnutzung bei verschiedenen Telefonanbietern. Nahezu sämtliche meiner Internet-Accounts sind seit vielen Jahren von permanenten Hackerangriffen betroffen, und wiederholt sind aus meinen Email-Accounts unter bis heute ungeklärten Umständen Email-Bestände verschwunden. Meine Computer- und Internetnutzung wird permanent durch Hacker beeinträchtigt, manipuliert und blockiert, sodaß viele Computer- und Internetnutzungen nicht möglich sind, mit der Folge, daß ich von vielen Informationen abgeschnitten bin. In Internet-Suchmaschinen erhalte ich meistens manipulierte oder keine Suchergebnisse. Meine Anfrage vom 17.09.2013 bezüglich dieser verschiedenen Beeinträchtigungen meiner Telefon- und Internetnutzung bei der Bundesnetzagentur, Bereich Telekommunikation mit der Bitte um einen Beitrag zur Aufklärung und Behebung der Ursachen blieb ergebnislos. Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, eine effiziente und störungsfreie Nutzung der Kommunikationsnetze und einen diskriminierungsfreien Netzzugang im Bereich der Telekommunikation zu gewährleisten. Mittlerweile sind nahezu sämtliche meiner Kontakte verloren gegangen und ich erreiche fast niemanden mehr, darunter auch Personen, mit denen ich über viele Jahre zusammen gearbeitet habe. Diese Vorgänge und Vorfälle sind bis heute rätselhaft und unerklärlich, und es gibt nach wie vor keinerlei Erkenntnisse über die Täter und deren Motive. Bestandteil dieser eigenartigen rätselhaften und unerklärlichen Vorgänge und Vorfälle sind permanente erhebliche Lärmbeeinträchtigungen, die das Wohnen in Kreuzberg prägen, und was im Folgenden näher dargestellt wird.
In den Jahren 2019 und 2020 fanden im gesamten Hinterhaus-Seitenflügel Mehringdamm 25 umfangreiche Umbau- und Modernisierungsarbeiten statt. Von diesen Umbau- und Modernisierungsarbeiten war auch meine Wohnung im Hinterhaus-Seitenflügel 1. OG rechts des Gebäudekomplexes Mehringdamm 25 betroffen. Mit den Umbau- und Modernisierungsarbeiten hatte ich die Hoffnung verbunden, daß die jahrelang bestehenden Problemlagen im Gebäudekomplex Mehringdamm 25 und 27, Baruther Straße 1 und 2, sowie in dem umgebenden Stadtgebiet im Bezirk Kreuzberg behoben würden und somit ein Ende fänden. Doch ich mußte nach den Umbau- und Modernisierungsarbeiten feststellen, daß die beanstandeten Lärmprobleme fortbestehen und seither sogar noch zugenommen haben.
Für die Gebäude Mehringdamm 25 und 27 sowie Baruther Straße 1 und 2 ist als Vermieter die Hausverwaltung Fengler zuständig. Bei einem Gesprächstermin war mir von der zuständigen Hausverwaltung Fengler am 05.12.2017 erstmalig das beabsichtigte Umbau- und Modernisierungsvorhaben im Gebäudekomplex Mehringdamm 25, 10961 Berlin mitgeteilt worden. Am 12.03.2019 erhielt ich daraufhin die offizielle Modernisierungsankündigung, in der mir Art und Umfang der im Zuge der beabsichtigten Umbau- und Modernisierungsvorhaben geplanten Baumaßnahmen vorgestellt wurden. Für der Zeitraum der Baumaßnahmen wurde mir vom 16.05.2019 bis zum 30.06.2020 von der Hausverwaltung Fengler eine Umsetzwohnung im Erdgeschoß des benachbarten Hauses Baruther Straße 2 zur Verfügung gestellt, das ebenfalls von der Hausverwaltung Fengler verwaltet wird. Am 11.06.2020 wurde mir von der Hausverwaltung Fengler die nun umgebaute und modernisierte Wohnung im Hinterhaus-Seitenflügel 1. OG rechts, Mehringdamm 25, 10961 Berlin wieder zurück übergeben, sodaß nun mein Rückumzug bis zum 30.06.2020 erfolgen konnte.
Seit vielen Jahren ist die Wohnsituation im Gebäudekomplex Mehringdamm 25 und 27, Baruther Straße 1 und 2, sowie das umgebende Stadtgebiet des Bezirks Kreuzberg durch permanente erhebliche Lärmbeeinträchtigungen geprägt. Diese Lärmbeeinträchtigungen haben unterschiedliche Quellen und Ursachen, doch ihre Gemeinsamkeit ist, daß dieser gesamte Lärm größtenteils vermeidbar wäre und von unterschiedlichen Akteuren offensichtlich und unüberhörbar absichtlich und mit Vorsatz sowohl ordnungs- als auch rechtswidrig erzeugt wird. Offensichtlich bilden die unterschiedlichen einzelnen Lärmphänomene einen Gesamtzusammenhang, der rätselhaft erscheint, der sich aber möglicherweise über eine Analyse der jüngeren Geschichte von Berlin und insbesondere von Kreuzberg erhellen läßt. Aufgrund des permanenten Lärms sind intellektuelle Tätigkeiten, die konzentriertes Arbeiten erfordern, kaum möglich.
Eine bedeutende Lärmquelle sind die Müllcontainer und Mülltonnen im Innenhof des Gebäudekomplexes, die immer wieder gerne lärmintensiv befüllt werden, und es bereitet offensichtlich zahlreichen Personen ein großes Vergnügen, die Deckel der Mülltonnen mit Wucht zuzuwerfen, sodaß jedesmal ein Knall von der Quantität eines Paukenschlages durch den Innenhof, der die akustischen Qualitäten eines Amphietheaters hat, und von dort in die entferntesten Wohnungen hallt. Immerhin hat der durch die Mülltonnen erzeugte Lärm im Innenhof etwas abgenommen, seitdem sich dort nicht mehr die Altglascontainer befinden. Unübersehbar geht dieser Lärm von Mietern der an den Innenhof angrenzenden Gebäude aus, doch meine zahlreichen Hinweise und Aufforderungen zu einem lärmvermeidenden Befüllen der Mülltonnen blieben bislang weitgehend wirkungs- und ergebnislos.
Wie sich feststellen läßt, sind es insbesondere Bewohner der an die Baruther Straße angrenzenden Gebäude, von denen das lautstarke Randalieren mit den zahlreichem Mülltonnen und Müllcontainern überwiegend ausgeht. Ebenso drangen von dort vor den Umbau- und Modernisierungsarbeiten immer wieder Personen in den Hinterhaus-Seitenflügel Mehringdamm 25 ein, insbesondere, um dort in der bis dahin im Erdgeschoß des Treppenhauses gelegenen Außentoilette zu randalieren, sodaß dort infolge dessen größere Beschädigen sichtbar waren.
Langjährige Lärmproblematik im Gebäudekomplex Mehringdamm 27
Doch die Lärmerzeugung ist nicht auf den Außenbereich beschränkt, sondern sie setzt sich innerhalb der Gebäude fort und entstammt dort aus verschiedenen Quellen mit unterscheidbaren Verursachern.
Zum Einen ist meine Wohnung im Hinterhaus-Seitenflügel Mehringdamm 25 durch lautstarke polternde und klopfende Geräusche geprägt, die ihren Ursprung in den angrenzenden Gebäudeteilen des Gebäudekomplexes Mehringdamm 27 haben. Diese Lärm verursachenden Geräusche treten seit mehreren Jahren auf, und man hat hierbei den Eindruck, daß schwere Gegenstände auf den Boden geworfen werden und mit diesen auch gegen Wände geschlagen wird. Zudem gibt es von dort klopfende und weitere Geräusche von geringerer Intensität und Lautstärke. Das Auftreten dieser Geräusche ist weitgehend zeit- und ortsungebunden, doch es ist deren eigentümliche Besonderheit, daß das Hypozentrum dieser Lärmquelle jenseits der die Gebäude trennenden Wand meinem jeweiligen momentanen Aufenthalt in meiner Wohnung nachfolgt. Halte ich mich z.B. im ersten Raum auf, poltert es dort, und begebe ich mich dann in den zweiten Raum, verlagert sich das Poltern im angrenzenden Gebäudeteil auch dorthin.
Eine weitere eigentümliche Besonderheit ist es, daß die Lärm erzeugenden Geräusche meine Aktivitäten in meiner Wohnung geradezu „kommentieren“, ähnlich, wie Filmmusik in einem Spielfilm auf die Handlung im Film abgestimmt ist. Die Lärmphänomene aus den angrenzenden Gebäudeteilen des Gebäudekomplexes Mehringdamm 27 haben die eigentümliche Eigenschaft und Besonderheit, sich an den Stellen zu konzentrieren, an denen ich mich in meiner Wohnung gerade aufhalte, und die Lärmphänomene sind zudem mit einer hochgradigen Präzision, die in kleinste Details geht, mit ihren lärmenden Störangriffen auf sämtliche meiner Aktivitäten in meiner Wohnung abgestimmt. Insbesondere folgen die Lärmphänomene mit ihrem Rhythmus und ihrer Intensität dem semantischen Bedeutungsinhalt von mir gerade gelesener oder geschriebener Texte, und die lärmenden Störangriffe sind in ihrer Wirkung auf diesen semantischen Bedeutungsinhalt abgestimmt.
