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Ende der „Corona-Krise“? - Aktuelle Reisebedingungen im weltweiten Vergleich

Ende der „Corona-Krise“?

Aktuelle Reisebedingungen im weltweiten Vergleich

von Manfred Suchan

Seit Beginn der sogenannten "Corona-Krise" sind die erheblich eingeschränkten Reisemöglichkeiten und die Einschränkung der Reisefreiheit (1) ein viel diskutiertes Thema. Das Reisen ist sicherlich mit Abstand der Bereich, der durch die verfügten Maßnahmen unter dem Vorwand der sogenannten "Corona-Krise" weltweit die größten Einschränkungen erfahren hat. Ende Mai 2023 habe ich eine Recherche durchgeführt, um den aktuellen Umfang derzeit bestehender Reiseeinschränkungen insbesondere bezüglich der sogenannten "Corona-Krise" in verschiedenen Weltgegenden festzustellen. Zudem habe ich bei meiner Recherche Einreise- und Visabestimmungen berücksichtigt.

Aufgrund der Erfahrungen der zurückliegenden drei Jahre war zu erwarten gewesen, daß es auch im Winterhalbjahr 2022/23 eine weitere "Welle" der sogenannten "Corona-Krise" mit weiteren einschränkenden Maßnahmen wie "Lockdown" (2), "Social Distancing" (3) und Weiteren geben würde. Doch wider Erwarten blieb die Lage im Winterhalbjahr 2022/23 überraschend entspannt. Plötzlich war die sogenannte "Corona-Krise" kaum noch ein Thema. So wie die sogenannte "Corona-Krise" zu Beginn des Jahres 2020 mit einer globalen Medien-Kampagne (4) begonnen hatte, die einen Medien-Hype (5) produzierte, so endete sie jetzt weitgehend mit einer Beendigung dieser Medienkampagne, denn nahezu niemand schreibt, spricht und diskutiert mehr über dieses Thema, obwohl offiziell die sogenannte "Corona-Krise" noch nicht für beendet erklärt worden ist. Es ist noch weiterhin völlig ungeklärt, was sich eigentlich mit der sogenannten "Corona-Krise" ereignet hat, um was für ein historisch neuartiges gesellschaftspolitisches Phänomen einer durch Massenmedien (6) gesteuerten, nunmehr globalen Massengesellschaft (7) es sich handelt, sodaß tatsächlich noch ein jahrelanger Reflektions-, Analyse- und Diskussionsbedarf zum Thema der sogenannten "Corona-Krise" bestehen wird. Die sogenannte "Corona-Krise" ist ein Lehrstück des Funktionierens von Massenmedien und Massenpsychologie (8) in einer nunmehr globalen und zunehmend gleichgeschalteten Massengesellschaft.

Zu Beginn der sogenannten "Corona-Krise" befand ich mich gerade auf einer Südamerika-Reise. Von dem unerwarteten Beginn der sogenannten "Corona-Krise" wurde ich dort vollkommen überrascht. Auf Grundlage meiner Impressionen während der sogenannten "Corona-Krise" habe ich den Text: "Impressionen in Zeiten der 'Corona-Krise' - Ein Reisebericht aus Südamerika" erstellt, von dem mittlerweile die ergänzte und erweiterte 11. Textversion vorliegt.

Der moderne Tourismus gründet auf dem Bildungsideal des Zeitalters der Aufklärung (9) und dem Streben nach Welterfahrung und Welterkenntnis. Heute leistet der Tourismus einen bedeutenden zivilgesellschaftlichen Beitrag zur Völkerverständigung (10) und einer friedlichen Weltgesellschaft, doch das Reisen ist sicherlich mit Abstand der Bereich, der durch die verfügten Maßnahmen unter dem Vorwand der sogenannten "Corona-Krise" weltweit die größten Einschränkungen erfahren hat. Permanent haben sich während der sogenannten "Corona-Krise" in den verschiedenen Ländern unterschiedlich und kurzfristig die verfügten Maßnahmen geändert, sodaß keinerlei längerfristige Planungen insbesondere bezüglich Reisen möglich waren. Nach drei Jahren erheblicher Reise-Einschränkungen unter dem Vorwand der sogenannten "Corona-Krise" gibt es unübersehbar überall einen großen Nachholbedarf an Reisen. Ich habe deshalb im Mai 2023 eine Recherche durchgeführt, um den aktuellen Umfang derzeit bestehender Reiseeinschränkungen insbesondere bezüglich der sogenannten "Corona-Krise" in verschiedenen Weltgegenden festzustellen. Zudem habe ich bei meiner Recherche Einreise- und Visabestimmungen berücksichtigt. Erfaßt habe ich nicht alle 193 offiziell anerkannten und in den UN vertretenen Staaten, sondern eine Auswahl. Verwendet habe ich dafür die Reise- und Sicherheitshinweise der Internetseite des Auswärtigen Amtes:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender

Dort sind für die einzelnen Länder detailliertere Reise-Informationen erhältlich.

West-Europa:

Niederlande: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise".

Belgien: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise".

Großbritannien: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise".

Für Aufenthalte bis sechs Monate ist kein Visum erforderlich.

Irland: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise".

Frankreich: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise".

Spanien: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise".

Portugal: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise".

Italien: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise".

Schweiz: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise".

Österreich: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise".

Nord-Europa:

Schweden: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Teilweise bestehen Grenzkontrollen.

Dänemark: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Teilweise bestehen Grenzkontrollen.

Norwegen: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten länger als drei Monaten ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.

Island: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Finnland: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise".

Estland: Bei Einreise ist ggf. ein "Test" aufgrund der "Corona-Krise" erforderlich.

Lettland: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise".

Litauen: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise".

Ost-Europa:

Polen: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Die Grenze zur Ukraine ist in beiden Richtungen geöffnet.