Zwecks Klärung und Abstellung der Ursachen dieser Lärmphänomene sprach ich am 18.01.2018, am 07.04.2018 und am 21.02.2019 mit zahlreichen Mietern der angrenzenden Gebäude im Gebäudekomplex Mehringdamm 27 in 10961 Berlin. Zu meinem vorgetragenen Anliegen erhielt ich zum Einen widersprüchliche Aussagen, zum Anderen stellte sich die exakte Zuordnung der jeweiligen Gebäudeverhältnisse in den Gebäudekomplexen Mehringdamm 25 und 27 als schwierig dar. So sprach ich u.a. am 21.02.2019 um 14:15 Uhr mit einer langjährigen Mitarbeiterin des Ladengeschäfts John Glet im Erdgeschoß des Hauses Mehringdamm 27, die sich mir als Frau Pfeiffer vorstellte, doch sie schloß aus, daß die Firma John Glet Arbeitsschutz GmbH (40) als Verursacher der von mir dargestellten Lärmproblematik in Frage kommt, zumal sich sämtliche von der Firma John Glet genutzten Gebäudeteile ausschließlich im Erdgeschoß befinden würden. Wer als möglicher Verursacher in Frage kommt, oder von wo der Lärm im Gebäude ausgehen könnte, dazu kann Frau Pfeiffer keine Auskunft geben, denn ihr selbst ist bislang kein von mir beschriebener Lärm aufgefallen.
Von einem anderen Mieter im Hinterhaus-Seitenflügel des Gebäudes Mehringdamm 27 erfahre ich allerdings, daß die Firma John Glet Arbeitsschutz GmbH auch Räume in dem über dem Erdgeschoß liegenden 1. Obergeschoß nutzt. Es handelt sich um die Räume im 1. OG des Hinterhaus-Seitenflügels Mehringdamm 27, 10961 Berlin, die sich unterhalb des Architekturbüros „FAR frohn & rojas Architekten“ befinden, das Räume im 2. OG nutzt. Neben diesen von der Firma John Glet Arbeitsschutz GmbH im 1. OG genutzten Räumen befindet sich zum Mehringdamm hin eine im Jahre 2019 leerstehende Wohnung, die zuvor von einer Wohngemeinschaft bewohnt war. Als dort diese Wohngemeinschaft noch bestand, sprach ich dort am 07.04.2018 in der Angelegenheit der von mir beanstandeten langjährigen Lärmproblematik mit einem der Mieter der WG, Herrn Steward, der mir erklärte, daß seine WG als Lärmquelle nicht in Frage kommt und er bislang auch keine derartigen Geräusche wahrgenommen hat. Da diese Wohnung seither jedoch leersteht, die beanstandeten Lärmphänomene jedoch bis heute unvermindert anhalten, kommt als Ausgangsort der von mir beanstandeten Lärmphänomene also die nebenliegenden, von der Firma John Glet Arbeitsschutz GmbH genutzten Räume im 1. OG des Hinterhaus-Seitenflügels Mehringdamm 27 in Frage.
Diese Räume grenzen offensichtlich an meine Wohnung im 1. OG rechts des Hinterhaus-Seitenflügels Mehringdamm 25 an. Zwar konnte mir Frau Jennifer Fengler, Mitarbeiterin der Hausverwaltung Fengler, die für die beiden Gebäude Mehringdamm 25 und 27 zuständig ist, bei einem Vor-Ort-Termin am 01.04.2019 nicht mit Genauigkeit das exakte Niveau der Gebäudeverhältnisse bestimmen, doch am 12.04.2019 ergibt ein Vergleich der Gebäudeniveaus der Hinterhofgebäude Mehringdamm 25 und 27 auf Grundlage von Luftbildansichten gemeinsam mit meinem Bruder Rainald Suchen, daß sich meine Wohnung im 1. OG des Hinterhaus-Seitenflügels Mehringdamm 25 in etwa mit dem 1. OG im Hinterhaus-Seitenflügel des 1. Hinterhofs Mehringdamm 27 auf einem Niveau befindet, sodaß die dort von der Firma John Glet Arbeitsschutz GmbH genutzten Räume an meine Wohnung angrenzen und somit als Quelle, Ausgangsort und Hypozentrum des von mir dargestellten und beanstandeten Lärms in Frage kommen.
Da die von mir beanstandete, mittlerweile langjährige Lärmproblematik aus den angrenzenden Gebäudeteilen des Gebäudekomplexes Mehringdamm 27 auch nach den Umbau- und Modernisierungsarbeiten der Jahre 2019 und 2020 weiterhin unverändert anhielt, wandte ich mich mit meinem Schreiben vom 17.06.2021 an die John Glet Arbeitschutz GmbH, da diese nach meiner Ursachenanalyse die Räume nutzt, die an meine Wohnung angrenzen, sodaß die von der John Glet Arbeitschutz GmbH genutzten Räume somit als Quelle, Ausgangsort und Hypozentrum des von mir dargestellten und beanstandeten Lärms in Frage kommen. In meinem Schreiben vom 17.06.2021 stelle ich ausführlich die von mir beanstandete Lärmproblemlage sowie weitere Vorgänge und Vorfälle dar, und ich fordere die John Glet Arbeitschutz GmbH zu einer Stellungnahme zu den dargestellten Vorkommnissen und Zuständen auf. Des weiteren forderte ich die John Glet Arbeitschutz GmbH dazu auf, die im Zusammenhang mit den von mir dargestellten und beanstandeten Lärmphänomenen zweifellos betriebenen technischen Überwachungsanlagen unverzüglich und dauerhaft zu beenden und einzustellen, da dies einen in keiner Weise hinnehmbaren Angriff auf Grundrechte (41) und Menschenrechte sowie Persönlichkeitsrechte (42) darstellt.
Es änderte sich jedoch nichts, das von mir dargestellte und beanstandete Lärmproblem hielt unvermindert weiter an, und ich erhielt auch nicht die von mir in meinem Schreiben vom 17.06.2021 von der John Glet Arbeitschutz GmbH eingeforderte Stellungnahme zu den dargestellten Vorkommnissen und Zuständen, sodaß ich mich mit meinem Schreiben vom 01.12.2021 erneut an die John Glet Arbeitschutz GmbH wandte, nun an den Geschäftsführer Herrn Paolo Reupke. In diesem Schreiben vom 01.12.2021 forderte ich ihn zur Unterlassung des von mir beanstandeten, zweifellos absichtlich erzeugten und daher vermeidbaren Lärms auf, der von Räumen ausgeht, die von seinem Unternehmen, der John Glet Arbeitsschutz GmbH, genutzt werden. Ebenso forderte ich ihn erneut zu einer schriftlichen Stellungnahme und Erklärung zu den von mir in meinen Schreiben dargestellten Vorkommnissen und Zuständen auf. Ich machte ihn in meinem Schreiben für den Fortbestand der dargestellten Gesamtproblemlage mitverantwortlich und ich legte ihm zur Last, daß er, oder Mitarbeiter seines Unternehmens, sich an einer widerwärtigen und schändlichen, gegen meine Person gerichteten Kampagne beteiligen. Da ich bislang keine Antwort auf mein Schreiben vom 17.06.2021 erhalten hatte, sandte ich, um die Chance zu erhöhen, bei der John Glet Arbeitsschutz GmbH einen zuständigen und kompetenten Ansprechpartner zu finden, dieses Schreiben vom 01.12.2021 sowohl an die Postadresse der John Glet Arbeitsschutz GmbH in Berlin, als auch an die Postadresse dieses Unternehmens in Langenhagen in der Nähe von Hannover.
Doch im Folgenden hält die vom mir beanstandete Lärmproblemlage unvermindert weiter an, und auch eine von mir eingeforderte schriftliche Stellungnahme und Erklärung der John Glet Arbeitsschutz GmbH zu den von mir dargestellten und beanstandeten Vorfällen und Vorgängen bleibt weiterhin aus. Daher forderte ich die John Glet Arbeitsschutz GmbH in einem weiteren Schreiben vom 10.01.2022, das ich per Email versende, erneut sowohl zur Unterlassung des von mir beanstandeten Lärms aus den angrenzenden Gebäudeteilen des Gebäudekomplex Mehringdamm 27, die von der John Glet Arbeitsschutz GmbH genutzt werden, als auch zu einer Stellungnahme zu den dargestellten Vorkommnissen und Vorfällen auf. Darüber hinaus hebe ich hervor, daß ich von der John Glet Arbeitsschutz GmbH einen Beitrag zur Behebung der dargestellten komplexen Problemlage im Gebäudekomplex Mehringdamm 27 und 25 und Umgebung erwarte, denn wie ich es in nunmehr drei Schreiben ausführlich und unmißverständlich dargestellt habe, ist diese Problemlage in keiner Weise hinnehmbar.
Auf dieses Schreiben vom 10.01.2022 hin erhalte ich am 01.02.2022 eine äußerst kurz gefaßte Antwort des Geschäftsführers Herrn Paolo Reupke per Email, in dem er mir mitteilt, „bezugnehmend auf Ihre Mail vom 10.01.22 kann ich Ihnen mitteilen, dass wir nicht der Lärmverursacher sind, wie Sie ja auch schon bei einem Besuch in unserem Hause festgestellt haben.“ Auf die von mir dargestellte Problemlage wird in keiner Weise eingegangen, und die Antwort ist unverständlich. Die von mir beanstandeten Lärmproblemen bestehen unverändert und unvermindert bis heute weiter fort.
Langjährige Lärmproblematik im Gebäudekomplex Mehringdamm 25
Des Weiteren bin ich einem sehr ähnlichen Lärmproblem ausgesetzt, das seinen Ursprung und sein Hypozentrum in der überliegenden Wohnung im 2. Obergeschoß des Hinterhaus-Seitenflügels Mehringdamm 25 hat. Vor den Umbau- und Modernisierungsarbeiten wohnte dort eine Frau Eilers, die eine erbarmungslos lärmintensive Lebensweise pflegte, die durch permanentes lautstarkes Trampeln und Poltern geprägt war, und immer wieder wurden dort schwere Möbelstücke durch die Wohnung geschoben, und zweifellos wurden dort erhebliche Bemühungen und Anstrengungen unternommen, um den von mir beanstandeten Lärm zu erzeugen. Später ist diese Frau Eilers weggezogen, und diese Wohnung stand bis zu den Umbau- und Modernisierungsarbeiten in den Jahren 2019 und 2020 leer, sodaß in diesem Zeitraum von mehreren Jahren dort kein weiterer Lärm entstanden ist.
Nach den Umbau- und Modernisierungsarbeiten in den Jahren 2019 und 2020 wurde diese überliegende Wohnung von der Hausverwaltung Fengler neu vermietet, und die jetzt dort wohnende Frau Cordes pflegt nun gleichfalls einen erbarmungslos lärmintensiven Lebensstil. Über einen Zeitraum von mehreren Wochen steigerte sich dieser polternde und trampelnde Lärm aus der überliegenden Wohnung sowohl in seiner Intensität, als auch in seiner Dauer, sodaß mich dieser Lärm zunehmend von Schreibtischarbeiten abhielt, die eine konzentrierte Ruhe erfordern.
Ähnlich wie die Lärmphänomene aus den angrenzenden Gebäudeteilen des Gebäudekomplex Mehringdamm 27 hat der trampelnde und polternde Lärm aus der von Frau Cordes bewohnten Wohnung die eigentümliche Eigenschaft und Besonderheit, sich an den Stellen zu konzentrieren, an denen ich mich in meiner Wohnung gerade aufhalte, und die Lärmphänomene sind zudem mit einer hochgradigen Präzision, die in kleinste Details geht, mit ihren lärmenden Störangriffen auf sämtliche meiner Aktivitäten in meiner Wohnung abgestimmt. Insbesondere folgen die Lärmphänomene mit ihrem Rhythmus und ihrer Intensität dem semantischen Bedeutungsinhalt von mir gerade gelesener oder geschriebener Texte, und die lärmenden Störangriffe sind in ihrer Wirkung auf diesen semantischen Bedeutungsinhalt abgestimmt.
Nachdem mehrere Anfragen von mir bei Frau Cordes bezüglich der Ursachen des Lärms und Möglichkeiten, diese zu beheben, erfolglos blieben, und der Lärm trotz der Zusage von Frau Cordes, sich um Lärmvermeidung bemühen zu wollen, sogar noch zunahm, forderte ich Frau Cordes mit meinem Schreiben vom 09.03.2021 zur Unterlassung des offensichtlich absichtlich erzeugten und daher vermeidbaren Lärms auf, der zweifelsfrei und unbestreitbar von ihrer Wohnung ausgeht. In diesem Schreiben vom 09.03.2021 stellte ich ausführlich auf insgesamt 16 Seiten Frau Cordes die von mir beanstandete Lärmproblemlage sowie weitere Vorgänge und Vorfälle dar. Des weiteren forderte ich Frau Cordes dazu auf, die im Zusammenhang mit den von mir dargestellten und beanstandeten Lärmphänomenen zweifellos betriebenen technischen Überwachungsanlagen unverzüglich und dauerhaft zu beenden und einzustellen, da dies einen in keiner Weise hinnehmbaren Angriff auf Grund- und Menschenrechte sowie Persönlichkeitsrechte darstellt.
Es änderte sich jedoch nichts, und das dargestellte Lärmproblem hielt unvermindert weiter an, sodaß ich mit meinem Schreiben vom 30.11.2021 Frau Cordes erneut zur Unterlassung des offensichtlich absichtlich erzeugten und daher vermeidbaren Lärms aufforderte, der zweifelsfrei und unabstreitbar von ihrer Wohnung ausgeht. In diesem Schreiben mache ich Frau Cordes persönlich für den Fortbestand der dargestellten Gesamtproblemlage mitverantwortlich und ich machte ihr persönlich zum Vorwurf, daß sie sich an einer widerwärtigen und schändlichen, gegen meine Person gerichteten Kampagne beteiligt. Ich forderte von Frau Cordes eine persönliche schriftliche Stellungnahme und Erklärung zu den von mir dargestellten Vorfällen und Vorgängen.
Doch im Folgenden hält die vom mir beanstandete Lärmproblemlage unvermindert weiter an, und auch eine von mir eingeforderte schriftliche Stellungnahme und Erklärung von Frau Cordes zu den dargestellten Vorfällen und Vorgängen bleibt weiterhin aus. Daher forderte ich Frau Cordes in einem weiteren Schreiben vom 24.01.2022, das ich per Email versende, erneut sowohl zur Unterlassung des von mir beanstandeten Lärms aus der von ihr bewohnten Wohnung, als auch zu einer Stellungnahme zu den dargestellten Vorkommnissen und Vorfällen auf. Darüber hinaus hebe ich hervor, daß ich von ihr einen Beitrag zur Behebung der dargestellten komplexen Problemlage im Gebäudekomplex Mehringdamm 25 und Umgebung erwarte, denn wie ich es ihr in nunmehr drei Schreiben ausführlich und unmißverständlich dargestellt habe, ist diese Problemlage in keiner Weise hinnehmbar.
Im Rahmen einer Darstellung der unterschiedlichen Lärmphänomene, die die Wohnsituation im Gebäudekomplex Mehringdamm 25 und Umgebung prägen, soll ein weiteres akustisches Phänomen nicht unerwähnt bleiben, das sich insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2018 feststellen ließ. Es ist ein anhaltendes technisches Summen, Brummen und Rauschen, eine oszillierende Mischung verschiedener Schwingungsfrequenzen unterschiedlicher Tonhöhe, Tonlage und Lautstärke, in der mal infraschallartiges Dröhnen überwiegt, dann aber auch klingelnde und pfeifende Töne hervortreten. Eine exakte Verortung der Geräuschquelle ist nicht möglich, das technische Geräuschphänomen schwebt geradezu wie eine diffuse Wolke im Raum, vergleichbar einem Insektenschwarm. Als Ursachen kommen elektroakustische Rückkopplungen in Frage, die durch den Betrieb elektroakustischer Anlagen entstehen, wenn z.B. der Schall eines Lautsprechers auf ein Mikrofon zurück wirkt. Dieser Befund bestätigt die Vermutung, daß im Gebäudekomplex Mehringdamm 25 und Umgebung elektroakustische Überwachungs- und Abhöranlagen betrieben werden, was als ein Eingriff in Grundrechte und als eine Mißachtung von Persönlichkeitsrechten und somit als ein kriminelles Delikt anzusehen ist, ohne daß jedoch irgendwelche Anhaltspunkte zu den in Frage kommenden Tätern und ihren Motiven erkennbar sind.
Lärmproblematik im Gebäudekomplex Bruther Straße 2 und 3
Auch in der mir für den Zeitraum der Umbau- und Modernisierungsarbeiten vom 16.05.2019 bis zum 30.06.2020 von der Hausverwaltung Fengler zur Verfügung gestellten Umsetzwohnung im Erdgeschoß des Hauses Baruther Straße 2 traf ich auf eine vergleichbare Lärmproblemlage mit den gleichen Eigentümlichkeiten und Besonderheiten. Ebenso war dort die Wohnsituation durch anhaltendes Trampeln und Poltern aus der überliegenden Wohnung im 1. Obergeschoß geprägt, sodaß ich mehrmals die Mieter dieser Wohnung, Frau Tanja Bergmann und Herrn Karl Bühring auf das Lärmproblem hin ansprach. Da sich daraufhin nichts nennenswert änderte, stellte ich diesen Mietern die von mir beanstandete Lärmproblemlage und weitere Vorfälle und Vorgänge mit meinem Schreiben vom 15.07.2020 dar. Ich hob hervor, daß ich von ihnen Beiträge zur Veränderung und Verbesserung der dargestellten Problemlage erwarte. Bislang hatte ich feststellen müssen, daß von den Mietern der Gebäude Baruther Straße 1 und 2 insbesondere der von mir beanstandete Lärm im Innenhof ausgeht, und bis heute hat sich daran nicht viel geändert.
Ebenso gab es dort in der Umsetzwohnung im Erdgeschoß des Hauses Baruther Straße 2 permanenten klopfenden und polternden Lärm, der durch die Außenwand vom Nachbargrundstück Baruther Straße 3, wo eine Autoreparaturwerkstatt betrieben wird, in meine Umsetzwohnung drang. In vergleichbarer Weise, wie der dargestellte Lärm aus den angrenzenden Gebäudeteilen des Gebäudekomplexes Mehringdamm 27, hat dieser Lärm, der vom Grundstück Baruther Straße 3 ausgeht, die eigentümliche Besonderheit, auf meine Aktivitäten in meiner Wohnung abgestimmt zu sein und diese geradezu zu „kommentieren“. Weitere Geräusche vermitteln den Eindruck, als sei dort eine Guillotine im Dauerbetrieb, etwa eine solche, wie es sie früher am Ort der heutigen Gedenkstätte Plötzensee (43) gegeben hat. Aufgrund dieser anhaltenden Lärm- und Geräuschproblematik mit ihren eigentümlichen Besonderheiten ausgehend vom Grundstück Baruther Straße 3 sprach ich dort am 08.11.2019 sowie am 12.02.2020 mit dem Inhaber der Autoreparaturwerkstatt, Herrn Sertac Solmaz. Er versicherte mir, daß in seiner Autoreparaturwerkstatt nur Geräusche entstehen, die durch den normalen Reparaturbetrieb bedingt seien, und es gäbe dort niemanden, auch keiner seiner Mitarbeiter, der absichtlich gegen die gemeinsame, die beiden Grundstücke Baruther Straße 2 und 3 trennende Hauswand klopfen, schlagen oder anderweitig unnötige und überflüssige Geräusche verursachen würde, und er kann sich auch nicht vorstellen, wo die von mir beanstandeten Geräusch- und Lärmphänomene ihren Ursprung haben könnten und wer als Verursacher in Frage käme.