Belarus: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Ein Visum muß vor der Reise beantragt werden. Auf dem Luftweg ist eine visumsfreie Einreise bis zu 30 Tagen möglich. Bei Aufenthalten ab 10 Tagen ist eine Registrierung erforderlich. Der Fernzugverkehr Berlin-Moskau durch Belarus ist eingestellt.

Rußland: Bezüglich der "Corona-Krise" sind für die direkte Einreise aus Deutschland keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Regional bestehen teilweise noch Einschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Die Einreise ist gegenwärtig grundsätzlich gestattet. Ein Visum muß vor der Reise beantragt werden. Eine Krankenversicherung muß nachgewiesen werden. Ab Aufenthalten von 7 Tagen besteht eine Anmeldepflicht. Der direkte Flugverkehr zwischen Rußland und europäischen Ländern ist eingestellt. Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg (PKW, Bus) ist möglich, z.B. Moskau-Riga, St. Petersburg-Tallin, St. Petersburg-Helsinki. Das Auswärtige Amt rät derzeit von Reisen nach Rußland ab.

Ukraine: Bezüglich der "Corona-Krise" sind die Reisemöglichkeiten unklar. Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich. Die Ein- und Ausreise ist gegenwärtig nur auf dem Landweg möglich, z.B. über -> Polen.

Südost-Europa:

Ungarn: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise".

Rumänien: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise".

Moldau: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Bulgarien: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Teilweise besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei Aufenthalten über 90 Tagen ist eine Registrierung erforderlich.

Griechenland: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise".

Nord-Mazedonien: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Maskenpflicht besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Albanien: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen kein Visum erforderlich.

Kosovo: Bezüglich der "Corona-Krise" ist bei der Einreise ein Nachweis von Impfungen oder ein negativer PCR-Test erforderlich. In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht. Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Serbien: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Montenegro: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich. Für Ausländer besteht innerhalb von 24 Stunden Aufenthalt an einem Ort eine polizeiliche Meldepflicht.

Bosnien und Herzegowina: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich. Bei Aufenthalten von mehr als 3 Tagen ist eine Registrierung erforderlich.

Kroatien: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise".

Slowenien: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise“.

Nord-Amerika:

Kanada: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 180 Tagen ist kein Visum erforderlich.

USA: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Eine visafreie Einreise ist mit einem elektronischen Reisepaß (= biometrischer Reisepaß) bis max. 90 Tagen möglich. Eine elektronische Einreisegenehmigung ist erforderlich.

Mittel-Amerika:

Mexiko: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Eine Einreise ist ohne Visum möglich.

Süd-Amerika:

Kolumbien: Aktuell keine Impfnachweis- und Testpflicht aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Peru: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht eine Maskenpflicht. Bei Aufenthalten is zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Ecuador: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund dder "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Brasilien: Eine Impfbescheinigung ist erforderlich oder ein PCR-Test. Teilweise besteht Maskenpflicht. Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Bolivien: Eine Impfbescheinigung ist erforderlich oder ein PCR-Test. Teilweise besteht Maskenpflicht. Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich. Das Passieren der Grenze Bolivien-Peru ist eingeschränkt.

Paraguay: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Argentinien: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Chile: Es ist eine Impfbescheinigung erforderlich oder ein PCR-Test. Im öffentlichen Raum besteht vielfach weiterhin Maskenpflicht. Die touristische Infrastruktur und Einrichtungen sind weiter eingeschränkt. Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Uruguay: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Eine Krankenversicherung erforderlich. Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Nord-Afrika:

Ägypten: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Die Weiter- und Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor der Abreise verbunden sein. Die Grenzregionen zu Libyen und dem Sudan wurden zum Sperrgebiet erklärt und Reisen dorthin sind untersagt. Für die Einreise ist ein Visum erforderlich, was auch als "Visa on arival" erhältlich ist (einfache Einreise: 25 USD).

Libyen: Einreisende ohne oder ohne vollständige bzw. „abgelaufene“ Impfung müssen einen negativen, höchstens 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Ein Visum muß vor der Reise beantragt werden. Aufgrund der innenpolitischen Lage warnt das Auswärtige Amt derzeit vor Reisen nach Libyen.

Tunesien: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu vier Monaten ist kein Visum erforderlich.

Algerien: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Ein Visum muß mindestens vier Wochen vor der Reise beantragt werden.

Marokko: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Einige Einrichtungen und/oder Sehenswürdigkeiten sind jedoch weiterhin geschlossen. Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich. Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen.

Ost-Afrika:

Äthiopien: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Ein Visum muß vor der Reise beantragt werden. In verschiedenen Landesteilen gibt es bewaffnete Konflikte.

Kenia: Es bestehen aktuelle Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Ein Visum muß vor der Reise elektronisch beantragt werden (51 USD).

Uganda: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Ein Visum muß vor der Reise elektronisch beantragt werden (50 USD).

Tansania: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Ggf. bestehen Einschränkungen aufgrund eines "Marburg-Virus" im Nordwesten (Region Kagera). Ein Visum muß vor der Reise beantragt werden. Es besteht ein Verbot der Ein- und Ausfuhr von Plastiktüten.

Süd-Afrika:

Südafrika: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Namibia: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Teilweise besteht Maskenpflicht. Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Botsuana: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Simbabwe: Es ist eine Impfbescheinigung erforderlich oder ein PCR-Test. Im öffentlichen Raum besteht Maskenpflicht. Die Rechte des Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966, der den Charakter eines allgemeinverbindlichen völkerrechtlichen Vertrages mit einklagbaren Rechten hat, gelten als "illegale journalistische Tätigkeit". Es gibt weitgehende Fotografierverbote. Ein Visum ist bei Einreise erhältlich (30 Tage, 30 USD).

Sambia: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Einreiseregelungen können sich kurzfristig ändern. Bei Aufenthalten bis zu 30 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Mosambik: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich. Vor der Einreise ist eine elektronische Registrierung erforderlich (Gebühr ca. 10 USD).