Autogerechte Stadt und Beschleunigte Gesellschaft
Des Weiteren läßt sich feststellen, daß in der Umgebung in Kreuzberg der Verkehrslärm (44) erheblich zugenommen hat. Seit der Öffnung der Berliner Mauer (45) im Jahre 1989, die zuvor den Durchgangsverkehr wirksam unterbunden hatte, wälzen sich immense KFZ-Verkehrsströme durch die Innenstadtbezirke von Berlin und auch von Kreuzberg. In der gesamten östlichen Hälfte Europas gilt seit 1989/90 das unbegrenzte und grenzenlose Herumhasten mit großen und schnellen West-Autos als die Verwirklichung des Freiheits- und Glücksversprechens der Epochenwende von 1989/90. Wie die meisten Städte ist auch Berlin von städtebaulichen Planungsleitbild der „autogerechten Stadt“ (46) geprägt, das die permanente Mobilisierung, Mobilmachung und Beschleunigung aller Bereiche der Gesellschaft zum Ziel hat, um permanentes Wirtschaftswachstum zu gewährleisten. Hierbei wird die Gesellschaft als eine große, zweckrational zu optimierende Maschine verstanden, einem Anspruch, dem auch die Stadt-, Verkehrs- und Bauplanung zu genügen hat. In idealtypischer Weise sind derartige Konzepte theoretisch ausgearbeitet und praktisch umgesetzt worden insbesondere von Le Corbusier (1887-1965), Oscar Niemeyer (1907-2012) und Vertretern der „Charta von Athen“ (47). Gemäß der Planungsphilosophie des Architekten und Stadtplaners Le Corbusier ist das Haus eine „Maschine zum Wohnen“. Individuelle Lebensäußerungen, die nicht den funktionalen Vorgaben dieser am Modell einer Maschine orientierten Planungskonzepte entsprechen, müssen als eine zu behebende Störgröße und als zu sanktionierende Ordnungswidrigkeit erscheinen. Die Stadt-, Verkehrs- und Bauplanung sowohl der westlichen, als auch der östlichen, real-sozialistischen Variante der industriellen Moderne hatten gleichermaßen alternativlos das Planungsleitbild der „autogerechten Stadt“ zur Grundlage, und dies ist eins von vielen Beispielen der alternativlosen Konvergenz der westlichen und der östlichen, „real-sozialistischen“ Variante der industriellen Moderne. Die Alternativkultur und die Alternativbewegung war und ist das historische Subjekt, um diese alternativlose Konvergenz der westlichen und der östlichen, „real-sozialistischen“ Variante der industriellen Moderne aufzuheben und um Möglichkeitsräume für die Entwicklung von Alternativen zu eröffnen. Deshalb sind Alternativkultur und Alternativbewegung ein Phänomen sowohl der westlichen, als auch der östlichen Hälfte Europas.
In der fortgeschrittenen Industriegesellschaft stellt die Individualität, Kreativität und Autonomie der Menschen eine Gefahr für das reibungslose und effiziente Funktionieren des technischen und bürokratischen Gesamtsystems dar, das nach dem Modell einer großen, permanent zu optimierenden und zu beschleunigenden Maschine funktioniert, mit dem Ziel, permanentes Wirtschaftswachstum zu erzwingen, und es ist eine Aufgabe der Psychologie und der Gesellschaftswissenschaften und ihrer Experimente, Möglichkeiten der Konditionierung und Manipulation der Menschen zu erforschen zum Zweck einer Effizienzmaximierung und eines störungsfreien Funktionierens des gesellschaftlichen Gesamtsystems, wofür sämtliche Bereiche der Gesellschaft zugerichtet und gleichgeschaltet werden. Die ökonomische Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems der fortgeschrittenen Industriegesellschaft bemißt sich in dessen Fähigkeit, durch permanente Mobilisierung und Mobilmachung aller Bereiche der Gesellschaft diese zum Zweck permanenten Wirtschaftswachstums permanent zu beschleunigen, und der Kommunikationawissenschaftler und ehemalige Berliner Wissenschaftssenator Peter Glotz hat mit seinem Buch: „Die beschleunigte Gesellschaft“ eine Theorie dieser permanent beschleunigten Gesellschaft vorgelegt (48). Zum Zweck permanenter Beschleunigung muß die Gesellschaft in einem Zustand dauerhafter Besinnungs- und Reflektionslosigkeit gehalten werden, damit die destruktive Absurdität der permanent beschleunigten fortgeschrittenen Industriegesellschaft und ihrer Konsumkultur, die zugleich eine Wegwerfkultur ist, nicht zu Bewußtsein gelangt. In der fortgeschrittenen Industriegesellschaft wird permanentes Wirtschaftswachstum durch die permanente Vermehrung und Ausweitung des Konsums, durch die Verkürzung der Nutzungszeit von Produkten und durch die Entwicklung und den Unterhalt hocheffizienter und hochleistungsfähiger Müllentsorgungssysteme gewährleistet. Mit der permanenten Ausweitung des Konsums verbunden ist ein permanent wachsender Verbrauch und wachsende Verschwendung von Energieressourcen und Rohstoffen mit der Folge sich ausweitender Naturzerstörungen. Ebenso wird im auf Hochtouren laufenden industriellen Produktionsprozeß die menschliche Arbeits- und Lebenszeit verschwendet. Immer weitere gesellschaftliche Bereiche werden ökonomischem Kalkül unterworfen, zweckrational zugerichtet, gemäß instrumenteller Vernunft gleichgeschaltet und industrialisiert. Mit der technokratischen Bologna-Reform hat dieser Trend auch den gesamten Bildungsbereich erfaßt, dem Kernstück der Bewußtseins-Industrie, dem sich diese jetzt bemächtigt. Die Affirmation des Bestehenden und dessen Alternativlosigkeit ist damit zur herrschenden und nicht mehr hinterfragbaren Doktrin geworden. Mittlerweile ist der Zustand einer „abgesicherten Alternativlosigkeit“ erreicht, denn wo Alternativen nicht mehr sichtbar und präsent sind, können diese auch nicht mehr das Wahrnehmen und Denken der Menschen erreichen, affizieren und beeinflussen, und damit sind Alternativen auch nicht mehr im gesellschaftlichen Diskurs präsent.
Die alternativlose Notwenigkeit permanenten Wirtschaftswachstums ist nicht nur Produkt einer Medienkampagne, es ist vielmehr die Grundlage nahezu jeglicher wirtschaftlicher und politischer Theorie und Praxis (49). Nur durch permanentes Wirtschaftswachstum, das im Allgemeinen in Form des Bruttosozialprodukts (BSP) gemessen wird, entsteht nach allgemeiner Auffassung Wohlstand und Lebensqualität, und diese messen sich in der Menge der konsumierbaren Industrie-Produkte und Waren. In der Konsumgesellschaft (50) werden die Menschen auf die Rolle und Funktion von Konsumenten standardisierter Industriefertigprodukte reduziert und es verkümmert ihre Kreativität und Initiative. Folge ist eine Konsumkultur, die durch Passivität und Bequemlichkeit, durch Ablenkungen, Zerstreuungen und seichte Vergnügungen, durch Besinnungs- und Reflektionslosigkeit geprägt ist. Die Konsumkultur verhindert, daß die Menschen nach dem Modell der Maslowschen Bedürfnishierarchie (51) die Ebene der Transzendenz erreichen. In der Konsumkultur bleiben sie Gefangene nicht reflektierter Leidenschaften und manipulierter Wünsche. Die Konsumkultur ist nach der Analyse von Erich Fromm in seinem Werk: „Haben oder Sein. Die seelischen Grundlagen einer neuen Gesellschaft“ vom Haben und nicht vom Sein bestimmt. In dieser Analyse der Konsumgesellschaft, die zu einem Klassiker der Konsumkritik geworden ist, entwirft Erich Fromm das Modell einer neuen Gesellschaft, die auf die Erfordernisse des nicht-entfremdeten, am Sein orientierten Individuums ausgerichtet ist: „Wenn die Menschen jemals freiwerden, das heißt dem Zwang entrinnen sollen, die Industrie durch pathologisch übersteigerten Konsum auf Touren zu halten, dann ist eine radikale Änderung des Wirtschaftssystems vonnöten“ (52). Es besteht ein Wachstumszwang (53), da sich scheinbar sämtliche wirtschaftlichen, politischen und sozialen Probleme durch permanentes Wirtschaftswachstum lösen lassen. Die ökologische Krise bildet hingegen eine Ausnahme, da diese einen Problemkomplex bildet, der sich nicht durch permanentes Wirtschaftswachstum lösen läßt, sondern der im Gegenteil gerade durch das Dogma eines permanenten Wirtschaftswachstums verstärkt wird, sodaß es seit Anfang der 70er Jahre eine Wachstumskritik (54) gibt. In diesem Rahmen wurde eine Vielfalt an Alternativen diskutiert, und hier hat ein bedeutender Teil der Alternativbewegungen bzw. der neuen sozialen Bewegungen ihren Ursprung, doch heute ist dieses alles nicht mehr aktuell, sondern es ist mittlerweile ein Bestandteil der Zeitgeschichte, und die alternativlose Affirmation des Bestehenden prägt heute wieder die Politik und den Kulturbereich. Dabei ist das Konzept eines sogenannten „Grünen Wachstums“ (55) der Versuch, der Wachstumskritik auszuweichen und das Dogma des Wirtschaftswachstums zu retten. Erforderlich ist eine stationäre Wirtschaft (56) im Sinne von Subsistenwirtschaft (57).
Vom permanenten Lärm der technischen Zivilisation der fortgeschrittenen Industriegesellschaft, die die pausenlose Mobilisierung, Mobilmachung und Beschleunigung aller Bereiche der Gesellschaft zum Zweck der Gewährleistung permanenten Wirtschaftswachstums betreibt, sind nicht nur die Städte geprägt, dieser permanente Lärm durchdringt die gesamte Landschaft bis in die entlegendsten Periferien. Auf meinen Fahrradreisen habe ich in Europa nur in wenigen abgelegenen Naturarealen nördlich des Polarkreises Stellen finden können, an denen ausschließlich Naturgeräusche dominieren und Stille herrscht und kein technischer Lärm unserer technischen Zivilisation der fortgeschrittenen Industriegesellschaft mit ihrer pausenlosen Mobilisierung, Mobilmachung und Beschleunigung zu vernehmen ist. Lärm ist die einfachste, aber eine wirkungsvolle Form der Propaganda, die an Gehirnwäsche und Folter grenzt, den die technische Zivilisation der fortgeschrittenen Industriegesellschaft pausenlos produziert und dem man sich kaum entziehen kann, und der die Menschen in einem Zustand permanenter Besinnungslosigkeit hält, der jegliches Nachdenken wirkungsvoll verhindert.
Der von mir beanstandete zugenommene Verkehrslärm insbesondere in Kreuzberg wird vor allem von Kraftfahrzeugen verursacht, insbesondere durch verbreitetes Fahren in hohen Drehzahlbereichen mit jaulenden Motoren, rasantes Anfahren mit viel Krawall und oft quietschenden Reifen, dröhnende Bordlautsprecher, die oftmals aus geöffneten Autofenstern die Motorgeräusche nicht nur des eigen Automobils übertönen, die offensichtliche Verwendung von sogenannten Klappen-Auspuffanlagen, und knallend zugeworfene Autotüren. Kein KFZ-Hersteller bietet Automodelle an, deren Türen zum Verschließen nicht knallend zugeworfen werden müssen, und dennoch erhalten diese unverständlicherweise eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Doch die bedeutendste Lärmzunahme geht nicht von Verkehrsteilnehmern aus, deren Fahrstil sich offensichtlich am Lebensgefühl eines James Dean (1931-1955) orientiert, sondern die bedeutendste Lärmzunahme geht vom Lärm durch Einsatzfahrzeuge (58) unterschiedlichster Betreiber aus, der mittlerweile einen permanenten Gesamteindruck eines Notstandsgebietes während eines Ausnahmezustands (59) anläßlich eines Großschadensereignisses im Katastrophenfall (60) vermittelt, ohne daß jedoch in irgend einer Form objektive Anlässe und sachliche Grundlagen dafür erkennbar wären. Als besonders prägnante Beispiele lassen sich der Donnerstag, 18.04.2019 und der Donnerstag, 25.06.2020 aufführen.
Der Ausnahmezustand als Ermessensfehler in der imaginierten Krise
Daher hatte ich mich, auch im Interesse der betroffenen Anwohner, an die für die Bearbeitung von Lärmbeschwerden zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am 10.09.2019 mit einer Lärmbeschwerde gewandt. In meiner Lärmbeschwerde vom 10.09.2019 stelle ich dar, daß seit nun schon mehreren Jahren in größeren Teilen des Berliner Stadtgebietes der Lärm durch Einsatzfahrzeuge unterschiedlicher Betreiber erheblich zugenommen hat. In besonderem Maße ist der Mehringdamm, wo ich wohne, und angrenzende Straßen von der Lärmzunahme betroffen. Ich führe auf, daß bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aufgrund der Dimension des dargestellten Sachverhalts voraussichtlich schon eine Vielzahl von Lärmbeschwerden in dieser Angelegenheit eingegangen seien müßten, sodaß der Behörde die Problemlage umfassend bekannt sein müßte. Ich stelle dar, daß die zahlreichen, täglich zu allen Tageszeiten mit Fanfarengehäul herumhastenden Einsatzfahrzeuge den Eindruck eines Notstandsgebietes während eines Großschadensereignisses im Katastrophenfall vermitteln, jedoch ohne daß irgendwo auch nur in Ansätzen irgendeine objektive Grundlage dafür erkennbar wäre. Als ein besonders prägnantes Beispiel führe ich den 18.04.2019 auf, an dem tagfüllend in der gesamten Umgebung Scharen von Einsatzfahrzeugen mit Fanfarengehäul herumhasteten und den Eindruck eines Ausnahmezustands in Kreuzberg vermittelten, wobei auch hier keinerlei Anlaß erkennbar war. Ganze Stadtteile von Berlin haben zeitweise den Charakter von inoffiziellen Manövergebieten, in denen zu Lasten der Anwohner und ohne deren Einwilligung der Ausnahmezustand geprobt wird.
In meiner Lärmbeschwerde vom 10.09.2019 verweise ich darauf, daß der permanente, die Schmerzgrenze überschreitende Fanfarenlärm, dem die Bevölkerung schutzlos ausgesetzt wird, und der selbst in entfernten Hinterhofwohnungen präsent ist, aufgrund seiner Intensität den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. § 2 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimSchG) (61), hier: die sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmverordnung – 16. BimSchG) (62) vom 12. Juni 1990 legt fest, daß die Immissionsgrenzwerte für Verkehrslärm in Wohngebieten am Tage 59 Dezibel (A) und in der Nacht 49 Dezibel (A) nicht überschreiten dürfen. Ganz offensichtlich werden diese Grenzwerte permanent mißachtet. Da keine dem feststellbaren Umfang und der Intensität des Lärms entsprechenden Anlässe vorhanden sind, liegt zudem gemäß § 117 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWG) unzulässiger Lärm vor (63). Ich hebe hervor, daß der Umstand, daß die dargestellten Mißstände über Jahre hinweg Bestand haben und in Intensität und Umfang sogar noch zunehmen, zumindest eine Untätigkeit (64) und Duldung (65), oder sogar deren aktive Begünstigung durch Behörden voraussetzt. In meiner Lärmbeschwerde vom 10.09.2019 fordere ich die für die Bearbeitung von Lärmbeschwerden zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf, mich über die Gründe zu informieren, warum in Berlin die Lärmbelastung durch Einsatzfahrzeuge derart erheblich zugenommen hat, obwohl dafür keinerlei objektive Grundlagen erkennbar sind, sowie mich über die Maßnahmen zu informieren, die diese Behörde ergreifen wird, um diesem offenkundig rechtswidrigen Treiben wirksam und nachhaltig Einhalt zu gebieten.
Doch offensichtlich fehlen dieser Behörde sowohl die Möglichkeiten, als auch die Bereitschaft, sich wirksam für diese im allgemeinen Interesse wichtigen Aufgaben einzusetzen, und es fehlt offensichtlich der Wille, auf Grundlage meiner Lärmbeschwerde wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um dem von mir dargestellten, offenkundig rechtswidrigen Treiben wirksam und nachhaltig Einhalt zu gebieten. So verweist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Antwort vom 08.10.2019 auf meine Lärmbeschwerde vom 10.09.2019 lediglich darauf, daß bei Einsatzfahrzeugen beim Betrieb von Martinshörnern ein Mindestschalldruckpegel von 110 dB(A) vorgeschrieben sei und keine Vorgaben hinsichtlich maximal zulässiger Geräuschimmissionen von Martinshörnern existieren: „Die Vorschriften zu Geräuschpegel und Toneigenschaften von Martinshörnern sind bundesweit einheitlich vorgegeben. Dabei ist ein Mindestschalldruckpegel von 110 dB(A) vor geschrieben. Es existieren leider keine Vorgaben hinsichtlich maximal zulässiger Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft infolge von Martinshörnern.“ Der Einsatz von Martinshörnern läge im Ermessensspielraum (66) der Fahrzeugführer der Einsatzfahrzeuge, und die Geräusche der Martinshörner seien hinzunehmen: „Martinshörner an Rettungs- und Einsatzfahrzeugen dienen einer eindringlichen akustischen Warnung vor einer Gefahrensituation und sollen daher absichtlich durchdringend sein. Dabei gilt aber die Einschränkung, dass blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn nur verwendet werden darf, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder um bedeutende Sachwerte zu erhalten. Dies gilt insbesondere für die Nachtzeit. Ebenfalls sind Einsatz- bzw. Rettungsfahrzeuge nach § 35 Abs. 1 StVO nur unter Einsatz von Blaulicht und Martinshorn von den Vorschriften der StVO befreit und wenn dies zur Ausübung ihrer hoheitlichen Tätigkeiten dringend geboten ist. Nach § 35 Abs. 8 StVO dürfen diese Sonderrechte nur unter größtmöglicher Sorgfalt und äußerster Vorsicht unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Dabei liegt der Einsatz von Blaulicht und Martinshorn im Ermessensspielraum der Fahrzeugführer der Einsatz- bzw. Rettungsfahrzeuge. Zusammenfassend sind die Geräusche der Martinshörner hinzunehmen.“
Da die von mir dargestellte und beanstandete Lärmproblemlage unvermindert weiter anhielt, wandte ich mich in der Angelegenheit meiner Lärmbeschwerde erneut mit meinem Schreiben vom 09.09.2020 an die für die Bearbeitung von Lärmbeschwerden zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. In diesem Schreiben vom 09.09.2020 verweise ich unter Bezugnahme auf das Antwortschreiben dieser Behörde vom vom 08.10.2019 darauf, daß die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (67) Lärmimmissionen in Wohngebieten auf tagsüber 50 dB(A) und nachts auf 35 dB(A) begrenzt, wobei einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen diese Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten dürfen. Ich kann nicht erkennen, daß beim Betrieb von Martinshörnern auch nur annähernd die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Da, wie ich darstelle, offensichtlich keine dem feststellbaren Umfang und der Intensität des Lärms entsprechenden Anlässe bestehen, liegt zudem unzulässiger Lärm gemäß § 117 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWG) vor.