Malawi: Alle Einreisenden müssen vollständig geimpft sein und müssen dies in einem digitalen Impfzertifikat nachweisen. Ungeimpfte müssen einen negativen PCR-Test vorlegen. In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht. Für die Einreise ist ein Visum erforderlich, das derzeit nur elektronisch beantragt werden kann. Bei Einreise über einen Flughafen werden "Visa on arrival" erteilt (50 USD).

West-Asien:

Türkei: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Georgien: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 360 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Armenien: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 180 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Aserbaidschan: Aktuell keine Impfbescheinigung oder PCR-Test aufgrund der "Corona-Krise" erforderlich. Alle Landesgrenzen sind im Rahmen eines Corona-Quarantäne-Regimes geschlossen. Die Ein- und Ausreise ist nur auf dem Luftweg möglich. Der internationale Zug-, Bus- und Fährverkehr ist ausgesetzt. Ein Visum muß vor der Reise beantragt werden.

Iran: Impfbescheinigung oder PCR-Test aufgrund der "Corona-Krise" erforderlich. Die Landesgrenzen sind teilweise geschlossen. Ein Visum muß vor der Reise als elektronisches Visum online beantragt werden. Ein Krankenversicherungsnachweis ist erforderlich.

Syrien: Für die direkte Einreise aus Deutschland sind aufgrund der "Corona-Krise" keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Ein Visum muß vor der Reise beantragt werden. Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Aufgrund der innenpolitischen Lage warnt das Auswärtige Amt derzeit vor Reisen nach Syrien.

Libanon: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Für die Einreise ist ein Visum erforderlich, das für Aufenthalte bis zu einem Monat auch als "Visa on arrival" erhältlich ist. Reisende mit erkennbaren Voraufenthalten in Israel (z.B. indirekte Hinweise oder im Pass zurückgebliebene Einlegeblätter, Ein- oder Ausreisestempel Israels, Ausreisestempel jordanischer oder ägyptischer Grenzübergänge zu Israel) werden regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Sollte der Pass Rückschlüsse auf Voraufenthalte in Israel aufweisen, rät das Auswärtige Amt dazu, rechtzeitig bei der passausstellenden Behörde einen neuen Pass für eine Reise nach Libanon zu beantragen.

Israel: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist weiterhin verpflichtend. Bei Aufenthalten bis zu drei Monaten ist kein Visum erforderlich.

Jordanien: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Für die Einreise ist ein Visum erforderlich, das auch als "Visa on arrival" erhältlich ist.

Zentral-Asien:

Turkmenistan: Impfbescheinigung oder PCR-Test aufgrund der "Corona-Krise" erforderlich. Die Landesgrenzen sind teilweise geschlossen. Die touristische Infrastruktur ist teilweise geschlossen. Ein Visum muß vor der Reise beantragt werden.

Usbekistan: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 30 Tagen ist kein Visum erforderlich. An den Aufenthaltsorten sind Registrierungen erforderlich.

Kasachstan: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 30 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Kirgisistan: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 60 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Tadschikistan: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 30 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Mongolei: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 30 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Ost-Asien:

China: Es ist ein PCR-Test aufgrund der "Corona-Krise" erforderlich. Weitere Kontrollen und Quarantäne sind möglich. In Verkehrsmitteln und öffentlichen Gebäuden besteht Maskenpflicht. Es bestehen verschärfte Polizeikontrollen in Städten und in Verkehrsmitteln (ähnlich wie auf Flughäfen). Ein Visum muß vor der Reise beantragt werden. Für Reisen nach Hongkong und Macao ist kein Visum erforderlich.

Japan: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Süd-Korea: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Es besteht weiterhin Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Taiwan: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Hongkong: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Es werden jedoch Temperaturkontrollen durchgeführt. Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Südost-Asien:

Thailand: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Weiterhin besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei Aufenthalten bis zu 30 Tagen ist kein Visum erforderlich. Das Grenzgebiet zu Malaysia ist aktuell ein Konfliktgebiet.

Laos: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Für die Einreise ist ein Visum erforderlich, das für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen auch als "Visa on arrival" erhältlich ist (40 USD).

Vietnam: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Weiterhin besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Aufenthalte bis zu maximal 15 Tagen wird kein Visum benötigt. Für längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich, das vor der Einreise online oder als e-Visum sowie unter bestimmten Umständen bei der Einreise („on arrival“) beantragt werden kann.

Kambodscha: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Für die Einreise ist ein Visum erforderlich, das auch als "Visa on arrival" erhältlich ist. Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer von drei Monaten handelt es sich um die Nutzungsfrist. Die Einreise muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, die Dauer des zulässigen Aufenthalts beträgt 30 Tage ab dem Tag der Einreise.

Malaysia: Die Einreisebestimmungen bzgl. der "Corona-Krise" sind unklar. Bei allen Einreisenden werden Temperaturmessungen durchgeführt. Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich. Von Reisen auf dem Landweg zwischen Thailand und Malaysia wird vom Auswärtigen Amt abgeraten.

Singapur: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Weiterhin besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Indonesien: Für die Einreise sind 2-3 Impfungen aufgrund der "Corona-Krise" erforderlich. Ein Visum bis 30 Tage ist bei der Einreise erhältlich. Dieses kann einmal um 30 Tage verlängert werden.

Australien:

Australien: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Ein Visum muß vor der Reise beantragt werden.

Neuseeland: Aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise". Möglicherweise wird ein "RAT-Test" gefordert (Ich kann nicht herausfinden, um was für einen Test es sich handelt). Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Fazit:

a) Reisefreiheit und „Corona-Krise“

Deutlich wird, daß mittlerweile in vielen Ländern die unter dem Vorwand der sogenannten "Corona-Krise" weltweit verfügten einschränkenden Maßnahmen aufgehoben oder zumindest eingeschränkt worden sind. Somit haben sich diesbezüglich die Reisemöglichkeiten und die Reisefreiheit im Vergleich zu den zurückliegenden drei Jahren erheblich verbessert. Allerdings gibt es weiterhin verschiedene Länder, in denen ein rigides Corona-Maßnahmenregime auch jetzt im Jahr 2023 noch aufrechterhalten wird. Es kann somit noch nicht die Rede davon sein, daß die sogenannte "Corona-Krise" ihr vollständiges und endgültiges Ende gefunden hat. Eine offizielle Erklärung des Endes der sogenannten "Corona-Krise" steht immer noch aus. Tatsächlich muß damit gerechnet werden, daß auch zukünftig weitere Vorwände gefunden werden, um in einzelnen Ländern oder weltweit Corona-Maßnahmenregime wieder erneut zu verschärfen. Oder ein anderes Virus wird zum Vorwand genommen, um eine Pandemie auszurufen.