Bezüglich des von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Antwort vom 08.10.2019 auf meine Lärmbeschwerde aufgeführten Ermessensspielraums der Fahrzeugführer von Einsatzfahrzeugen hebe ich in meinem Schreiben vom 09.09.2020 hervor, daß auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (68) zu beachten und zu wahren ist, wobei Maßnahmen, die den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nicht entsprechen, rechtswidrig sind. Gleiches gilt für das Übermaßverbot als Maß für die Angemessenheit einer Handlung. Wie das Gebot der Verhältnismäßigkeit ist das Übermaßverbot ein rechtsstaatliches Grundprinzip. Ein Eingriff bzw. eine Maßnahme und der Nutzen müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, wobei das geringste und schonendste Mittel zum Erreichen des Zwecks bzw. Ziels gewählt werden muß. Es ist unübersehbar, daß bei dem beanstandeten Lärm durch Einsatzfahrzeuge sowohl die Verhältnismäßigkeit, als auch das Übermaßverbot permanent mißachtet werden.
Auch der von der Behörde in ihrer Antwort vom 08.10.2019 aufgeführte Ermessensspielraum der Fahrzeugführer von Einsatzfahrzeugen unterliegt Schranken, wobei der Entscheidungstreffende vom Sinn und der Intention der Gesetze leiten lassen muß. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes ist diese Ermessensfreiheit zwar ein „legitimer Bestandteil der Rechtsordnung und verfassungsmäßigen Ordnung“, die es ermöglichen soll, Entscheidungen so zu treffen, daß sie den besonderen Umständen des Einzelfalls am besten Rechnung trägt. Doch die gesetzlichen Grenzen des Ermessens müssen eingehalten werden, denn ansonsten liegt ein Ermessensfehler vor. Im Zweifelsfall können Gerichte überprüfen, ob Behörden, oder wie im vorliegenden Fall, Fahrzeugführer von Einsatzfahrzeugen, gemäß Ermessensspielraum und Beurteilungsspielraum korrekt entschieden haben. Dies wird dadurch erleichtert, da von sämtlichen Einsatzfahrten von Einsatzfahrzeugen Protokolle angelegt werden, die auch von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bei der Bearbeitung meiner Lärmbeschwerde hilfreich sein werden und zu diesem Zweck angefordert werden sollten.
Aufgrund der grund- und anlaßlosen Zunahme von Lärm durch Einsatzfahrzeuge müssen Ermessensfehler vorliegen. Ermessensfehler, auch von Fahrzeugführern von Einsatzfahrzeugen, können in unterschiedlichen Bereichen auftreten. Ermessensfehler sind z.B. zweck- oder sachfremde Erwägungen, wenn eine Entscheidung ohne Bezug zum Ermessenstatbestand zustande kommt, ungeeignet ist oder logische Fehler enthält. Ermessensfehlgebrauch liegt vor, wenn eine Ermessensentscheidung aufgrund fehlerhafter Überlegungen erfolgte, wenn z.B. Sinn und Zweck eines Gesetzes nicht richtig erkannt wurde. Eine Ermessensüberschreitung liegt vor, wenn der gesetzliche Rahmen nicht eingehalten wird, denn es gilt der Vorrang des Gesetzes, sodaß es unter der Geltung des Grundgesetzes als ranghöchste Norm kein freies, sondern nur gebundenes Ermessen gibt, da jegliche Ermessensentscheidung an die Grundrechte (Artikel 1 Abs. 3 GG) gebunden ist. Durch betroffene Grundrechte wird somit das Ermessen eingeschränkt und begrenzt. Darüber hinaus verfügt der Vorbehalt des Gesetzes (69), daß eine Behörde oder andere Institution nur tätig werden dürfen, wenn ihnen eine gesetzliche Grundlage zur Verfügung steht und die Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Bei Vorliegen eines Ermessensfehlers ist die jeweilige Entscheidung grundsätzlich rechtswidrig mit der Folge, daß die auf Grundlage eines Ermessensfehlers getroffene Entscheidung aufgehoben werden muß. Zusammenfassend hebe ich in meinem Schreiben vom 09.09.2020 hervor, daß somit durchaus Möglichkeiten bestehen, der Intention meiner Lärmbeschwerde Wirksamkeit zu verschaffen.
Da vorerst ein Antwortschreiben der für die Bearbeitung von Lärmbeschwerden zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu meinem Schreiben vom 09.09.2020 ausblieb, wandte ich mich mit einem weiteren Schreiben vom 23.11.2020 erneut an diese Behörde. Ich stelle in diesem Schreiben vom 23.11.2020 die Gesamtproblematik des zugenommenen Verkehrslärms ausführlich dar, deren Bestandteil der zugenommene Lärm durch Einsatzfahrzeuge ist. Ich fasse zusammen, daß durch den permanenten Lärm insbesondere durch Einsatzfahrzeuge permanent Immissionsgrenzwerte und Immissionsrichtwerte überschritten werden, und daß dieser permanente Lärm unzweifelhaft zu Gesundheitsschäden führt. Es ist unübersehbar, daß bei dem Lärm durch Einsatzfahrzeuge sowohl der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, als auch das Übermaßverbot permanent mißachtet werden und zweifellos Ermessensfehler der Fahrzeugführer vorliegen. Ermessen wird insbesondere durch betroffene Grundrechte eingeschränkt und begrenzt (Artikel 1 Abs. 3 GG). Bei Vorliegen eines Ermessensfehlers ist die jeweilige Entscheidung grundsätzlich rechtswidrig mit der Folge, daß die auf Grundlage eines Ermessensfehlers getroffene Entscheidung aufgehoben werden muß, wobei Rechtsmäßigkeit zuallererst und immer Grundrechtskonformität bedeutet. Ich hebe hervor, daß von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zum Zweck der Aufklärung der Vorgänge und der Bearbeitung meinen Lärmbeschwerde die Protokolle angefordert und geprüft werden sollten, die von sämtlichen Einsatzfahrten von Einsatzfahrzeugen der unterschiedlichen Betreiber angelegt werden müssen. Eine solche Prüfung ergibt sich aus dem Gebot der Sorgfaltspflicht (70) bei der Bearbeitung meiner Lärmbeschwerde und der dafür erforderlichen Aufklärung der von mir beanstandeten Vorgänge, andernfalls kann sich die Behörde dem Vorwurf der Fahrlässigkeit (71) aussetzen, wenn die objektiv erforderliche, zumutbare und mögliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird, hier: bei der Bearbeitung meiner Lärmbeschwerde und der dafür erforderlichen Aufklärung der von mir beanstandeten Vorgänge und ihrer Ursachen. In meinem Schreiben vom 23.11.2020 ersuche ich die für die Bearbeitung von Lärmbeschwerden zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, mich über die Maßnahmen zu informieren, die diese Behörde auf Grundlage meiner Lärmbeschwerde ergreifen wird, um dem dargestellten, offenkundig rechtswidrigen Treiben wirksam und nachhaltig Einhalt zu gebieten. Eine Behörde, die ihren Aufgaben, hier: der Bearbeitung meiner Lärmbeschwerde, nicht nachkommt, kann sich dem Vorwurf der Untätigkeit und Unterlassung (s.l.) aussetzen.
In ihrem Antwortschreiben vom 04.01.2021 stellt die für die Bearbeitung von Lärmbeschwerden zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fest, daß in meinen Schreiben weder neue Sachverhalte erkennbar seien, noch habe sich die Rechtslage bezüglich des Einsatzes von Signalanlagen von Einsatzfahrzeugen geändert, sodaß man mir diesbezüglich keine anderen Antworten liefern könne. Ich werde darüber informiert, „dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BlmSchV für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Verkehrswegen gilt und daher hier nicht zur Anwendung kommen kann. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm wiederum gelten für anlagenbezogenen Lärm. Explizit dürfen nach 7.1 der TA Lärm ‚… soweit es zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung … erforderlich ist, … die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 überschritten werden.‘ Auch hier finden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm keine Anwendung.“
Offensichtlich fehlen dieser Behörde sowohl die Möglichkeiten, als auch die Bereitschaft, sich wirksam für diese im allgemeinen Interesse wichtigen Aufgaben einzusetzen, und es fehlt offensichtlich der Wille, auf Grundlage meiner Lärmbeschwerde wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um dem von mir dargestellten, offenkundig rechtswidrigen Treiben wirksam und nachhaltig Einhalt zu gebieten. Es verbleibt der Eindruck, daß sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz kaum für eine wirksame Wahrung der Rechte einfacher Bürger einsetzt, und wohl erst aktiv wird, wenn Behörden, Ministerien und große Konzerne anfragen und ihre Anliegen und Wünsche vortragen.
Fortbestehende Problemlagen
Obwohl ich die Hausverwaltung Fengler wiederholt auf die unterschiedlichen Lärmprobleme und ihre Zuständigkeit in dieser Angelegenheit als Vermieter hingewiesen habe, zeigt sich diese bislang an dem Themenkomplex desinteressiert und untätig. Ich habe darauf hingewiesen, daß die in § 19 aller Mietverträge aufgeführte Hausgemeinschafttsordnung die Hausbewohner zu Rücksicht aufeinander und insbesondere zur Vermeidung störender Geräusche auffordert. Zudem untersagt § 117 des Gesetzes über Ordnungswiedrigkeiten (OwiG) die Erzeugung unzulässigen und vermeidbaren Lärms. Das Landesimmissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) verordnet in seinem zweiten Abschnitt den Schutz vor Geräuschen und fordert in § 2 Abs. 1 jeden dazu auf, „sich so zu verhalten, daß schädliche Umwelteinwirkungen“ – also auch Lärm – „vermieden werden“.
Meine Hoffnung, daß sich durch die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen in den Jahren 2019 und 2020 die dargestellten und bislang die Wohnsituation prägenden Lärmverhältnisse ändern und verbessern würden, erwies sich jedoch schnell als unzutreffend. Vielmehr muß ich seit der Übergabe der umgebauten Wohnung durch die Hausverwaltung Fengler am 11.06.2020 feststellen, daß die im Hinterhaus-Seitenflügel Mehringdamm 25 vor den Umbau- und Modernisierungsarbeiten bestehenden Lärmverhältnisse nahezu unverändert fortbestehen. So halten die dargestellten Lärm- und Geräuschphänomene aus den angrenzenden Gebäudeteilen des Gebäudekomplexes Mehringdamm 27 samt ihrer eigentümlichen Besonderheiten unvermindert an. In der überliegenden, jetzt von einer Frau Cordes bewohnten Wohnung ist wie dargestellt eine Quelle permanenter Lärmerzeugung neu hinzugekommen. Auch im Innenhof wird weiterhin mit den Mülltonnen randaliert, und es wird zunehmend beliebter, bei jeder sich bietenden Gelegenheit Türen und Fenster ohne Rücksichten auf das Material zuzuwerfen.
Es ist jedoch nicht nur der Lärm, den ich beanstande, denn zugleich ereignete sich über mehrere Jahre hinweg eine rätselhafte Einbruchserie in meine Wohnung verbunden mit wiederholten Diebstählen und Sachbeschädigungen. Hierbei wurden unter bis heute ungeklärten Umständen wiederholt persönliche Unterlagen, Notiz- und Tagebücher, gesammelte Schriften und Zeitschriften sowie Aktenordner und Bücher entwendet. Nach wie vor gibt es auch hier keinerlei Erkenntnisse über die Täter und deren Motive. Ebenso wie auch bei den Verursachern der dargestellten Lärmphänomene ist es auch bei dieser Einbruchserie nicht auszuschließen, daß als Täter Mieter der angrenzenden Gebäude Mehringdamm 25 und 27 sowie Baruther Straße 1 und 2 in Frage kommen.
Des Weiteren ereigneten sich wie dargestellt über einen mittlerweile langjährigen Zeitraum eine Vielzahl unterschiedlicher Beeinträchtigungen meiner Telefon- und Internetnutzung bei verschiedenen Telefonanbietern. Zudem sind nahezu sämtliche meiner Internet-Accounts seit vielen Jahren von permanenten Hackerangriffen betroffen, und wiederholt sind aus meinen Email-Accounts unter bis heute ungeklärten Umständen Email-Bestände verschwunden.
Offensichtlich werden die über mich auf diesen Wegen gewonnenen Informationen von den mir unbekannten Tätern dazu genutzt, um von mir Persönlichkeitsprofile, Bewegungsprofile u.a.m. zu erstellen, um auf dieser Grundlage mich systematisch angreifen zu können, denn seit Jahren bin ich einer ununterbrochenen, und sowohl in ihrer Intensität, als auch in ihrem Umfang zunehmenden Serie von Angriffen auf meine Person in allen nur denkbaren Bereichen ausgesetzt. Diese Angriffe setzen sich auch während meiner Reisen im Ausland fort. Es entsteht der Eindruck, daß ein im Geheimen operierendes Machtzentrum, das über schier unbegrenzte personelle, technische und logistische Ressourcen verfügt, auf Grundlage einer „Feinderklärung“ gegen meine Person, deren Zustandekommen unerklärlich und rätselhaft bleibt, in Permanenz Maßnahmen in Gestalt subtiler Formen von „Sonderbehandlung“ produziert und anwendet.
Die wissenschaftlich-technologische Modernisierung des Totalitären
Es drängt sich die Annahme auf, daß es sich bei den verschiedenen Lärmphänomenen in den verschiedenen Gebäuden und in Zusammenhang mit den weiteren Vorfällen und Vorgängen um einen abgestimmten, einheitlichen Tatzusammenhang handelt. Man kann den Eindruck gewinnen, unfreiwilliger Proband in einem Menschenversuchsexperiment (72) zu sein, in dem neue Methoden der Konditionierung, Manipulation, Überwachung (73) und Kontrolle von Menschen entwickelt werden gemäß dem neuesten Erkenntnissen des wissenschaftlich-technologischen Fortschritts unter dem Postulat der Wertfreiheit (74), wie es z.B. im Rahmen des „Milgram-Experiments“ (75) erfolgt ist.
Tatsächlich ist die Existenz von Forschungsprogrammen bekannt geworden, wie z.B. unter dem Begriff „MK ULTRA“ (76), die Strategien einer Zersetzung der Persönlichkeit, der Bewußtseinskontrolle und Gehirnwäsche (77) entwickeln und optimieren auf Grundlage des neuesten Standes der wissenschaftlich-technologischen Forschungen und Erkenntnisse unter dem Postulat der Wertfreiheit, und es muß davon ausgegangen werden, daß es auch gegenwärtig weltweit eine Vielzahl vergleichbarer Forschungsprogramme und Menschenversuche mit unfreiwilligen Probanden gibt, insbesondere mit Personen, die einem „Besonderen Gewaltverhältnis“ in Totalen Institutionen (78) unterworfen sind, wofür es weltweit zahlreiche historische Beispiele gibt. Bei der Recherche trifft man auf eine bis in die Gegenwart reichende Tradition wissenschaftlicher Experimente und medizinischer Menschenversuche, wie Nicolas Pethes und weitere Autoren in ihrem Buch: „Menschenversuche. Eine Anthologie 1750-2000“ (79) an zahlreichen Beispielen aufzeigen. Menschenversuche werden insbesondere an Personen durchgeführt, die einem „Besonderen Gewaltverhältnis“ in Totalen Institutionen unterliegen, und diese Menschenversuche werden meistens unter Zwang oder ohne Kenntnis der Betroffenen durchgeführt. Hierzu zählen insbesondere Experimente mit Soldaten im Rahmen von Militärforschung, z.B. im Rahmen von Atomwaffentests (80), sowie Menschenversuche im Rahmen von Militärforschung mit unfreiwilligen Probanden, wie diese z.B. vom japanischen Militär während des Zweiten Weltkriegs durchgeführt worden sind (81), des weiteren Menschenversuche mit Insassen von Konzentrationslagern (82), Krankenanstalten und Gefängnissen, sowie mit Personen, die absichtlich falsch informiert wurden (83).
Überall ist die Welt am wissenschaftlich-technologischen Fortschritt interessiert, nicht um die Natur- und Welterkenntnis zu fördern, was die Aufgabe der Wissenschaft sein sollte, sondern um als Technikwissenschaft unter dem Postulat der Wertfreiheit die Herrschaft über Individuen, Gesellschaft und Natur auszuweiten und durch die Erweiterung technischer Möglichkeiten zu intensivieren, wobei die Geltung von Grund- und Menschenrechten sowie Persönlichkeitsrechten als Hindernis angesehen wird. Noch mehr als im extremen 20. Jahrhundert werden derartige Forschungsprogramme mit Menschenversuchen, ebenso wie Geheimgefängnisse (84) (Black Sites) (85) heute vor der öffentlichen Wahrnehmung wirksam verborgen, und deren Existenz wird voraussichtlich erst dann die Grundlagen entzogen werden können, wenn es im Zuge einer Politik eines Abolitionismus (86) weltweit gelingt, Totale Institutionen, das Militär und sämtliche Geheimdienste, deren unheimliche Ausweitung ein Bestandteil und Produkt des extremen 20. Jahrhunderts ist, und ihre verbrecherischen Methoden, wie insbesondere der Folter (87), des Verschwindenlassens (88) sowie der Zersetzung (89) abzuschaffen. Die wissenschaftlich-technologischen Möglichkeiten des angebrochenen Digitaltechnischen Zeitalters werden die Entwicklung des perfekten Verbrechens zur Folge haben, und diese perfekten Verbrechen werden die Verbrechen des extremen 20. Jahrhunderts als rückständige, technologisch unausgereifte Frühformen des Verbrechens erscheinen lassen.
Zweifelsfrei läßt sich feststellen, daß im Zuge der dargestellten Vorgänge und Vorfälle im Gebäudekomplex Mehringdamm 25 und Umgebung über Jahre hinweg Methoden angewandt werden und hierbei technische Anlagen betrieben werden, wobei unübersehbar permanent Grundrechte, Menschenrechte und Persönlichkeitsrechte mißachtet werden, einschließlich des Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung (90). Der Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung wird insbesondere durch das aus der Menschenwürde (Artikel 1 Abs. 1 GG) und dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Abs. 1 GG) abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt, sowie durch die Wesensgehaltsgarantie nach Artikel 19 Abs. 2 GG. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 1957, daß mit dem Kernbereich privater Lebensgestaltung „ein letzter unantastbarer Bereich menschlicher Freiheit besteht, der der Einwirkung der gesamten öffentlichen Gewalt entzogen ist. Ein Gesetz, das in ihn eingreifen würde, könne nie Bestandteil der ‚verfassungsmäßigen Ordnung‘ sein, es müßte durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt werden.“
Diese und weitere Grundrechte sind nach Artikel 1 Abs. 3 GG unmittelbar geltendes und allgemeinverbindliches Recht, die als leitende Prinzipien die gesamte staatliche und gesellschaftliche Ordnung durchdringen und gestalten und die einen allgemeinverbindlichen Minimalkonsens gesellschaftlicher Werte darstellen. Sie sind nicht nur Schutz gegen staatliche Eingriffe, sondern bestimmen als Verfassungsprinzipien und somit ranghöchste Normen die gesamte Rechtsordnung und somit auch die Verhältnisse der Bürger zueinander. Grundrechte haben eine verfahrensgestaltende Wirkung, die es dem Einzelnen ermöglicht, seine Grundrechte tatsächlich in Anspruch zu nehmen (91). Rahmenbedingungen, Verfahren und Organisation einschließlich der vertraglichen Beziehungen sollten auch hier so gestaltet sein, daß sie den Grundrechten Wirksamkeit verschaffen.