Im Zuge der sogenannten „Corona-Krise“ hat sich die Problemwahrnehmung weitgehend verändert. Weltweit nehmen Lungenerkrankungen einschließlich Atemwegsinfektionen rasant zu, die unter dem Begriff COPD zusammengefaßt werden (11). Weltweit leidet jeder Sechste an einer solchen Lungenkrankheit, sodaß die WHO COPD zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht hatte. Hauptursache von COPD ist die weltweit zunehmende Luftverschmutzung, die insbesondere in den rasant wachsenden Megacities extreme Ausmaße erreicht. Schon in wenigen Jahrzehnten wird die Mehrheit der Weltbevölkerung im Megacities mit 10 bis 50 Mio. Einwohnern leben. Die sogenannte „Corona-Krise“ wurde nicht dazu genutzt, diese Problemzusammenhänge aufzuzeigen. Dies leistete der Biologe Clemens G. Arvay, der den Zusammenhang von Luftverschmutzung und Covid-19-Infektionen aufzeigte (12), doch er blieb damit nahezu der Einzige. Statt dessen bestimmten Lobbyisten das Geschehen während der „Corona‑Krise“, darunter insbesondere die Impfkampagnen mit fragwürdigen und unzureichend getesteten Impfstoffen (13).

Die sogenannte "Corona-Krise" reiht sich ein in eine jüngere Serie sogenannter "Neuer Seuchen" (14), die zum Vorwand genommen wurden, Epidemien und Pandemien zu verkünden (15): AIDS, BSE ("Rinderwahnsinn") (16), die sogenannte "Vogelgrippe" (17), die Sars-Pandemie 2002/2003 (18), die Schweinegrippe-Pandemie 2009/2010 (19), und weitere. Schon warnt der Chef-Virologe der "Corona-Krise", Christian Drosten in den Medien vor einer Ausbreitung des West-Nil-Virus (20), und möglicherweise wird dieses zum Vorwand der Verkündung der nächsten weltweiten Pandemie genommen werden, im Rahmen der ein weiteres einschränkendes Maßnahmenregime errichtet werden wird.

b) Reisefreiheit und Einreise- und Visabestimmungen

Eine weitere erhebliche, die Reisefreiheit einschränkende Hürde sind Visa-Bestimmungen (21). Daher habe ich in meiner Auflistung auch die Einreise- und Visa-Bestimmungen erfaßt. Die auch heute noch bestehenden, die weltweite Reisefreiheit einschränkenden restriktiven Einreise- und Visabestimmungen sind ein historisch junges und neuartiges Phänomen, sie entstanden als eine Folge des Ersten Weltkrieges, der somit auch in diesem Bereich die "Urkatastrophe" des 20. Jahrhunderts ist. Sie sind ein das extreme 20. Jahrhundert konstituierendes Element, das neben weiteren das 20. Jahrhundert zu einem "extremen" Jahrhundert macht. Während das 19. Jahrhundert von weitgehender weltweiter Reisefreiheit und einer umfangreichen Auswanderung insbesondere aus Europa nach Übersee geprägt ist, ist das extreme 20. Jahrhundert ab dem Ersten Weltkrieg durch weltweite restriktive Reiseeinschränkungen, die ubiquitäre Ausweitung von Lagern in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen als der Totalen Institution zur zweckrationalen Verwaltung und Kontrolle von Menschenmassen, sowie von Ethnischen Säuberungen (22) geprägt. Dies alles bildet einen untrennbaren und unauflöslichen Gewaltzusammenhang, und der Übergang zu Genoziden ist fließend. Dieser Gewaltzusammenhang macht das 20. Jahrhundert zu einem extremen Jahrhundert. Das Thema Auswanderung aus Europa nach Übersee war zuletzt ein Thema meiner Fahrradreise durch die südliche Nordseeregion im Jahr 2022.

Das Thema Auswanderung aus Europa nach Übersee im 19. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg (WK I) begegnete mir während meiner Fahrradreise durch die südliche Nordseeregion im Jahr 2022 mehrere Male, nachdem ich dieses Thema zuvor in Cuxhafen und insbesondere in Bremerhafen angetroffen hatte. In Bremerhafen gibt es ein exzellentes Auswanderermuseum mit dem Namen „Deutsches Auswandererhaus“, das sich ausführlich diesem Thema der Auswanderung aus Europa nach Übersee im 19. Jahrhundert widmet und das ich am 18.10.2020 besucht hatte. Nun traf ich dieses Thema weitere Male in Rotterdam, Antwerpen, Southampton und Cherbourg an, alles bedeutende Überseehäfen der europäischen Auswanderung nach Übersee im 19. Jahrhundert, und es hatte sich geradezu eine Auswanderungsindustrie gebildet, die professionell insbesondere mit großen Übersee-Linern das Geschäft mit der Auswanderung betrieb. Von den ca. 60 Mio. Auswanderern aus Europa nach Übersee im 19. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg wanderten aus über Cuxhafen ca. 5 Mio. Personen, Bremerhafen ca. 7 Mio., Rotterdam ca. 3 Mio., Antwerpen ca. 2 Mio., Southampton ca. 5 Mio. und Cherbourg ca. 4 Mio. Personen. Im Museum "La Cité de la Mer" in Cherbourg widmet sich eine Ausstellung dem Thema Auswanderung aus Europa nach Übersee im 19. Jahrhundert, die ich am 07.09.2022 besuchte, und es wird dargestellt, daß die bedeutendsten Zielländer dieser europäischen Auswanderung nach Übersee mit Abstand die USA (ca. 34 Mio.) waren, des weiteren Kanada (ca. 9 Mio.), Sibirien und Turkestan (ca. 7 Mio.), Argentinien (ca. 6 Mio.), Brasilien (ca. 5 Mio.), Australien und Neuseeland (ca. 3,5 Mio.) und Süd-Afrika (ca. 1 Mio.). M.E. ist das Thema Auswanderung ein wesentlicher Aspekt, der das 19. Jahrhundert vom 20. Jahrhundert unterscheidet und der zu einer Erklärung beiträgt, warum das 20. Jahrhundert zu einem extremen Jahrhundert geworden ist.

Diese Auswanderung endete abrupt mit dem Ersten Weltkrieg und sie erreichte im gesamten 20. Jahrhundert nie mehr die vormalige Bedeutung. Überall wurde weltweit ab dem Ersten Weltkrieg das freie Reisen sowie die Aus- und Einwanderung eingeschränkt und unterbunden. Die wirksamste Drosselung der Auswanderung verursachten die Restriktionen der USA, dem bedeutendsten Einwanderungsland für Auswanderer aus Europa. Mit einem neuen Einwanderungsgesetz, dem National Origin Act von 1924 (23), wurden die jährlich zugelassenen Einwanderungen auf ein Sechstel der Einwanderung der Vorkriegszeit begrenzt, und insbesondere wurde der Zuzug von Süd- und Osteuropäern beschränkt. Auch andere Einwanderungsländer verfügten restriktive Maßnahmen und legten Einwanderungsquoten fest, Südafrika im Jahr 1930, Neuseeland 1931, Australien 1932 und Brasilien 1934. Den Höhepunkt dieser weltweiten restriktiven Entwicklungen in der Zwischenkriegszeit bildet das Scheitern der Konferenz von Évian (24), die vom 06. bis zum 15.07.1938 in Évian-les-Bains am Genfer See stattfand. Sehr wahrscheinlich wäre bei einem Erfolg dieser Konferenz in den Folgejahren ein erheblicher Teil der tragischen Entwicklungen nicht eingetreten. Doch in Évian-les-Bains verweist heute nichts auf dieses Ereignis und seine weitreichenden historischen Konsequenzen, wie ich bei meinem Besuch der Stadt Évian am 02.12.2016 während einer Fahrradreise durch Teile der Alpenregion feststellen mußte.

Alternativen im Bereich der Diplomatie, der internationalen Politik und des Völkerrechts sind erforderlich, zum Einen aufgrund des Versagens traditioneller Diplomatie, was insbesondere am Beispiel des extremen 20. Jahrhunderts deutlich wird, und zum Anderen aufgrund fortbestehender Defizite des Völkerrechts, das weiterhin ausschließlich ein Recht souveräner Nationalstaaten ist, die ihre Interessen als Nationalstaaten vertreten. Das Versagen traditioneller Diplomatie kann exemplarisch am Beispiel der Stadt Évian-les-Bains studiert werden.

Évian-les-Bains liegt am Ufer des Genfer Sees in der Nähe der Stadt Genf und ist ein mondäner Ort mit den üblichen Hotelpalästen, die viele landschaftlich attraktiv gelegene Orte in den Randbereichen der Alpenseen prägen. Es ist eine Kategorie von Orten, in denen früher die Aristokratie ihre Zeit vertrödelte und in denen heute Leute, die nicht wissen, was sie mit ihrem vielen Geld anfangen wollen, ihr Geld verschwenden. Die entsprechenden Einrichtungen, die ihnen dies vereinfachen, sind zahlreich: Teuerste Hotels, Nobelgeschäfte für teueren Schnickschnack, den niemand braucht, und ein Spielcasino. Ich hingegen gehe dort wieder einmal auf historische Spurensuche an einem Originalschauplatz historischer Ereignisse: Vom 06.06.1938 bis zum 15.06.1938 fand in Évian die internationale Konferenz von Évian statt, die die damalige Flüchtlingskrise zum Thema hatte, die aber aufgrund der restriktiven Einwanderungspolitik der meisten Staaten scheiterte. Die historischen Folgen sind bekannt, doch wird dieses historische Ereignis mit seinen schwerwiegenden Folgen von der gängigen Geschichtsschreibung kaum berücksichtigt. Ich hatte erwartet, am Ort dieser Konferenz ein Museum zu diesem Thema, eine Gedenkstätte, oder doch zumindest eine Erinnerungs- und Informationstafel zu finden, doch es gibt im gesamten Ort Évian nichts, was auf das historische Ereignis der Konferenz von Évian Bezug nimmt.

Diese Konferenz von Évian wird auch von der Geschichtsforschung konsequent ignoriert, und selbst die 19. Auflage der 24-bändigen Brockhaus-Enzyklopädie erwähnt diese Konferenz nicht. Dieser Umstand verweist darauf, daß das durch die bestehende Gedenk- und Erinnerungskultur (25) vermittelte Geschichtsbild (26) unzulänglich und defizitär ist. Tatsächlich ist überall, und insbesondere in Europa die real-existierende Gedenk- und Erinnerungskultur geprägt von nationalstaatlicher Geschichtspolitik (27), und die konkurrierenden Geschichtskulturen der Nationalstaaten arbeiten sich antagonistisch aneinander ab (Vgl. hierzu meinen Text: "Der moderne Nationalismus als eine Politische Religion – Über die Konstruktion der Nation im Zeitalter des modernen Nationalismus"). Eine um gesellschaftliche Aufklärung bemühte historische Forschung und Geschichtswissenschaft muß anders aussehen.