Anmerkungen:
1) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Städtebau
2) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ortsbild
3) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Universität_Berlin
4) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geographie
5) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Studentendorf_Schlachtensee
6) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Westdeutsche_Studentenbewegung_der_1960er_Jahre
7) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Bologna-Prozess
8) Mit der technokratischen Bologna-Reform wurde die „profitorientierte Leistungsuniversität“ durchgesetzt, die Rudi Dutschke verhindern wollte: „Wir befinden uns in der Auseinandersetzung an der Freien Universität an einem Prozeßpunkt, wo für die nächste Zeit eine (…) Situation zu erwarten ist, (…) in der (…) die allgemeine Tendenz der profitorientierten Leistungsuniversität (…) durchzusetzen versucht wird. (…) Wir führen die Auseinandersetzung (…) permanent (…). Wofür? Für die Aufrechterhaltung des Beispielcharakters der an der FU geführten Auseinandersetzungen für die anderen westdeutschen Universitäten, für die Erweiterung des Bündnisses mit den wenigen antiautoritären Gruppen in der Gesellschaft, last not least in eigener Sache, ist doch die Herausbildung antiautoritärer Charakterstrukturen ein Wert an sich, ein elementar wichtiger Schritt auf dem Wege zur menschlichen Emanzipation“. Rudi Dutschke hatte die Absicht, die Grenze zwischen Universität und Gesellschaft zu öffnen und die gesamte Gesellschaft, ganz Berlin zu einer großen Universität zu machen. Siehe: Rudi Dutschke: Demokratie, Universität und Gesellschaft. S. 73-74. In: Derselbe: Geschichte ist machbar. Texte über das herrschende Falsche und die Radikalität des Friedens. Berlin, 1991. S. 61-75.
9) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Entkernung
10) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Konkurrenzgesellschaft
11) Siehe: Friedrich A. Brockhaus (Hg.): Brockhaus Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Erster Band. 19. Auflage, 1986, Mannheim. S. 431.
12) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Soziale_Bewegungen
13) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensreform
14) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Monte_Verità
Sowie: Stefan Bollmann: Monte Verità. 1900. Der Traum vom alternativen Leben beginnt. München, 2017.
15) Vgl.: Walter Hollstein, Boris Penth: Alternativprojekte. Beispiele gegen die Resignation. Reinbek bei Hamburg, 1980.
16) Siehe: Christian Krause, Detlef Lehnert, Klaus-Jürgen Scherer: Zwischen Revolution und Resignation? Alternativkultur, politische Grundströmungen und Hochschulaktivitäten der Studentenschaft. Eine empirische Untersuchung über die politischen Einstellungen von Studenten. Bonn, 1980. S. 11.
17) Vgl.: Jürgen Habermas, Ludwig von Friedeburg, Christoph Oeler: Student und Politik. Eine soziologische Untersuchung zum politischen Bewußtsein Frankfurter Studenten. Neuwied am Rhein, 1961.
18) Vgl.: Ludwig von Friedeburg, Jürgen Hörlemann, Peter Hübner, Ulf Kadritzke, Jürgen Ritsert, Wilhelm Schumm: Freie Universität und politisches Potential der Studenten. Über die Entwicklung des Berliner Modells und den Anfang der Studentenbewegung in Deutschland. Neuwied am Rhein, 1968.
19) Siehe: Christian Krause, Detlef Lehnert, Klaus-Jürgen Scherer: Zwischen Revolution und Resignation? Alternativkultur, politische Grundströmungen und Hochschulaktivitäten der Studentenschaft. Eine empirische Untersuchung über die politischen Einstellungen von Studenten. Bonn, 1980. S. 12.
20) Siehe: Hauke Brunkhorst: Demokratischer Experimentalismus. S. 7-8. In: Derselbe (Hg.): Demokratischer Experimentalismus. Politik in der komplexen Gesellschaft. Frankfurt am Main, 1998. S. 7-12.
21) Siehe: Günter Frankenberg: Autoritarismus. Verfassungstheoretische Perspektiven. Berlin, 2020. S. 235.
22) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Repräsentative_Demokratie
23) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Massendemokratie
24) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Elitentheorie
25) Siehe: Matthias Kettner: John Deweys demokratische Experimentiergesellschaft. S. 62. In: Hauke Brunkhorst (Hg.): Demokratischer Experimentalismus. Politik in der komplexen Gesellschaft. Frankfurt am Main, 1998. S. 44-66.
26) Siehe: Ebenda. S. 64.
27) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Projektwerkstatt
28) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Studentenprotest#"UniMut"-Streik_1988/89
29) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zukunftswerkstatt
30) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Bologna-Prozess
31) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichschaltung
32) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Technokratie
33) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Weltreich
34) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geopolitik
35) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalstaat
36) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Minderheitenschutz
37) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte
38) Siehe: Hans Magnus Enzensberger: Bewußtseins-Industrie. S. 13-15. In: Derselbe: Einzelheiten I. Bewußtseins-Industrie. Frankfurt am Main, 1962. S. 7 – 17.
39) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Subkultur
40) Vgl.: https://www.john-glet.de
41) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
42) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Persönlichkeitsrecht
43) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gedenkstätte_Plötzensee
44) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Straßenverkehrslärm
45) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Mauer
46) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Autogerechte_Stadt
47) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Charta_von_Athen_(CIAM)
48) Vgl.: Peter Glotz: Beschleunigung und Entschleunigung. In: Derselbe: Die beschleunigte Gesellschaft. Kulturkämpfe im digitalen Kapitalismus. München, 1999. S. 131-139.
49) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftswachstum
50) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Konsumgesellschaft
51) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Maslowsche_Bedürfnishierarchie
52) Vgl.: Erich Fromm: Haben oder Sein. Die seelischen Grundlagen einer neuen Gesellschaft. 1979, München. S. 168-169.
53) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wachstumszwang
54) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wachstumskritik
55) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Grünes_Wachstum
56) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Stationäre_Wirtschaft
57) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Subsistenzwirtschaft
58) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Einsatzfahrzeug
59) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand
60) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Katastrophe
61) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundes-Immissionsschutzgesetz
Sowie: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/index.html
62) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrslärmschutzverordnung
Sowie: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_16/index.html
63) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_über_Ordnungswidrigkeiten
Sowie: https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=116-123
64) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Untätigkeitsklage
65) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Duldung_(Recht)
66) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen
67) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Anleitung_zum_Schutz_gegen_Lärm
68) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Verhältnismäßigkeitsprinzip_(Deutschland)
69) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorbehalt_des_Gesetzes
70) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Sorgfaltspflicht
71) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrlässigkeit
72) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenversuch
73) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Überwachung
74) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wertfreiheit
75) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Milgram-Experiment
Sowie: Erich Fromm: Anatomie der menschlichen Destruktivität. Frankfurt am Main, 1974. Dort zum Milgram-Experiment: S. 67-72, zum Stanford-Prison-Experiment: S. 73-88. Und: Stanley Milgram: Das Milgram-Experiment. Zur Gehorsamsbereitschaft gegenüber Autorität. Reinbeck bei Hamburg, 1974. Des Weiteren: Stanley Milgram: Eine verhaltenspsychologische Untersuchung des Gehorsams. In: Nicolas Pethes u.a. (Hg.): Menschenversuche. Eine Anthologie 1750-2000. Frankfurt am Main, 2008. S. 739-749.
76) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/MKULTRA
Sowie: Egmont R. Koch, Michael Wech: Deckname Artischocke. Die geheimen Menschenversuche der CIA. München, 2004. Und: Alfred W. McCoy: Foltern und Foltern lassen. 50 Jahre Folterforschung und -praxis von CIA und US-Militär. Frankfurt am Main, 2005. S. 36-40.
77) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Gehirnwäsche
78) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Totale_Institution
Der Begriff der „Totalen Institution“ wurde insbesondere vom Soziologen Erving Goffmann (1922-1982) geprägt, der in seiner Studie: „Asyle. Über die soziale Situation psychatrischer Patienten und anderer Insassen“ Menkmale totaler Institutionen aufführt. Vgl.: Erving Goffmann: Über die Merkmale totaler Institutionen. In: Derselbe: Asyle. Über die soziale Situation psychatrischer Patienten und anderer Insassen. Frankfurt am Main, 1972. S. 13-23.
Beispiele Totaler Institutionen sind: das Gefängnis, das Lager in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen, die Kaserne, die Wehrpflicht, die Fabrik, die Krankenanstalt, die Schule. Totale Institutionen schaffen einen Raum der Inklusion und der Exklusuion und sie sind sind insbesondere charakterisiert durch die in ihnen herrschenden „Besonderen Gewaltverhältnisse“, die auf Extralegalität und Sonderbehandlung abzielen. Totale Institutionen werden auch heute noch als selbstverständlich, als erforderlich und alternativlos für den „Normalbetrieb“ der Industriegesellschaft angesehen, aber tatsächlich sind sie Formen von organisiertem Verbrechen. Daß sich bestehende gesellschaftliche Zustände und Verhältnisse auch verändern und humanisieren lassen, zeigt das Beispiel der Ächtung und Abschaffung der Sklaverei, und mit einer entsprechenden Politik eines Abolitionismus lassen sich auch Totale Institutionen, insbesondere Gefängnisse und das Bestrafen abschaffen.
79) Vgl.: Nicolas Pethes u.a. (Hg.): Menschenversuche. Eine Anthologie 1750-2000. Frankfurt am Main, 2008.
80) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kernwaffentest
81) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Einheit_731
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Japanische_Kriegsverbrechen_im_Zweiten_Weltkrieg#Menschenversuche
82) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenversuche_in_nationalsozialistischen_Konzentrationslagern
83) Als Beispiele aufgeführt werden können die Tuskegee-Syphilis-Studie von 1932 bis 1972:
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Tuskegee-Syphilis-Studie
sowie die Syphilis-Menschenversuche in Guatemala in den Jahren 1946 bis 1948:
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Syphilis-Menschenversuche_in_Guatemala
84) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geheimgefängnis
85) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Black_Site
86) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Abolitionismus
87) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Folter
Sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Weiße_Folter
88) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Verschwindenlassen
89) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Zersetzung_(Ministerium_für_Staatssicherheit)
90) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kernbereich_privater_Lebensgestaltung
91) Vgl.: Hermann Avenarius: Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Bonn, 2002. S. 27.
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