Heute müssen wir feststellen, daß das Reisen und die Reisefreiheit weltweit wieder eingeschränkt wird, wobei das Reisen und die Reisefreiheit zunehmend als Sicherheitsrisiko dargestellt wird. Doch tatsächlich wird unsere "Sicherheit" nicht durch unsere Reisefreiheit gefährdet, genausowenig, wie unsere "Sicherheit" durch die Wahrnehmung unserer Grundrechte und Grundfreiheiten gefährdet wird. Vielmehr findet seit 1989/90 eine geopolitische (28) Neuaufteilung globaler Einfluß- und Interessenzonen statt, die neue Konflikte und Kriege zur Folge hat, und im Digitaltechnischen Zeitalter wird die ubiquitäre und weltweite Überwachung und Kontrolle der Menschen immer weiter intensiviert und ausgeweitet, wozu die Ereignisse des 11.09.2021 den Vorwand lieferten (29).

Wie meine Auflistung erkennen läßt, unterscheiden sich die die Reisefreiheit begrenzenden Einreise- und Visa-Bestimmungen in den einzelnen Kontinenten, Regionen und Ländern z.T. erheblich:

In Europa ist man seit dem KSZE-Prozeß (30) bemüht, die Reisefreiheit im gesamten Europa zu fördern, doch dies wurde nie vollständig erreicht, und heute gibt es wieder zunehmende Rückschritte, denn Europa hat sich mittlerweile vom Sicherheitsverständnis des KSZE-Prozesses verabschiedet. In Europa wird seither "Sicherheit" nicht mehr verstanden als Ergebnis von Völkerverständigung und wechselseitigem Kennenlernen der Menschen und kulturellem Austausch, sondern nunmehr sicherheitstechnisch durch Aufrüstungen von Grenzregimen und flächendeckender Überwachung und Kontrolle der Menschen, was sich heute im gesamten Europa feststellen läßt. Mittlerweile begrenzt ein neuer "Eiserner Vorhang" die Reisefreiheit in Europa. Dieser neue "Eiserner Vorhang" verläuft entlang der Außengrenze der EU, und er prägt den Begriff der "Festung Europa", denn seit 1989/90 wird die in der östlichen Hälfte Europas erlangte Reisefreiheit von der EU als Bedrohung aufgefaßt, und durch Aufrüstung des Grenzregimes wird versucht, diese neue gewonnene Reisefreiheit in der östlichen Hälfte Europas zu kontrollieren und zu unterbinden. Daß bis heute nicht eine Reisefreiheit im gesamten Europa erreicht werden konnte, ist hauptsächlich im Prinzip der Gegenseitigkeit begründet, das bei Einreise- und Visa-Bestimmungen allgemein zur Anwendung kommt. Das Prinzip der Gegenseitigkeit bedeutet, daß Staaten wechselseitig ihren Bürgern visafreies Reisen gewähren. Wie ich feststellen konnte, ist es tatsächlich im östlichen Europa die EU, die schon seit Längerem ein visafreies Reisen in der gesamten östlichen Hälfte Europas verhindert: Vorschläge der Regierung Rußlands zur beiderseitigen Visafreiheit wurden bislang von der EU abgelehnt. Die Intentionen das KSZE-Prozesses werden damit konterkariert. Es zeigt sich auch hier, daß sich die westliche Hälfte Europas bequem in ihrer Konsumkultur in der westlichen Hälfte Europas westlich des "Eisernen Vorhangs" eingerichtet hatte, sie wurde von den Ereignissen der Jahre 1989/90 überrascht, und bis heute zeigt die westliche Hälfte Europas wenig Bereitschaft, die spezifischen Besonderheiten in der östlichen Hälfte Europas verstehen und angemessen berücksichtigen zu wollen. Gleichberechtigte Partnerschaft wird nicht angestrebt, vielmehr erklärte der Westen seinen "Sieg im Kalten Krieg", und seither soll sich der Osten dem Westen und dessen westlicher Variante der industriellen Moderne anpassen, obwohl die globalen ökologischen Krisen aufzeigen, daß Alternativen jenseits der industriellen Moderne benötigt werden und entwickelt werden müssen. Ergebnis dieser Ignoranz und Arroganz des Westens ist ein neuer "Eiserner Vorhang", wie wir heute feststellen müssen, und die vom KSZE-Prozeß intendierte Reisefreiheit im gesamten Europa existiert bis heute nicht.

In Nord-, Mittel- und Süd-Amerika ist, soweit es sich überblicken läßt, überall für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum erforderlich. Es bestehen jedoch in verschiedenen Ländern noch weiterhin Einreisebeschränkungen unter dem Vorwand der sogenannten "Corona-Krise".

Ein visafreier Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist ebenso in Teilen von Ost-Asien (Ausnahme VR China) möglich. In diesen Ländern bestehen mit Ausnahme der VR China aktuell auch keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise. Bekanntermaßen avancierte der autoritäre Umgang in der VR China mit der sogenannten "Corona-Krise" mit Lockdowns, Social Distancing, Corona-Karantänelagern, der kompletten Absperrung ganzer Großstädte und Weiterem zum globalen Modell, und nicht das schwedische Modell eines entspannten und unaufgeregten Umgangs mit der sogenannten "Corona-Krise" wurde zum globalen Standard. Tatsächlich läßt sich im weltweiten Vergleich feststellen, daß meist in kleinen Ländern beachtenswerte Alternativen entwickelt werden, die aber kaum wahrgenommen und beachtet werden, wohingegen die großen Länder, die überwiegend Machtpolitik und Geopolitik betreiben, im Zentrum der öffentlichen Medien-Aufmerksamkeit stehen, was ein Beispiel für das Wirken von "Soft Power" (31) ist. So wurde während der sogenannten „Corona-Krise“ permanent und ausgiebig aus der VR China berichtet, doch der entspannte und unaufgeregte Umgang mit der sogenannten "Corona-Krise" in Schweden fand hingegen kaum Beachtung.

Die sogenannte "Corona-Krise" zeigt, daß die Welt bereit ist, sich dem autoritären gesellschaftspolitischen Modell der VR China als der zukünftigen hegemonialen Supermacht anzupassen und zu unterwerfen. Auch dies ist ein Beispiel für das Wirken von "Soft Power": So wie die Welt sich über viele Jahrzehnte hinweg dem gesellschaftspolitischen Modell der USA als der führenden Supermacht anpasste, so wird sie sich zukünftig dem gesellschaftspolitischen Modell der VR China als der zukünftigen führenden Supermacht anpassen. Das chinesische Sozialkredit-System (32) zeigt, daß auch in China, und nicht nur in den USA der Totalitarismus im Digitaltechnischen Zeitalter neu erfunden wird, und es erscheint nur noch als eine Frage der Zeit, wann dieses Sozialkredit-System auch in Europa und weiteren Ländern als ein "vollkommen neuzeitliches und modernes" Konzept des Regierens moderner Massengesellschaften übernommen wird. Die VR China ist eins von vielen weiteren Beispielen in der Welt, wo neuzeitliche und moderne Ideen und Konzepte aus Europa erfolgreich übernommen und umgesetzt worden sind, und möglicherweise findet in der VR China das Zeitalter der industriellen Moderne seine idealtypische Ausprägung und Vollendung, indem es sich als vollkommen neuzeitliches und modernes globales Modell durchsetzt.

In den Ländern Zentralasiens ist die visafreie Einreise auf 30 Tage begrenzt (bis auf Kirgisistan, dort 60 Tage). Eine Reise auf dem Landweg nach Zentralasien ist jedoch derzeit kaum möglich, da das Transitland Aserbaidschan unter dem Vorwand der sogenannten " Corona-Krise" die Landesgrenzen geschlossen hat. Auch in Turkmenistan ist Individualreisen kaum möglich, wie man Reiseführern entnehmen kann. Wenn man auf dem Landweg nach Zentralasien reisen will, müßte man also über Rußland nach Kasachstan reisen, doch vom Reisen in Rußland rät das Auswärtige Amt derzeit ab (es ist aber möglich). In den meisten Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion bestehen auch heute noch Melde- und Registrierungsauflagen für Reisende, wie sie auch schon vor 1989/90 bestanden und die weiterhin das Reisen erschweren.

In Südost-Asien trifft eine Reise, die auf dem Landweg von Thailand über Malaysia und Singapur nach Indonesien führt, auf mehrere Hindernisse: Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Malaysia gibt es Konflikte, aufgrund derer das Auswärtige Amt von Reisen auf dem Landweg zwischen Thailand und Malaysia abrät. Auch bezüglich der "Corona-Krise" bestehen weiterhin Einschränkungen: Während in Malaysia die Einreisebestimmungen diesbezüglich unklar sind, verlangt Indonesien 2 bis 3 Impfungen.

In Teilen des südlichen Afrika ist ein visafreier Aufenthalt bis zu 90 Tagen möglich. In den weiteren aufgeführten Ländern des östlichen Afrikas sind Visa erforderlich, die überwiegend vor der Reise beantragt werden müssen. In einigen dieser Länder bestehen weiterhin Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Krise" (Simbabwe, Malawi, Kenia).

In Australien und Neuseeland bestehen aktuell keine Einreisebeschränkungen aufgrund der "Corona-Keise". Während in Neuseeland ein Aufenthalt bis zu 90 Tagen ohne Visum möglich ist, muß für Australien ein Visum vor der Reise beantragt werden.

Insgesamt läßt sich feststellen, daß die bestehenden Reiseeinschränkungen, d. h. sowohl die aktuell bestehenden Einschränkungen unter dem Vorwand der sogenannten "Corona-Krise", als auch die bestehenden, die Reisefreiheit begrenzenden Einreise- und Visa-Bestimmungen in ihrer Gesamtheit überwiegend das Fernreisen auf dem Landweg behindern, während sie das Reisen auf dem Luftweg fördern, bzw. dazu nötigen. Dieses konterkariert die Bemühungen, aus ökologischen Gründen das Reisen auf dem Luftweg nach Möglichkeit zu vermeiden, und das Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Fähre) und auch mit dem Fahrrad zu fördern. Tatsächlich wird durch das bestehende Reglement das Herumhasten einer permanent beschleunigten Gesellschaft gefördert. Reisen im eigentlichen und klassischen Sinn macht jedoch nur entschleunigt Sinn, denn nur so sind Wahrnehmungen, Erlebnisse und Erkenntnisse möglich. In flächengroßen Ländern ist sinnvolles Reisen mit dem Fahrrad in den oft nur kurzen gewährten Aufenthaltszeiträumen von oft nur 30 Tagen kaum möglich. Ein alternativer, naturverträglicher Tourismus bedarf anderer Rahmenbedingungen insbesondere auch im Hinblick auf Einreise- und Visa-Bestimmungen. Wirklich vorbildlich sind da nur wenige Länder wie z.B. Kanada, wo 180 visafreie Tage tatsächlich dazu ausreichen können, mit dem Fahrrad das gesamte Land bereisen und kennenlernen zu können. Längere Reisen durch mehrere Länder sind insbesondere mit dem Fahrrad nur sehr erschwert möglich, wenn für diese Länder schon vor der Reise Visabeantragungen mit genau vorgegebener und eng begrenzter zeitlicher Aufenthaltsdauer gefordert werden.

Derzeit werden weltweit, und nun auch in Deutschland neue elektronische bzw. biometrische Reisepässe (33) überall eingeführt. Deren weltweite ubiquitäre Verbreitung geht auf die Initiative der USA infolge der Ereignisse des 11.09.2001 zurück. Es ist eine der feststellbaren Entwicklungen hin zur Totalüberwachung und Kontrolle der gesamten Menschheit, und dieses Thema ist Gegenstand meines Textes "Herausforderungen der Digitaltechnischen Revolution – Ist ein Szenario einer neuartigen globalen totalitären Vergesellschaftung vermeidbar?". Totalitarismus läßt sich definieren als die Ausweitung der Funktionsprinzipien Totaler Institutionen (34) aus diesen heraus und deren Übertragung und Anwendung auf potentiell sämtliche Bereiche der Gesellschaft. Tatsächlich ist mittlerweile ein Zustand erreicht, in dem die ganze Welt den Charakter der Totalen Institution eines Lagers hat, in dem die gesamte Menschheit permanent erkennungsdienstlich erfaßt, panoptisch (35) überwacht, kontrolliert und manipuliert wird. Diese ubiquitäre, digitaltechnisch geschaffene virtuelle globale Totale Institution schafft heute keine Räume mehr der Inklusion und Exklusion, sie ist vielmehr allgegenwärtig und omnipräsent, sie erfaßt nicht mehr nur stigmatisierte gesellschaftliche Gruppen, vielmehr erfaßt sie im Digitaltechnischen Zeitalter die gesamte Menschheit und unterzieht potentiell jedes Individuum einer individuell auf dessen Persönlichkeit abgestimmten permanenten subtilen "Sonderbehandlung". Den Menschen werden keine Nummern mehr eintätowiert, wie in den Lagern des extremen 20. Jahrhunderts (Beispiel NS-Konzentrationslager (36)), stattdessen gibt es heute im Digitaltechnischen Zeitalter überall Computerchips mit individuellen, persönlichen Daten, und dies jetzt auch im biometrischen Reisepaß. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis den Menschen auch ein Chip implantiert wird. Schon heute sind nahezu sämtliche Nutz- und Haustiere des Menschen chip-implantiert, und die Ausweitung auf den Menschen ist nur noch ein kleiner Schritt (37). Im Zuge eines zukünftigen Ereignisses, wie von der Qualität und dem Format der sogenannten "Corona-Krise", wird dieses voraussichtlich weltweit umgesetzt werden können. Während der sogenannten "Corona-Krise" hat die überall vorhandene große Bereitschaft der Menschen, sich mit fragwürdigen, unzureichend getesteten Impfstoffen serienweise impfen zu lassen, aufgezeigt, daß auch eine weltweite Kampagne zur Chip-Implantierung der Menschen durchaus möglich und umsetzbar ist.

Es ist unübersehbar: Im Digitaltechnischen Zeitalter wird derzeit der Totalitarismus neu erfunden, und fast alle machen mit. Schon jetzt ist die Gesellschaft in Gänze vom Totalitären durchdrungen, und fast alle ignorieren dieses. Doch möglicherweise ist in dieser Entwicklung gegenwärtig der "Point of no Return" noch nicht überschritten.

Anmerkungen:

1) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Reisefreiheit

2) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Lockdown

3) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Räumliche_Distanzierung

4) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Medienkampagne

5) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Medienhype

6) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Massenmedien

7) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Massengesellschaft

8) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Massenpsychologie

9) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Aufklärung

10) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Völkerverständigung

11) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/COPD

12) Vgl.: Clemens G. Arvay: Wir können es besser. Wie Umweltzerstörung die Corona-Pandemie auslöste und warum ökologische Medizin unsere Rettung ist. 2020, Köln.

13) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Weltgesundheitsorganisation#Finanzierung_und_Interessenkonflikte

14) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Seuche

15) Vgl.: Torsten Engelbrecht, Claus Köhnlein u.a.: Virus-Wahn. Corona/COVID-19, Masern, Schweinegrippe, Vogelgrippe, SARS, BSE, Hepatitis C; AIDS, Polio, Spanische Grippe. Wie die Medizinindustrie ständig Seuchen erfindet und auf Kosten der Allgemeinheit Milliardenprofite macht. 10. Auflage, 2021, Norderstedt.

16) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/BSE

17) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Vogelgrippe_H5N1

sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Vogelgrippe_H7N9

18) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/SARS-Pandemie_2002/2003

19) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Pandemie_H1N1_2009/10

20) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/West-Nil-Virus

21) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Visum

sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Grenzkontrolle

22) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Ethnische_Säuberung

23) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Immigration_Act_von_1924

24) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Konferenz_von_Évian

25) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Erinnerungskultur

26) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichtsbild

sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichtsbewusstsein

27) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichtspolitik

28) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Geopolitik

29) vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Überwachungsstaat

sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/PRISM

30) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/KSZE

sowie: https://de.wikipedia.org/wiki/Charta_von_Paris

31) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Soft_Power

32) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialkredit-System

33) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Biometrischer_Reisepass

34) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Totale_Institution

Beispiele Totaler Institutionen sind: das Gefängnis, das Lager in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen, die Kaserne, die Wehrpflicht, die Fabrik, die Krankenanstalt, die Schule. Totale Institutionen schaffen einen Raum der Inklusion und der Exklusion und sie sind insbesondere charakterisiert durch die in ihnen herrschenden „Besonderen Gewaltverhältnisse“, die auf Extralegalität und Sonderbehandlung abzielen. Der „Maßnahmenstaat“ nach Ernst Fraenkel kann als eine radikalisierte Form Totaler Institutionen und der in diesen herrschenden „Besonderen Gewaltverhältnisse“ angesehen werden, die auf Extralegalität und Sonderbehandlung abzielen. Vgl.: Ernst Fraenkel: Der Doppelstaat. Recht und Justiz im „Dritten Reich“. Frankfurt am Main, 1984. In dieser Analyse der Herrschaft im NS-Staat, die im Jahre 1941 erstmals veröffentlicht wurde, unterscheidet der Jurist und Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel (1898-1975) die fortexistierenden Institutionen eines legalen „Normenstaates“, dessen Handeln sich an Gesetzen orientiert, von den neu geschaffenen Institutionen eines extralegalen „Maßnahmenstaates“ als Instrument willkürlicher Machtentfaltung und enthemmter Gewaltausübung. Als historische Beispiele für Institutionen des „Maßnahmenstaates“ können aufgeführt werden insbesondere die Konzentrationslager, des Weiteren die SS, die GeStaPo, der SD, das RSHA, die „Aktion T4“, die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD, die „Aktion Reinhardt“, und weitere.

35) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Panoptismus

36) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Konzentrationslager

37) Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Tierkennzeichnung#Kennzeichnung_durch_implantierte_Transponder

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Manfred Suchan

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